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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Erkenntnisse und Ermittlungen zu NS-Straftaten, die aus Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bekanntwerden (G-SIG: 13011450)

Umfang der Ermittlungen zu den noch nicht aufgeklärten NS-Verbrechen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/416015. 03. 96

Erkenntnisse und Ermittlungen zu NS-Straftaten, die aus Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bekanntwerden

der Abgeordneten Gerd Poppe, Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Funde im Archiv des früheren Staatssicherheitsdienstes der DDR lassen erwarten, daß dort Material zu einer Reihe von bisher nicht oder unzureichend aufgeklärten Fällen von NS-Verbrechen liegt.

Die zu ihrer Sichtung notwendigen Recherchen bedürfen der Eile, da sowohl Täter als auch Opfer aufgrund ihres Alters für die Aufklärung nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Erschwert werden die Ermittlungen jedoch durch die offenbar unzureichende personelle Ausstattung der damit beauftragten Zentralstelle zur Ermittlung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen7

1

Mit welchen personellen und materiellen Kapazitäten und Ergebnissen arbeiten die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes bzw. die Zentralstelle für die Ermittlung von NS-Verbrechen Dokumente über vermutliche nationalsozialistische Täter auf?

2

In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte bisher Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) im Zusammenhang mit NS-Straftaten erstattet?

3

In wie vielen Fällen und mit welchen Ergebnissen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte daraufhin tätig geworden?

4

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, im Rahmen der anstehenden Novellierung des StUG die Pflicht der Behörde zur Anzeige von Amts wegen in § 27 Abs. 2 StUG explizit auf die in § 23 Abs. 1 Nr. 1 c StUG genannten „Straftaten im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Regime" zu erstrecken?

5

Wie hoch ist der Personal- und Sachetat der Zentralstelle für die Ermittlung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg und wie wird er ausgeschöpft?

6

Welche Schlußfolgerungen für die Ausstattung der Zentralstelle wurden aus dem Umstand abgeleitet, daß im Archiv des Bundesbeauftragten bisher unbekanntes Material zu NS-Verbrechen zu sichten und auszuwerten ist?

7

Welche Länder haben jeweils wie viele zugesagte Staatsanwälte an die Zentralstelle entsandt und welche nicht? Welche Begründungen wurden für eventuelle Nichtentsendungen genannt?

Bonn, den 14. März 1996

Gerd Poppe Gerald Häfner Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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