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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Fortgang der Wismut-Sanierung (G-SIG: 13011461)

Gesundheitliche Folgen für die ehemaligen Wismut-Bergarbeiter und Anwohner, Grenzwerte und Standards für die Sanierung der ehemaligen Uranbergbaustandorte, Einzelmaßnahmen, Maßnahmen für den Umgang mit weiter anfallenden uranhaltigen Reststoffen, Gesamtkosten der Wismut-Stillegung und -Sanierung, auch im internationalen Vergleich, Planung, Ausführung und Überwachung der Arbeiten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

06.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/419112. 03. 96

Fortgang der Wismut-Sanierung

der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Antje Hermenau, Steffi Lemke, Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Verwirklichung der deutschen Einheit hat die Bundesregierung die Verantwortung für die Folgen des Uranbergbaus im Osten Deutschlands übernommen. Die Urangewinnung wurde zum Jahresende 1990 offiziell eingestellt. Mit der Gründung der Wismut GmbH ging die frühere SDAG (Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) Wismut in den Besitz des Bundes über. Die Wismut GmbH ist seitdem für die Sanierung der kontaminierten Standorte zuständig und trifft die Vorbereitungen für eine Endverwahrung der Bergwerke, Aufbereitungsanlagen, Halden und Schlammdeponien. Von diesen Anlagen gehen teilweise erhebliche Gefahren aus, unter anderem durch die Freisetzung von Gammastrahlung, des radioaktiven Gases Radon, radioaktiver und arsenhaltiger Stäube sowie radioaktiv und mit Schadstoffen belasteter Wässer.

An vielen Standorten wurden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen (z. B. Einzäunungen, Fassung von Sickerwässern, Abdeckungen etc.). Nur an einzelnen Standorten wurde bereits mit den endgültigen Sanierungsmaßnahmen begonnen (z. B. Flutung von Gruben, Umlagerung von Haldenmaterial etc.).

Aufgrund der plötzlichen und unerwarteten Betriebseinstellung hatte die Wismut keine Vorkehrungen für die Planung der Sanierungsmaßnahmen getroffen. Erschwerend kommt hinzu, daß es der Gesetzgeber bis heute versäumt hat, verbindliche Anforderungen für die anstehenden Maßnahmen festzulegen.

Daher besteht die Gefahr, daß die jetzt eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichend sind. Es ist zweifelhaft, ob der notwendige Schutz für Anwohner und Umwelt dauerhaft gewährleistet ist. Darüber hinaus bestehen auch unmittelbare Gefährdungen. Dies gilt beispielsweise tür die Schlammdeponie Helmsdorf bei Zwickau, bei der die Gefahr eines Dammbruchs mit der möglichen Freisetzung von Millionen Tonnen arsen- und uranhaltiger Schlämme noch immer nicht gebannt ist.

Die Bundesregierung hat bisher nur die Verantwortung für die Sanierung solcher Standorte übernommen, die sich noch in der Hand der Wismut befinden. Für Standorte, die noch zu DDR-Zeiten „rechtmäßig" zurückgegeben wurden, sind die heutigen Eigentümer, also vor allem Gemeinden, verantwortlich. Für die meisten dieser Standorte steht eine Sanierung insbesondere mangels finanzieller Möglichkeiten der Kommunen noch völlig in den Sternen.

In Anbetracht der zahlreichen ungelösten Probleme der Wismut Sanierung ist es ein Anachronismus, daß die Öffentlichkeit bei dem gesamten Vorhaben praktisch völlig ausgeschlossen ist und nicht die sonst bei Projekten dieser Größenordnung und Tragweite gegebenen Mitwirkungsrechte besitzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Gesundheitliche Folgen

Vor allem aufgrund der äußerst gefährlichen Arbeitsbedingungen in den frühen Jahren des Uranbergbaus traten bei zahlreichen ehemaligen Bergarbeitern neben den für den Bergbau typischen Erkrankungen Lungenkrebsfälle in großer Zahl auf. Über 5 000 wurden bisher als berufsbedingt anerkannt. Auch heute noch kommt es bei ehemaligen Wismut-Bergarbeitern gehäuft zu Lungenkrebserkrankungen. Neuere wissenschaftliche Untersuchungen deuten zudem darauf hin, daß bei Uranarbeitern auch andere Krebsarten gehäuft auftreten können.

Während zu den gesundheitlichen Folgen für die Beschäftigten der Wismut auf umfangreiches Aktenmaterial zurückgegriffen werden kann, liegen kaum Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Uranbergbaus auf die Anwohner vor.

1. Liegen bereits Ergebnisse von den Forschungsarbeiten zu den Gesundheitsgefahren des Wismut-Uranbergbaus für Arbeiter und Anwohner vor, und wenn ja, welche?

Welche Forschungsprojekte sind derzeit noch in Arbeit oder geplant?

2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Untersuchung von R. Zaire (R. Zaire: Da strahlen die Chromosomen - Erbgutverändernde Wirkung chronischer radioaktiver Strahlung bei Arbeitern der Rössing-Mine in Namibia. in: Landräuber: Gier und Macht - Bodenschätze contra Menschenrechte, M. Rasper (Hg.), Ökozid 11, Gießen 1995, S. 100-111), die bei Uranarbeitern in Namibia eine Verdoppelung der Chromosomenaberrationen festgestellt hat?

3. Wurden bzw. werden entsprechende Untersuchungen bei Arbeitern durchgeführt, die im Wismut-Uranbergbau beschäftigt waren; welche Ergebnisse liegen gegebenenfalls vor?

4. Welche Auswirkungen haben diese Erkenntnisse auf die Anerkennungspraxis der Berufsbedingtheit von Krebserkrankungen (außer Lungenkrebs) bei den Wismut-Arbeitern und von vererbten Schäden bei deren Nachkommen?

5. Wie viele Fälle von Berufskrankheiten aus dem Uranbergbau (aufgeteilt nach A rt der Krankheit und Jahr) hat die Berufsgenossenschaft bisher bearbeitet, und in wie vielen Fällen wurde eine Erkrankung als berufsbedingt anerkannt?

Mit welcher Entwicklung der Fallzahlen rechnet die Bundesregierung in Zukunft?

6. Welche Messungen, Modellierungen und epidemiologische Untersuchungen wurden bisher zur Bestimmung des Gesundheitsrisikos tür Anwohner von Wismut-Standorten (auch früheren Standorten) durchgeführt?

Welches sind die Ergebnisse für die Zeit des aktiven Bergbaus, für den heutigen Zustand und die erwarteten Werte für die Zukunft?

Erlauben diese Untersuchungen eine umfassende Beurteilung des Gesundheitsrisikos für die Anwohner, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

B. Grenzwerte und Standards

In Deutschland fehlt eine spezielle gesetzliche Regelung für die Sanierung der ehemaligen Uranbergbau-Standorte. Im Wismut-Gebiet gelten laut Einigungsvertrag die DDR-Verordnungen zum Strahlenschutz (VOAS - Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz vom 11. Oktober 1984 und HaldenAnO - Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Mate rialien vom 17. November 1980) weiter. Mit der Folge, daß in Ost- und Westdeutschland ein unterschiedliches Strahlenschutzrecht gilt. Die genannten Verordnungen lassen viele Aspekte unberücksichtigt, weswegen die Strahlenschutzkommission (SSK) eine Reihe zusätzlicher Empfehlungen erarbeitet hat. Aber auch diese Empfehlungen entbehren einer gesetzlichen Grundlage. Darüber hinaus decken sie nur Teilaspekte ab. Sie können das Fehlen einer gesetzlichen Regelung mit umfassenden Sanierungsanforderungen nicht beheben.

7. Wie wertet die Bundesregierung den Umstand, daß für die Hinterlassenschaften (Halden und Schlammdeponien) des Uranbergbaus wesentlich schwächere Anforderungen als bei Endlagern für hochradioaktiven Müll zugrunde gelegt werden, für die international wesentlich längere Verwahrzeiten und wesentlich kleinere Dosis -Grenzwerte gelten (z. B. Schweiz: 0,1 mSv/a [Richtlinie R-21, Schweizerische Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, 1993] oder USA: 10 000 Jahre /0,15 mSv/a [U.S. Code of Federal Regulations, 40 CFR Part 191 - Environmental Radiation Protection Stanards for Management and Disposal of Spent Nudear Fuel, High-Level and Transuranic Radioactive Wastes])?

8. Welche Anforderungen an die Langzeitsicherheit liegen den bisher durchgeführten und geplanten Sanierungsmaßnahmen zugrunde (z. B. Auslegung auf welche Naturereignisse wie Hochwasser und Erdbeben und bis zu welcher Stärke; Schutz gegen Erosion für welche Zeiträume)?

9. Welche Vorgaben über die Nachnutzung sanierter Flächen und Standorte sowie deren unmittelbarer Umgebung liegen den durchgeführten und geplanten Maßnahmen zugrunde?

Falls Nutzungsbeschränkungen geplant sind, wie soll deren Einhaltung auf lange Sicht gewährleistet werden?

10. Welches zulässige Gesamtrisiko (Lebenszeitrisiko) für den einzelnen Anwohner liegt den bisher durchgeführten und geplanten Sanierungsmaßnahmen zugrunde (alle Belastungspfade einschließlich Trinkwasser, Radon, Staub, Gammastrahlung auf sanierten Flächen, in Wohnungen und am Arbeitsplatz, usw.)?

11. Welches zulässige Gesamtrisiko (Erkrankungsfälle pro Jahr) für die gesamte betroffene Bevölkerung liegt den bisher durchgeführten und geplanten Sanierungsmaßnahmen zugrunde (insbesondere auch durch Radon)?

12. Wie sind diese Risiken im Vergleich mit anderen Risiken durch industrielle Anlagen und Deponien, Atomanlagen und Atommülldeponien einzuordnen?

13. Wie begründet die Bundesregierung das Weitergelten der VOAS-Rechenregeln für die Dosisermittlung im Wismut-Gebiet, die bei gleicher Radioaktivitätsaufnahme zu geringeren Dosiswerten als nach StrlSchV-Rechenregeln (StrlSchV - Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen/Strahlenschutzverordnung) führen?

Wie wird der in VOAS geforderte mittlere jährliche Pro-Kopf-Verbrauch ermittelt?

C. Einzelmaßnahmen

Die Wismut hat an ihren Standorten mit der Flutung von Gruben, der Umlagerung von Halden und verschiedenen anderen Maßnahmen begonnen. In vielen Fällen entsprechen die ergriffenen Maßnahmen nicht den Anforderungen an eine Langzeitsanierung. Darüber hinaus besteht im Falle der Schlammabsetzanlage Helmsdorf die akute Gefahr eines Dammbruchs, da der Hauptdamm dieser Deponie nicht die nötige Sicherheitsreserve besitzt. Im Falle eines Dammbruchs, der z. B. von starken Niederschlägen oder einem Erdbeben ausgelöst werden könnte, würden große Teile des Ortes Oberrothenbach unter einer Schlammlawine verschüttet werden.

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Langzeitstabilität der von der Wismut errichteten Absetzanlagen in Anbetracht der Tatsache, daß die meisten von ihnen auf geologischen Störungen errichtet wurden, sie bei Erdbeben also einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind?

15. Hält die Bundesregierung auch weiterhin an der Auffassung fest, daß eine Umlagerung der Tailings an sicherere Standorte nicht in Frage komme, obwohl in den USA die Einführung neuer Richtlinien für den Grundwasserschutz (U.S. EPA: 40 CFR Part 192. Standards for Remedial Actions at Inactive Uranium Processing Sites. Proposed Rule. In: Federal Register 52 [1987] 185 [Sep 24], P.36000-36008; U.S. EPA: 40 CFR Pa rt 192. Standards for Remedial Actions at Inactive Uranium Processing Sites. The Groundwater Standards for Remedial Actions at Inactive Uranium Processing Sites. In: Federal Register 60 [1995] [Jan 11], p. 2854 -2871) dazu geführt hat, daß anstatt an ursprünglich vorgesehenen drei Standorten (Salt Lake City, UT, Grand Junction, CO, Durango, CO, mit einer Gesamtmenge von 6,65 Mio. m3) nun Deponien an elf Standorten mit einer Gesamtmenge von 14,36 Mio. m3 umgelagert wurden bzw. noch umgelagert werden, was 47 % der an den Title I- Standorten vorhandenen Gesamtmenge entspricht (U.S. DOE Office of Environmental Restoration and Waste Management: Annual Status Repo rt on the Uranium Mill Tailings Remedial Action Program, December 1992, DOE/EM-0001, Washington, D.C. 1992)?

16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko für einen Dammbruch des Hauptdamms der Absetzanlage Helmsdorf mit ihrem Inhalt von 50 Mio. t Aufbereitungsschlämmen aus der Uranerzverarbeitung ein?

Haben die ergriffenen Abwehrmaßnahmen, wie z. B. die Errichtung eines zusätzlichen Schutzdamms, das Risiko vermindert, und reichen diese Maßnahmen aus?

17. Welche Ortslagen (z. B. Oberrothenbach, Crossen, Mosel), Verkehrsflächen (z. B. Bundesstraße, Bahnstrecke), Industrieanlagen (z. B. VW-Werk Mosel) und sonstige Flächen könnten bei einem Dammbruch im ungünstigsten Fa ll von einer Schlamm-Lawine überflutet werden?

18. Wie viele Menschen leben bzw. arbeiten in der Gefahrenzone?

19. Wie hoch müßten der direkte materielle Schaden und die Folgeschäden im Falle eines Dammbruchs beziffert werden?

Welches wären die Folgen für die Umwelt, auch in Anbetracht des hohen Schadstoffgehalts in den Schlämmen (u. a. 7 590 t Arsen und 5 030 t Uran) und in den überstehenden Wässern?

20. Wie wird sichergestellt, daß die Bevölkerung der gefährdeten Gebiete, die Beschäftigten in gefährdeten Bet rieben und die Benutzer gefährdeter Verkehrswege bei einem bevorstehenden Dammbruch rechtzeitig gewarnt werden können?

21. Welche kurzfristigen Notmaßnahmen sind zur Gefahrenabwehr für den Fall geplant, daß das Dammbruch-Risiko weiter zunimmt, zum Beispiel infolge andauernder Niederschläge?

22. Wird das Ablassen der überstehenden Flüssigkeit (4,8 Mio. m 3 mit Arsengehalten von 108 mg/l, dem zehntausendfachen des Trinkwassergrenzwerts, und Urangehalten von 7,01 mg/l, dem 23fachen des von der SSK für Trinkwasser empfohlenen Werts) in die Mulde als äußerste Notmaßnahme zur Verhinderung eines Dammbruchs in Betracht gezogen?

Könnte dadurch die Dammstabilität tatsächlich merklich verbessert werden?

Welche Folgen hätte ein solches Ablassen gegebenenfalls für die Mulde und die Elbe, und für die Trinkwasseraufbereitung aus diesen Flüssen?

23. Inwieweit könnte die Schlammdeponie Helmsdorf einem Erdbeben standhalten vor dem Hintergrund, daß Oberrothenbach in der Erdbebenzone 1 liegt (Sächsisches Staatsministerium des Inneren, Sächsisches Amtsblatt vom 28. August 1995) und Tailingsdämme insbesondere auch bei Erdbeben gefährdet sind?

Wenn nein, werden Maßnahmen zur Erdbebenvorhersage unternommen, um die Bevölkerung rechtzeitig warnen zu können - wenn ja, welche, wenn nein, wie soll die Bevölkerung bei einem Erdbeben geschützt werden?

24. Werden international anerkannte Spezialisten beratend hinzugezogen, die z. B. auch von der Regierung von Guyana beauftragt wurden, den Dammbruch des Tailings-Damms des Goldbergwerks Ornai vom 19. August 1995 zu untersuchen (Report of the Process Review Committee concerning O rnai Gold Mines Limited, submitted to the Guyana Geology & Mines Commission acting on behalf of the Government of Guyana, November 17, 1995)?

25. Welche mittelfristigen Maßnahmen sind geplant, um das Dammbruchrisiko zu vermindern?

Sind insbesondere Nachbesserungen an dem Hauptdamm der Absetzanlage geplant bzw. möglich?

Wenn ja, welche, unter welchen Voraussetzungen (z. B. Flächenbedarf in bebauten Lagen) und mit welchen Auswirkungen und Risiken (z. B. Verflüssigung der Schlämme durch Vibrationen von schwerem Gerät)?

26. Ist oder war angesichts der Beteiligung mehrerer kanadischer Gutachter an der Wismut-Sanierung auch die Firma Golder Associates Ltd. mit Sitz in Mississauga (Onta rio) direkt oder indirekt an der Wismut-Sanierung beteiligt, die auch am Bau des Tailings-Damms des Goldbergwerks O rnai in Guyana beteiligt war, bei dessen Bruch am 19. August 1995 etwa 4 Mio. m3 cyanidhaltiger Flüssigkeit in den O rnai River austraten (Montreal Gazette 20. Januar 1996)?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die fachliche Eignung dieser Firma?

27. Wie sind die Betriebserfahrungen mit den bisher installierten Wasserreinigungs-Anlagen?

Welche Reinigungsgrade werden für die einzelnen Schadstoffe erzielt?

Wie hoch sind der Verbrauch an Energie und Hilfsstoffen?

28. Was geschieht mit den Rückständen der Wasseraufbereitung?

Wurden Alternativen zu einer Deponierung untersucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

29. Stehen die Verantwortlichen für die auch nach 1990 noch erfolgte Ablagerung flüssiger Abprodukte und fester Reststoffe auf der Absetzerhalde in Ronneburg fest?

Wenn ja, wer sind diese und werden sie für die nun notwendige Umlagerung in eine gesonderte Deponie zu Schadenersatz herangezogen?

30. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die 2,1 Mio. m 3 fassende Ersatz-Deponie errichtet werden?

Welche Kosten wird die Verwahrung dieses Materials verursachen?

31. Warum wird dem in den Tagebau Lichtenberg eingelagerten Material nur Kalk im Verhältnis 1:200 bis 1:600 zugemischt, obwohl dies bei weitem nicht ausreicht, um das vorhandene Säurebildungspotential langfristig zu binden?

Wie soll der Zutritt von Sauerstoff zu dem in den Tagebau Lichtenberg eingelagerten Material (und damit eine Fortsetzung der Pyrit-Oxidation mit nachfolgender Mobilisierung von Schadstoffen) langfristig verhindert werden in Anbetracht der Tatsache, daß Sauerstoff nicht nur mit der Luft über die Oberfläche eingetragen, sondern auch gelöst mit Niederschlägen oder zirkulierenden Grundwässern eingebracht wird?

32. Warum wird das in den Tagebau Lichtenberg eingelagerte Material zwar verdichtet, jedoch ohne eine Umhüllung aus gut durchlässigem Material eingebracht, wie sie z. B. in Frankreich oder Kanada für die Einlagerung von Tailing im Grundwasser benutzt wird (sog. „previous surround disposal")?

33. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den wiederholt aufgetretenen Schäden an Haldenabdeckungen kurz nach deren Aufbringung?

Wie soll die Stabilität der Halden unter diesen Umständen auf lange Sicht gewährleistet werden?

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine klare Regelung für die Anforderungen an die Sanierung von Halden nötig ist und welche Schritte unternimmt sie gegebenenfalls in diese Richtung?

34. Wie soll die Schutzwirkung von Haldenabdeckungen angesichts zu erwartender Erosion (z. B. durch Niederschläge, Eindringen von Pflanzenwurzeln und grabenden Tieren) langfristig sichergestellt werden?

35. Welche Schadstoffmengen werden langfristig aus Halden des Uranbergbaus in Oberflächenwässer und ins Grundwasser gelangen (nach Art der Schadstoffe, Standorten, Zeiträumen)?

Mit welchen Auswirkungen ist aufgrund dieser Schadstoffabgaben zu rechnen (auf Natur und Umwelt, Gewässerqualität, Grundwasserqualität, Trinkwasser etc.)?

36. Worauf gründet sich das Vertrauen in die sog. kontrollierte Flutung als Mittel zur Reinigung der im Bergwerk Königstein im In-Situ-Lösungsbergbau bearbeiteten Gesteinsblöcke, während die Lösungsflüssigkeit jahrzehntelang unter Druck durch das Gestein gepreßt wurde?

Warum wird eine Zwangsspülung, wie sie z. B. auch bei der In-Situ-Lösungs-Anlage Straz pod Ralskem in der Tschechischen Republik zur Anwendung kommen soll, nicht in Erwägung gezogen, obwohl dort selbst bei Anwendung dieser Technologie noch mit Zeiträumen von ca. 40 Jahren für die Dauer der nötigen Durchspülung gerechnet wird?

37. Welcher Pflege- und Wartungsbedarf wird auf mittlere und lange Sicht für die sanierten Wismut-Standorte weiterbestehen (z. B. Bet rieb von Pumpen und Wasserreinigungs-Anlagen, Reparatur von Erosions-Schäden an Abdeckungen, Pflege der Pflanzendecke auf Abdeckungen, Pflege von evtl. nötigen dauerhaften Absperrungen, usw.), nach A rt der Arbeiten und erwarteter Dauer?

38. Welcher Überwachungsaufwand wird auf mittlere und lange Sicht für die sanierten Standorte weiterbestehen (z. B. Beobachtung und Beprobung von Wasser- und Luftmeßstellen, Überwachung von Andeckungen, Dämmen, Setzungen, usw.), nach Art der Arbeiten und erwarteter Dauer?

D. Rest -Uran

Im Zuge der Sanierung des Auslaugungsbergbaus in Königstein und bei der Wasserreinigung an verschiedenen Standorten fällt weiterhin Uran an.

39. Welche Mengen an Uran sind bisher bei der Sanierung angefallen (nach Herkunft und Jahren), und wie wird sich der Anfäll zukünftig entwickeln?

Wie wird das gewonnene Uran gelagert, wie ist die Rechtsgrundlage für diese Lagerung, wie hoch sind die Lagerbestände (aufgeschlüsselt nach Jahren), wieviel wurde verkauft (nach Jahren), wer sind die Abnehmer, und wie wird das Uran von diesen verwendet?

40. Soll die Aufbereitung des bei der Sanierung anfallenden Urans nach der geplanten Schließung der Anlage Seelingstädt fortgesetzt werden?

Wenn ja, wo und wie?

Wenn nein, welche anderen Maßnahmen sind für den Umgang mit weiter anfallenden uranhaltigen Reststoffen geplant?

E. Kosten

Die zu erwartenden Gesamtkosten für die Wismut-Sanierung wurden von der Bundesregierung wiederholt auf 13 Mrd. DM beziffert. Es ist äußerst zweifelhaft, ob dieser Betrag ausreichend ist, da die Sanierungsvorhaben nicht alle zu erwartenden Kosten enthalten, die dem Uranbergbau zugerechnet werden müssen. Zweifel ergeben sich auch an den von der Bundesregierung herangezogenen internationalen Kostenvergleichen.

41. Welche Beträge wurden bisher für die Wismut-Sanierung aufgewendet, nach Jahren, Standorten und A rt der Ausgaben (Abfindungen von Mitarbeitern, Sanierungsvorbereitung, Sanierungsdurchführung)?

Wie hoch war der Anteil von Fremdfirmen an den einzelnen Ausgabenposten?

42. Inwieweit entsprachen die bisherigen Ausgaben den Planungen?

Falls es Abweichungen gibt, worauf sind sie zurückzuführen?

43. Welche weitere Entwicklung der einzelnen Ausgaben ist vorgesehen?

44. Wie hoch ist der durch Einnahmen gedeckte Teil an den Ausgaben, und in welcher Höhe wurden vom Bund Mittel bereitgestellt?

45. Wie setzen sich die Einnahmen zusammen, und wie hoch waren insbesondere die Einnahmen aus Uranverkauf und aus Abnahme von Reststoffen für Versatzzwecke (nach Jahren)?

Wie hoch waren die Aufbereitungskosten für die Herstellung eines verkaufsfähigen Uranprodukts aus den bei der Sanierung anfallenden uranhaltigen Reststoffen?

46. Inwieweit ist es zutreffend, daß die Bundesregierung ihre bisherige Ansicht, daß sie keine Verantwortung für die Sanierung der nicht mehr in Wismut-Besitz befindlichen Altstandorte trage, geändert hat?

Wenn ja, wie sieht die neue Politik aus, und wie soll sie umgesetzt werden?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Sanierung der Altstandorte ein, die sich nicht mehr in der Hand der Wismut befinden (nach Standorten)?

47. Welche Kosten sind der Berufsgenossenschaft durch die derzeitigen und früheren Wismut-Beschäftigten bisher entstanden?

Mit welcher Entwicklung der Kosten rechnet die Bundesregierung in Zukunft?

Werden der Berufsgenossenschaft diese Kosten erstattet, und wenn ja, in welcher Höhe?

48. Welche Kosten sind der Rentenversicherung bisher durch soziale Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wismut entstanden, z. B. durch Frühverrentung oder andere Maßnahmen der sozialen Absicherung?

49. In welchem Umfang und für welche Zeiträume werden nach Abschluß der geplanten Sanierungsarbeiten weitere Kosten anfallen, und für welche Aufgaben?

Wie sollen diese Kosten abgedeckt werden?

50. Hat der Bundesrechnungshof die Ausgaben der Wismut GmbH überprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

F. Kosten der Stillegung und Sanierung im internationalen Vergleich - Studie der Uranerzbergbau GmbH (UEB) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft

In der UEB-Studie (Kosten der Stillegung und Sanierung von Urangewinnungsprojekten im internationalen Vergleich - Einflußgrößen und Abhängigkeiten, BMWi Studienreihe Nr. 90, März 1995) werden für Title Il-Standorte in. den USA außerordentlich niedrige Sanierungskosten von 1,51 US-$ pro t Tailings angesetzt. Am Zustandekommen dieser Angabe ergeben sich jedoch erhebliche Zweifel. So ermittelte UEB für den Standort Moab (Utah), der laut UEB zu denen mit den niedrigsten Sanierungskosten gehört, Sanierungskosten von 0,68 US-$ pro t Tailings. Der Status dieses Standortes für 1993 wird als „Sanierung beendet" abgegeben, obwohl die Sanierung bis heute noch gar nicht begonnen hat und die Nuclear Regulatory Commission (NRC) die Verfügbarkeit des „Draft Environmental Impact Statement" zu den Sanierungsvorschlägen des Betreibers für diesen Standort erst am 30. Januar 1996 im Federal Register bekanntgegeben hat.

Die Gesamtkosten für die Sanierung werden mit 6,5 Mio. US-$ angegeben, entsprechend der vom Betreiber eingebrachten Sicherheitsleistungen. Da aber 56,1 % des dort produzierten Urans vom Staat abgenommen wurde und der Staat die Sanierungskosten für diesen Anteil übernimmt, ist der oben genannte Betrag nur für den vom Betreiber zu tragenden Anteil von 43,9 % gedacht. Die von der NCR erwarteten Gesamtkosten belaufen sich daher auf 14,8 Mio. US-$. Anläßlich einer am 28. Februar 1996 in Moab abgehaltenen Versammlung wurde von Vertretern des County und des Staates Utah zudem geltend gemacht, daß alleine die einfachste Sanierungsvariante (nur Abdeckung!) schon mindestens 36 Mio. US-$ kosten würde, ganz zu schweigen von anderen erörterten Varianten (z. B. Umlagerung). Die Angabe der UEB liegt also mindestens fünfeinhalbfach zu niedrig. Im übrigen ist der von der UEB ermittelte Durchschnittswert von 1,51 US-$ pro t Tailings allein schon deshalb anzuzweifeln, da den Betreibern bis zu 5,50 US-$ pro „dry sho rt ton of byproduct material" (also pro 907,185 kg Feststoffgehalt) für die Sanierung der Tailings erstattet werden, die bei der Produktion von Uran für die Regierung angefallen sind (U.S. Code of Federal Regulations, 10 CFR Part 765 - Reimbursement for Costs at Active Uranium und Thorium Processing Sites). Diese Erstattung entspricht also mit 6,06 US-$ pro t Feststoffgehalt dem vierfachen des von der UEB ermittelten Wertes.

51. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts solcher gravierender Diskrepanzen die Aussagekraft der UEB-Studie?

52. Wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß in der von der Uranerzbergbau GmbH (UEB) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft durchgeführten Vergleichsstudie „Kosten der Stillegung und Sanierung von Urangewinnungsprojekten im internationalen Vergleich - Einflußgrößen und Abhängigkeiten" die deutschen Sanierungskosten nahezu die Höhe der für die Title I-Standorte in den USA erreichen, während in Deutschland kein vergleichbarer Sanierungsstandard existiert?

G. Abwicklung

Die Unumkehrbarkeit vieler jetzt ergriffener Sanierungsmaßnahmen (z. B. Flutung von Gruben, Verfüllung des Tagebaus Lichtenberg), ihre langfristigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und die außerordentlich hohen Kosten erfordern eine besonders sorgfältige Planung, Ausführung und Überwachung der Arbeiten. Wegen der bei der Wismut-Sanierung nicht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung fehlt darüber hinaus eine wichtige Kontrollfunktion.

53. Wie beurteilt die Bundesregierung das fast völlige Fehlen einer eingehenderen Betrachtung von Handlungsalternativen zu der von Wismut jeweils in den Sanierungskonzepten vorgeschlagenen Vorzugsvariante?

Wie gedenkt sie gegebenenfalls eine ernsthafte Erörterung herbeizuführen?

54. Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Umstand, daß die Fachwelt bisher kaum in eine offene Diskussion über die Wismut-Sanierung einbezogen wurde?

Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls für einen besseren Einbezug der Fachwelt zu unternehmen?

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß die Wismut-Sanierung als einziges Großprojekt im Umweltbereich ohne förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet?

55. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Angleichung an den für Projekte dieser Größenordnung sonst geltenden Standard (z. B. Anlagen nach dem Atomgesetz) zu erzielen?

56. Wie wird sichergestellt, daß bei den Standortuntersuchungen Methoden angewendet werden, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, und wie wird deren Anwendung überwacht?

57. Wie wird sichergestellt, daß bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen der Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wird?

58. Wie wird in Anbetracht der Unumkehrbarkeit vieler Maßnahmen sichergestellt, daß die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen den gestellten Anforderungen entsprechen?

Gibt es eine kontinuierliche Überwachung der Ausführung von unabhängiger Stelle?

Fragen58

1

Liegen bereits Ergebnisse von den Forschungsarbeiten zu den Gesundheitsgefahren des Wismut-Uranbergbaus für Arbeiter und Anwohner vor, und wenn ja, welche?

Welche Forschungsprojekte sind derzeit noch in Arbeit oder geplant?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Untersuchung von R. Zaire (R. Zaire: Da strahlen die Chromosomen - Erbgutverändernde Wirkung chronischer radioaktiver Strahlung bei Arbeitern der Rössing-Mine in Namibia. in: Landräuber: Gier und Macht - Bodenschätze contra Menschenrechte, M. Rasper (Hg.), Ökozid 11, Gießen 1995, S. 100-111), die bei Uranarbeitern in Namibia eine Verdoppelung der Chromosomenaberrationen festgestellt hat?

3

Wurden bzw. werden entsprechende Untersuchungen bei Arbeitern durchgeführt, die im Wismut-Uranbergbau beschäftigt waren; welche Ergebnisse liegen gegebenenfalls vor?

4

Welche Auswirkungen haben diese Erkenntnisse auf die Anerkennungspraxis der Berufsbedingtheit von Krebserkrankungen (außer Lungenkrebs) bei den Wismut-Arbeitern und von vererbten Schäden bei deren Nachkommen?

5

Wie viele Fälle von Berufskrankheiten aus dem Uranbergbau (aufgeteilt nach A rt der Krankheit und Jahr) hat die Berufsgenossenschaft bisher bearbeitet, und in wie vielen Fällen wurde eine Erkrankung als berufsbedingt anerkannt?

Mit welcher Entwicklung der Fallzahlen rechnet die Bundesregierung in Zukunft?

6

Welche Messungen, Modellierungen und epidemiologische Untersuchungen wurden bisher zur Bestimmung des Gesundheitsrisikos tür Anwohner von Wismut-Standorten (auch früheren Standorten) durchgeführt?

Welches sind die Ergebnisse für die Zeit des aktiven Bergbaus, für den heutigen Zustand und die erwarteten Werte für die Zukunft?

Erlauben diese Untersuchungen eine umfassende Beurteilung des Gesundheitsrisikos für die Anwohner, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

7

Wie wertet die Bundesregierung den Umstand, daß für die Hinterlassenschaften (Halden und Schlammdeponien) des Uranbergbaus wesentlich schwächere Anforderungen als bei Endlagern für hochradioaktiven Müll zugrunde gelegt werden, für die international wesentlich längere Verwahrzeiten und wesentlich kleinere Dosis -Grenzwerte gelten (z. B. Schweiz: 0,1 mSv/a [Richtlinie R-21, Schweizerische Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, 1993] oder USA: 10 000 Jahre /0,15 mSv/a [U.S. Code of Federal Regulations, 40 CFR Part 191 - Environmental Radiation Protection Stanards for Management and Disposal of Spent Nudear Fuel, High-Level and Transuranic Radioactive Wastes])?

8

Welche Anforderungen an die Langzeitsicherheit liegen den bisher durchgeführten und geplanten Sanierungsmaßnahmen zugrunde (z. B. Auslegung auf welche Naturereignisse wie Hochwasser und Erdbeben und bis zu welcher Stärke; Schutz gegen Erosion für welche Zeiträume)?

9

Welche Vorgaben über die Nachnutzung sanierter Flächen und Standorte sowie deren unmittelbarer Umgebung liegen den durchgeführten und geplanten Maßnahmen zugrunde?

Falls Nutzungsbeschränkungen geplant sind, wie soll deren Einhaltung auf lange Sicht gewährleistet werden?

10

Welches zulässige Gesamtrisiko (Lebenszeitrisiko) für den einzelnen Anwohner liegt den bisher durchgeführten und geplanten Sanierungsmaßnahmen zugrunde (alle Belastungspfade einschließlich Trinkwasser, Radon, Staub, Gammastrahlung auf sanierten Flächen, in Wohnungen und am Arbeitsplatz, usw.)?

11

Welches zulässige Gesamtrisiko (Erkrankungsfälle pro Jahr) für die gesamte betroffene Bevölkerung liegt den bisher durchgeführten und geplanten Sanierungsmaßnahmen zugrunde (insbesondere auch durch Radon)?

12

Wie sind diese Risiken im Vergleich mit anderen Risiken durch industrielle Anlagen und Deponien, Atomanlagen und Atommülldeponien einzuordnen?

13

Wie begründet die Bundesregierung das Weitergelten der VOAS-Rechenregeln für die Dosisermittlung im Wismut-Gebiet, die bei gleicher Radioaktivitätsaufnahme zu geringeren Dosiswerten als nach StrlSchV-Rechenregeln (StrlSchV - Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen/Strahlenschutzverordnung) führen?

Wie wird der in VOAS geforderte mittlere jährliche Pro-Kopf-Verbrauch ermittelt?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Langzeitstabilität der von der Wismut errichteten Absetzanlagen in Anbetracht der Tatsache, daß die meisten von ihnen auf geologischen Störungen errichtet wurden, sie bei Erdbeben also einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind?

15

Hält die Bundesregierung auch weiterhin an der Auffassung fest, daß eine Umlagerung der Tailings an sicherere Standorte nicht in Frage komme, obwohl in den USA die Einführung neuer Richtlinien für den Grundwasserschutz (U.S. EPA: 40 CFR Part 192. Standards for Remedial Actions at Inactive Uranium Processing Sites. Proposed Rule. In: Federal Register 52 [1987] 185 [Sep 24], P.36000-36008; U.S. EPA: 40 CFR Pa rt 192. Standards for Remedial Actions at Inactive Uranium Processing Sites. The Groundwater Standards for Remedial Actions at Inactive Uranium Processing Sites. In: Federal Register 60 [1995] [Jan 11], p. 2854 -2871) dazu geführt hat, daß anstatt an ursprünglich vorgesehenen drei Standorten (Salt Lake City, UT, Grand Junction, CO, Durango, CO, mit einer Gesamtmenge von 6,65 Mio. m3) nun Deponien an elf Standorten mit einer Gesamtmenge von 14,36 Mio. m3 umgelagert wurden bzw. noch umgelagert werden, was 47 % der an den Title I- Standorten vorhandenen Gesamtmenge entspricht (U.S. DOE Office of Environmental Restoration and Waste Management: Annual Status Repo rt on the Uranium Mill Tailings Remedial Action Program, December 1992, DOE/EM-0001, Washington, D.C. 1992)?

16

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko für einen Dammbruch des Hauptdamms der Absetzanlage Helmsdorf mit ihrem Inhalt von 50 Mio. t Aufbereitungsschlämmen aus der Uranerzverarbeitung ein?

Haben die ergriffenen Abwehrmaßnahmen, wie z. B. die Errichtung eines zusätzlichen Schutzdamms, das Risiko vermindert, und reichen diese Maßnahmen aus?

17

Welche Ortslagen (z. B. Oberrothenbach, Crossen, Mosel), Verkehrsflächen (z. B. Bundesstraße, Bahnstrecke), Industrieanlagen (z. B. VW-Werk Mosel) und sonstige Flächen könnten bei einem Dammbruch im ungünstigsten Fa ll von einer Schlamm-Lawine überflutet werden?

18

Wie viele Menschen leben bzw. arbeiten in der Gefahrenzone?

19

Wie hoch müßten der direkte materielle Schaden und die Folgeschäden im Falle eines Dammbruchs beziffert werden?

Welches wären die Folgen für die Umwelt, auch in Anbetracht des hohen Schadstoffgehalts in den Schlämmen (u. a. 7 590 t Arsen und 5 030 t Uran) und in den überstehenden Wässern?

20

Wie wird sichergestellt, daß die Bevölkerung der gefährdeten Gebiete, die Beschäftigten in gefährdeten Bet rieben und die Benutzer gefährdeter Verkehrswege bei einem bevorstehenden Dammbruch rechtzeitig gewarnt werden können?

21

Welche kurzfristigen Notmaßnahmen sind zur Gefahrenabwehr für den Fall geplant, daß das Dammbruch-Risiko weiter zunimmt, zum Beispiel infolge andauernder Niederschläge?

22

Wird das Ablassen der überstehenden Flüssigkeit (4,8 Mio. m 3 mit Arsengehalten von 108 mg/l, dem zehntausendfachen des Trinkwassergrenzwerts, und Urangehalten von 7,01 mg/l, dem 23fachen des von der SSK für Trinkwasser empfohlenen Werts) in die Mulde als äußerste Notmaßnahme zur Verhinderung eines Dammbruchs in Betracht gezogen?

Könnte dadurch die Dammstabilität tatsächlich merklich verbessert werden?

Welche Folgen hätte ein solches Ablassen gegebenenfalls für die Mulde und die Elbe, und für die Trinkwasseraufbereitung aus diesen Flüssen?

23

Inwieweit könnte die Schlammdeponie Helmsdorf einem Erdbeben standhalten vor dem Hintergrund, daß Oberrothenbach in der Erdbebenzone 1 liegt (Sächsisches Staatsministerium des Inneren, Sächsisches Amtsblatt vom 28. August 1995) und Tailingsdämme insbesondere auch bei Erdbeben gefährdet sind?

Wenn nein, werden Maßnahmen zur Erdbebenvorhersage unternommen, um die Bevölkerung rechtzeitig warnen zu können - wenn ja, welche, wenn nein, wie soll die Bevölkerung bei einem Erdbeben geschützt werden?

24

Werden international anerkannte Spezialisten beratend hinzugezogen, die z. B. auch von der Regierung von Guyana beauftragt wurden, den Dammbruch des Tailings-Damms des Goldbergwerks Ornai vom 19. August 1995 zu untersuchen (Report of the Process Review Committee concerning O rnai Gold Mines Limited, submitted to the Guyana Geology & Mines Commission acting on behalf of the Government of Guyana, November 17, 1995)?

25

Welche mittelfristigen Maßnahmen sind geplant, um das Dammbruchrisiko zu vermindern?

Sind insbesondere Nachbesserungen an dem Hauptdamm der Absetzanlage geplant bzw. möglich?

Wenn ja, welche, unter welchen Voraussetzungen (z. B. Flächenbedarf in bebauten Lagen) und mit welchen Auswirkungen und Risiken (z. B. Verflüssigung der Schlämme durch Vibrationen von schwerem Gerät)?

26

Ist oder war angesichts der Beteiligung mehrerer kanadischer Gutachter an der Wismut-Sanierung auch die Firma Golder Associates Ltd. mit Sitz in Mississauga (Onta rio) direkt oder indirekt an der Wismut-Sanierung beteiligt, die auch am Bau des Tailings-Damms des Goldbergwerks O rnai in Guyana beteiligt war, bei dessen Bruch am 19. August 1995 etwa 4 Mio. m3 cyanidhaltiger Flüssigkeit in den O rnai River austraten (Montreal Gazette 20. Januar 1996)?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die fachliche Eignung dieser Firma?

27

Wie sind die Betriebserfahrungen mit den bisher installierten Wasserreinigungs-Anlagen?

Welche Reinigungsgrade werden für die einzelnen Schadstoffe erzielt?

Wie hoch sind der Verbrauch an Energie und Hilfsstoffen?

28

Was geschieht mit den Rückständen der Wasseraufbereitung?

Wurden Alternativen zu einer Deponierung untersucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

29

Stehen die Verantwortlichen für die auch nach 1990 noch erfolgte Ablagerung flüssiger Abprodukte und fester Reststoffe auf der Absetzerhalde in Ronneburg fest?

Wenn ja, wer sind diese und werden sie für die nun notwendige Umlagerung in eine gesonderte Deponie zu Schadenersatz herangezogen?

30

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll die 2,1 Mio. m 3 fassende Ersatz-Deponie errichtet werden?

Welche Kosten wird die Verwahrung dieses Materials verursachen?

31

Warum wird dem in den Tagebau Lichtenberg eingelagerten Material nur Kalk im Verhältnis 1:200 bis 1:600 zugemischt, obwohl dies bei weitem nicht ausreicht, um das vorhandene Säurebildungspotential langfristig zu binden?

Wie soll der Zutritt von Sauerstoff zu dem in den Tagebau Lichtenberg eingelagerten Material (und damit eine Fortsetzung der Pyrit-Oxidation mit nachfolgender Mobilisierung von Schadstoffen) langfristig verhindert werden in Anbetracht der Tatsache, daß Sauerstoff nicht nur mit der Luft über die Oberfläche eingetragen, sondern auch gelöst mit Niederschlägen oder zirkulierenden Grundwässern eingebracht wird?

32

Warum wird das in den Tagebau Lichtenberg eingelagerte Material zwar verdichtet, jedoch ohne eine Umhüllung aus gut durchlässigem Material eingebracht, wie sie z. B. in Frankreich oder Kanada für die Einlagerung von Tailing im Grundwasser benutzt wird (sog. „previous surround disposal")?

33

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den wiederholt aufgetretenen Schäden an Haldenabdeckungen kurz nach deren Aufbringung?

Wie soll die Stabilität der Halden unter diesen Umständen auf lange Sicht gewährleistet werden?

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine klare Regelung für die Anforderungen an die Sanierung von Halden nötig ist und welche Schritte unternimmt sie gegebenenfalls in diese Richtung?

34

Wie soll die Schutzwirkung von Haldenabdeckungen angesichts zu erwartender Erosion (z. B. durch Niederschläge, Eindringen von Pflanzenwurzeln und grabenden Tieren) langfristig sichergestellt werden?

35

Welche Schadstoffmengen werden langfristig aus Halden des Uranbergbaus in Oberflächenwässer und ins Grundwasser gelangen (nach Art der Schadstoffe, Standorten, Zeiträumen)?

Mit welchen Auswirkungen ist aufgrund dieser Schadstoffabgaben zu rechnen (auf Natur und Umwelt, Gewässerqualität, Grundwasserqualität, Trinkwasser etc.)?

36

Worauf gründet sich das Vertrauen in die sog. kontrollierte Flutung als Mittel zur Reinigung der im Bergwerk Königstein im In-Situ-Lösungsbergbau bearbeiteten Gesteinsblöcke, während die Lösungsflüssigkeit jahrzehntelang unter Druck durch das Gestein gepreßt wurde?

Warum wird eine Zwangsspülung, wie sie z. B. auch bei der In-Situ-Lösungs-Anlage Straz pod Ralskem in der Tschechischen Republik zur Anwendung kommen soll, nicht in Erwägung gezogen, obwohl dort selbst bei Anwendung dieser Technologie noch mit Zeiträumen von ca. 40 Jahren für die Dauer der nötigen Durchspülung gerechnet wird?

37

Welcher Pflege- und Wartungsbedarf wird auf mittlere und lange Sicht für die sanierten Wismut-Standorte weiterbestehen (z. B. Bet rieb von Pumpen und Wasserreinigungs-Anlagen, Reparatur von Erosions-Schäden an Abdeckungen, Pflege der Pflanzendecke auf Abdeckungen, Pflege von evtl. nötigen dauerhaften Absperrungen, usw.), nach A rt der Arbeiten und erwarteter Dauer?

38

Welcher Überwachungsaufwand wird auf mittlere und lange Sicht für die sanierten Standorte weiterbestehen (z. B. Beobachtung und Beprobung von Wasser- und Luftmeßstellen, Überwachung von Andeckungen, Dämmen, Setzungen, usw.), nach Art der Arbeiten und erwarteter Dauer?

39

Welche Mengen an Uran sind bisher bei der Sanierung angefallen (nach Herkunft und Jahren), und wie wird sich der Anfäll zukünftig entwickeln?

Wie wird das gewonnene Uran gelagert, wie ist die Rechtsgrundlage für diese Lagerung, wie hoch sind die Lagerbestände (aufgeschlüsselt nach Jahren), wieviel wurde verkauft (nach Jahren), wer sind die Abnehmer, und wie wird das Uran von diesen verwendet?

40

Soll die Aufbereitung des bei der Sanierung anfallenden Urans nach der geplanten Schließung der Anlage Seelingstädt fortgesetzt werden?

Wenn ja, wo und wie?

Wenn nein, welche anderen Maßnahmen sind für den Umgang mit weiter anfallenden uranhaltigen Reststoffen geplant?

41

Welche Beträge wurden bisher für die Wismut-Sanierung aufgewendet, nach Jahren, Standorten und A rt der Ausgaben (Abfindungen von Mitarbeitern, Sanierungsvorbereitung, Sanierungsdurchführung)?

Wie hoch war der Anteil von Fremdfirmen an den einzelnen Ausgabenposten?

42

Inwieweit entsprachen die bisherigen Ausgaben den Planungen?

Falls es Abweichungen gibt, worauf sind sie zurückzuführen?

43

Welche weitere Entwicklung der einzelnen Ausgaben ist vorgesehen?

44

Wie hoch ist der durch Einnahmen gedeckte Teil an den Ausgaben, und in welcher Höhe wurden vom Bund Mittel bereitgestellt?

45

Wie setzen sich die Einnahmen zusammen, und wie hoch waren insbesondere die Einnahmen aus Uranverkauf und aus Abnahme von Reststoffen für Versatzzwecke (nach Jahren)?

Wie hoch waren die Aufbereitungskosten für die Herstellung eines verkaufsfähigen Uranprodukts aus den bei der Sanierung anfallenden uranhaltigen Reststoffen?

46

Inwieweit ist es zutreffend, daß die Bundesregierung ihre bisherige Ansicht, daß sie keine Verantwortung für die Sanierung der nicht mehr in Wismut-Besitz befindlichen Altstandorte trage, geändert hat?

Wenn ja, wie sieht die neue Politik aus, und wie soll sie umgesetzt werden?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Sanierung der Altstandorte ein, die sich nicht mehr in der Hand der Wismut befinden (nach Standorten)?

47

Welche Kosten sind der Berufsgenossenschaft durch die derzeitigen und früheren Wismut-Beschäftigten bisher entstanden?

Mit welcher Entwicklung der Kosten rechnet die Bundesregierung in Zukunft?

Werden der Berufsgenossenschaft diese Kosten erstattet, und wenn ja, in welcher Höhe?

48

Welche Kosten sind der Rentenversicherung bisher durch soziale Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wismut entstanden, z. B. durch Frühverrentung oder andere Maßnahmen der sozialen Absicherung?

49

In welchem Umfang und für welche Zeiträume werden nach Abschluß der geplanten Sanierungsarbeiten weitere Kosten anfallen, und für welche Aufgaben?

Wie sollen diese Kosten abgedeckt werden?

50

Hat der Bundesrechnungshof die Ausgaben der Wismut GmbH überprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

51

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts solcher gravierender Diskrepanzen die Aussagekraft der UEB-Studie?

52

Wie erklärt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß in der von der Uranerzbergbau GmbH (UEB) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft durchgeführten Vergleichsstudie „Kosten der Stillegung und Sanierung von Urangewinnungsprojekten im internationalen Vergleich - Einflußgrößen und Abhängigkeiten" die deutschen Sanierungskosten nahezu die Höhe der für die Title I-Standorte in den USA erreichen, während in Deutschland kein vergleichbarer Sanierungsstandard existiert?

53

Wie beurteilt die Bundesregierung das fast völlige Fehlen einer eingehenderen Betrachtung von Handlungsalternativen zu der von Wismut jeweils in den Sanierungskonzepten vorgeschlagenen Vorzugsvariante?

Wie gedenkt sie gegebenenfalls eine ernsthafte Erörterung herbeizuführen?

54

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Umstand, daß die Fachwelt bisher kaum in eine offene Diskussion über die Wismut-Sanierung einbezogen wurde?

Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls für einen besseren Einbezug der Fachwelt zu unternehmen?

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß die Wismut-Sanierung als einziges Großprojekt im Umweltbereich ohne förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet?

55

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Angleichung an den für Projekte dieser Größenordnung sonst geltenden Standard (z. B. Anlagen nach dem Atomgesetz) zu erzielen?

56

Wie wird sichergestellt, daß bei den Standortuntersuchungen Methoden angewendet werden, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, und wie wird deren Anwendung überwacht?

57

Wie wird sichergestellt, daß bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen der Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wird?

58

Wie wird in Anbetracht der Unumkehrbarkeit vieler Maßnahmen sichergestellt, daß die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen den gestellten Anforderungen entsprechen?

Gibt es eine kontinuierliche Überwachung der Ausführung von unabhängiger Stelle?

Bonn, den 28. Februar 1996

Werner Schulz (Berlin) Antje Hermenau Steffi Lemke Vera Lengsfeld Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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