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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haushaltsführung durch die Bundesregierung (G-SIG: 13011475)

Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung für 1994, Einhaltung der zeitlichen Vorgaben gem. Art. 111 GG, Schlußfolgerungen aus der Position des Bundesrechnungshofs betr. Geltung von Art. 115 GG (Kreditbeschaffung), Gefahr eines Schuldensockels durch die Neukreditaufnahme-Praxis der Haushaltsjahre 1992 und 1993, Vereinbarkeit des Jahressteuergesetzes 1996 mit dem Grundgesetz, Einnahmeverluste durch die verfassungsrechtliche Anfechtbarkeit einzelner Regelungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/420918. 03. 96

Haushaltsführung durch die Bundesregierung

des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In den „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1994" (Drucksache 12/8490, S. 20) und auch in den „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1995" (Drucksache 13/2600, S. 10) wird die Nichteinhaltung der verfassungsmäßigen Kreditobergrenze für die Neuverschuldung durch die Bundesregierung kritisch gewertet. In den Bemerkungen 1995 wird außerdem festgestellt, daß der Bundesminister der Finanzen die Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes auch für 1993 nicht entsprechend den zeitlichen Vorgaben des Artikels 114 GG vorgelegt hat.

Entsprechend den vorliegenden Informationen sind weiterhin eine Reihe von Klagen gegen das Jahressteuergesetz 1996 vor dem Bundesverfassungsgericht, u. a. gegen die Regelung bezüglich der Kindergeldauszahlung durch die Unternehmen und die Regelungen bezüglich der Besteuerung der Privatnutzung von Dienst-Pkws und den Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen zu erwarten, bzw. bereits anhängig. Auch durch die bereits ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen über den Kohlepfennig, die Nichtbesteuerung des Existenzminimums und die Kinderfreibetragsregelungen konnten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit steuerrechtlicher Regelungen nicht ausgeräumt werden.

Diese Tatsachen lassen Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung sowohl bezüglich der Erarbeitung der Steuergesetze als auch bezüglich der Realisierung und Einhaltung des vom Gesetzgeber vorgegebenen Bundeshaushalts aufkommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung für das Jahr 1994 vorzulegen?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Verbindlichkeit der zeitlichen Vorgabe des Artikels 114 GG?

3

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung zukünftig die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben des Artikels 114 GG sichern?

4

Welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Position des Bundesrechnungshofes bezüglich der Geltung des Artikels 115 GG für ihre weitere Haushaltsführung gezogen?

5

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, daß durch. die Praxis der Haushaltsjahre 1992 und 1993 bezüglich der Neukreditaufnahme ein Schuldensockel entsteht, der nicht durch entsprechende Sachwerte gedeckt ist?

6

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zukünftig die im Haushalt geplanten Neuinvestitionen zu realisieren?

7

Wie hat die Bundesregierung die Regelungen des Jahressteuergesetzes 1996 auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die verfassungsrechtliche Anfechtbarkeit einzelner steuerrechtlicher Regelungen Einnahmeverluste entstehen können, welche die ohnehin schon angespannte Haushaltslage weiter verschärfen?

Wenn ja, auf welchen Umfang könnten sich diese Steuerausfälle belaufen?

Bonn, den 18. März 1996

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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