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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Neue Organisations- und Aktionsformen der rechtsextremen Szene (G-SIG: 13011477)

Zellen, Versandsysteme, Lesekreise u.a. als neue Organisationsformen,strafrechtliche Regelungen in Europa betr. Verbreitung der Auschwitz-Lüge, "Anti-Antifa-Kampagne", "Steckbrief" gegen die Abg. Ulla Jelpke,Auswirkungen der neuen terroristischen Konzepte auf die Zahl der nach § 129 und 129a StGB durchgeführten Verfahren

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/422008. 03. 96

Neue Organisations- und Aktionsformen der rechtsextremen Szene

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit einiger Zeit, nicht zuletzt nach den Bombenanschlägen in Österreich mit offensichtlichem rechtsextremistischem Hintergrund, mehren sich Befürchtungen, daß sich die rechtsextreme Szene in legal und illegal operierende Fraktionen spalten und rechtsterroristische Aktivitäten in Deutschland entstehen könnten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Drucksache 13/650; aus den Medien z. B. Juhnke: Bombenterror - Die Spur führt nach Deutschland, in: „Stern" 8/95, S. 150ff.).

Eine solche Sichtweise wird nicht zuletzt durch Stellungnahmen aus dem Verfassungsschutz befördert. So hält der Chef des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Ernst Uhrlau, mit Blick auf Waffenfunde im deutschen Raum, Söldnereinsätze von Rechtsextremisten in Kroatien sowie auf die Existenz von Konzepten für den bewaffneten Kampf die Entstehung einer rechtsterroristischen Untergrundorganisation für denkbar („Süddeutsche Zeitung " vom 2. Mai 1995 und 11. Mai 1995). Auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Eckhart Werthebach, wollte eine solche Entwicklung nicht ausschließen (ARD „Tagesthemen" vom 23. März 1995).

Zuletzt wurde die „Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) in Brandenburg u. a. wegen „terroristischer Aktivitäten" verboten (vgl. „Süddeutsche Zeitung" vom 6. Mai 1995).

Außer diesen Befürchtungen möglicher rechtsterroristischer Tendenzen wird in der Öffentlichkeit häufig darauf hingewiesen, daß sich in der rechtsextremen Szene angeblich neuartige Vernetzungsformen (per Telekommunikation) und Organisationsstrukturen herausbilden (Zellensysteme, die sich auf der Basis von Versandsystemen und Lesekreisen entwickeln), welche mit konventionellen Mitteln nur z. T. erfaßt und kontrolliert werden könnten (vgl. z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe der PDS, Drucksache 12/6711, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS, Drucksache 12/5792; auch Dr. Werthebach in der ARD, „Tagesthemen" a. a. O.).

Fraglich ist jedoch, ob es sich bei den Phänomenen organisierter Militanz und zunehmender Vernetzung um völlig neuartige oder vielmehr um Erscheinungen handelt, die in einem Teil der rechtsextremen Szene schon seit Jahren anzutreffen sind, jedoch behördlich nun aus veränderter Perspektive registriert werden.

Es scheint somit angebracht, der Öffentlichkeit genauere Informationen über evtl. neuartige Aktivitäten rechtsextremistischer Vereinigungen zu vermitteln. Wir gehen davon aus, daß der Bundesregierung infolge der seit 1992 verhängten Organisationsverbote aus begleitenden Folgebeobachtungen sowie aufgrund der bundesweiten Durchsuchungen von Räumlichkeiten neonazistischer Personen und Gruppen am 23. März 1995 und 4. Mai 1995 neuere Erkenntnisse zu diesem Thema vorliegen.

Im Zusammenhang mit der Verhaftung von Gary Rex Lauck am 20. März 1995 und der bundesweiten Durchsuchungen von Wohnungen nach Propagandamaterial der NSDAP/AO wurde der Zusammenschluß in Zellen von nicht mehr als drei bis vier Personen als in der rechtsextremen Szene relativ gängiges und sich möglicherweise weiter ausbreitendes Organisationsprinzip dargestellt (so der Szeneaussteiger I. H. und Dr. Eckhart Werthebach in der ARD „Panorama" vom 23. März 1995).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

a) Sieht die Bundesregierung in der Ausbildung von relativ autonomen, abgeschirmten Zellen ein Organisationsprinzip mit zunehmender Attraktivität in der rechtsextremen Szene?

1

b) Geht die Organisation in Zellen zu Lasten anderer Organisationsformen (Vorfeldorganisationen, Parteien, informelle überregionale Treffen etc.) oder läuft sie mit diesen weitgehend parallel?

1

c) Wie viele derartige Zellen existieren nach Schätzung der Bundesregierung augenblicklich in Deutschland?

1

d) Sieht die Bundesregierung in den bereits existierenden NSDAP/AO-Zellen potentielle Vorläufer terroristischer Zellen?

2

Welche Stellung nehmen die Mitglieder solcher Zellen in der rechtsextremen Szene gemessen an folgenden Faktoren ein:

- Grad der politisch-ideologischen Schulung,

- weltanschauliche Radikalität,

- Militanz der Aktionsformen,

- Grad der logistisch-technischen Ausbildung (einschließlich Ausbildung an Waffen)?

3

a) Welches Rekrutierungspotential für die rechtsextreme Szene haben nach Ansicht der Bundesregierung Versandsysteme wie das der NSDAP/AO?

3

b) Wurden bei den bundesweiten Durchsuchungen am 23. März und 4. Mai 1995 neben Materialien der NSDAP/ AO auch Materialien anderer Versandsysteme gefunden?

Wenn ja, welcher?

Sieht die Bundesregierung - vor dem Hintergrund der langen Ermittlungszeit, die im Falle des NSDAP/AO-Versandsystems nötig war, um dessen Empfänger ausfindig zu machen (vgl. Aussage der Staatsanwaltschaft Hamburg in der ARD, „Panorama" a. a. O.) - Anlaß, die Möglichkeiten zu verbessern, Kunden anderer rechtsextremistischer Versandsysteme zu identifizieren, und wenn ja, welche Maßnahmen zieht sie in Erwägung?

3

d) Sind der Bundesregierung augenblicklich in Deutschland laufende Ermittlungsverfahren bekannt, die der Aufdeckung von Strukturen und Empfängern anderer rechtsextremistischer Versandsysteme (z. B. Vertrieb Ernst Zuendel, Versand von „Europrints" in Barcelona etc.; vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS/Linke Liste, Drucksache 12/1603, S. 3) dienen?

3

e) Hat sich die Inhaftierung von Ewald Althans, des Verbindungsmannes von Zuendels Vertriebssystem in Europa, auf dessen Vertrieb negativ ausgewirkt?

4

a) In welchen Staaten Europas gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtliche Regelungen, welche die Verbreitung der Auschwitz-Lüge, die Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie das Tragen und Verbreiten nationalsozialistischer Symbole und Zeichen sanktionieren?

4

b) Welche Pläne oder Initiativen gibt es derzeit im Rahmen des 3. Pfeilers des EU-Vertrages, welche auf eine EU-weite harmonisierte Strafandrohung gegenüber den o. g. Delikten abzielen?

4

c) Auf welchen konkreten Verhandlungsergebnissen beruht die Aussage des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Eckhart Werthebach (Frankfurter Rundschau vom 27. März 1995), wonach die Konsultationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit ausländischen Nachrichtendiensten, deren Ziel es war, die Versendung von NS-Schriften nach Deutschland zu unterbinden, nur „mäßigen Erfolg" hatten?

6

a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die in letzter Zeit verstärkt zu beobachtende Bildung sog. Lesekreise um rechtsextremistische Publikationen?

6

b) Sieht die Bundesregierung darin ein neues Moment der Organisation in der rechtsextremen Szene?

6

c) Um wie viele und welche rechtsextremistische Publikationen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung solche Lesekreise gebildet?

6

d) Mit welcher Anzahl von „Mitgliedern" insgesamt?

6

e) Wie viele und welche sog. „Nationale Infotelefone" sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Betrieb?

6

f) Wie viele und welche von Rechtsextremisten betriebene Mail-Boxen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit?

6

g) Wie viele Mail-Boxen haben Rechtsextremisten in den Jahren 1994 und 1995 eingerichtet?

6

h) Mit welchen Ergebnissen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von führenden Rechtsextremisten erhobenen Forderungen nach „größtmöglicher" informationeller Vernetzung (vgl. z. B. die Aussage des Vorsitzenden der „Jungen Nationaldemokraten", Holger Apfel, im Bericht „DER SPIEGEL" 17/1995, S. 90) in der Praxis umgesetzt?

7

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1994 und 1995 die Zahl der militanten rechtsextremistischen sowie der neonazistischen Gruppen und Gruppenmitglieder im Vergleich zu den Vorjahren (vgl. Bundes- Verfassungsschutzbericht 1993: militante Rechtsextremisten Neo-Nazisten Gruppen Mitglieder 1991 - 4 200 30 2100 1992 - 6 400 33 1400 1993 4 5 600 27 1500) jeweils entwickelt?

7

b) Welche Verschiebungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von der Fraktion der militanten Rechtsextremisten (laut Verfassungsschutzbericht gekennzeichnet durch strukturarme oder strukturlose Zusammenschlüsse) hin zur Fraktion der organisierten Neo-Nazisten?

7

c) Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Ergebnissen der Verfassungsschutzberichte Niedersachsens, Sachsens und Sachsen-Anhalts, die für das Jahr 1994 eine Zunahme der rechtsextremistischen Propagandadelikte verzeichnen?

7

d) Sieht die Bundesregierung hierin eine Tendenz zunehmender Organisations- und Agitationsbereitschaft im Bereich der rechtsextremen Szene?

7

e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisher betriebene massive Verbotspolitik gegenüber rechtsextremistischen Organisationen weniger zur Verunsicherung der Szene geführt hat, sondern eher deren Geschlossenheit, Radikalität und Militanz gefördert hat, und falls nein, warum teilt sie diese Auffassung nicht?

8

a) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung stellt die sog. „Anti-Antifa-Kampagne" den „Versuch von Neonazis dar, eine neue organisationsübergreifende Plattform für das , nationale Lager' zu schaffen" (s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der weiteren Abgeordneten der PDS, Drucksache 13/650, S. 5). Wie weit ist dieses Vorhaben bislang gelungen?

8

b) Inwieweit wurde Christian Worch, welcher die Kampagne 1992 initiiert und vor allem geleitet hatte, durch das Verbot der „Nationalen Liste" behindert, und inwieweit hatte dies möglicherweise Auswirkungen auf die Anti-Antifa-Kampagne?

8

c) Wie reagiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund der „Anti-Antifa-Kampagne" und des Erscheinens der „Einblick" -Broschüre auf die Verbreitung des sog. „Deutschen Manifestes" zum 8. Mai (vgl. „Süddeutsche Zeitung" vom 9. Mai 1995) sowie das Auftauchen eines von rechtsextremistischen Kräften verfaßten Steckbriefs gegen die Abgeordnete Ulla Jelpke (vgl. „Süddeutsche Zeitung" vom 13./14. Mai 1995)?

8

d) Kann die Bundesregierung in diesen Vorgängen eine generelle Tendenz in der rechtsextremen Szene weg von diffuser Gewaltbereitschaft hin zu zielgerichteter Militanz erkennen?

9

Welche Auswirkungen haben die Vernetzungsversuche sowie die Verbreitung terroristischer Konzepte in der rechtsextremen Szene auf die Zahl und Ergebnisse der nach § 129 StGB und § 129 a StGB eingeleiteten und durchgeführten Verfahren ab 1992 gehabt (zu Zahlen bis 1991 vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS/Linke Liste, Drucksache 12/2444)?

Bonn, den 6. März 1996

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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