Das Potsdamer Abkommen und die Haltung der Bundesregierung zu diesem Abkommen in den Verhandlungen mit der tschechischen Regierung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Wie die Medien berichteten, hat es bei den aktuellen Verhandlungen zwischen der tschechischen Regierung und der Bundesregierung im Januar diesen Jahres eine Auseinandersetzung um die Bewertung der Rechtsverbindlichkeit des Potsdamer Abkommens gegeben. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) schreibt zu den heftig ausgetragenen Differenzen: „Prag hatte die deutsche Forderung, die Vertreibung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg per se zu verurteilen, Unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, dies sei nicht möglich, weil der ,Transfer' von den Siegermächten auf der Potsdamer Konferenz beschlossen (Artikel XIII) worden und damit völkerrechtlich verbindlich sei" (FAZ, 16. Februar 1996). Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, „lehnte diese Argumentation ab". Die „FAZ" gibt die Position des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, wie folgt wieder: „Bisher jede Bundesregierung habe die Vertreibung in Übereinstimmung mit der deutschen Völkerrechtswissenschaft als rechtswidriges Unrecht betrachtet. Bonn hat die Rechtswirkung der Potsdamer Beschlüsse daher nie anerkannt. Die Bundesregierung betrachtet die Potsdamer Erklärung nicht als rechtliche Anerkennung der Vertreibung, sondern nur als politische Erklärung" (ebenda).
Die Haltung der Bundesregierung, die in diesen Verhandlungen von dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, vorgetragen wurde, wurde - wie die „FAZ" weiter ausführte - von der „Prager Politik und Presse als Beweis dafür interpretiert, daß Deutschland mit dieser ,Unverschämtheit' eine Revision der Nachkriegsordnung anstrebe. Potsdam stellt für die Tschechen nämlich nicht nur eine geschätzte Möglichkeit dar, die Verantwortung für die von Benes initiierte und von Stalin bereitwillig geförderte Vertreibung der Deutschen auf die breiten Schultern der Siegermächte zu laden. Vielmehr übernimmt Potsdam für Prag die Rolle, die die Zwei-Plus-Vier-Abmachungen für Polen spielten: die Garantie, daß die Deutschen nicht mit neuen oder gar alten Forderungen daherkommen".
Die tschechische Regierung betonte in dieser Auseinandersetzung ihre Auffassung, „wonach die Potsdamer Beschlüsse immer noch geltendes Recht seien." Das Prager Außenministerium forderte „Bonn auf, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten. (...) Zieleniec sagte, er habe keine Informationen darüber, daß die deutsche Regierung offiziell das Potsdamer Dokument ablehne. Ministerpräsident Klaus wurde noch deutlicher: Um die tschechisch-deutschen Beziehungen nicht noch weiter zu dramatisieren, wolle er, Klaus, so tun, als habe er Kinkels Worte falsch gehört, ,auch wenn ich sie nicht falsch gehört habe'".
Die Haltung der Bundesregierung beschreibt die „FAZ": „Den Versuchen, etwas Luft aus diesem beängstigend anschwellenden Revisionismusvorwurf herauszulassen, hat sich das deutsche Auswärtige Amt angeschlossen. Kinkel sagte der tschechischen Nachrichtenagentur, die Kontroverse über Potsdam sei ,künstlich hervorgerufen und übertrieben'. Die Position Bonns in dieser Frage sei lange bekannt und habe sich nicht geändert: Die Vertreibung sei ein Unrecht gewesen und könne weder durch Gesetze noch Verträge gerechtfertigt werden. Jetzt dürfe man die Beziehungen nicht belasten, indem man Scheinprobleme und zweitrangige Angelegenheiten aufblase" (ebenda).
Daß es sich bei der Frage der Anerkennung des Potsdamer Abkommens keineswegs um „Scheinprobleme und zweitrangige Angelegenheiten" handelt, brachten die amerikanischen, englischen und russischen Botschafter in Prag zum Ausdruck, deren Äußerungen die tschechischen Medien dokumentierten: „Unisono machten die wichtigsten Blätter (...) mit der Schlagzeile auf, daß die Siegermächte (allen voran die Vereinigten Staaten) die Gültigkeit der Potsdamer Beschlüsse bekräftigt hätten. Wie schon vor vier Jahren, als um den deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrag gerungen wurde, bestätigten auch diesmal die Botschaften Washingtons, Londons und Moskaus auf Prager Wunsch, daß die Beschlüsse von Potsdam ,fest auf der Basis internationalen Rechts' geschlossen worden und seither vielfach bilateral und multilateral bestätigt worden seien" (ebenda).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Trifft die Wiedergabe der Differenzen über das Potsdamer Abkommen zwischen der tschechischen Regierung und der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Januar diesen Jahres in der „FAZ" vom 16. Februar 1996 zu?
Wenn nein, welche Positionen haben der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, und andere Vertreter des Auswärtigen Amtes in der Frage der Bewertung des Potsdamer Abkommens in den Gesprächen im Januar 1996 mit Vertretern der tschechischen Regierung bezogen?
Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zur Substanz dieser Differenzen; ist die Position des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, auch Auffassung der Bundesregierung?
Hat sich die rechtliche Würdigung des Potsdamer Abkommens durch die Bundesregierung im Laufe der Jahre geändert, und wenn ja, welche Haltung haben frühere Bundesregierungen zum Potsdamer Abkommen eingenommen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung heute zum Potsdamer Abkommen ein?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Ansichten über die Rechtsverbindlichkeit des Potsdamer Abkommens, und wenn ja, von wem wird welche Auffassung vertreten?
Sollte es hier Differenzen innerhalb der Bundesregierung geben, welche Position hat sich mehrheitlich durchgesetzt, und wie hat man wann versucht, der tschechischen, aber auch der amerikanischen, russischen und englischen Regierung die Position der Bundesregierung mitzuteilen?
Würde die Bundesregierung die Position des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, teilen, daß es sich bei der Auseinandersetzung mit der tschechischen Regierung über die Bewertung des Potsdamer Abkommens, um „Scheinprobleme und zweitrangige Probleme" handele, die „aufgeblasen" werden?
Oder würde die Bundesregierung die Positionen der amerikanischen, russischen und englischen Botschafter in Prag teilen, nach denen das Potsdamer Abkommen nach wie vor seine Gültigkeit besitzt, und die Beschlüsse von Potsdam fest auf Basis internationalen Rechts geschlossen wurden, seither vielfach bilateral und multilateral bestätigt worden seien, damit geltendes internationales Recht sind und die Nachkriegsordnung regelten?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie folgende rechtsextreme Organisationen die Rechtsgültigkeit des Potsdamer Abkommens beurteilen:
a) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands,
b) die Deutsche Volksunion,
c) die Deutsche Liga für Volk und Heimat,
d) die Republikaner,
e) Notverwaltung des Deutschen Ostens,
f) Gemeinschaft Deutscher Osten?
Wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie diesbezüglich?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die rechtsextrem durchsetzte Zeitung „Der Schlesier" (vgl. Antwort der Bundesregierung in Drucksache 12/7291) die Rechtsgültigkeit des Potsdamer Abkommens beurteilt?
Wie bewertet die Bundesregierung heute, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht für 1993 auf Seite 44 feststellt, Bestandteil der rechtsextremen Politik der DVU sei deren Ablehnung der „in Jalta und Potsdam von (den) ,Siegermächten' des Zweiten Weltkrieges" festgeschriebenen Nachkriegsordnung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch vom Bund der Vertriebenen (BdV) und einzelnen Landsmannschaften, so der Landsmannschaft Ostpreußen und der Sudetendeutschen Landsmannschaft, die Rechtswirkung des Potsdamer Abkommens geleugnet wird und infolgedessen eine Revision der aus der Niederlage des deutschen Faschismus resultierenden Nachkriegsordnung bet rieben wird (vgl. Witiko-Brief 5/1993, Ostpreußenblatt vom 30. Juli 1994)?
Findet die Bundesregierung eine derartige vom BdV betriebene Politik für förderungswürdig?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um endlich die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tschechien auf Basis des internationalen Rechts zu normalisieren?