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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Position der Bundesregierung im Hinblick auf die 4. Internationale Technische Konferenz der FAO über pflanzengenetische Ressourcen (G-SIG: 13011494)

Verabschiedung und Umsetzung des Weltaktionsplans zur Bewahrung und nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR), Projekte, institutionelle Strukturen, Konzept der Farmers' Rights, Neufassung des Patentgesetzes und des Sortenschutzgesetzes, Förderprogramme zur Erhaltung und Nutzung von PGR, Veränderung des EG-Saatgutverkehrsrechts

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

04.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/429203. 04.96

Position der Bundesregierung im Hinblick auf die 4. Internationale Technische Konferenz der FAO über pflanzengenetische Ressourcen

der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wichtigstes Ziel der vom 17. bis 23. Juni 1996 in Leipzig stattfindenden 4. Internationalen Technischen Konferenz der FAO über pflanzengenetische Ressourcen (ITKPGR) ist die Beratung und Verabschiedung eines Weltzustandsberichtes und eines Weltaktionsplanes zu pflanzengenetischen Ressourcen. Damit ist diese Konferenz für den landwirtschaftlichen Bereich die wichtigste internationale Nachfolgekonferenz der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio im Jahre 1992, auf der u. a. auch die Konvention über Biologische Vielfalt verabschiedet wurde.

Grundlage des zu beschließenden Weltaktionsplanes sollen nach Ansicht der Bundesregierung geeignete nationale Programme sowie ein multilaterales System sein, das einen möglichst freien Zugang zu genetischen Ressourcen, einen wechselseitigen Austausch sowie eine effektive wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit gewährleistet. Im Bericht der Bundesregierung zur Vorbereitung der 4. Technischen Konferenz der FAO in Leipzig sind offene Fragen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen, zu den Farmers' Rights, zur internationalen Zusammenarbeit, zur Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) an der Konferenz und zu geplanten Maßnahmen nur unvollständig beantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

a) Welcher Anreize und Finanzierungsmechanismen bedarf nach Ansicht der Bundesregierung der Weltaktionsplan zur Bewahrung und nachhaltigen Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR), der in Leipzig verabschiedet werden soll?

b) Welche Rolle spielt dabei das Farmers' Rights Konzept?

c) Welche Auswirkungen auf die Umsetzung des Weltaktionsplanes hätte es nach Meinung der Bundesregierung, wenn es in absehbarer Zeit zu keiner Einigung über die Revision des Undertaking der FAO (IUPGR) kommt?

2

Welche Verpflichtungen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des zu beschließenden Weltaktionsplanes einzugehen?

Welche konkreten Schritte und Projekte kann sie benennen und ist sie bereit mitzutragen und Finanzmittel in welcher Höhe sollen hierfür zur Verfügung gestellt werden?

3

Welche neuen institutionellen Strukturen sind nach Meinung der Bundesregierung notwendig, um die Zusammenarbeit auf deutscher, europäischer und globaler Ebene unter Einbeziehung von NRO und der betroffenen Bevölkerung zur Durchführung des Weltaktionsplanes zu koordinieren und Zuständigkeitsüberschneidungen zu vermeiden?

4

a) Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine möglichst weitgehende Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der NRO bei der 4. Technischen Konferenz der FAO in Leipzig und in der internationalen Nachfolgearbeit einsetzen?

b) In welcher Höhe wird sie als Gastgeberland finanzielle und strukturelle Mittel für die NRO-Beteiligung in Leipzig bereitstellen?

5

a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um im Rahmen der 4. Technischen Konferenz der FAO in Leipzig die deutsche Öffentlichkeit stärker auf die Probleme dieses Bereiches aufmerksam zu machen?

b) Ist sie bereit, auf die Länder einzuwirken, daß das Thema auch in den Curriculas der allgemeinbildenden Schulen, der Berufsschulen, der Hochschulen und der Erwachsenenbildung verankert wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie diesbezüglich ergreifen?

6

Ist die Bundesregierung gewillt, sich für eine stärkere Koordination der Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von PGR auch über den EU-Rahmen hinaus einzusetzen und arbeitsteilige Funktionen, Unterstützung und freien Fluß von Informationen und Material anzustreben, und auf welche Weise will sie dies erreichen?

7

a) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß mit dem Ausbau der globalen Kooperation in diesem Bereich die Transparenz, Einflußnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Betroffenen, die bäuerliche Interessenvertretung, die indigenen Völker und Basisbewegungen immer schwerer werden, und daß zwar die Effizienz gesteigert sein mag, aber auch das Gleichgewicht der Kräfte durch unterschiedliche Sichtweisen und Zuständigkeiten der verschiedenen internationalen Organisationen, die mit PGR befaßt sind, aufgehoben werden könnte?

b) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um dieser Gefahr zu begegnen?

8

Inwieweit ist die Bundesregierung gewillt, aus ihrer Einsicht, daß „vernachlässigte, regionale... Fruchtarten in der internationalen Zusammenarbeit gefördert werden sollen" und daß „die Erhaltung und Verbesserung lokal angepaßter Anbausysteme" wichtig sei (siehe „Bericht über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGR" in 8.2.1 Absätze 22 und 23), Konsequenzen zu ziehen und auf eine Revision der Entwicklungsstrategie der FAO und z. B. der Forschungspolitik der CGIAR (Beratungsgruppe der internationalen Agrarforschungszentren) hinzuwirken, die immer noch auf die Produktivitätssteigerung in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen durch die „progressive farmers" im Sinne einer „Neuen Grünen Revolution" abzielt?

9

a) Wie könnte das von der Bundesregierung befürwortete „Weltinformations- und Frühwarnsystem für PGR" und das „weltweite Netzwerk von In- situ-Schutzgebieten " konkret aussehen (Bericht S. 139 [25] und [23])?

b) Inwieweit wird die Bundesregierung diese Systeme auch finanziell unterstützen?

10

Welche zusätzlichen Finanzierungsmechanismen außer den Mitteln, die möglicherweise aus dem „benefit sharing" resultieren, sind für eine Umsetzung des Weltaktionsplanes denkbar und absehbar?

11

a) Wie kann die Beteiligung der ursprünglichen Erfinder bzw. Bewahrer von PGR am Nutzen realisiert werden, wenn — der Ursprung einer PGR gar nicht oder nur vage ermittelt werden kann, — wenn die Gebietsabgrenzung des Ursprungs schwierig ist und mehrere Vertragsparteien und lokale Gemeinschaften oder indigene Völker umfaßt?

b) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit der Teilhabe am Nutzen des Materials, das vor Inkrafttreten der Konvention über Biologische Vielfalt gesammelt wurde und dessen Ursprungsland bekannt ist, verfahren werden?

c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß nicht die Vertragsparteien selbst, also die Nationalstaaten, die Hauptnutznießerinnen sind, sondern die lokalen Gemeinschaften und indigenen Völker?

d) Wer von den lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern könnte als Vertragspartei akzeptiert werden?

e) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verfahren werden, wenn Teile der ortsansässigen Bevölkerung zusätzliche Ansprüche erheben, weil sie sich durch die gewählte Vertragspartei nicht vertreten sehen?

12

a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß in die Verträge über Nutzenbeteiligung auch Konditionen über die Art der Verwendung der Geldzahlungen - falls es monetäre Zahlungen sind - aufgenommen werden sollen?

b) Wie will die Bundesregierung sonst sicherstellen, daß die Nutzenbeteiligung der Bewahrung und der nachhaltigen lokalen Nutzung zugute kommt, wie die Konvention über Biologische Vielfalt verbindlich vorschreibt?

13

a) Zu welchem Zeitpunkt sollte die Verpflichtung zur Nutzenbeteiligung in Kraft treten, erst bei der aktuellen Realisierung von Gewinnen aus Verkaufserlösen der Produkte bzw. der Patente oder nachdem sich die Entwicklungskosten amortisiert haben oder schon früher?

b) Wie will die Bundesregierung die Zugangsregelungen zu PGR (access) und Fragen der Nutzenbeteiligung (benefit sharing) auf ihrem Territorium gestalten?

14

a) Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Kompensation als eine Vergütung für das Sammeln, das Entnehmen und den Transfer von PGR nichts mit einer Gewinnbeteiligung aus einer zukünftigen gewerblichen Nutzung zu tun hat?

b) Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für die Zahlung einer solchen Kompensation?

c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das Recht auf Nutzenbeteiligung durch eine einmalige Abfindung verkauft werden darf?

15

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Tatsache, daß die Haushälter der biologischen Vielfalt bei den Kulturpflanzen, die „Nutznießer" des „Teilhabens am Nutzen ", in den verschiedenen internationalen Verträgen jeweils anders benannt werden, und die IUPGR (Undertaking) von „farmers and their communities", die CBD (Konvention zur biologischen Vielfalt) von „indigenous and local communities embodying traditional lifestyles and farmers and their communities" und die Agenda 21 von den „Quellen der PGR und indigenen Völkern und ihren Gemeinschaften" spricht, rechtsrelevant ist und möglichen Konfliktstoff birgt?

b) Welche Konflikte könnten sich daraus ergeben?

16

a) Was beinhalten nach Ansicht der Bundesregierung die im Rahmen des Undertaking der FAO beschlossenen Farmers' Rights?

b) Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß das Konzept der Farmers' Rights nicht an den „International Fund on Plant Genetic Ressources" gebunden ist, sondern daß dieser nur ein Versuch ist, das Konzept zu operationalisieren?

17

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen, die mit dem Multilateralen Fonds bisher gemacht wurden?

b) Warum kam er bisher nicht zum Tragen?

18

Für welche Modalitäten der Beitragsleistungen und Mittelverwendung setzt sich die Bundesregierung ein?

19

Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine Revision des IUPGR einzusetzen, um vor allem das Farmers' Rights Konzept mit den Anforderungen der Konvention über Biologische Vielfalt in Übereinstimmung zu bringen?

b) Ist sie bereit, ein solches Vertragswerk als Protokoll zur Konvention über Biologische Vielfalt zu akzeptieren und es dadurch rechtsverbindlich zu machen?

20

a) Ist die Bundesregierung bereit, sich für mehr praktikable Umsetzungsformen des Farmers' Rights Konzepts einzusetzen, um es operationabel zu machen?

b) Wie sollen diese Maßnahmen aussehen?

21

Ist die Bundesregierung bereit, das Konzept auch durch eine Neufassung des Patentgesetzes und des Sortenschutzgesetzes auf globaler, europäischer und nationaler Ebene umzusetzen, so daß diejenigen, die geistigen Eigentumsschutz bei Lebendorganismen beantragen, offenlegen müssen, woher das genetische Ausgangsmaterial kommt, und daß der Entnahme- und Nutzungsvertrag, der bei der Gewährung des geistigen Eigentumsschutzes vorgelegt werden muß, Voraussetzung für die Patent- bzw. Sortenschutzerteilung in der Bundesrepublik Deutschland wird?

22

a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß die ins Stocken geratenen Verhandlungen über die Revision der IUPGR in Leipzig in geeigneter Form fortgeführt werden und dort eine Erklärung verabschiedet wird, die die Wichtigkeit dieses Themas, die Wichtigkeit einer Einigung und die Bedeutung weiterer Verhandlungen herausstreicht und die Konturen umreißt, wie ein internationaler Vertrag aussehen könnte?

b) Setzt sie sich weiter dafür ein, daß dabei noch strittige Themen offengelegt sind?

23

a) Mit welchen Maßnahmen, Instrumenten und politischen Schritten will die Bundesregierung die Empfehlungen aus dem nationalen Bericht der Bundesregierung „Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen" konkret umsetzen?

b) Was plant die Bundesregierung, um den Wert von PGR im Saatgutverkehrsrecht, Umweltrecht und im Naturschutzrecht besser zu berücksichtigen (vgl. Bericht S. 127 [43]: Prüfung der einschlägigen Rechtsvorschriften)?

c) Wie sollen das Saatgutverkehrsrecht und ggf. die Durchführungsbestimmungen bei der Sortenzulassung novelliert werden, damit die genetische Diversität verstärkt Berücksichtigung findet?

Welche rechtlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten für den Anbau geeigneter Sorten für die In-Situ-on-farm-Erhaltung sind geplant (vgl. Bericht S. 129 [58]: Breite genetische Basis im Saatgutrecht)?

d) Welche Förderprogramme von EG, Bund und Ländern sind nach Ansicht der Bundesregierung zur Erhaltung und Nutzung von PGR ungeeignet, und welche sind geeignet?

Was plant die Bundesregierung, damit geeignete Programme verstärkt genutzt werden (vgl. Bericht S. 130 [60]: Programme zur Förderung der genetischen Vielfalt)?

e) Ist eine Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten zur Erhaltung genetischer Ressourcen in Waldökosystemen geeignet?

Plant die Bundesregierung, eine derartige Kennzeichnungspflicht einzuführen (vgl. Bericht S. 131 [66]: Holzlabel)?

f) Wie sollten die Bedingungen nach Ansicht der Bundesregierung gestaltet sein, unter denen die wichtigen Kollektionen aller europäischen Staaten in das globale Ex-Situ-Netzwerk der FAO eingefügt werden können (vgl. Bericht S. 136 [5]: EU-Kollektionen unter FAO-System)?

g) Wie soll das EG-Saatgutverkehrsrecht hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzung für alte Sorten und Landsorten verändert werden, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung hierzu unternommen oder sind geplant (vgl. Bericht S. 137 [10]: Alte Sorten und Landsorten)?

h) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Kenntnisse über die Auswirkungen der rechtlichen, ökonomischen und agrarpolitischen Rahmenbedingungen der EG auf die Vielfalt der PGR zu erweitern, und was ist diesbezüglich geplant (vgl. bericht S. 137 [14]: Forschungsbedarf)?

Welche konkreten Forschungsaufträge bestehen und welche sind geplant?

i) Wie sollten die globalen Mechanismen zur Kompensation der Farmers' Rights nach Ansicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet sein, und welche Positionen wird die Bundesregierung hierzu auf der 4. Technischen Konferenz der FAO in Leipzig vertreten (vgl. Bericht S. 138 [19]: Farmers' Rights)?

j) Wie will die Bundesregierung Umweltbelange und insbesondere die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGR in die WTO einbringen (vgl. Bericht S. 139 [21]: Berücksichtigung von Umweltbelangen in der WTO)?

k) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Auswirkungen internationaler Vereinbarungen (TRIPS [Trade related Aspects of Intellect Property Rights], UPOV [Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen]) auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGR zu erforschen, und was ist diesbezüglich geplant (vgl. Bericht S. 141 [35]: Forschungsbedarf internationale Vereinbarungen)?

l) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Auswirkungen von Patent- und Sortenschutzsystemen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von PGR zu untersuchen, und was ist diesbezüglich geplant (vgl. Bericht S. 141 [36]: Forschungsbedarf Patent- und Sortenschutz)?

Bonn, den 2. April 1996

Steffi Lemke Ulrike Höfken Marina Steindor Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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