Auswirkungen des Regierungsentwurfes für die 18. BAföG-Novelle
des Abgeordneten Matthias Berninger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Entwurf der Bundesregierung für die 18. BAföG-Novelle sieht vor, die Darlehenskomponente des BAföG fortan als ein verzinsliches Darlehen bei der Deutschen Ausgleichsbank zu gewähren. Dieser Schritt hat bei einem Zinssatz von 8,5 % p. a. in etwa eine Verdoppelung der Schuldenbelastung zur Folge, die die Geförderten nach dem Studium erwartet.
Es ist zu befürchten, daß der Regierungsentwurf für die Studierenden ähnliche Auswirkungen hat wie die Umstellung des BAföG auf ein zinsloses Volldarlehen im Jahre 1983. Nach dieser Umstellung ging die Gefördertenquote drastisch zurück, obwohl die Zahl der Studierenden stieg. Diese Entwicklung wird vor allem auf die abschreckende Wirkung zurückgeführt, die die Aussicht auf eine hohe Schuldenbelastung angesichts des zu Beginn des Studiums meist ungewissen Studienverlaufs auf viele Förderungsberechtigte hat. Dies läuft der Zielsetzung zuwider, jungen Menschen auch aus einkommensschwachen Familien eine ihrer Begabung gemäße Ausbildung zu ermöglichen.
Ungeachtet dieser schwerwiegenden hochschul- und sozialpolitischen Bedenken ist fraglich, ob der Regierungsentwurf finanzpolitisch vertretbar ist. Insbesondere ist nicht auszuschließen, daß der Regierungsentwurf schon nach wenigen Jahren für die öffentlichen Haushalte einen höheren Aufwand bedeutet als das derzeitige BAföG.
Zur Zeit stehen den Ausgaben der öffentlichen Kassen für die als zinsloses Darlehen gewährte Ausbildungsförderung die Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen gegenüber. Die Differenz, die den Nettoaufwand für den Darlehensanteil des BAföG ergibt, ist langfristig um so geringer, je stabiler die Währung ist. Sind bei einem dauerhaft unveränderten Geldwert die Fördersätze ebenfalls dauerhaft unverändert, so ist das zinslose Darlehen langfristig kostendeckend.
Der Regierungsentwurf befreit demgegenüber die öffentlichen Kassen einerseits von den Ausgaben für die Förderung selbst. Andererseits kommen die Rückzahlungen künftig nicht mehr den öffentlichen Haushalten, sondern dem Kapitalgeber zugute. Um eine noch größere Zinsbelastung als die geplante zu vermeiden, muß darüber hinaus der Staat die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlung übernehmen. Dieser Zinsaufwand ist der Nettoaufwand für die Darlehenskomponente nach dem Regierungsentwurf.
Die Rückzahlung soll vier Jahre nach dem Ende des Förderungsanspruchs beginnen. Bei einer Förderungsdauer von zehn Semestern ist also jede im Rahmen des Darlehens als Förderung ausgezahlte DM bei stabiler Währung und konstanten Fördersätzen nicht nur während der vierjährigen Karenzzeit zu verzinsen, auch während des Studiums selbst müssen für durchschnittlich zweieinhalb Jahre Zinsen entrichtet werden. Jede als Darlehen gewährte DM muß also insgesamt sechseinhalb Jahre lang verzinst werden. Der für diese Zeit maßgebliche Zinssatz ist der FIBOR (Frankfurt interbank offered rate).
Liegt dieser Zinssatz angesichts der erhofften stabilen Währung langfristig bei nur 5 % p. a., so ergeben sich pro DM ausgezahlter Förderung Unkosten von insgesamt 32,5 Pfennigen. Bei einer stabilen Währung ist also der Regierungsentwurf auf lange Sicht erheblich unwirtschaftlicher als das bestehende System. Auch bei einer hinreichend inflationären Währung werden die möglicherweise auch langfristig erzielten Einspareffekte zu der verdoppelten Schuldenbelastung der Studierenden in einem völlig unangemessenen Verhältnis stehen.
Aus diesen Überlegungen ergeben sich zur 18. BAföG-Novelle der Bundesregierung folgende Fragen:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Mit welcher Entwicklung der Gefördertenzahlen rechnet die Bundesregierung in den nächsten Jahren nach Inkrafttreten der von ihr vorgelegten 18. BAföG-Nove lle, und welche Entwicklung erwartet sie für den Fall, daß die Darlehenskomponente nach den bisherigen Konditionen gewährt würde?
Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung ihre Erwartungen?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf getroffen, um zu verhindern, daß die Gefördertenzahlen ebenso drastisch zurückgehen wie in den achtziger Jahren nach der Umstellung des BAföG auf ein Volldarlehen?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf getroffen, um einen weiteren Rückgang des Anteils von Studierenden aus einkommensschwachen Familien zu verhindern?
Wie stark wird sich die Schuldenbelastung für die Geförderten nach dem Regierungsentwurf gegenüber dem heutigen BAföG (mit den gemäß dem Regierungsentwurf angepaßten Fördersätzen und Einkommensfreibeträgen) erhöhen?
Welche Folgen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die erhöhte Schuldenbelastung für die Geförderten?
Welche Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Kreditwürdigkeit der Geförderten nach ihrem Studium?
Welche Konsequenzen hat der Entwurf der Bundesregierung für die Fähigkeit und die Neigung junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen, sich selbständig zu machen?
Wie sehen die Berechnungen der Bundesregierung zur langfristigen Entwicklung der Ausgaben und der Einnahmen von Bund und Ländern für die Darlehenskomponente des BAföG aus?
Wie sehen insbesondere die Berechnungen für die langfristige Entwicklung des Zinsaufwandes und der Verwaltungskosten aus?
Wie sehen im Vergleich hierzu die entsprechenden Berechnungen der langfristigen Ausgaben und Einnahmen von Bund und Ländern aus für den Fall, daß die Darlehenskomponente zu den bisherigen Konditionen gewährt wird?
Wie sehen für diesen Fall die Berechnungen der Verwaltungskosten aus?
Welche zeitlichen Entwicklungen unterstellt die Bundesregierung bei ihren Berechnungen insbesondere für den Geldwert und den mittleren monatlichen Pro-Kopf-Förderungsbetrag, und wie begründet die Bundesregierung ihre Annahmen?