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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Staatsverschuldung (G-SIG: 13011523)

Nettokreditaufnahme, Schuldenstand und Zinsausgaben 1995 des Bundes, der Länder und Gemeinden, für kommunale Altschulden, der Zweckverbände, des ERP-Sondervermögens, des Fonds "Deutsche Einheit", des Erblastentilgungsfonds, des Entschädigungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie des öffentlichen Gesamthaushalts, entsprechende Zahlen für 1990 bis 1994 (zzgl. Kreditabwicklungsfonds, für Altschulden Wohnungswirtschaft Ost, Treuhandanstalt, Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn), voraussichtliche Entwicklung 1996, Höhe der auf die deutsche Einheit zurückzuführenden Nettokreditaufnahme und Verschuldung, Nettokreditaufnahme und Schuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung, Finanzergebnis der einzelnen Sozialversicherungszweige von 1990 bis 1995, Höhe der Sozialversicherungsbeiträge 1982 sowie seit 1990

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/439017. 04. 96

Staatsverschuldung

der Abgeordneten Karl Diller, Hans Büttner (Ingolstadt), Manfred Hampel, Monika Heubaum, Lothar Ibrügger, Ilse Janz, Ernst Kastning, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Volker Kröning, Eckart Kuhlwein, Dieter Maaß (Herne), Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Rolf Niese, Manfred Opel, Adolf Ostertag, Joachim Poß, Rudolf Purps, Bernd Reuter, Gerhard Rübenkönig, Dieter Schanz, Dr. Emil Schnell, Uta Titze-Stecher, Dr. Peter Struck, Hans Georg Wagner, Dr. Konstanze Wegner, Gunter Weißgerber, Helmut Wieczorek (Duisburg), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Staatsverschuldung, Nettokreditaufnahme und Zinsausgaben sind neben Steuer- und Abgabenbelastungsquoten diejenigen Kenngrößen, die die mittel- und längerfristige Tragfähigkeit einer Finanzpolitik für die Staatsfinanzen und damit für das Staatswesen insgesamt widerspiegeln. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht kommen zudem Staatsverschuldung und Staatsdefizit zusätzliche Bedeutung als Kriterien für die Europäische Währungsunion zu.

Die Staatsverschuldung hat schon im vorigen Jahr die Grenze von 2 000 Mrd. DM überschritten und sich unter dieser Bundesregierung seit 1982 mehr als verdreifacht. Allein seit 1990 hat sich die Staatsverschuldung nahezu verdoppelt.

Der gewaltige Anstieg der Staatsverschuldung hat zur Konsequenz, daß insbesondere „beim Bund eine dramatische Steigerung der Zinslast eingetreten ist" , wie der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in seinem Gutachten zur Einnahmenverteilung zwischen Bund und Ländern feststellt.

Während im Bundeshaushalt noch 1991 „nur" jede achte Mark der Steuereinnahmen zur Bezahlung der Zinslast notwendig war, beträgt die Zinsausgaben-Steuer-Quote im Bundeshaushalt 1996 schon 26 %, d. h. mehr als jede vierte Steuermark muß der Bund in diesem Jahr zur bloßen Verzinsung seines Schuldenberges aufwenden - bei weiter steigender Tendenz. Diese Zinsenmilliarden, die nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes 1998 erstmals die Grenze von 100 Mrd. DM überschreiten werden, fehlen zur Bewältigung der anschwellenden sozialen und beschäftigungspolitischen Probleme.

Der Bundesrechnungshof hat dazu in seinen letzten „Bemerkungen" seine bereits im Vorjahr vorgetragene ernste Besorgnis unterstrichen (Drucksache 13/2600, S. 22f.). Unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat er an die finanzpolitische Pflicht gemahnt, „der Gefahr entgegenzuwirken, daß sich ein stetig wachsender Schuldensockel bildet, der schließlich die Fähigkeit des Staatshaushaltes, auf die Probleme der Gegenwart und der Zukunft zu reagieren, in Frage stellt" (BVerfGE 79, 355 f.).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

I.

1.

Wie hoch war die Nettokreditaufnahme 1995 des Bundes, der Länder (West und Ost getrennt), der Gemeinden (West und Ost getrennt), für kommunale Altschulden im Osten, der Zweckverbände, des ERP-Sondervermögens, des Fonds „Deutsche Einheit" , des Erblastentilgungsfonds, des Entschädigungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie des öffentlichen Gesamthaushalts

  • absolut,
  • in Prozent der Gesamtausgaben,
  • in Prozent des Bruttoinlandsprodukts?

Wie hoch waren die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1990 bis 1994 (zzgl. Kreditabwicklungsfonds, Altschulden Wohnungswirtschaft Ost, Treuhandanstalt, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Reichsbahn) und wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Zahlen für 1996?

2.

Wie entwickelte sich seit 1990 Soll und Ist der Nettokreditaufnahme des Bundes auf der Grundlage seiner jeweiligen Finanzpläne?

3.

Wie hoch war die auf die deutsche Einheit zurückzuführende Nettokreditaufnahme des Bundes in den Jahren 1990 bis 1995 insgesamt sowie in den einzelnen Jahren? Wie hoch ist dieser Betrag im Bundeshaushalt 1996?

4.

Wie hoch war das strukturelle Defizit beim Bund sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den einzelnen Jahren von 1990 bis 1995 und wie hoch wird es 1996 nach dem Haushaltsplan sein?

5.

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die anzustrebende Normalneuverschuldung als dauerhaft tolerierbare Kreditfinanzierung in v. H. des Bruttoinlandsprodukts und wie begründet sie ggf. ihre Festlegung?

6.

Wie hoch waren in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils

  • die private Ersparnis absolut,
  • die private Sparquote,
  • das Kapitalmarktaufkommen,
  • der Kapitalexport
  • der Kapitalimport,
  • der Anteil der Brutto- und Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushalts am Kapitalmarktaufkommen?

7.

Welche Positionen sind grundsätzlich der Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushaltes in Deutschland und/oder anderen EU-Staaten zuzurechnen bzw. von ihr abzuziehen, um diesen Wert in das Staatsdefizit in Abgrenzung des Maastricht-Kriteriums zu überführen, und aus welchen Gründen sind diese Korrekturen für einen aussagefähigen internationalen Vergleich notwendig?

8.

Wie entwickelten sich in Deutschland in den Jahren 1990 bis 1995 und welche Werte werden 1996 nach derzeitigem Kenntnisstand aufweisen:

  • die Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushaltes,
  • die Korrekturpositionen gemäß Frage 7 im einzelnen,
  • das Staatsdefizit in der Maastricht-Abgrenzung,
  • das Bruttoinlandsprodukt,
  • die Defizit-Quote des öffentlichen Gesamthaushaltes,
  • die Staatsdefizit-Quote in der Maastricht-Abgrenzung?

Wie entwickelte sich die Staatsdefizit-Quote in diesen Jahren in den übrigen EU-Staaten?

9.

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung mit Bezug auf die Äußerung von Bundesfinanzminister Dr. Waigel, dem Bund sei die Verfehlung des Maastricht-Kriteriums im Jahr 1995 nicht zuzurechnen, zur angemessenen Aufteilung des Defizitspielraums gemäß dem Maastricht-Kriterium auf die einzelnen staatlichen Ebenen sowie die Sozialversicherungen?

10.

Wie entwickelten sich die Deckungsquoten des Bundes, der Länder West, Länder Ost, Gemeinden West, Gemeinden Ost, der Länder und Gemeinden insgesamt sowie des öffentlichen Gesamthaushaltes in den Jahren 1990 bis 1995, und welche Werte werden sie 1996 nach derzeitigem Kenntnisstand aufweisen?

11.

Wie hoch waren Ausgaben, Nettokreditaufnahmen und Kreditfinanzierungsquoten der einzelnen Bundesländer in den Jahren 1990 bis 1995, und wie hoch werden sie 1996 gemäß den vorliegenden Haushaltsplänen sein?

12.

Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 1990 bis 1995 entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung diese Werte für 1996 ein

  • absolut,
  • in Relation zu den jeweiligen Gesamtausgaben,
  • in Relation zur jeweiligen Nettokreditaufnahme?

13.

Wie hoch war die Nettoneuverschuldung des Bundes in den Jahren 1990 bis 1995, und wie erklären sich etwaige Differenzen zur Nettokreditaufnahme?

14.

Wie hoch waren beim Bund die zum Jahresanfang 1994, 1995 sowie 1996 jeweils aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus früheren Jahren?

15.

Wie hoch waren die Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1996 sowie in diesem Zeitraum insgesamt?

II.

16.

Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils am Jahresende der Schuldenstand der einzelnen in Frage 1 genannten Institutionen und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Werte zum Ende des Jahres 1996 ein

  • absolut,
  • anteilig am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt?

Wie hoch war bzw. wird die Verschuldung pro Kopf in den einzelnen Jahren für den öffentlichen Gesamthaushalt sowie für die Gesamtheit der in Frage 1 angesprochenen Institutionen sein?

17.

Wie hoch sind die im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungen für Übernahme bzw. Erwerb privatfinanzierter Schienenstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach einzelnen Maßnahmen sowie insgesamt?

18.

Wie hoch war Ende 1995 die auf die deutsche Einheit zurückzuführende Verschuldung des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen?

19.

Welche Positionen sind grundsätzlich der Gesamtverschuldung des öffentlichen Gesamthaushaltes in Deutschland und/oder anderen EU-Staaten zuzurechnen bzw. von ihr abzuziehen, um diesen Wert in den Schuldenstand nach dem Maastricht-Kriterium zu überführen, und aus welchen Gründen sind die einzelnen Korrekturen für einen aussagefähigen internationalen Vergleich notwendig? Inwieweit finden dabei Verpflichtungen für den Erwerb privat vorfinanzierter Infrastrukturmaßnahmen, das Vermögen eines Staates und insbesondere Kapitalstock und/oder Rücklagen von Sozialversicherungen Berücksichtigung?

20.

Wie entwickelten sich in Deutschland in den Jahren 1990 bis 1995 und welche Werte werden 1996 nach derzeitigem Kenntnisstand aufweisen:

  • die Gesamtverschuldung des öffentlichen Gesamthaushaltes,
  • die Korrekturpositionen gemäß Frage 19 im einzelnen,
  • der Schuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung,
  • die Schuldenstand-Quote des öffentlichen Gesamthaushaltes,
  • die Staatsschulden-Quote in der Maastricht-Abgrenzung?

Wie hoch war die Staatsschulden-Quote in diesen Jahren in den übrigen EU-Staaten?

21.

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur angemessenen Aufteilung der Staatsschulden-Quote in der Maastricht-Abgrenzung auf die einzelnen staatlichen Ebenen sowie die Sozialversicherungen?

22.

Wie hoch sind die Schulden der Länder und Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder

  • absolut,
  • in DM je Einwohner,
  • mit den jährlichen Veränderungsraten?

23.

Wie hoch sind die Schulden der Länder aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder

  • absolut,
  • in DM je Einwohner,
  • mit den jährlichen Veränderungsraten?

24.

Wie hoch sind die Schulden der Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder

  • absolut,
  • in DM je Einwohner,
  • mit den jährlichen Veränderungsraten?

III.

25.

Wie hoch waren die Zinsausgaben (einschl. Zinserstattungen) der in Frage 1 genannten Institutionen im einzelnen sowie insgesamt in den Jahren 1990 bis 1995, und wie hoch werden sie nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung 1996 sein

  • absolut,
  • in DM je Einwohner?

Wie entwickelten sich die Zinserstattungen aus dem Bundeshaushalt an die einzelnen Sondervermögen in den Jahren 1990 bis 1996?

26.

Wie hoch war der Anteil der Zinsausgaben einschl. Zinserstattungen an den Gesamtausgaben (Zinslast-Quote) sowie an den Steuereinnahmen (Zins-Steuer-Quote) bei den in Frage 1 genannten Institutionen in den Jahren 1990 bis 1996?

27.

Wie hoch waren die Zinsausgaben, die Steuereinnahmen (korrigiert um Ausgleichsleistungen im Länderfinanzausgleich und um Bundesergänzungszuweisungen - ohne Sonder- Bundesergänzungszuweisungen für das Saarland und Bremen -) sowie die daraus resultierenden Zins-Steuer-Quoten der einzelnen Länder in den Jahren 1990 bis 1996 gemäß den vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Kriterien zur Feststellung einer Haushaltsnotlage?

Wie hoch waren die Zins-Steuer-Quoten für Berlin in den Jahren 1990 bis 1996, wenn auch die mittelbare Verschuldung, die infolge der Wohnungsbauförderung über das Instrument der Aufwandssubvention aufgelaufen ist, durch Einbeziehung der entsprechenden Schuldendiensthilfen in Form von Zuschüssen und Aufwandsdarlehen berücksichtigt wird?

28.

Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes in den Jahren 1990 bis 1995 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 1996 aus dem Über-Pari-Verkauf von Schuldtiteln (Agio)? Welche Einnahmen in welcher Höhe flossen in diesen Jahren außerdem den einzelnen Schuldendiensttiteln (z. B. aus Stückzinsen) zu?

IV.

29.

Wie hoch war das Finanzergebnis der einzelnen Sozialversicherungszweige in den Jahren 1990 bis 1995 und welche Ergebnisse erwartet die Bundesregierung für 1996?

30.

Wie hoch waren die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen 1982 sowie in den einzelnen Jahren seit 1990 bis heute?

Fragen31

1

Wie hoch war die Nettokreditaufnahme 1995 des Bundes, der Länder (West und Ost getrennt), der Gemeinden (West und Ost getrennt), für kommunale Altschulden im Osten, der Zweckverbände, des ERP-Sondervermögens, des Fonds „Deutsche Einheit" , des Erblastentilgungsfonds, des Entschädigungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens, des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes sowie des öffentlichen Gesamthaushalts

a) absolut,

b) in Prozent der Gesamtausgaben,

c) in Prozent des Bruttoinlandsprodukts?

1

Wie hoch waren die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1990 bis 1994 (zzgl. Kreditabwicklungsfonds, Altschulden Wohnungswirtschaft Ost, Treuhandanstalt, Deutsche Bundesbahn, Deutsche Reichsbahn) und wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Zahlen für 1996?

2

Wie entwickelte sich seit 1990 Soll und Ist der Nettokreditaufnahme des Bundes auf der Grundlage seiner jeweiligen Finanzpläne?

3

Wie hoch war die auf die deutsche Einheit zurückzuführende Nettokreditaufnahme des Bundes in den Jahren 1990 bis 1995 insgesamt sowie in den einzelnen Jahren? Wie hoch ist dieser Betrag im Bundeshaushalt 1996?

4

Wie hoch war das strukturelle Defizit beim Bund sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den einzelnen Jahren von 1990 bis 1995 und wie hoch wird es 1996 nach dem Haushaltsplan sein?

5

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die anzustrebende Normalneuverschuldung als dauerhaft tolerierbare Kreditfinanzierung in v. H. des Bruttoinlandsprodukts und wie begründet sie ggf. ihre Festlegung?

6

Wie hoch waren in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils

a) die private Ersparnis absolut,

b) die private Sparquote,

c) das Kapitalmarktaufkommen,

d) der Kapitalexport

e) der Kapitalimport,

f) der Anteil der Brutto- und Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushalts am Kapitalmarktaufkommen?

7

Welche Positionen sind grundsätzlich der Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushaltes in Deutschland und/oder anderen EU-Staaten zuzurechnen bzw. von ihr abzuziehen, um diesen Wert in das Staatsdefizit in Abgrenzung des Maastricht-Kriteriums zu überführen, und aus welchen Gründen sind diese Korrekturen für einen aussagefähigen internationalen Vergleich notwendig?

8

Wie entwickelten sich in Deutschland in den Jahren 1990 bis 1995 und welche Werte werden 1996 nach derzeitigem Kenntnisstand aufweisen:

a) die Nettokreditaufnahme des öffentlichen Gesamthaushaltes,

b) die Korrekturpositionen gemäß Frage 7 im einzelnen,

c) das Staatsdefizit in der Maastricht-Abgrenzung,

d) das Bruttoinlandsprodukt,

e) die Defizit-Quote des öffentlichen Gesamthaushaltes,

f) die Staatsdefizit-Quote in der Maastricht-Abgrenzung?

Wie entwickelte sich die Staatsdefizit-Quote in diesen Jahren in den übrigen EU-Staaten?

9

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung mit Bezug auf die Äußerung von Bundesfinanzminister Dr. Waigel, dem Bund sei die Verfehlung des Maastricht-Kriteriums im Jahr 1995 nicht zuzurechnen, zur angemessenen Aufteilung des Defizitspielraums gemäß dem Maastricht-Kriterium auf die einzelnen staatlichen Ebenen sowie die Sozialversicherungen?

10

Wie entwickelten sich die Deckungsquoten des Bundes, der Länder West, Länder Ost, Gemeinden West, Gemeinden Ost, der Länder und Gemeinden insgesamt sowie des öffentlichen Gesamthaushaltes in den Jahren 1990 bis 1995, und welche Werte werden sie 1996 nach derzeitigem Kenntnisstand aufweisen?

11

Wie hoch waren Ausgaben, Nettokreditaufnahmen und Kreditfinanzierungsquoten der einzelnen Bundesländer in den Jahren 1990 bis 1995, und wie hoch werden sie 1996 gemäß den vorliegenden Haushaltsplänen sein?

12

Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes sowie im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 1990 bis 1995 entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung diese Werte für 1996 ein

a) absolut,

b) in Relation zu den jeweiligen Gesamtausgaben,

c) in Relation zur jeweiligen Nettokreditaufnahme?

13

Wie hoch war die Nettoneuverschuldung des Bundes in den Jahren 1990 bis 1995, und wie erklären sich etwaige Differenzen zur Nettokreditaufnahme?

14

Wie hoch waren beim Bund die zum Jahresanfang 1994, 1995 sowie 1996 jeweils aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus früheren Jahren?

15

Wie hoch waren die Gewinnabführungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Jahren von 1983 bis 1996 sowie in diesem Zeitraum insgesamt?

16

Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1995 jeweils am Jahresende der Schuldenstand der einzelnen in Frage 1 genannten Institutionen und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Werte zum Ende des Jahres 1996 ein

a) absolut,

b) anteilig am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt?

Wie hoch war bzw. wird die Verschuldung pro Kopf in den einzelnen Jahren für den öffentlichen Gesamthaushalt sowie für die Gesamtheit der in Frage 1 angesprochenen Institutionen sein?

17

Wie hoch sind die im Bundeshaushalt ausgebrachten Verpflichtungen für Übernahme bzw. Erwerb privatfinanzierter Schienenstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen nach einzelnen Maßnahmen sowie insgesamt?

18

Wie hoch war Ende 1995 die auf die deutsche Einheit zurückzuführende Verschuldung des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen?

19

Welche Positionen sind grundsätzlich der Gesamtverschuldung des öffentlichen Gesamthaushaltes in Deutschland und/oder anderen EU-Staaten zuzurechnen bzw. von ihr abzuziehen, um diesen Wert in den Schuldenstand nach dem Maastricht-Kriterium zu überführen, und aus welchen Gründen sind die einzelnen Korrekturen für einen aussagefähigen internationalen Vergleich notwendig? Inwieweit finden dabei Verpflichtungen für den Erwerb privat vorfinanzierter Infrastrukturmaßnahmen, das Vermögen eines Staates und insbesondere Kapitalstock und/oder Rücklagen von Sozialversicherungen Berücksichtigung?

20

Wie entwickelten sich in Deutschland in den Jahren 1990 bis 1995 und welche Werte werden 1996 nach derzeitigem Kenntnisstand aufweisen:

a) die Gesamtverschuldung des öffentlichen Gesamthaushaltes,

b) die Korrekturpositionen gemäß Frage 19 im einzelnen,

c) der Schuldenstand in der Maastricht-Abgrenzung,

d) die Schuldenstand-Quote des öffentlichen Gesamthaushaltes,

e) die Staatsschulden-Quote in der Maastricht-Abgrenzung?

Wie hoch war die Staatsschulden-Quote in diesen Jahren in den übrigen EU-Staaten?

21

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur angemessenen Aufteilung der Staatsschulden-Quote in der Maastricht-Abgrenzung auf die einzelnen staatlichen Ebenen sowie die Sozialversicherungen?

22

Wie hoch sind die Schulden der Länder und Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder

a) absolut,

b) in DM je Einwohner,

c) mit den jährlichen Veränderungsraten?

23

Wie hoch sind die Schulden der Länder aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder

a) absolut,

b) in DM je Einwohner,

c) mit den jährlichen Veränderungsraten?

24

Wie hoch sind die Schulden der Gemeinden (GV) aus Kreditmarktmitteln 1990 bis 1996 für die einzelnen Länder

a) absolut,

b) in DM je Einwohner,

c) mit den jährlichen Veränderungsraten?

25

Wie hoch waren die Zinsausgaben (einschl. Zinserstattungen) der in Frage 1 genannten Institutionen im einzelnen sowie insgesamt in den Jahren 1990 bis 1995, und wie hoch werden sie nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung 1996 sein

a) absolut,

b) in DM je Einwohner?

Wie entwickelten sich die Zinserstattungen aus dem Bundeshaushalt an die einzelnen Sondervermögen in den Jahren 1990 bis 1996?

26

Wie hoch war der Anteil der Zinsausgaben einschl. Zinserstattungen an den Gesamtausgaben (Zinslast-Quote) sowie an den Steuereinnahmen (Zins-Steuer-Quote) bei den in Frage 1 genannten Institutionen in den Jahren 1990 bis 1996?

27

Wie hoch waren die Zinsausgaben, die Steuereinnahmen (korrigiert um Ausgleichsleistungen im Länderfinanzausgleich und um Bundesergänzungszuweisungen - ohne Sonder- Bundesergänzungszuweisungen für das Saarland und Bremen -) sowie die daraus resultierenden Zins-Steuer-Quoten der einzelnen Länder in den Jahren 1990 bis 1996 gemäß den vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Kriterien zur Feststellung einer Haushaltsnotlage?

Wie hoch waren die Zins-Steuer-Quoten für Berlin in den Jahren 1990 bis 1996, wenn auch die mittelbare Verschuldung, die infolge der Wohnungsbauförderung über das Instrument der Aufwandssubvention aufgelaufen ist, durch Einbeziehung der entsprechenden Schuldendiensthilfen in Form von Zuschüssen und Aufwandsdarlehen berücksichtigt wird?

28

Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes in den Jahren 1990 bis 1995 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 1996 aus dem Über-Pari-Verkauf von Schuldtiteln (Agio)? Welche Einnahmen in welcher Höhe flossen in diesen Jahren außerdem den einzelnen Schuldendiensttiteln (z. B. aus Stückzinsen) zu?

29

Wie hoch war das Finanzergebnis der einzelnen Sozialversicherungszweige in den Jahren 1990 bis 1995 und welche Ergebnisse erwartet die Bundesregierung für 1996?

30

Wie hoch waren die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungszweigen 1982 sowie in den einzelnen Jahren seit 1990 bis heute?

Bonn, den 17. April 1996

Karl Diller Hans Büttner (Ingolstadt) Manfred Hampel Monika Heubaum Lothar Ibrügger Ilse Janz Ernst Kastning Siegrun Klemmer Walter Kolbow Volker Kröning Eckart Kuhlwein Dieter Maaß (Herne) Ingrid Matthäus-Maier Dr. Rolf Niese Manfred Opel Adolf Ostertag Joachim Poß Rudolf Purps Bernd Reuter Gerhard Rübenkönig Dieter Schanz Dr. Emil Schnell Uta Titze-Stecher Dr. Peter Struck Hans Georg Wagner Dr. Konstanze Wegner Gunter Weißgerber Helmut Wieczorek (Duisburg) Rudolf Scharping und Fraktion

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