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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

IX. UNCTAD-Konferenz - Chancen und Gefahren von Globalisierung und Liberalisierung für nachhaltige Entwicklung (G-SIG: 13011526)

Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung, finanzielle Beiträge, Arbeitsteilung zwischen UNCTAD und WTO, Förderung des internationalen Handels als Entwicklungsinstrument, Einführung eines Investment Codes und von Sozialstandards, Vermögensabgabe im Norden, Kapitalverkehrssteuern zur Bekämpfung der Korruption, Verhaltenskodex für transnationale Konzerne

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

29.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/439416. 04.96

IX. UNCTAD-Konferenz - Chancen und Gefahren von Globalisierung und Liberalisierung für nachhaltige Entwicklung

des Abgeordneten Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Von der Öffentlichkeit fast vergessen, vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Carl-Dieter Spranger, in einer Rede vor den Repräsentanten der privaten deutschen Entwicklungsorganisationen sowie der deutschen Wirtschaft am 27. Februar 1996 nicht einmal erwähnt: die neunte Sitzung der UNCTAD - VN-Konferenz für Handel und Entwicklung, vom 27. April bis zum 11. Mai 1996 in Johannesburg (Südafrika). Das Thema der diesjährigen Sitzung lautet: „Die Forderung von Wachstum und nachhaltiger Entwicklung in einer sich globalisierenden und liberalisierenden Weltwirtschaft". Mit mehr als 2 500 erwarteten Teilnehmern ist sie die größte Regierungskonferenz, die sich gleichzeitig mit Fragen des Handels und der Entwicklung befaßt.

Das auf Initiative der Länder des Südens 1964 gegründete Organ der VN-Generalversammlung UNCTAD beschäftigt sich von Beginn an mit den Prozessen der Liberalisierung des internationalen Handels und der globalen makroökonomischen Politik und den sich daraus ergebenden Problemen für die Entwicklung, insbesondere in den Ländern der sog. Dritten Welt.

Mit dieser Ausrichtung stellt sie vor allem für die „Gruppe der 77" ein Forum zur Vertretung ihrer Interessen in der internationalen Arena dar. So konnte sie auch bis in die 80er Jahre hinein eine schrittweise Erweiterung ihres Mandats in bezug auf Fragen der Auswirkungen der weltwirtschaftlichen Verflechtung auf Finanzen, Verschuldung, Handel mit Fertigwaren, Rohstoffpolitik, Technologietransfer, restriktive Geschäftspraktiken sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern erreichen.

Der UNCTAD kommt am Ende des 20. Jahrhunderts, da die Welt eine Phase beschleunigter Globalisierung und Liberalisierung erlebt, in zweierlei Hinsicht besondere Bedeutung zu: Zum einen soll sie - laut Vorbereitungsdokument - einen Beitrag zur „Maximierung" der in den Tendenzen von Globalisierung und Liberalisierung liegenden entwicklungspolitischen Chancen und gleichzeitig zur „Minimierung" der damit verbundenen Gefahren wie Marginalisierung und Instabilität leisten.

Zum anderen findet diese Konferenz in der Zeit einer breit geführten Diskussion um die Reform der Vereinten Nationen statt. Es geht um nicht weniger als um den Erhalt der UNCTAD als Organ, das aus entwicklungspolitischer Perspektive Handelsfragen diskutiert und beantwortet. Es geht um eine Reformierung, die nicht auf eine Mandatsreduzierung zuungunsten der Vertretung der Entwicklungsinteressen der Länder des Südens ausgerichtet ist, sondern auf eine Entwicklung hin zu einem selbstbewußten, verhandlungs-, kontroll- und initiativbefugten Organ der UNO, das Funktionen komplementär und gleichberechtigt zu anderen Gremien, wie z. B. der Welthandelsorganisation (WTO) wahrnimmt.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Mit welchen Aktivitäten oder Initiativen hat sich die Bundesregierung auf die diesjährige UNCTAD-Sitzung vorbereitet?

2

Durch wen wird die Bundesregierung auf der UNCTAD IX vertreten sein?

3

Ist die Beteiligung von Vertretern von Nichtregierungsorganisationen in der deutschen Regierungsdelegation, wie es beim Weltsozialgipfel und der Weltbevölkerungskonferenz der Fall war, vorgesehen?

Wenn ja, welche Nichtregierungsorganisationen werden beteiligt sein?

4

Sieht die Bundesregierung - ausgehend von der Thematik der diesjährigen Sitzung - Risiken und Chancen für nachhaltige Entwicklung, die aus der fortschreitenden Globalisierung erwachsen?

Wenn ja, welche Risiken und welche Chancen sieht sie?

5

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Arbeitsteilung zwischen den beiden Gremien UNCTAD und WTO, über die auch im Vorbereitungsprozeß zur UNCTAD IX diskutiert wurde?

Wie sollte eine solche nach ihrer Auffassung aussehen?

6

Worin sollte nach Auffassung der Bundesregierung der Beitrag der UNCTAD IX in Vorbereitung zur im Herbst stattfindenden ersten Ministerratstagung der WTO bestehen, der laut Beschluß der UN-Generalversammlung vom 20. Dezember 1995 erwartet wird?

7

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu dem Punkt „Förderung des internationalen Handels als Entwicklungsinstrument in der Welt nach der Uruguay-Runde", der aus der Agenda zur UNCTAD IX entwickelt wurde, um die negativen Effekte, die sich aus der Uruguay-Runde für die ärmsten Länder ergeben haben, zu kompensieren?

8

Zu welchen eigenständigen finanziellen Beiträgen hierzu ist die Bundesregierung bereit?

9

Wie steht die Bundesregierung zu neuen Themen im Welthandel, die auch im Rahmen der UNCTAD diskutiert werden sollen, wie z. B. die Einführung eines Investment Codes, ähnlich dem der OECD?

10

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Diskussion zur Einführung von Sozialstandards in den Welthandel, insbesondere solche, die per ILO-Konventionen bereits verankert sind?

11

Unterstützt die Bundesregierung die im letzten World Investment Report angeregte „Initiative zur Vereinheitlichung von Direktinvestitionen"?

Wenn ja, wie könnte eine solche Initiative nach ihrer Auffassung aussehen?

12

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den beiden Forderungen aus dem letzten der jährlich erscheinenden Trade and Development Reports (TDR) der UNCTAD:

eine einmalige Vermögensabgabe im Norden zu erheben, um damit Haushaltsdefizite zurückzuführen,

— Kapitalverkehrssteuern zur weltweiten Bekämpfung von Korruption einzuführen, mit denen die UNCTAD konkrete Politikvorschläge unterbreitet, die zu einem gerechteren Ausgleich in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Nord und Süd führen könnten?

Wird sie diese Forderungen unterstützen?

13

Sieht die Bundesregierung eine Chance, die bis 1992 immer wieder geführte Diskussion über einen „Verhaltenskodex" für transnationale Konzerne, auf deren besondere Rolle bei der Liberalisierung als Ansatzpunkt für mögliche Begrenzung der Risiken in diesem Prozeß im Bericht zur Vorbereitung der UNCTAD IX mehrfach verwiesen wird, wieder neu zu beleben?

Wird sie dazu einen Beitrag leisten?

14

Welchen Beitrag wird die Bundesregierung zur UNCTAD IX und zum generellen Fortbestehen dieses VN-Organs leisten?

Bonn, den 28. März 1996

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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