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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Sicherung der beruflichen Erstausbildung (G-SIG: 13011527)

Zusagen zur Steigerung betrieblicher Ausbildungsplätze 1997, überbetriebliche Ausbildungsplätze, Weiterführung der Gemeinschaftsinitiative-Ost, Ausbildungsvergütung, Mangel an Ausbildern, Situation in Sachsen, Ausbildungsplatzabgabe durch nicht ausbildende Betriebe

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

07.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/439517. 04. 96

Sicherung der beruflichen Erstausbildung

der Abgeordneten Antje Hermenau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, hat sich anläßlich der Halbjahresbilanz des Berufsberatungsjahres 1995/1996 (Stichtag: 30. September 1996) am 10. April 1996 besorgt über die Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt geäußert. Nach seinen Angaben wurden von Oktober 1995 bis März 1996 im Westen insgesamt 413 100 betriebliche Ausbildungsstellen und damit 8 % weniger als im Vorjahreszeitraum bei den Arbeitsämtern gemeldet. Andererseits sei die Zahl der Bewerber um 7 % auf 393 700 gestiegen. Im Osten verlief die Entwicklung ähnlich. Es wurden den Arbeitsämtern in den vergangenen sechs Monaten 58 000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet und damit 4 % weniger als in der vergleichbaren Vorjahreszeit. Die Zahl der Bewerber erhöhte sich dagegen um 11 % auf 169 400. Das rechnerische Ausbildungsplatzdefizit sei somit erneut größer geworden (Handelsblatt, 10. April 1996).

Das bedeutet, nie zuvor wurden in Ostdeutschland so wenig Ausbildungsplätze gemeldet wie jetzt. Zwar lassen die Zahlen noch keine definitiven Vorhersagen für die endgültige Entwicklung zu, doch eine Trendwende ist illusorisch: Immer mehr Schulabgänger und Jugendliche aus Warteschleifen drängen auf den Ausbildungsmarkt, während sich viele Betriebe aus Kostengründen und Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung mit dem Angebot von Lehrstellen zurückhalten: Nur noch knapp ein Drittel aller Betriebe bilden aus.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, daß das Appellieren an die Wirtschaft, ihre Zusage einer Steigerung der von ihr bereitgestellten betrieblichen Ausbildungsstellen bis 1997 um 10 % zu realisieren, und die Betriebsbesuchsaktionen und Fachgespräche der Arbeitsämter in den neuen Bundesländern nicht ausreichen, um das Problem des Lehrstellendefizites zu lösen? Teilt die Bundesregierung seine Auffassung, daß „zusätzliche Anstrengungen unerläßlich sind" (Handelsblatt vom 10. April 1996)?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die Lage ein?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung auf diese Verschlechterung der Lage auf dem Lehrstellenmarkt und die nicht absehbare zukünftige Verbesserung zu reagieren?

2. Wird sich die Bundesregierung angesichts dieser aktuellen Lage der Einschätzung Jagodas anschließen, daß „eine erneute Bereitstellung von über- und außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen" also mittels der Gemeinschaftsinitiative-Ost (Bund/Länder-Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin/Ost) für das Halbjahr 1997 „zwar keine Lösung sei", aber „daß dem Jugendlichen mit einem überbetrieblichen Ausbildungsplatz mehr gedient sei als mit keinem" (Handelsblatt, 10. April 1996)?

2.1. Wenn die Bundesregierung einer Weiterführung der Gemeinschaftsinitiative-Ost für das Haushaltsjahr zustimmt, wird dieses Förderprogramm rechtzeitig bei der derzeitigen Aufstellung des Bundeshaushaltes 1997 berücksichtigt, oder wird die Bundesregierung wie im letzten Jahr 1995 erst im September reagieren?

2.2. Wird sich eine erneute Gemeinschaftsinitiative an den Strukturen der Gemeinschaftsinitiativen aus den Jahren 1993 und 1994 und 1995/1996 orientieren?

Wenn nein, wie wird sie dann ausgestaltet werden?

Wie hoch wird der 50%ige Bundesanteil sein, soll er durch Einsparungen an anderer Stelle im Bundeshaushalt gedeckt werden, wenn ja, in welchem Einzelplan, Kapitel, Titel?

2.3. Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein vor dem Hintergrund, daß etwa jeder fünfte Jugendliche, der 1995 in der Bundesrepublik Deutschland eine Berufsausbildung erfolgreich beendete, sich danach aufgrund der Nichtübernahme in den Lehrbetrieb arbeitslos melden mußte und vor dem Hintergrund, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund davon ausgeht, daß von 570 100 Schülern, die 1993 einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, 1995 rund 106 000 nicht von ihrem Lehrbetrieb übernommen wurden und in den neuen Bundesländern im Jahr 1995 fast ein Drittel derer, die gerade eine Lehre absolviert hatten, von Arbeitslosigkeit betroffen sind und in Westdeutschland dies jedem sechsten geschah (Dresdner Neue Nachrichten vom 20. März 1996)?

2.4. Wie schätzt die Bundesregierung die verstärkt vorkommende außerbetriebliche Ausbildung für Schulabgänger mit Hauptschulabschluß, Mittelschulabschluß, Abitur hinsichtlich der Konformität mit einer vergleichbaren Ausbildung im klassischen dualen System ein?

2.5. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1995, nach der Lehrlinge mit einem aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanzierten Ausbildungsplatz keinen Anspruch auf Tariflohn haben (AZ: 5 AZR 258/94)?

Ist die Bundesregierung ebenfalls wie die Arbeitsrichter der Auffassung, daß die gesetzlich vorgeschriebene „Angemessenheit" der Ausbildungsvergütung wegen der staatlichen Förderung anders zu bewerten ist als bei einer betrieblichen Ausbildung?

Wie begründet es die Bundesregierung, wenn ein Lehrling, der einen mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanzierten Ausbildungsplatz vermittelt bekommt, ein unter dem Tarif liegendes Lehrgeld in Höhe von 400 DM erhält?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß 400 DM Lehrlingsgehalt als Beitrag zum Lebensunterhalt ausreichend sind?

2.6. Welches Ergebnis haben die Gemeinschaftsinitiativen-Ost-Programme in den letzten Jahren seit ihres Bestehens hinsichtlich der Anzahl überbetrieblicher Ausbildungsplätze erbracht?

Hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wieviele der so ausgebildeten Lehrlinge anschließend in ein Festanstellungsverhältnis übernommen worden sind?

3. Wenn die Bundesregierung einer Weiterführung nicht zustimmt und daran festhält, daß es eine Gemeinschaftsinitiative in den neuen Ländern in diesem Jahr nicht geben wird (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Jürgen Rüttgers, in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 1996), welche daraus resultierenden qualitativen und quantitativen Folgen für das duale Prinzip der beruflichen Erstausbildung vor allem in den neuen Bundesländern sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß z. B. in Sachsen ca. 70 % aller Ausbildungsplätze staatlich bezuschußt bzw. vollständig außerbetriebliche Ausbildungsplätze sind?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wesentlich mehr Firmen in den neuen Bundesländern ausbilden möchten, als tatsächlich ausbilden, es aber oft an Ausbildern, Lehrstätten, unternehmensnahen Lehrkonzepten, Zeit und finanziellen Mitteln fehlt?

Wenn ja, wird die Bundesregierung im Bundeshaushalt 1997 im Einzelplan 30 das Sonderprogramm zur Entwicklung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern (Ausbildungsplatzentwickler) fortführen?

Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange?

Wenn ja, sieht die Bundesregierung diese Maßnahme bezüglich der Bundeshilfe als ausreichend an?

5. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sonderweg Sachsens a) hinsichtlich der Qualität der Ausbildung im Vergleich zu der Gemeinschaftsinitiative-Ost und im Vergleich zu den normalen betrieblichen Ausbildungsformen, b) hinsichtlich der Kosten pro Auszubildendem und Jahr im Vergleich zu der Gemeinschaftsinitiative-Ost und im Vergleich zu den normalen betrieblichen Ausbildungsformen, c) hinsichtlich der Gefahr einer Minderung der Tarife in der betrieblichen Ausbildung, d) als Modell für alle neuen Bundesländer, e) als bundesweites Modell?

6. Sieht die Bundesregierung eine alternative Lösungsmöglichkeit bzw. einen Ersatz für die staatlich finanzierten außerbetrieblichen Lehrstellen eher in einer Einführung einer generellen oder auf bestimmte Unternehmenssektoren bezogenen Ausbildungsplatzabgabe für Betriebe, die nicht ausbilden; oder hält sie steuerliche Anreize für Unternehmen, die ausbilden, für das geeignetere Instrument zur Verbesserung der Ausbildungsstellensituation?

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, daß das Appellieren an die Wirtschaft, ihre Zusage einer Steigerung der von ihr bereitgestellten betrieblichen Ausbildungsstellen bis 1997 um 10 % zu realisieren, und die Betriebsbesuchsaktionen und Fachgespräche der Arbeitsämter in den neuen Bundesländern nicht ausreichen, um das Problem des Lehrstellendefizites zu lösen? Teilt die Bundesregierung seine Auffassung, daß „zusätzliche Anstrengungen unerläßlich sind" (Handelsblatt vom 10. April 1996)?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die Lage ein?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung auf diese Verschlechterung der Lage auf dem Lehrstellenmarkt und die nicht absehbare zukünftige Verbesserung zu reagieren?

2

Wird sich die Bundesregierung angesichts dieser aktuellen Lage der Einschätzung Jagodas anschließen, daß „eine erneute Bereitstellung von über- und außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen" also mittels der Gemeinschaftsinitiative-Ost (Bund/Länder-Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin/Ost) für das Halbjahr 1997 „zwar keine Lösung sei", aber „daß dem Jugendlichen mit einem überbetrieblichen Ausbildungsplatz mehr gedient sei als mit keinem" (Handelsblatt, 10. April 1996)?

2.1. Wenn die Bundesregierung einer Weiterführung der Gemeinschaftsinitiative-Ost für das Haushaltsjahr zustimmt, wird dieses Förderprogramm rechtzeitig bei der derzeitigen Aufstellung des Bundeshaushaltes 1997 berücksichtigt, oder wird die Bundesregierung wie im letzten Jahr 1995 erst im September reagieren?

2.2. Wird sich eine erneute Gemeinschaftsinitiative an den Strukturen der Gemeinschaftsinitiativen aus den Jahren 1993 und 1994 und 1995/1996 orientieren?

Wenn nein, wie wird sie dann ausgestaltet werden?

Wie hoch wird der 50%ige Bundesanteil sein, soll er durch Einsparungen an anderer Stelle im Bundeshaushalt gedeckt werden, wenn ja, in welchem Einzelplan, Kapitel, Titel?

2.3. Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein vor dem Hintergrund, daß etwa jeder fünfte Jugendliche, der 1995 in der Bundesrepublik Deutschland eine Berufsausbildung erfolgreich beendete, sich danach aufgrund der Nichtübernahme in den Lehrbetrieb arbeitslos melden mußte und vor dem Hintergrund, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund davon ausgeht, daß von 570 100 Schülern, die 1993 einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, 1995 rund 106 000 nicht von ihrem Lehrbetrieb übernommen wurden und in den neuen Bundesländern im Jahr 1995 fast ein Drittel derer, die gerade eine Lehre absolviert hatten, von Arbeitslosigkeit betroffen sind und in Westdeutschland dies jedem sechsten geschah (Dresdner Neue Nachrichten vom 20. März 1996)?

2.4. Wie schätzt die Bundesregierung die verstärkt vorkommende außerbetriebliche Ausbildung für Schulabgänger mit Hauptschulabschluß, Mittelschulabschluß, Abitur hinsichtlich der Konformität mit einer vergleichbaren Ausbildung im klassischen dualen System ein?

2.5. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1995, nach der Lehrlinge mit einem aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanzierten Ausbildungsplatz keinen Anspruch auf Tariflohn haben (AZ: 5 AZR 258/94)?

Ist die Bundesregierung ebenfalls wie die Arbeitsrichter der Auffassung, daß die gesetzlich vorgeschriebene „Angemessenheit" der Ausbildungsvergütung wegen der staatlichen Förderung anders zu bewerten ist als bei einer betrieblichen Ausbildung?

Wie begründet es die Bundesregierung, wenn ein Lehrling, der einen mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanzierten Ausbildungsplatz vermittelt bekommt, ein unter dem Tarif liegendes Lehrgeld in Höhe von 400 DM erhält?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß 400 DM Lehrlingsgehalt als Beitrag zum Lebensunterhalt ausreichend sind?

2.6. Welches Ergebnis haben die Gemeinschaftsinitiativen-Ost-Programme in den letzten Jahren seit ihres Bestehens hinsichtlich der Anzahl überbetrieblicher Ausbildungsplätze erbracht?

Hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wieviele der so ausgebildeten Lehrlinge anschließend in ein Festanstellungsverhältnis übernommen worden sind?

3

Wenn die Bundesregierung einer Weiterführung nicht zustimmt und daran festhält, daß es eine Gemeinschaftsinitiative in den neuen Ländern in diesem Jahr nicht geben wird (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Jürgen Rüttgers, in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 1996), welche daraus resultierenden qualitativen und quantitativen Folgen für das duale Prinzip der beruflichen Erstausbildung vor allem in den neuen Bundesländern sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß z. B. in Sachsen ca. 70 % aller Ausbildungsplätze staatlich bezuschußt bzw. vollständig außerbetriebliche Ausbildungsplätze sind?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wesentlich mehr Firmen in den neuen Bundesländern ausbilden möchten, als tatsächlich ausbilden, es aber oft an Ausbildern, Lehrstätten, unternehmensnahen Lehrkonzepten, Zeit und finanziellen Mitteln fehlt?

Wenn ja, wird die Bundesregierung im Bundeshaushalt 1997 im Einzelplan 30 das Sonderprogramm zur Entwicklung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern (Ausbildungsplatzentwickler) fortführen?

Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange?

Wenn ja, sieht die Bundesregierung diese Maßnahme bezüglich der Bundeshilfe als ausreichend an?

5

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sonderweg Sachsens

a) hinsichtlich der Qualität der Ausbildung im Vergleich zu der Gemeinschaftsinitiative-Ost und im Vergleich zu den normalen betrieblichen Ausbildungsformen,

b) hinsichtlich der Kosten pro Auszubildendem und Jahr im Vergleich zu der Gemeinschaftsinitiative-Ost und im Vergleich zu den normalen betrieblichen Ausbildungsformen,

c) hinsichtlich der Gefahr einer Minderung der Tarife in der betrieblichen Ausbildung,

d) als Modell für alle neuen Bundesländer,

e) als bundesweites Modell?

6

Sieht die Bundesregierung eine alternative Lösungsmöglichkeit bzw. einen Ersatz für die staatlich finanzierten außerbetrieblichen Lehrstellen eher in einer Einführung einer generellen oder auf bestimmte Unternehmenssektoren bezogenen Ausbildungsplatzabgabe für Betriebe, die nicht ausbilden; oder hält sie steuerliche Anreize für Unternehmen, die ausbilden, für das geeignetere Instrument zur Verbesserung der Ausbildungsstellensituation?

Bonn, den 16. April 1996

Antje Hermenau Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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