Einsatz von Enzymen und Mikroorganismen zur Rohrreinigung, Fettbeseitigung und für die Hygiene in der Lebensmittelverarbeitung
der Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Franz Thönnes, Lilo Blunck, Dr. Wolfgang Wodarg, Brigitte Adler, Ernst Bahr, Doris Barnett, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Anni Brandt-Elsweier, Tilo Braune, Wolf-Michael Catenhusen, Christel Deichmann, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Rolf Hempelmann, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Frank Hofmann (Volkach), Ingrid Holzhüter, Ilse Janz, Hans-Peter Kemper, Klaus Kirschner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Nicolette Kressl, Thomas Krüger, Horst Kubatschka, Detlev von Larcher, Waltraud Lehn, Robert Leidinger, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Herbert Meißner, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Günter Oesinghaus, Manfred Opel, Kurt Palis, Albrecht Papenroth, Dr. Eckhart Pick, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Gerhard Rübenkönig, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schanz, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Walter Schöler, Richard Schuhmann (Delitzsch), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Dr. Bodo Teichmann, Margitta Terborg, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Uta Titze-Stecher, Ute Vogt (Pforzheim), Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Dr. Konstanze Wegner, Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Hanna Wolf (München), Heidemarie Wright, Uta Zapf
Vorbemerkung
Seit Jahren wird vergeblich versucht, Produkte zum biologischen Abbau von Fetten in Fettabscheidern und Abwasserrohrleitungen der lebensmittelverarbeitenden Betriebe in Deutschland in den Einsatz zu bringen.
Einige Landesregierungen berufen sich dabei auf die DIN 4040 Teil 2 Abs. 8.2, die den Einsatz von biologischen Mitteln zur Selbstreinigung in Abscheideanlagen aus abwasser- und reinigungstechnischen Gründen verbiete. In diesem Zusammenhang wird vor allem auf angebliche Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kläranlagen hingewiesen. In der Schweiz scheinen die Behörden anderer Ansicht zu sein. Der Kanton Zürich hat den Einsatz der Methode genehmigt.
Um den Einwendungen der deutschen Behörden entgegenzutreten, wurden, zum Beweis der Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der Methode, mehrere Pilotversuche durchgeführt, die von renommierten wissenschaftlichen Einrichtungen überwacht und kontrolliert wurden und die die hohe Wirksamkeit und ökologische Unbedenklichkeit mehrfach bescheinigt haben.
Die Ergebnisse geben Anlaß, über den Einsatz biologischer Hilfsmittel für den genannten Zweck neu zu befinden, denn die Verwendung von Enzymen und Mikroorganismen scheint sich in vielerlei Hinsicht positiv auszuwirken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Anwendung von Enzymen und Mikroorganismen bei der Fettbeseitigung im Abwasser und zur Rohrreinigung untersagt ist?
Falls ja, wie wird dies begründet, und sieht die Bundesregierung hier einen Handlungsbedarf?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Ländern Enzyme und Mikroorganismen zur Rohrreinigung, Fettbeseitigung usw. eingesetzt werden und welche Erfahrungen damit bestehen?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen und Ergebnisse darüber bekannt, ob und wie sich der Einsatz von Enzymen und Mikroorganismen in Kläranlagen und Vorflutern ökologisch auswirkt, und wie ist die Haltung der Bundesregierung zu einem solchen Einsatz?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß durch Fettablagerungen in Rohren, Pumpen etc. erhebliche Schäden für Betriebe und Kommunen entstehen, die sich möglicherweise durch den Einsatz von Enzymen vermeiden ließen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Schwierigkeiten, die Betriebe - beim Einsatz konventioneller Fettabscheider - damit haben, die Grenzwerte für Fette im Abwasser einzuhalten, und aus der Tatsache, daß konventionelle Fettabscheider nur ca. 60 % der Fette im Abwasser zurückhalten?
Wie schätzt die Bundesregierung die Erfahrungen der Pilotversuche mit fettabbauenden Enzymen ein, daß die Abwassermengen nur gering steigen und keinerlei nachteilige Auswirkungen - selbst bei einem Einsatz im Klärwerk vor Ort - auf die biologische Reinigung zu beobachten sind?
Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bestätigen, daß moderne Kläranlagen eher Schwierigkeiten mit der „Ernährung" der reinigungsrelevanten Mikroorganismen als mit der Menge der Abwässer haben?
Kann damit die Gefahr von Überlastungen der Kläranlagen als eher gering angesehen werden?
Warum dürfen die gleichen Enzyme, die in einigen Produkten der Reinigungshersteller enthalten sind, millionenfach uneingeschränkt eingesetzt werden, zu dem angegebenen Zweck aber nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß es ökologisch sinnvoller ist, Fette schon vor Ort biologisch abzubauen, als sie als Sonderabfall zu behandeln, zumal die gültige TA Sonderabfall ausdrücklich fortschrittliche, auch biologische Behandlungsverfahren vorsieht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den hygienischen Problemen, die durch die konventionelle, mechanische Reinigung von Fettabscheidern und Rohren entstehen, und welche Hygienerisiken durch Ablagerungen in Abwassersystemen von Großküchen kennt die Bundesregierung?
Ist die Bundesregierung - gerade im Hinblick auf eine innovative, ökologische Abfallbeseitigung - bereit, Produkte der beschriebenen Wirkungsweise und deren Auswirkung auf die Entsorgungswirtschaft zu prüfen?
Ist die Bundesregierung bereit, auf eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Vorgaben hinzuwirken?
Welchen Bedingungen müßte ein biologisches Verfahren zur Reinhaltung der Abflußrohre bei fettbelasteten Abwässern nach Auffassung der Bundesregierung genügen, um in der Bundesrepublik Deutschland für diese Zwecke zugelassen zu werden?