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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen der Verbote rechtsextremer oder neonazistischer Vereinigungen (G-SIG: 13011636)

Organisationsstrukturen, Informationsstand rechtsextremer Organisationen vor Verboten, schneller Aufbau von Nachfolgeorganisationen, Ermittlungsverfahren, Erkenntnisse über den Ausstieg von Funktionären aus der rechtsextremen Szene, Bedeutung von Art. 139 GG

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/470620. 05. 96

Auswirkungen der Verbote rechtsextremer oder neonazistischer Vereinigungen

der Abgeordneten Manfred Such, Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ab 1992 wurden mehrere militant rechtsextremistische Organisationen verboten: bundesweit die „Nationalistische Front" (NF; am 27. November 1992), die „Deutsche Alternative" (DA; 10. Dezember 1992), die „Nationale Offensive" (NO; 22. Dezember 1992), die „Wiking Jugend" (WJ; 10. November 1994) und die „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP; am 24. Februar 1995); ferner landesweit der „Deutsche Kameradschaftsbund Wilhelmshaven" (DKB) in Niedersachsen, der „Nationale Block" (NB; 11. Juni 1993) in Bayern, die „Heimattreue Vereinigung Deutschland" (HVD; 14. Juli 1993) in Baden-Württemberg, der „Freundeskreis Freiheit für Deutschland" (FFD; 2. September 1993) in Nordrhein-Westfalen, die „Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF; 5. Mai 1995) in Brandenburg sowie die „Nationale Liste" (NL; 24. Februar 1995) in Hamburg.

Den Aussagen der Bundesregierung und der nachgeordneten Ermittlungsbehörden folgend hat diese Verbotspolitik die rechtsextreme Szene nachhaltig verunsichert. Durch die genaue Beobachtung der ehemaligen Mitglieder verbotener Vereinigungen und die konsequente Verfolgung von Folgeaktivitäten sei eine Wiederbetätigung im Bereich des militanten Rechtsextremismus oder Neonazismus weitgehend erschwert worden (vgl. etwa Bundesverfassungsschutzbericht 1994, gebundene Fassung S. 120; Antwort der Bundesregierung vom 16. April 1996, Drucksache 13/4350, auf die Kleine Anfrage, Drucksache 13/4220, zu Frage 7 e; Hans-Jürgen Doll, Rechtsextremismus und Gewalt: Aktuelle Sicherheitslage, in: Extremismus und Gewalt, Bd. II, Hrsg. vom Bundesministerium des Innern, S. 28 f.).

Solche positiven Bewertungen nähren die Annahme, die rechtsextreme Szene sei auf einem kontinuierlichen Rückzug. Nicht in dieses Bild passen jedoch die wiederkehrenden Übergriffe gegen Ausländer, antisemitisch motivierte Anschläge - wie gegen die Synagoge von Lübeck am 7. Mai 1995 - oder der nach den Organisationsverboten (z. B. in den Verfassungsschutzberichten 1994 der Länder Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) festgestellte Anstieg rechtsextremistischer Straftaten, insbesondere von sog. Propaganda-Delikten.

Daher scheint es geboten, Möglichkeiten und Grenzen von Organisationsverboten genauer zu überprüfen. Denn eine auf Organisationsverbote konzentrierte Politik, die mögliche Vorfeldorganisationen, Vertriebssysteme und andere angegliederte Organisationen außer acht läßt, wäre dem Einwand ausgesetzt, politische Entschlossenheit lediglich zu symbolisieren (vgl. etwa die Einwände von Kurt Pries, Was bringen Verbote von Neonazi-Gruppen?, in: „stern" 9/94, S. 104), zumal wenn den sozialen Ursachen des Rechtsextremismus, der politischen Aufklärung sowie der Ahndung von Einzeldelikten mindere Aufmerksamkeit geschenkt würde.

Organisationsvielfalt und Flexibilität der rechtsextremen Szene sind offenbar nach wie vor beträchtlich. Denn nicht zuletzt die informellen Kontakte und Kooperationen bestimmter zentraler Führungskader der Neonazis ermöglichen augenscheinlich eine rasche Reaktivierung von Zusammenhängen, die durch Verbote nur vorübergehend beeinträchtigt oder gestört werden (vgl. etwa die vorübergehend gegründeten Organisationskomitees, Führerthings oder Zusammenschlüsse bei der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" [GdNF]). Auch nach dem Verbot der „Nationalistischen Front" (NF) 1992 blieben deren Literaturversand, deren Bundeszentrum in Bielefeld-Pivitsheide sowie die Vorfeldorganisationen „Förderkreis Junges Deutschland" und der „Jungsturm" aktiv (vgl. Kleine Anfrage der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 13/871).

Somit treffen die ausgesprochenen Verbote die unterhalb der offiziellen Partei- oder Vereinsstrukturen agierenden Formationen offenbar kaum. Nicht selten agieren verbotene Organisationen nach kurzer Zeit unter anderem Etikett, aber mit ähnlicher politischer Orientierung und weitgehend intaktem Organisationszusammenhang wieder in der Öffentlichkeit.

Um zu erfahren, welche Auswirkungen der ausgesprochenen Verbote auf Organisationsstärke und -struktur der rechtsextremen Szene die Bundesregierung festgestellt hat, fragen wir:

1. Wie konkretisiert die Bundesregierung ihre Auskünfte, die Einleitung eines Verbotsverfahrens komme gegen „bedeutende (rechtsextreme) Organisationen" in Betracht, im Hinblick auf die von ihr in der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS (Drucksachen 12/2241, 12/2353) genannten Eigenschaften „bedeutender Organisationen" :

  • a) Mitgliederstärke,
  • b) Zielsetzung,
  • c) Teilnahme an Wahlen,
  • d) öffentliche Präsenz und Agitation,
  • e) Gewaltbereitschaft,
  • f) organisatorische Vernetzung?

2. Woraus resultierte in der Einschätzung der FAP die abweichende Position der Bundesregierung gegenüber derjenigen des ehemaligen Innenministers von Nordrhein-Westfalen, Dr. Schnoor, welcher sich „für das Verbot der FAP bereits 1986 ausgesprochen" haben will („Rhein-Sieg-Anzeiger" vom 25./26. Februar 1995)?

3. Was hat die Bundesregierung bewogen, bislang von einem Verbotsantrag gegen die

  • a) „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF),
  • b) „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG),
  • c) „Deutschen Nationalisten" (DN),
  • d) „Norddeutsche Bewegung",
  • e) „Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD),
  • f) „Jungen Nationaldemokraten" (JN)
  • abzusehen?
  • g) Prüft die Bundesregierung aktuell weitere Partei- oder Vereinsverbote?

4. Kann die Bundesregierung die Darstellung in der „tageszeitung" vom 24. März 1995 bestätigen, wonach das schleswig-holsteinische „Nationale Infotelefon" die Nachricht verbreitet haben soll,

  • a) daß die durchgeführte Razzia gegen Empfänger von NSDAP/AO-Propagandamaterial schon sechs Tage zuvor in der rechtsextremen Szene angekündigt worden sei;
  • b) im Bundesministerium des Innern werde über das Verbot der „Jungen Nationaldemokraten" und der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) nachgedacht?

5. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß sich ein Großteil der Anhänger der „Nationalistischen Front" (NF) bereits vor Inkrafttreten des Verbotes gegen diese Organisation in dem „Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) und der „Sozialrevolutionären Arbeiterfront" (SrA) neu organisierten?

  • b) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß sich das „Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) und „Sozialrevolutionäre Arbeiterpartei" (SrA) auflösten, um einem Verbot zuvorzukommen und als Nachfolgeorganisation die „Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) gründeten (vgl. Bundesverfassungsschutzbericht 1993, gebundene Fassung S. 109f.)?
  • c) Ist der Bundesregierung bekannt, woher die Anhänger der entsprechenden Organisationen ihr Wissen über die drohenden Organisationsverbote bezogen?
  • d) Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Tatsache zu bewerten, daß schon ca. 18 Monate vor dem Verbot der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) Gerüchte über das zukünftige Vorgehen der Bundesregierung kursierten?

6. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß aufgrund der Bekanntmachung von Verbotsanträgen beim Bundesverfassungsgericht die von Verbot bedrohten Gruppierungen sich offenbar frühzeitig auf möglicherweise anstehende Verbote einstellen können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS hinsichtlich der Begründung und der Frage 23, Drucksache 13/650, S. 2)?

  • b) Wie erklärt sich die Bundesregierung das frühe Auftauchen von Vermutungen oder Informationen über Verbotspläne der Bundesregierung, bevor eine dem Verbotsverfahren gemäße Publikation der Verbotsverfahren erfolgt ist?
  • c) Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Mutmaßungen der Medien (vgl. „tageszeitung" vom 24. März 1995) zu, wonach Mitarbeiter der Bundesbehörden, die an der Vorbereitung und Durchführung der Razzia gegen Bezieher von NSDAP/AO-Propagandamaterial beteiligt waren, über Kontakte zu betroffenen Rechtsextremisten verfügen, mit deren Hilfe diese vor der Razzia gewarnt wurden?
  • d) Welche Nachforschungen über solche möglichen Kontakte hat die Bundesregierung aufgrund der Verdachtsmomente und anhaltenden Mutmaßungen bereits veranlaßt oder wird sie veranlassen? Welche Ergebnisse solcher Überprüfungen liegen möglicherweise bereits vor?

7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, die rechtsextreme Szene sei vielfach auf die Organisationsverbote sowie auf die anschließenden Ermittlungen und Durchsuchungen vorbereitet gewesen?

8. a) Kann die Bundesregierung Angaben zu der Menge der Gegenstände machen, die im Zusammenhang mit den seit 1992 durchgesetzten Organisationsverboten beschlagnahmt wurden?

  • b) Wenn ja, in welchem Umfang wurden
  • aa) Fahnen, Flaggen, Aufkleber und Plakate verfassungsfeindlichen Inhalts,
  • bb) Schulungsmaterial der Organisationen in Form von Druckschriften, Büchern, Tonträgern und Videokassetten,
  • cc) Geschäfts- und Parteiunterlagen,
  • dd) Computer und -zubehör sowie sonstige Kommunikationsgeräte,
  • ee) Waffen und waffenähnliche Gegenstände (frei erhältliche, waffenscheinpflichtige und illegal erworbene),
  • ff) Finanzmittel und Bankguthaben
  • infolge der seit 1992 vollstreckten Verbote sichergestellt?
  • c) Welchen Organisationen bzw. Personen wurden jeweils in welchem Umfang und aus welchen Gründen inzwischen möglicherweise beschlagnahmte Gegenstände bzw. Werte zurückgegeben?
  • d) In wie vielen Fällen führte die Beschlagnahme von Gegenständen in diesem Zusammenhang zu weiteren Strafermittlungsverfahren, und mit welchen Ergebnissen wurden diese inzwischen abgeschlossen?
  • e) Welchen Beitrag haben die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen geleistet, um künftige Re-Organisationsbestrebungen zu erschweren?
  • f) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Annahme, daß aufgrund des frühzeitigen Bekanntwerdens von Verbotsbestrebungen die rechtsextremistischen Organisationen sich nicht selten auch auf die den Verboten folgenden Durchsuchungen vorbereitet zeigten und aus Privat- und Geschäftsräumen rechtzeitig Finanzmittel sowie wichtige Unterlagen (Adressenlisten etc.) entfernten? Welche Erfahrungen, die diese Auffassung belegen können, haben die an den Razzien beteiligten Ermittlungsbehörden gemacht?

9. a) Wie bewertet die Bundesregierung, daß sich wiederholt vom Verbot bedrohte oder verbotene Organisationen relativ rasch und geschlossen in speziell zu diesem Zweck gegründeten Nachfolge- oder Auffangorganisationen neu konstituierten, nämlich z. B. in folgenden (auch im Bundesverfassungsschutzbericht 1993, S. 104 ff. erwähnten) Fällen:

  • — Gründung des „Förderwerks Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) und der „Sozialrevolutionären Arbeiterfront" (SrA) durch Anhänger der „Nationalistischen Front" (NF) kurz vor dem Inkrafttreten eines gegen diese gerichteten Parteiverbotes (Verfassungsschutzbericht 1993, S. 109f.);
  • — die einem Verbot zuvorkommende Auflösung des „Förderwerks Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) sowie Übertritt eines Großteils von dessen Mitgliedern in die „Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) (Verfassungsschutzbericht 1993, S. 109f.; vgl. auch Pries a. a. O.);
  • — Gründung der „Brandenburgischen Volkspartei" und der Vereinigung der „Deutschen Nationalisten" (DN) zu dem Zweck, ehemalige Anhänger der „Deutschen Alternative" (DA) aufzunehmen?
  • b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Fälle, in denen Vorfeld- oder Nebenorganisationen gegründet wurden, um die nachstehend genannten Vereinigungen
  • aa) der „Wiking Jugend" (WJ),
  • bb) der „Nationalistischen Front" (NF),
  • cc) der „Deutschen Alternative" (DA),
  • dd) der „Nationalen Offensive" (NO),
  • ee) des „Deutschen Kameradschaftsbundes" (DKB),
  • ff) des „Nationalen Blocks" (NB),
  • gg) der „Heimattreuen Vereinigung Deutschland" (HVD),
  • hh) des „Freundeskreises Freiheit für Deutschland" (FFD)
  • ii) der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP),
  • jj) der „Nationalen Liste" (NL)
  • nach deren Verbot bzw. Auflösung fortzuführen?
  • c) Wie hoch sind die inhaltlichen (z. B. Neigung zu neonationalsozialistischen Gedankengut, Verhältnis zur Gewalt) und formalen Übereinstimmungen (z. B. Zusammensetzung ihrer Mitgliederschaft) der genannten Nachfolge- oder Auffangorganisationen mit den verbotenen bzw. aufgelösten Vorläuferorganisationen?

10. a) Welchen z. Z. der Organisationsverbote bereits bestehenden rechtsextremen Vereinigungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder oder Anhänger der einzelnen verbotenen bzw. vorsorglich gegründeten Vereinigungen jeweils in welchem Umfang angeschlossen?

  • b) In welchem Umfang und zwischen welchen Organisationen bestanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung entsprechende Doppel-Mitgliedschaften bzw. Parallel-Aktivitäten bereits vor den Verboten und Übertritten?

11. a) Welche rechtlichen und praktischen Instrumente stehen den Ermittlungsbehörden im einzelnen zur Verfügung, um Folgeaktivitäten nach Organisationsverboten zu verhindern und zu sanktionieren?

  • b) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1992 im Anschluß an Organisationsverbote wegen Folgeaktivitäten eingeleitet?
  • c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1992 im Anschluß an Organisationsverbote wegen Folgeaktivitäten mit jeweils welchen Ergebnissen (Verurteilungen, Einstellungen, Freisprüche, Geld-/Freiheitsstrafen) abgeschlossen?

12. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der auf der Sitzung des Bundesvorstandes der „Deutschen Liga für Volk und Heimat" am 5. Dezember 1992 gefaßte Abgrenzungsbeschluß gegenüber den bekannten neonazistischen Aktivisten Manfred Röder, Friedhelm Busse, Heinz Reisz, Martin Pape, Ewald Althans, Christian Worch und Gottfried Küssel praktisch umgesetzt worden ist?

  • b) Welche Erkennisse hat die Bundesregierung über weitere derartige Abgrenzungsbeschlüsse rechtsextremistischer und „national-demokratischer" Vereinigungen gegenüber Funktionären oder Mitgliedern von verbotenen Organisationen sowie über deren Umsetzung?
  • c) Inwieweit sind solche Beschlüsse gegenüber Funktionären der Neonazis nach Ansicht der Bundesregierung auf die verfügten Verbote zurückzuführen, welche sich teilweise gegen deren Oganisationen richteten?

13. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den angeblichen Ausstieg des ehemaligen Bundesvorstandsmitgliedes und Auslandsreferenten der „FAP", Norbert Weidner, aus der rechtsextremen Szene, der nach Interpretation des „stern" (Nr. 12/95 Andreas Juhnke/ Wolfgang Zehrt, Ein Hitler-Enkel auf dem Absprung, S. 138 ff.) wegen persönlicher Motive, aber auch aufgrund des erhöhten behördlichen Verfolgungsdruckes zu seinem angeblichen Entschluß gelangt sei?

  • b) Kann nach Ansicht der Bundesregierung ein hoher staatlicher Verfolgungsdruck den Ausstieg prominenter Funktionäre aus der rechtsextremen Szene herbeiführen?
  • c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich seit 1992 andere rechtsextreme Funktionäre von weiterer politischer Betätigung öffentlich distanziert haben und - wenn ja - ob diese Ankündigungen umgesetzt wurden?

14. a) Welcher Verfahrensstand vor dem Bundesverfassungsgericht ist inzwischen hinsichtlich des am 9. Dezember 1992 gestellten Antrags der Bundesregierung erreicht, gegenüber dem ehemaligen Mitglied der NPD und Anführer der „Deutschen Nationalen Partei" (DNP), Thomas Dienel, sowie dem Vorsitzenden der Organisation „Deutsches Hessen" (DH), Heinz Reisz, gemäß Artikel 18 GG die Verwirkung ihrer Grundrechte festzustellen?

  • b) Wenn es in der Angelegenheit noch zu keiner abschließenden Entscheidung durch das BVG gekommen ist hält die Bundesregierung - auch angesichts der geäußerten Kritik an ihrem Antrag - diesen weiterhin für begründet?
  • c) Welche Wirkung auf die politischen Aktivitäten von Thomas Dienel und Heinz Reisz erhofft sich die Bundesregierung durch die beantragte Grundrechtsverwirkung?
  • d) Welche öffentliche politische Wirkung erhofft sich die Bundesregierung allgemein von einer solchen Verwirkungserklärung gegenüber rechtsextremistischen Funktionären?
  • e) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Auffassungen,
  • aa) durch die Aberkennung von Bürgerrechten und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit würden die Aktivitäten der betroffenen Personen in unangebrachter Weise aufgewertet und diese möglicherweise in eine Märtyrerrolle gedrängt;
  • bb) die Aktivitäten von Thomas Dienel und Heinz Reisz seien auch durch konsequente Anwendung anderweitiger Strafrechtsvorschriften zu stören oder zu unterbinden, ohne daß zu einem Antrag gemäß Artikel 18 GG hätte gegriffen werden müssen?

15. Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Zusammenhang von Verboten rechtsextremistischer Organisationen dem Artikel 139 GG bei, und sieht sie in dieser Norm eine mögliche Grundlage für weitere Verbote?

Fragen15

1

Wie konkretisiert die Bundesregierung ihre Auskünfte, die Einleitung eines Verbotsverfahrens komme gegen „bedeutende (rechtsextreme) Organisationen" in Betracht, im Hinblick auf die von ihr in der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS (Drucksachen 12/2241, 12/2353) genannten Eigenschaften „bedeutender Organisationen" :

a) Mitgliederstärke,

b) Zielsetzung,

c) Teilnahme an Wahlen,

d) öffentliche Präsenz und Agitation,

e) Gewaltbereitschaft,

f) organisatorische Vernetzung?

2

Woraus resultierte in der Einschätzung der FAP die abweichende Position der Bundesregierung gegenüber derjenigen des ehemaligen Innenministers von Nordrhein-Westfalen, Dr. Schnoor, welcher sich „für das Verbot der FAP bereits 1986 ausgesprochen" haben will („Rhein-Sieg-Anzeiger" vom 25./26. Februar 1995)?

3

Was hat die Bundesregierung bewogen, bislang von einem Verbotsantrag gegen die

a) „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF),

b) „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG),

c) „Deutschen Nationalisten" (DN),

d) „Norddeutsche Bewegung",

e) „Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD),

f) „Jungen Nationaldemokraten" (JN)

abzusehen?

g) Prüft die Bundesregierung aktuell weitere Partei- oder Vereinsverbote?

4

Kann die Bundesregierung die Darstellung in der „tageszeitung" vom 24. März 1995 bestätigen, wonach das schleswig-holsteinische „Nationale Infotelefon" die Nachricht verbreitet haben soll,

a) daß die durchgeführte Razzia gegen Empfänger von NSDAP/AO-Propagandamaterial schon sechs Tage zuvor in der rechtsextremen Szene angekündigt worden sei;

b) im Bundesministerium des Innern werde über das Verbot der „Jungen Nationaldemokraten" und der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) nachgedacht?

5

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß sich ein Großteil der Anhänger der „Nationalistischen Front" (NF) bereits vor Inkrafttreten des Verbotes gegen diese Organisation in dem „Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) und der „Sozialrevolutionären Arbeiterfront" (SrA) neu organisierten?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß sich das „Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) und „Sozialrevolutionäre Arbeiterpartei" (SrA) auflösten, um einem Verbot zuvorzukommen und als Nachfolgeorganisation die „Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) gründeten (vgl. Bundesverfassungsschutzbericht 1993, gebundene Fassung S. 109f.)?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, woher die Anhänger der entsprechenden Organisationen ihr Wissen über die drohenden Organisationsverbote bezogen?

d) Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Tatsache zu bewerten, daß schon ca. 18 Monate vor dem Verbot der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) Gerüchte über das zukünftige Vorgehen der Bundesregierung kursierten?

6

a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß aufgrund der Bekanntmachung von Verbotsanträgen beim Bundesverfassungsgericht die von Verbot bedrohten Gruppierungen sich offenbar frühzeitig auf möglicherweise anstehende Verbote einstellen können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS hinsichtlich der Begründung und der Frage 23, Drucksache 13/650, S. 2)?

b) Wie erklärt sich die Bundesregierung das frühe Auftauchen von Vermutungen oder Informationen über Verbotspläne der Bundesregierung, bevor eine dem Verbotsverfahren gemäße Publikation der Verbotsverfahren erfolgt ist?

c) Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Mutmaßungen der Medien (vgl. „tageszeitung" vom 24. März 1995) zu, wonach Mitarbeiter der Bundesbehörden, die an der Vorbereitung und Durchführung der Razzia gegen Bezieher von NSDAP/AO-Propagandamaterial beteiligt waren, über Kontakte zu betroffenen Rechtsextremisten verfügen, mit deren Hilfe diese vor der Razzia gewarnt wurden?

d) Welche Nachforschungen über solche möglichen Kontakte hat die Bundesregierung aufgrund der Verdachtsmomente und anhaltenden Mutmaßungen bereits veranlaßt oder wird sie veranlassen? Welche Ergebnisse solcher Überprüfungen liegen möglicherweise bereits vor?

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Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, die rechtsextreme Szene sei vielfach auf die Organisationsverbote sowie auf die anschließenden Ermittlungen und Durchsuchungen vorbereitet gewesen?

8

a) Kann die Bundesregierung Angaben zu der Menge der Gegenstände machen, die im Zusammenhang mit den seit 1992 durchgesetzten Organisationsverboten beschlagnahmt wurden?

b) Wenn ja, in welchem Umfang wurden

aa) Fahnen, Flaggen, Aufkleber und Plakate verfassungsfeindlichen Inhalts,

bb) Schulungsmaterial der Organisationen in Form von Druckschriften, Büchern, Tonträgern und Videokassetten,

cc) Geschäfts- und Parteiunterlagen,

dd) Computer und -zubehör sowie sonstige Kommunikationsgeräte,

ee) Waffen und waffenähnliche Gegenstände (frei erhältliche, waffenscheinpflichtige und illegal erworbene),

ff) Finanzmittel und Bankguthaben

infolge der seit 1992 vollstreckten Verbote sichergestellt?

c) Welchen Organisationen bzw. Personen wurden jeweils in welchem Umfang und aus welchen Gründen inzwischen möglicherweise beschlagnahmte Gegenstände bzw. Werte zurückgegeben?

d) In wie vielen Fällen führte die Beschlagnahme von Gegenständen in diesem Zusammenhang zu weiteren Strafermittlungsverfahren, und mit welchen Ergebnissen wurden diese inzwischen abgeschlossen?

e) Welchen Beitrag haben die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen geleistet, um künftige Re-Organisationsbestrebungen zu erschweren?

f) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Annahme, daß aufgrund des frühzeitigen Bekanntwerdens von Verbotsbestrebungen die rechtsextremistischen Organisationen sich nicht selten auch auf die den Verboten folgenden Durchsuchungen vorbereitet zeigten und aus Privat- und Geschäftsräumen rechtzeitig Finanzmittel sowie wichtige Unterlagen (Adressenlisten etc.) entfernten? Welche Erfahrungen, die diese Auffassung belegen können, haben die an den Razzien beteiligten Ermittlungsbehörden gemacht?

9

a) Wie bewertet die Bundesregierung, daß sich wiederholt vom Verbot bedrohte oder verbotene Organisationen relativ rasch und geschlossen in speziell zu diesem Zweck gegründeten Nachfolge- oder Auffangorganisationen neu konstituierten, nämlich z. B. in folgenden (auch im Bundesverfassungsschutzbericht 1993, S. 104 ff. erwähnten) Fällen:

— Gründung des „Förderwerks Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) und der „Sozialrevolutionären Arbeiterfront" (SrA) durch Anhänger der „Nationalistischen Front" (NF) kurz vor dem Inkrafttreten eines gegen diese gerichteten Parteiverbotes (Verfassungsschutzbericht 1993, S. 109f.);

— die einem Verbot zuvorkommende Auflösung des „Förderwerks Mitteldeutsche Jugend" (FMJ) sowie Übertritt eines Großteils von dessen Mitgliedern in die „Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) (Verfassungsschutzbericht 1993, S. 109f.; vgl. auch Pries a. a. O.);

— Gründung der „Brandenburgischen Volkspartei" und der Vereinigung der „Deutschen Nationalisten" (DN) zu dem Zweck, ehemalige Anhänger der „Deutschen Alternative" (DA) aufzunehmen?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Fälle, in denen Vorfeld- oder Nebenorganisationen gegründet wurden, um die nachstehend genannten Vereinigungen

aa) der „Wiking Jugend" (WJ),

bb) der „Nationalistischen Front" (NF),

cc) der „Deutschen Alternative" (DA),

dd) der „Nationalen Offensive" (NO),

ee) des „Deutschen Kameradschaftsbundes" (DKB),

ff) des „Nationalen Blocks" (NB),

gg) der „Heimattreuen Vereinigung Deutschland" (HVD),

hh) des „Freundeskreises Freiheit für Deutschland" (FFD)

ii) der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP),

jj) der „Nationalen Liste" (NL)

nach deren Verbot bzw. Auflösung fortzuführen?

c) Wie hoch sind die inhaltlichen (z. B. Neigung zu neonationalsozialistischen Gedankengut, Verhältnis zur Gewalt) und formalen Übereinstimmungen (z. B. Zusammensetzung ihrer Mitgliederschaft) der genannten Nachfolge- oder Auffangorganisationen mit den verbotenen bzw. aufgelösten Vorläuferorganisationen?

10

a) Welchen z. Z. der Organisationsverbote bereits bestehenden rechtsextremen Vereinigungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder oder Anhänger der einzelnen verbotenen bzw. vorsorglich gegründeten Vereinigungen jeweils in welchem Umfang angeschlossen?

b) In welchem Umfang und zwischen welchen Organisationen bestanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung entsprechende Doppel-Mitgliedschaften bzw. Parallel-Aktivitäten bereits vor den Verboten und Übertritten?

11

a) Welche rechtlichen und praktischen Instrumente stehen den Ermittlungsbehörden im einzelnen zur Verfügung, um Folgeaktivitäten nach Organisationsverboten zu verhindern und zu sanktionieren?

b) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1992 im Anschluß an Organisationsverbote wegen Folgeaktivitäten eingeleitet?

c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 1992 im Anschluß an Organisationsverbote wegen Folgeaktivitäten mit jeweils welchen Ergebnissen (Verurteilungen, Einstellungen, Freisprüche, Geld-/Freiheitsstrafen) abgeschlossen?

12

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der auf der Sitzung des Bundesvorstandes der „Deutschen Liga für Volk und Heimat" am 5. Dezember 1992 gefaßte Abgrenzungsbeschluß gegenüber den bekannten neonazistischen Aktivisten Manfred Röder, Friedhelm Busse, Heinz Reisz, Martin Pape, Ewald Althans, Christian Worch und Gottfried Küssel praktisch umgesetzt worden ist?

b) Welche Erkennisse hat die Bundesregierung über weitere derartige Abgrenzungsbeschlüsse rechtsextremistischer und „national-demokratischer" Vereinigungen gegenüber Funktionären oder Mitgliedern von verbotenen Organisationen sowie über deren Umsetzung?

c) Inwieweit sind solche Beschlüsse gegenüber Funktionären der Neonazis nach Ansicht der Bundesregierung auf die verfügten Verbote zurückzuführen, welche sich teilweise gegen deren Oganisationen richteten?

13

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den angeblichen Ausstieg des ehemaligen Bundesvorstandsmitgliedes und Auslandsreferenten der „FAP", Norbert Weidner, aus der rechtsextremen Szene, der nach Interpretation des „stern" (Nr. 12/95 Andreas Juhnke/ Wolfgang Zehrt, Ein Hitler-Enkel auf dem Absprung, S. 138 ff.) wegen persönlicher Motive, aber auch aufgrund des erhöhten behördlichen Verfolgungsdruckes zu seinem angeblichen Entschluß gelangt sei?

b) Kann nach Ansicht der Bundesregierung ein hoher staatlicher Verfolgungsdruck den Ausstieg prominenter Funktionäre aus der rechtsextremen Szene herbeiführen?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich seit 1992 andere rechtsextreme Funktionäre von weiterer politischer Betätigung öffentlich distanziert haben und - wenn ja - ob diese Ankündigungen umgesetzt wurden?

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a) Welcher Verfahrensstand vor dem Bundesverfassungsgericht ist inzwischen hinsichtlich des am 9. Dezember 1992 gestellten Antrags der Bundesregierung erreicht, gegenüber dem ehemaligen Mitglied der NPD und Anführer der „Deutschen Nationalen Partei" (DNP), Thomas Dienel, sowie dem Vorsitzenden der Organisation „Deutsches Hessen" (DH), Heinz Reisz, gemäß Artikel 18 GG die Verwirkung ihrer Grundrechte festzustellen?

b) Wenn es in der Angelegenheit noch zu keiner abschließenden Entscheidung durch das BVG gekommen ist hält die Bundesregierung - auch angesichts der geäußerten Kritik an ihrem Antrag - diesen weiterhin für begründet?

c) Welche Wirkung auf die politischen Aktivitäten von Thomas Dienel und Heinz Reisz erhofft sich die Bundesregierung durch die beantragte Grundrechtsverwirkung?

d) Welche öffentliche politische Wirkung erhofft sich die Bundesregierung allgemein von einer solchen Verwirkungserklärung gegenüber rechtsextremistischen Funktionären?

e) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den Auffassungen,

aa) durch die Aberkennung von Bürgerrechten und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit würden die Aktivitäten der betroffenen Personen in unangebrachter Weise aufgewertet und diese möglicherweise in eine Märtyrerrolle gedrängt;

bb) die Aktivitäten von Thomas Dienel und Heinz Reisz seien auch durch konsequente Anwendung anderweitiger Strafrechtsvorschriften zu stören oder zu unterbinden, ohne daß zu einem Antrag gemäß Artikel 18 GG hätte gegriffen werden müssen?

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Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Zusammenhang von Verboten rechtsextremistischer Organisationen dem Artikel 139 GG bei, und sieht sie in dieser Norm eine mögliche Grundlage für weitere Verbote?

Bonn, den 8. Mai 1996

Manfred Such Annelie Buntenbach Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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