Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/4831
11.06. 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Behrendt, Christoph Matschie,
Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), Klaus Barthel, Hans-Werner
Bertl, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Christel Deichmann,
Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Lothar
Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Norbert Gansel, Iris Gleicke, Günter Gloser,
Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Christel
Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Barbara Hendricks, Uwe Hiksch, Reinhold
Hiller (Lübeck), Brunhilde Irber, Sabine Kaspereit, Horst Kubatschka, Eckart
Kuhlwein, Waltraud Lehn, Klaus Lennartz, Dr. Elke Leonhard, Klaus Lohmann
(Witten), Dr. Christine Lucyga, Ulrike Mascher, Heide Mattischek, Ulrike Mehl,
Angelika Mertens, Ursula Mogg, Jutta Müller (Völklingen), Adolf Ostertag, Dr. Martin
Pfaff, Georg Pfannenstein, Dr. Hansjörg Schäfer, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten,
Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-
Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Dietmar Schütz
(Oldenburg), Ilse Schumann, Dr. Angelica Schwall-Düren, Erika Simm, Dr. Cornelie
Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Dr. Bodo Teichmann, Margitta Terborg, Jella
Teuchner, Uta Titze-Stecher, Hans-Eberhard Urbaniak, Hans Georg Wagner,
Reinhard Weis (Stendal), Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Hanna Wolf
(München)
— Drucksache 13/4745 —
Berücksichtigung ökologischer Anforderungen bei den Bundesbauten in Berlin
Die Planung sowie der Neubau und Umbau der Bundesbauten in der
Bundeshauptstadt Berlin eröffnen die große Möglichkeit mit der
Realisierung modernster ökologischer Konzepte umweltfreundliche
Standards für die Zukunft zu setzen. Wichtige Aspekte, die bei den Bauten
des Bundes in Berlin verwirklicht werden müssen, sind: rationelle
Energienutzung, Einsatz erneuerbarer Energien, Verwendung umwelt-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau vom 7. Juni 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
freundlicher Baustoffe, wassersparende Anlagen und biologische
Bauweisen.
Die ökologische Qualität der Bauten des zukünftigen Regierungsviertels
in Berlin wird auch über Deutschlands Grenzen hinaus demonstrieren,
ob Deutschland seiner auf der Klima-Konferenz in Rio 1992 und auf der
Folgekonferenz in Berlin 1995 postulierten Vorreiterrolle beim
Umweltschutz gerecht wird.
1. Welche ökologischen Vorgaben hat die Bundesregierung an die
Planer von Bundesbauten in Berlin gegeben?
Die Umsetzung des ökologischen Konzeptes bei den Parlaments-
und Regierungsbauten in Berlin wird durch zahlreiche Vorgaben
sichergestellt, die das gesamte Spektrum für das energiesparende,
ressourcenschonende sowie umweltverträgliche Bauen und
Nutzen der Gebäude abdecken. Neben grundsätzlich zu beachtenden
öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind insbesondere
— der Abschnitt K 14 (Umweltschutz) der RBBau (Richtlinien für
die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes),
— der „Leitfaden zur energetisch, ökologisch und wirtschaftlich
ausgewogenen Gestaltung der Neubauten für Oberste
Bundesbehörden in Berlin",
— die Anforderungen des Enegiebeauftragten an die
energetische Qualität von Neu- und Umbaumaßnahmen der
Bundesregierung in Berlin",
— die „Planungshilfen Umweltschutz im Bauwesen",
— der Erlaß des Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau vom 23. Mai 1991 bezüglich der Behandlung
von Altbaustoffen und Erdaushub,
— die Arbeitshilfen Abwasser und Altlasten,
zu berücksichtigen.
Für den Bereich der Energieeinsparung bzw. rationellen
Energieverwendung werden die Einzelmaßnahmen durch ein
abgestimmtes Energiekonzept und Einschaltung eines
Energiebeauftragten optimiert.
2. Wie sollen die Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und
Landschaft aussehen?
Das ökologische Konzept, das Gegenstand der Anhörung im
Deutschen Bundestag am 13. März 1996 war, schließt einen
möglichst geringen und schonenden Eingriff in den Naturhaushalt ein.
Bedingt durch weitgehende Nutzung von bestehenden Gebäuden
bzw. vormals bebauten Flächen werden nachteilige
Auswirkungen minimiert.
Grundsätzlich werden Ausgleichsmaßnahmen im jeweiligen
Genehmigungsverfahren konkretisiert und vom Land Berlin bei
Übernahme von Ausgleichsbeiträgen durch den Bund
durchgeführt. So wird im Zusammenhang mit dem Neubau des
Bundespräsidialamtes u. a. eine unmittelbar nördlich der Spree
angrenzende Fläche zu einem klimatisch günstig wirkenden Grün-
Bereich aus offenen Wiesenflächen und Gehölzgruppen
entwickelt.
3. Wie werden die Bundesbauten in Berlin an die ökologischen
Anforderungen der Stadt Berlin insgesamt angepaßt?
Gelten die Berliner Richtlinien für ökologisches Bauen auch für die
Bundesbauten?
Die ökologischen Anforderungen der Stadt Berlin werden über
das Bauleitplan- bzw. Baugenehmigungsverfahren in den
Planungsprozeß von Berlin eingebracht. Über den
Energiebeauftragten erfolgt die versorgungstechnische Einbindung der
Bundesbauten in das energetische Gesamtkonzept der Stadt Berlin.
Zusätzlich finden stadtübergreifende Aspekte der
Energieversorgung Beachtung.
Die Richtlinien der Länder für den Landeswohnungsbau oder
Gebäude des Landes Berlin finden zwar bei den Bauten des
Bundes keine Anwendung, die Regelwerke des Bundes gehen
jedoch in wichtigen Bereichen über die Regelungen der Länder
hinaus. Öffentlich-rechtliche Vorschriften werden
selbstverständlich erfüllt.
4. In welchem Umfang werden bei den Regierungsbauten die Werte
der Wärmeschutzverordnung unterschritten, um ein Vorbild für
noch mehr Wärmeschutz zu geben?
Für die Umbaumaßnahmen der Bundesregierung gelten
sinngemäß gleiche energetische Vorgaben als Zielwerte wie für
Neubauten, soweit sie auf Grund der vorhandenen Bausubstanz und
Vorgaben des Denkmalschutzes umsetzbar sind. Deshalb wird
vom Energiebeauftragten ein für jedes Gebäude zugeschnittenes
Energiekonzept aufgestellt und den Planern als
Rahmenbedingung vorgegeben. Angestrebt werden auch hier Bedarfswerte, die
20 % bis ein Drittel unter den Werten der
Wärmeschutzverordnung 1995 liegen.
Für neue Gebäude wird eine Unterschreitung der Bedarfswerte
der Wärmeschutzverordnung um rd. ein Drittel angestrebt.
5. In welchem Umfang und mit welcher Leistung sollen
a) Sonnenkollektoren,
b) Photovoltaikanlagen,
c) mit regenerativer Energie bet riebene Blockheizkraftwerke
installiert werden, und welchen Anteil an der Energieversorgung
der einzelnen Gebäude werden diese Anlagen aufbringen?
Inwieweit sollen Energiespartechniken genutzt werden?
Der Planungsstand der einzelnen Gebäude der Bundesregierung
geht bisher über das Entwurfsstadium nicht hinaus. Insbesondere
im Bereich der Energieversorgung und der Einbindung
regenerativer Energien sind jeweils mehrere Varianten auf ihre
ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen hin zu untersuchen,
so daß gebäudebezogene Daten noch nicht vorliegen können.
Die Energiekonzepte sehen neben dem Einsatz
hervorragender Wärmedämmungen, z. B. effiziente Maschinenantriebe, einen
weitestgehenden Verzicht auf Raumklimatisierung und -kühlung,
eine intensive Tageslichtnutzung und effiziente
Beleuchtungstechnik vor.
Die Bundesregierung beabsichtigt, bei den Regierungsbauten in
Berlin hinsichtlich des Einsatzes von regenerativen Energien
deutliche Zeichen zu setzen und insbesondere Photovoltaik-
Anlagen in größerem Umfang zu errichten. Geeignete Flächen für
Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und gegebenenfalls bei
bestehenden Gebäuden werden zur Zeit in Abstimmung mit dem
Bundesministerium der Finanzen untersucht. Weiterhin ist der
Einsatz von Solarkollektoren und pflanzenölgefeuerten
Blockheizkraftwerken vorgesehen.
Für das Reichstagsgebäude wurde bereits festgelegt, ein
Blockheizkraftwerk, das auf der Basis von Rapsöl befeuert wird, zu
installieren.
6. Bei welchen Bauten sind auf welchen Flächen begrünte Dächer zur
Wärmedämmung und zur Regenwasserrückhaltung mit
Klimaverbesserung geplant oder installiert?
Begrünungen von Hof- und Dachflächen sind zum jetzigen
Planungsstand beim Bundespräsidialamt, den Dorotheenblöcken,
dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Justiz
vorgesehen.
4. Welche Maßnahmen zur passiven Nutzung der Sonnenenergie sind
bei welchen Bundesbauten vorgesehen?
Einer Ausweitung der passiven Solarenergienutzung in
bestehenden Gebäuden sind aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen
und anderer baulicher Vorgaben engere Grenzen gesetzt.
Bei den Neubauten der Bundesministerien der Justiz und für
Verkehr sind transparente Hofüberdachungen zur Zeit in der
Prüfung, das Bundespräsidialamt erhält ein verglastes At rium. Beim
Bundeskanzleramt und dem Deutschen Bundestag wird
untersucht, inwieweit dort z. B. Wintergärten als thermische
Pufferzonen integrie rt werden können.
In allen Fällen wird über Auswahl der Fenster und Verglasungen
nach Orientierung, Größe und energetischer Qualität auf eine
möglichst große passive Solarenergienutzung geachtet.
8. Wird auf die Verwendung von PVC-Produkten, insbesondere auf
Kabelummantelungen aus PVC sowie auf FKW-haltige Dämmstoffe
verzichtet, und inwieweit werden grundsätzlich ökologische
Baumaterialien verwendet?
Öffentlich-rechtliche Verbote oder Verwendungsbeschränkungen
von PVC-Produkten, insbesondere aus brandschutztechnischen
Überlegungen, liegen nicht vor. Ob PVC für bestimmte Bauteile
oder Komponenten der Anlagentechnik eingesetzt wird, wird im
Einzelfall unter Abwägung aller einschlägigen Aspekte
entschieden. Gegen eine Substitution sprechen vor allem
volkswirtschaftliche Gründe (erhebliche Mehrkosten) und ein bereits .
vorhandenes flächendeckendes Recycling-System für PVC-Kunststoffe.
Die Verwendung von FCKW-haltigen Dämmstoffen im Bauwesen
ist mit der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung und den von den
Herstellern eingegangenen Selbstverpflichtungen bereits seit Mai
1991 nicht mehr üblich. Weiterhin wird in den besonderen
Vertragsbedingungen geregelt, daß die verwendeten Materialien
umweltverträglich sein müssen. Sie dürfen keine
schadstoffhaltigen Substanzen enthalten, die zu einer Belastung der Innenluft
führen. Hilfsstoffe, wie z. B. Schmierstoffe,
Hydraulikflüssigkeiten, Schalöle, müssen biologisch abbaubar sein.
9. Welche Wasserspartechniken werden für die Bundesbauten
vorgesehen?
Für Bundesbauten wird in der Haustechnik die Zahl der
Wasserentnahmestellen minimiert. So sind generell (Ausnahme
Bundestagsbauten) keine Waschbecken in den Büros vorgesehen.
Ebenfalls wird der Einsatz von Warmwasser an Handwaschbecken
der Toiletten ausgeschlossen. Grundsätzlich kommen
wassersparende Armaturen und Spülkästen im Sanitärbereich zum
Einsatz. Einer weiteren Substitution von Trinkwasser durch
gereinigtes Niederschlagswasser für sanitäre Zwecke stehen
hygienische, wirtschaftliche und betriebliche Gründe entgegen, so daß
auschließlich Regenwasser zur Bewässerung der Grünanlagen
genutzt wird.
10. Bei welchen Bauten sind Regenversickerungsmöglichkeiten,
Regenwassernutzung bzw. Regenwasserzisternen eventuell in
Verbindung mit Pflanzenkläranlagen geplant?
Im Bereich des Spreebogens ist eine Regenwasserversickerung
aufgrund des hochliegenden Grundwasserstandes, der
vollständigen Überbauung und der Gefahr einer
Grundwasserbeeinträchtigung (geringe Pufferwirkung des Bodens) in der Regel
nicht vertretbar. Für das Reichstagsgebäude und die
Dorotheenblöcke scheidet eine Versickerung aus vorgenannten Gründen
aus. Beim Bundeskanzleramt stehen voraussichtlich Flächen zur
Versickerung zur Verfügung. Beim Alsen-/Luisenblock wird im
Rahmen der Vorplanung noch geprüft, inwieweit eine ökologisch
sinnvolle Regenwasserbewirtschaftung möglich ist.
Nach bisherigem Planungsstand ist für die
Grünflächenbewässerung der Dorotheenblöcke eine Regenwasserzisterne mit einem
Deckungsgrad von ca. 60 % des Wasserbedarfs der Grünflächen
vorgesehen.
11. Welche Arten und welche Mengen von Bauschutt sind bei den
einzelnen Umbauten bereits angefallen oder zu erwarten?
Welche Recyclingkonzepte liegen vor?
Im Verantwortungsbereich der Bundesbaugesellschaft Berlin
(BBB) sind bisher ausschließlich beim Reichstagsgebäude aus den
umfangreichen Rückbauarbeiten ca. 58 600 t Bauschutt
angefallen, der weitgehend, z. B. als Verfüllmaterial im Straßenbau,
wiederverwertet wird. Die Abbrucharbeiten in Verbindung mit
den Dorotheenblöcken/Bundeskanzleramt, den Alsen-/
Luisenblöcken werden zu gegebener Zeit von der Deutschen
Stadtentwicklungsgesellschaft (DSK) mit entsprechenden Auflagen für
eine Wiederverwertung des Abbruchmaterials beauftragt. Für das
künftige Gebäude des Bundesministerium der Finanzen und das
Hexagon sind bereits Verhandlungen mit der für die Bauvorhaben
am Potsdamer Platz gegründeten Baulogistik-Gesellschaft geführt
worden, die auch die Verwertung von Altbaustoffen beinhalten.
12. Welche Verbundmaterialien werden bei den Neu- und Umbauten
eingesetzt?
Welche Methoden zum Recycling dieser Materialien gibt es?
Aus ökologischen Gründen soll wegen der Problematik der
Wiederverwertung auf die Verwendung von Verbundmaterialien
weitestgehend verzichtet werden.
13. Inwiefern wurden bei den Baustoffen die „ökologischen
Rucksäcke", die bei der Herstellung anfallen, berücksichtigt?
Die Verwendung von Baustoffen richtet sich nach den
Anforderungen der Landesbauordnung in Verbindung mit dem
Bauproduktengesetz.
14. Inwiefern sind die Bundesbauten vorbildhaft für verdichtetes
Bauen?
Die Dorotheenblöcke und der Alsenblock weisen mit Grundflä
-
chenzahl 0,9 bis 0,95 und Geschoßflächenzahl 4,0 eine hohe
Verdichtung auf, die im Rahmen der in Berlin Mitte anzutreffenden
Bebauungsdichte liegt. Im übrigen ist auf den in öffentlichen
Diskussionen wiederholt vorgestellten städtebaulichen Entwurf
hinzuweisen.
15. Durch welche Maßnahmen soll die Zugänglichkeit der Bauten mit
dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß erleichtert und der Zugang
mit dem Pkw erschwert werden?
Die Bauten im Spreebogen werden durch eine U-Bahnline mit
einem Haltepunkt im Bereich des Forums erschlossen. Insgesamt
soll der Bereich des Spreebogens u. a. durch eine reduzierte
Anzahl an Parkplätzen im Bereich des Deutschen Bundestages und
des Bundeskanzleramtes verkehrsberuhigt werden.
Bei der Nutzung von Altbau-Liegenschaften ist der Raum für
Stellplätze begrenzt. Sofern keine Tiefgaragen vorhanden sind,
soll auf eine Neuanlage mit Ausnahme für Dienstfahrzeuge,
Behinderten-Fahrzeuge und Sonderfälle verzichtet werden.
Im übrigen wird bei der Stellplatzbemessung von einem „Modal
Split" von 7 20 % Individualverkehr, 80 % ÖPNV ausgegangen.]