Umweltaudit in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Jürgen Rochlitz, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die vom EU-Ministerrat am 29. Juni 1993 erlassene „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" ist im April 1995 in den Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Nach Artikel 6 Abs. 2 dieser EU-Umweltaudit-Verordung mußten die EU-Mitgliedstaaten bis spätestens zum 15. September 1995 die Zulassung der unabhängigen Umweltgutachter und die Registrierung der geprüften Unternehmensstandorte durch nationales Recht regeln. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf unterbreitet, der als Umweltauditgesetz (UAG) am 15. Dezember 1995 in Kraft trat.
Drei Rechtsverordnungen konkretisieren den Vollzug des UAG auf Bundesebene.
Landwirtschaftliche Unternehmen sind vom Verfahren des Umweltaudits bisher ausgeschlossen, da sich die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 in ihrem Titel und in Artikel 3 ausdrücklich nur auf gewerbliche Unternehmen bezieht. Nachfragen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben ergeben, daß die Landwirtschaft hier nicht explizit ausgenommen werden sollte, sondern daß die mögliche Bedeutung eines Umweltmanagementsystems für landwirtschaftliche Betriebe vom Ministerrat der EU offenbar übersehen wurde.
Ebenso enthalten das UAG sowie die Rechtsverordnungen keine Öffnungsklausel für die Landwirtschaft.
Demgegenüber wird die Relevanz des Umweltaudits für die Landwirtschaft ganz besonders unter dem Blickwinkel der großen landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern offensichtlich. Im Umstrukturierungsprozeß der vergangenen Jahre waren und sind die Landwirtschaftsbetriebe in den neuen Ländern häufig mit Umweltauflagen - wie sie etwa vom Bundes-Immissionsschutzgesetz ausgehen - konfrontiert, deren Umsetzung mit Hilfe des Umweltaudits erleichtert und innerbetrieblich wirksam kontolliert werden kann:
- Mit der freiwilligen Teilnahme am Umweltaudit könnte der tatsächliche Umweltbeitrag des Unternehmens bei den einzelnen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren betriebsspezifisch darstellbar werden und die Vergleichbarkeit mit den Umweltauswirkungen anderer Betriebe und Branchen ermöglichen.
- Die Einführung eines Umweltmanagementsystems in landwirtschaftlichen Unternehmen könnte zur Neugestaltung von Produktionsverfahren und damit zur Einsparung von Ressourcen und zur Verminderung von Emissionen beitragen. Innerbetriebliche Synergieeffekte könnten sich wirtschaftlich auszahlen und gleichzeitig entlastend auf die Umwelt wirken.
Verschiedene landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Interessenvertretungen (Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Deutscher Raiffeisenverband u. a.) haben inzwischen auf diese Rechtslücke hingewiesen, die zum unfreiwilligen Ausschluß der Landwirtschaft vom Umweltaudit führt. Aus Sicht der berufsständischen Vertretung der Landwirtschaft ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb landwirtschaftliche Betriebe von der Teilnahme am Umweltaudit ausgeschlossen bleiben sollten, während die vor- und nachgelagerten Branchen (z. B. Düngemittelindustrie, Molkereien, Schlachthöfe) das Umweltaudit mit Erfolg anwenden.
Landwirtschaftliche Betriebe - vor allem in den neuen Bundesländern - signalisieren ein breites Interesse am Umweltaudit.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten des Landes Brandenburg hat im Frühjahr 1995 eine Pilotstudie zum Umweltaudit in der Landwirtschaft durchgeführt und auf die ökologisch und ökonomisch positiven Effekte hingewiesen, die mit einer Öffnung des Umweltauditsystems für die Landwirtschaft erreicht werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auch landwirtschaftlichen Betrieben die Teilnahme am Umweltaudit zu ermöglichen? Welche Vorteile würden sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus für die landwirtschaftlichen Betriebe ergeben?
Hält die Bundesregierung eine Öffnung des Umweltaudits für die Landwirtschaft im Sinne der Chancengleichheit aller am Markt operierenden Unternehmen für geboten? Welche weiteren Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für ein Umweltaudit in der Landwirtschaft?
Welche sachlichen Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Beteiligung landwirtschaftlicher Betriebe am Umweltaudit? Wie gewichtet die Bundesregierung diese Gründe im Vergleich zu den sich eröffnenden Chancen?
Inwiefern stellt die steuerrechtliche Abgrenzung von gewerblichen Unternehmen zu landwirtschaftlichen Unternehmen hier ein Hindernis dar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen eines Umweltaudits in der Landwirtschaft unter a) ökologischen, b) betriebswirtschaftlichen, c) volkswirtschaftlichen, d) für die Landwirtschaft imagefördernden Gesichtspunkten?
Wie gedenkt die Bundesregierung auf das verstärkte Interesse am Umweltaudit gerade in den Landwirtschaftsbetrieben der neuen Länder zu reagieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Öffnung des Umweltaudits für landwirtschaftliche Unternehmen im Zuge einer Rechtsverordnung nach § 3 UAG (Einbeziehung nichtgewerblicher Unternehmen)?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um bei einer Novelle der EU-Umweltaudit-Verordnung auf eine Einbeziehung der Landwirtschaft hinzuwirken?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die möglichen Effekte eines Umweltaudits auf die Existenz- und Standortsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen bekannt? Gedenkt die Bundesregierung selbst derartige Untersuchungen zu veranlassen?
Sind Demonstrationsvorhaben oder Modellprojekte für Umweltaudits in der Landwirtschaft geplant, oder werden solche bereits durchgeführt, um die Anwendbarkeit des Umweltauditsystems in der Landwirtschaft aufzuzeigen?
Sind Pilotprojekte zur Durchführung von gemeinsamen Audits mehrerer kleiner Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Initiativen der Länder Brandenburg und Thüringen zur Ermöglichung des Umweltaudits auch für die Landwirtschaft?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Leitfäden für die konkrete Ausgestaltung von Umweltaudits in der Landwirtschaft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer finanziellen Förderung der Implementation von Umweltmanagementsystemen und von Umweltbetriebsprüfungen in landwirtschaftlichen Betrieben?