Mexiko
Das politische System Mexikos wird nach wie vor beherrscht von der seit 70 Jahren regierenden Staatspartei PRI und dem mit großer Machtfülle ausgestatteten Staatspräsidenten. Der jetzige Staatspräsident Ernesto Zedillo hat jedoch umfangreiche politische Reformen unter Beteiligung der wichtigsten Oppositionsparteien eingeleitet, welche die Demokratisierung und Föderalisierung des Landes vorantreiben sollen. Diesem Prozeß stellen sich jedoch Teile der eigenen Partei sowie einige Bundesstaaten entgegen.
Mexiko ist aufgrund seiner Verfassung ein Rechtsstaat, der die bürgerlichen Rechte garantiert. Bei der Verwirklichung dieser Rechte tut sich das Land aber noch schwer. Eine unabhängige Justiz wird erst aufgebaut. Während auf Bundesebene Wahlen weitestgehend fair verlaufen, bestehen in einzelnen Bundesstaaten erhebliche Defizite.
Urheber von Menschenrechtsverletzungen sind vor allem die Sicherheitskräfte, insbesondere die Justizpolizei. Das Militär ist bis auf eine kurze Phase zu Beginn des Aufstandes im südlichen Bundesstaat Chiapas im Januar 1994 in dieser Hinsicht weniger hervorgetreten. Ein Sonderproblem in dieser Region stellen private Schutztruppen der Großgrundbesitzer, die sog. „Guardas Blancas", sowie paramilitärische Einheiten reaktionärer Bevölkerungsgruppen dar, auf deren Konto zahlreiche Tötungsdelikte gehen. Teilweise wurden diese Gruppen von den Sicherheitskräften toleriert. Den Sicherheitskräften werden nach wie vor willkürliche Verhaftungen, körperliche Mißhandlungen und Folter zur Erzwingung von Geständnissen vorgeworfen sowie willkürliche Erschießungen bei Polizeieinsätzen. Nach Angaben der staatlichen, 1990 eingesetzten Menschenrechtskommission (CNDH) ist jedoch die Zahl der Fälle von Folter zurückgegangen (von Mai 1995 bis Mai 1996 wurden auf Bundesebene 59 Fälle registriert gegenüber 444 im Vergleichszeitraum vor sechs Jahren).
Angehörige des Militärs unterliegen ausschließlich der Militärgerichtsbarkeit. Einer effektiven Kontrolle der Polizeikräfte durch die ordentlichen Gerichte steht nach wie vor deren faktische Straflosigkeit („impunidad") entgegen. Dank der Arbeit der CNDH werden jedoch im zunehmenden Maße gegen öffentliche Bedienstete disziplinarische bzw. Strafverfahren eingeleitet. Von Mai 1995 bis Mai 1996 kam es auf Bundesebene zu 429 Verfahren, wobei in 172 Fällen Anklage erhoben wurde. Es wurden jedoch lediglich acht Verurteilungen ausgesprochen.
Die CNDH registrierte während des letzten Jahres 24 Fälle von Bedrohungen von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, wobei sie die Dunkelziffer weitaus höher ansetzt. Besonders gefährdet sind zudem Mitglieder der linken Oppositionspartei PRD, in deren Reihen es in den letzten sieben Jahren 292 ungeklärte Todesfälle gab.
Die Todesstrafe besteht in Friedenszeiten nicht.
Guatemala
Hauptdefizite bestehen in einem überbürokratisierten, unbeweglichen und korrupten Staatsapparat und einem völlig unzulänglichen Justizsystem mit dem Ergebnis weit verbreiteter Straflosigkeit („impunidad"), zerrütteten Staatsfinanzen (vor allem infolge einer viel zu geringen Steuerquote) sowie einem extremen sozialen Ungleichgewicht zwischen einer dünnen privilegierten Oberschicht und der großen Bevölkerungsmehrheit, die zu 80 % in Armut lebt. Der neue Staatspräsident Alvaro Arzú hat in seiner Antrittsrede am 14. Januar 1996 schonungslos alle wesentlichen Schwachpunkte, Defizite und Mißstände der gegenwärtigen Verhältnisse in Guatemala beim Namen genannt. Er hat erste Maßnahmen in Angriff genommen, um die labile Demokratie zu konsolidieren und rechtsstaatliche Verhältnisse herzustellen.
Die Zahl der Menschenrechtsverletzungen in Guatemala ist nach wie vor besorgniserregend. Menschenrechtsorganisationen sehen die Urheberschaft häufig, aber nicht ausschließlich, bei Militärs und der ländlichen Bürgerwehr PAC, die nun aufgelöst wird.
Das Militär stellt keinen homogenen Block dar. Trotz einer gemäßigten, die Reformbemühungen des Präsidenten unterstützenden Führungsspitze sind vor allem in den mittleren Rängen viele Militärs mit den politischen Veränderungen überfordert. Sie sind geprägt von 35 Jahren Bürgerkrieg und einem jahrzehntelangen Schwarzweißdenken. Aufgestaute Frustrationen bilden den Nährboden für die Bereitschaft zu Menschenrechtsverletzungen, sei es aus eigener Unzufriedenheit über die Entwicklung im Land, sei es auf Befehl vorgesetzter Offiziere oder im - bezahlten - Auftrag privilegierter Interessengruppen.
Die guatemaltekische Gesellschaft leidet an einem kollektiven Gewaltsyndrom.
Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, daß sich in dem Klima alarmierend gestiegener Allgemeinkriminalität eine nahezu unentwirrbare Gemengelage gebildet hat, in der „normale" Gewalttaten kaum noch von politisch oder anderweitig motivierten Menschenrechtsverletzungen zu unterscheiden sind. Auch die internationale Beobachtung der Menschenrechtslage durch die VN-Verifikationskommission MINUGUA konnte bislang daran nichts ändern.
Das Militär untersteht dem Verteidigungsminister, die Polizei dem Innenminister. Beide wiederum sind dem Staatspräsidenten verantwortlich. Der Präsident ist bemüht, die effektiv ausgeübte Kontrolle über den Sicherheitsapparat zu verbessern und die privilegierte Stellung vor allem der Militärs abzubauen. Ein wichtiger Schritt ist die im Juni 1996 vom Parlament beschlossene Aufhebung des sog. "Foro Militar", d. h. der automatischen Unterstellung eines jeden Militärangehörigen unter Militärgerichtsbarkeit. Diese ist nunmehr nur noch für rein militärinterne Angelegenheiten (z. B. Desertion) zuständig.
Ein Umdenken ist beispielsweise daran erkennbar, daß sich im Gegensatz zu früher die Presse nicht mehr scheut, bei mutmaßlichen kriminellen Delikten auch hoher Militärs diese öffentlich beim Namen zu nennen und daß in solchen Fällen die Betroffenen von der Militärführung rasch suspendiert werden.
Eine Säuberung und Professionalisierung der Polizei ist ebenfalls Ziel der neuen Regierung. Der Innenminister entließ nach seiner Amtsübernahme im Januar 1996 118 Polizisten, mußte dann allerdings aufgrund von Gerichtsbeschlüssen einige wieder einstellen.
Menschenrechtsaktivisten sind häufig Versuchen von Einschüchterungen und Drohungen ausgesetzt. Die Urheber dieser Bedrohungen bleiben meistens im Dunkeln. Derartige Fälle werden fast ausnahmslos von den zahlreichen Menschenrechtsorganisationen aufgegriffen und in die Öffentlichkeit getragen.
Die Todesstrafe für Kapitalverbrechen hatte in Guatemala immer Bestand. Als Reaktion auf eine beängstigend gestiegene Gewaltkriminalität und insbesondere eine Welle von Entführungen hat das Parlament 1995 die Anwendung der Todesstrafe auf Entführungsfälle ausgedehnt. Diese Maßnahme wurde von der Mehrheit der Bevölkerung, für die die Sorge um die persönliche Sicherheit inzwischen alle anderen Probleme überschattet, begrüßt. Die Todesstrafe ist in den letzten Jahren allerdings nicht mehr vollstreckt worden.
El Salvador
Deutlichstes Indiz für das Gedeihen der Demokratie in El Salvador ist, daß FMLN und die von ihr h Abgespaltene PD sich zu politischen Parteien konstituiert haben und die politische Auseinandersetzung nun im Parlament stattfindet. Rechtsstaatlichkeit wird durch die unmittelbar bevorstehenden Verfassungsreformen im Justizbereich weiter an Boden gewinnen, auch wenn die Säuberung der Justiz, punktuell auch von Militär und Polizei, noch unvollendet ist. Die politischen Bürgerrechte sind zufriedenstellend gewährleistet.
Es gibt aber immer wieder Fälle von Polizeiwillkür, die jedoch von der Regierung mißbilligt, verfolgt und bestraft werden. Die weitaus größte gewaltsame Bedrohung der Bevölkerung geht jedoch nicht mehr vom Staat, sondern von der Kriminalität organisierter Banden aus.
Armee und Polizei sind seit Bürgerkriegsende getrennt und unterstehen wirksamer politischer und parlamentarischer Kontrolle.
Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen sind derzeit keinen besonderen Bedrohungen ausgesetzt.
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Honduras
In der nahezu zweieinhalbjährigen Amtszeit von Präsident Reina hat sich die Demokratie weiter konsolidiert. Erfolge dieses Prozesses sind sowohl die verfassungsmäßige Änderung der Militärpflicht mit Zwangsrekrutierung in einen freiwilligen Militärdienst als auch das Gesetz zur Überführung der Schutzpolizei aus militärischer in zivile Verantwortung. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist uneingeschränkt garantiert. Der staatliche Menschenrechtsbeauftragte genießt volle Unterstützung des Präsidenten. Größtes Defizit im rechtsstaatlichen Bereich ist das desolate Justizwesen.
Die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen in den 80er Jahren geht nur schleppend voran. Zahlreiche Untersuchungshäftlinge warten lange auf Anklageerhebung und Gerichtsverfahren. So kommt es gelegentlich vor, daß Untersuchungshäftlinge in den hoffnungslos überfüllten Strafanstalten schlichtweg „vergessen" werden. (Kürzlich wurden die Fälle zweier U-Häftlinge bekannt, die seit 19 bzw. zwölf Jahren vergeblich auf eine Anklageerhebung warteten.) Die Bevölkerung bringt der Justiz, die sich mit permanenten Korruptionsvorwürfen auseinandersetzen muß, nur wenig Vertrauen entgegen.
Urheber der Menschenrechtsverletzungen sind hauptsächlich Militärs und Ex-Militärs. Betroffen sind derzeit vor allem Personen, die Kenntnis von früheren Menschenrechtsverletzungen haben und diese bekanntmachen.
Die Sicherheitskräfte werden derzeit noch von den Militärs kontrolliert. Zur Überführung der Schutzpolizei in zivile Verantwortung hat Präsident Reina kürzlich eine aus Vertretern breiter Bevölkerungskreise bestehende Kontrollkommission unter der Leitung des Erzbischofs von Tegucigalpa ins Leben gerufen. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit (EZ) unterstützt die spanische Regierung die Ausbildung der Polizei.
Menschenrechtsaktivisten und deren Familienangehörige sind besonderen Bedrohungen ausgesetzt. Anfang Juni wurde die Stieftochter des Vorsitzenden des Menschenrechtskomitees (CODEH) Dr. Custodio in Tegucigalpa erschossen.
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Nicaragua
Nicaragua befindet sich auf dem langen und schwierigen Weg zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es ist davon auszugehen, daß die Entwicklung nicht geradlinig verlaufen wird. Die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher Ziele ist jahrhundertealte Tradition, die sich nur langsam verändern läßt.
Die radikale Polarisierung, die Ende der 80er Jahre in einen Bürgerkrieg mündete, wurde durch den Friedensprozeß von Esquipulas und durch die Versöhnungspolitik von Staatspräsidentin Chamorro zwar beendet, doch das Erbe der Konfrontation wirkt noch nach. Da Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Verwirklichung der bürgerlich-politischen Rechte zu keinem Zeitpunkt der Geschichte in Nicaragua fest verankert waren, kann an keine tragfähige Tradition angeknüpft werden.
Menschenrechtsverletzungen gehen nicht aktiv von staatlichen Organen aus. Der Staat hat es bisher allerdings nicht vermocht, eine funktionsfähige Justiz und Vollzugsorgane zu etablieren, die in der Lage wären, Menschenrechtsverletzungen durch einzelne Mitglieder von Polizei und Armee wirkungsvoll zu ahnden. (Wenn z. B. Armeeangehörige, oft unter Einfluß von Alkohol, Übergriffe gegen [meist] ländliche Bevölkerungsgruppen [Campesinos] begehen, werden in der Regel keine oder nur sehr milde Strafen verhängt.)
Gewalt geht auch von bewaffneten Banden im schwer zugänglichen nördlichen und mittleren Bergland Nicaraguas aus. Dieses ist ein Erbe des Bürgerkrieges sowie eine Folge der extremen Armut.
Die Sicherheitskräfte unterliegen theoretisch, je nach Fall, der ordentlichen oder der Militärgerichtsbarkeit. In der Praxis kommt es jedoch nur in wenigen Fällen zum Prozeß und diese enden in der Regel mit Freispruch. Die Regierung ist jedoch bemüht, u. a. auch durch Lehrgänge über Menschenrechte Polizei und Armee besser auf Einsätze im Kampf gegen die wachsende Kriminalität vorzubereiten.
Menschenrechtsaktivisten sind keinen besonderen Bedrohungen ausgesetzt. Im Land können drei Menschenrechtsorganisationen unbehelligt arbeiten. Allerdings werden sie nicht von allen staatlichen Stellen durch Bereitstellen von Informationen unterstützt.
Die Todesstrafe besteht zwar noch, wird aber de facto nicht mehr verhängt.
Costa Rica
Costa Rica ist die älteste Demokratie Lateinamerikas (Verfassung von 1821). Die derzeitigen demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen des Landes beruhen auf der Verfassung von 1948, die eine klare Gewaltenteilung geschaffen hat und den Rechts- und Sozialstaat fest etabliert. In ihr ist auch die Abschaffung des Militärs verankert. Die Sicherheitskräfte (Polizei) des Landes sind unzureichend ausgebildet und ausgerüstet, zudem organisatorisch zersplittert.
Die Rechtsweggarantie sichert die Bürgerrechte und den direkten Zugang zum Verfassungsgericht. 1993 wurde zudem die Institution eines Ombudsman (Defensoria de Habitantes) geschaffen, die sich bewährt hat, auch wenn der Durchsetzungskraft dieser Behörde politische Grenzen gesetzt sind.
Es kommt gelegentlich zu Übergriffen der Polizei und zu Fällen übermäßig langer Untersuchungshaft. Die indigene Bevölkerung, die mit etwa 30 000 Angehörigen nur knapp 1 % der Bevölkerung ausmacht, lebt im wesentlichen in unzugänglichen und verstreuten „Reservaten". Ihrem Schutz, ihrer Teilhabe an der politischen Willensbildung sowie ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung wird seitens der politischen Entscheidungsträger wenig Bedeutung beigemessen.
Auf der Ebene des Staates wird die indigene Bevölkerung durch CONAI (Consejo Nacional de Asuntos Indigenos) vertreten, einer Behörde mit geringen Haushaltsmitteln und geringem politischen Einfluß.
Defizite gibt es auch im gewerkschaftlichen Bereich und der Arbeitsgesetzgebung. Die Gewerkschaften sind stark zersplittert und ohne großen politischen Einfluß. Die Arbeitnehmerrechte werden stärker unter dem Dach des „Solidarismo" vertreten, der im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben eine zunehmend wichtige Rolle spielt (d. h. über Vereinigungen auf betrieblicher Basis wird versucht, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern möglichst in Einklang zu bringen).
Menschenrechtsverletzungen werden in erster Linie den Sicherheitskräften angelastet.
Die Sicherheitskräfte unterliegen der Kontrolle des Parlaments und der Gerichte. Eine freie Presse und der „Ombudsman" sorgen für breite Öffentlichkeit. Ausgang von Strafverfahren gegen Täter sind allerdings nicht immer transparent.
Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen sind keinen besonderen Bedrohungen ausgesetzt.
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Panama
Panama ist gemäß seiner Verfassung eine repräsentative Demokratie und ein Rechtsstaat. Die Regierung von Präsident Pérez Balladares, die am 1. September. 1994 ihr Amt antrat, sowie das derzeitige panamaische Parlament gingen aus sauberen demokratischen Wahlen hervor. Sie hat sich erfolgreich um demokratische Stabilisierung und die Einleitung einer Justizreform zur Beschleunigung des Strafprozeßverfahrens bemüht. Es bestehen allerdings immer noch Defizite aufgrund eines sehr langwierigen Strafprozeßverfahrens, das zur Überbelegung der in sehr schlechtem Zustand befindlichen Gefängnisse beiträgt. Die bürgerlich-politischen Rechte sind auch in der Praxis gewährleistet.
In Panama sind seit dem Sturz der Militärdiktatur durch die US-Intervention vom Dezember 1989 keine systematischen Menschenrechtsverletzungen von staatlicher Seite bekanntgeworden. Allerdings stellt die sehr schwierige Situation in den weit überbelegten Gefängnissen eine klare Menschenrechtsverletzung dar, was jedoch in erster Linie auf Mangel an Ressourcen zurückzuführen ist. Die Regierung hat die Gefängnissituation als Problem erkannt und bemüht sich durch den Bau neuer Gefängnisse und Beschleunigung des Strafprozeßverfahrens um Abhilfe.
Durch Verfassungsänderung von Ende 1994 ist das Militär in Panama de jure abgeschafft. De facto war es bereits Anfang 1990 unmittelbar nach der US-Intervention aufgelöst worden. Die Nationalpolizei untersteht einem zivilen „Director Nacional", der dem Justiz- und Innenminister unterstellt ist. Die Kriminalpolizei (Policía Técnica Judicial) untersteht dem zivilen Generalstaatsanwalt, der mit Kabinettsrang direkt dem Staatspräsidenten untersteht.
Menschenrechtsaktivisten unterliegen keinen Bedrohungen. Menschenrechtsorganisationen werden jedoch von der Regierung oft ausgegrenzt, das panamaische Menschenrechtskomitee erhielt z. B. keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gesetz über den Ombudsman und zum jüngsten (gescheiterten) Amnestiegesetz.
In Panama ist die Todesstrafe gemäß Artikel 30 der Verfassung abgeschafft.
Belize
Belize ist eine funktionierende parlamentarische Demokratie innerhalb des Commonwealth. Aufgrund steigender Kriminalität beabsichtigt die Regierung, die Vollstreckung der Todesstrafe nach zehnjährigem Moratorium wieder aufzunehmen. Bisher hat der Privy Council in London als letztinstanzliches Gericht jeweils Vollstreckungsaufschub gewährt. Die Regierung hat aber einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der Zuständigkeit des Privy Council für Belize eingebracht, der als Verfassungsänderung allerdings einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Belize ist Drogentransitland (insbesondere für Kokain aus Kolumbien).
Belize beklagt eine hohe Kriminalitätsrate mit überdurchschnittlich vielen Tötungsdelikten. Menschenrechtsverletzungen von staatlichen Organen sind dagegen nicht zu verzeichnen.
Die Sicherheitskräfte unterstehen ziviler staatlicher Kontrolle.
Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen sind keinen Bedrohungen ausgesetzt.
Kuba
Kuba ist ein zentralgelenkter sozialistischer Staat, dessen Organisationsstrukturen denen im früheren europäischen Ostblock entsprechen. Es gibt keine freien Wahlen und keine Unabhängigkeit der Gerichte. Fundamentale politische und bürgerliche Rechte werden dem einzelnen vorenthalten.
Menschenrechtsverletzungen gehen in Kuba sowohl von der Polizei (insbesondere Geheimpolizei) als auch von der Justiz und anderen staatlichen und parastaatlichen Organen aus.
Eine öffentliche Kontrolle der Sicherheitskräfte in Kuba besteht nicht. Sie können weitestgehend autonom handeln. Unrechtsakte werden in der Regel durch die Regierung gedeckt. Einen Rechtsweg gegen Maßnahmen der Exekutive gibt es nicht.
Menschenrechtsaktivisten müssen mit allen Formen staatlicher Repression rechnen: Verlust des Arbeitsplatzes, „spontanem Volkszorn", wiederholten Vernehmungen durch die Polizei mit Einschüchterungen, Verhaftung und Verurteilung nach politischen „Gummiparagraphen".
In Kuba besteht die Todesstrafe und wird auch verhängt. In den meisten Fällen werden Todesurteile jedoch auf dem Gnadenwege in 30jährige Haftstrafen umgewandelt. Nach hiesiger Kenntnis wurden im letzten Jahr keine Todesurteile vollstreckt.
Haiti
Das Land befindet sich seit dem Ende der Duvalier-Ara in einer Übergangsphase von der Diktatur zur Demokratie, die nunmehr seit bereits zehn Jahren andauert. 1995 war das erste volle Jahr seiner fast 200jährigen Geschichte, in dem Haiti von einem demokratisch gewählten Präsidenten regiert wurde. Der Demokratisierungsprozeß kommt aber aufgrund der strukturellen und wirtschaftlichen Probleme des Landes nur mühsam voran. Die erfolgreiche Durchführung von Wahlen und der demokratische Regierungswechsel im Februar 1996 waren wichtige Schritte auf dem Weg zur Demokratie. Voraussetzung für eine Konsolidierung der Demokratie sind tiefgreifende Reformen des gesamten Staatsapparates. Es ist jedoch fraglich, ob die Regierung unter Staatspräsident Préval dazu in der Lage ist, da der Staat praktisch bankrott ist.
Die Gewaltenteilung, die entsprechend der derzeit gültigen Verfassung von 1987 vorgesehen ist, ist nur unvollkommen verwirklicht. Der rudimentär existierende Justizapparat ist nicht wirklich unabhängig von Exekutive und Legislative, was eine unparteiische Rechtsprechung behindert. Er zeichnet sich zudem vielfach durch Inkompetenz und Korruptionsanfälligkeit aus.
Die neu gebildete, nur 5 200 Mann starke Polizeitruppe ist nicht in der Lage, die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu garantieren. Die steigende Kriminalität ist eine Gefahrenquelle für den Aufbau eines Rechtsstaates. Die Menschenrechtslage hat sich inzwischen erheblich verbessert, was auch auf die Unterstützung der von den VN in Zusammenarbeit mit der OAS entsandten Menschenrechtsmission MICIVIH (International Civilian Mission to Haiti) bei strukturellen Ref- ormen (Justizsystem, Strafrecht und Strafvollzug) zurückzuführen ist.
Die bürgerlich-politischen Rechte unterliegen z. Z. keiner Einschränkung.
Seit der Rückkehr von Aristide waren 21 Morde zu verzeichnen, bei denen ein politisches Motiv nicht ausgeschlossen werden kann. Das FBI ist an der Aufklärung beteiligt. Seit Amtsantritt von Präsident Préval (2. Februar 1996) sind ähnliche Vorfälle nicht mehr vorgekommen. Einige der Oppositionsparteien (PANPRA, MDN) haben allerdings willkürliche Verhaftungen bzw. Verfolgung ihrer Anhänger durch staatliche Organe angezeigt.
Neben vielfachem Autoritätsmißbrauch und Gefangenenmißhandlungen wird der Polizei vorgeworfen, zwischen Juli 1995 und März 1996 an mindestens 19 Todesfällen beteiligt gewesen zu sein. Von systematischen Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei kann jedoch nicht die Rede sein. Vielmehr führt ihre Unerfahrenheit zu Fehlverhalten. Eine innerpolizeiliche Abteilung „Inspection Générale de la Police" ist mit der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen der Ordnungskräfte betraut. In den letzten Monaten wurden mehrere Polizisten außerhalb der Dienstzeit selbst Opfer von Tötungsdelikten.
Die Polizei untersteht dem Justizministerium. Der haitianische Geheimdienst (SIN: Service d'Intelligence Nationale) wurde aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Mai d. J. aufgelöst. Er unterstand dem Innenministerium und der Generaldirektion der Polizei.
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sind derzeit keinen Bedrohungen ausgesetzt.
Durch Artikel 20 der Verfassung von 1987 wurde die Todesstrafe abgeschafft.
Jamaika
Jamaika ist ein demokratischer und rechtsstaatlich organisierter Staat. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist gewährleistet, doch fehlt es der Justiz an den notwendigen Ressourcen. Hauptdefizit im Hinblick auf die Verwirklichung der bürgerlich-politischen Rechte sind die immer noch zahlreichen Fälle von Polizeiwillkür, die sich u. a. in unverhältnismäßigem Schusswaffengebrauch, Schlägen bei Verhören und willkürlichen Festnahmen manifestieren. Von den 922 Tötungsdelikten im Jahre 1995 gehen immerhin 145 als sog. „justified homicides" auf das Konto von Polizei und Sicherheitskräften.
Die Anzahl polizeiinterner Untersuchungen gegen Verstöße sind im vergangenen Kalenderjahr um 87,4 % gegenüber 1994 angewachsen. Weiteres Defizit bei der Verwirklichung der bürgerlich-politischen Rechte ist bislang die kostspielige Rechtsverfolgung im Falle von Menschenrechtsverletzungen, da es bislang in Jamaika keine Armenrechtsregelung gibt. Allerdings hat die Regierung Maßnahmen ergriffen (Einrichtung eines sog. „Legal Aid Council" im Jahre 1995, Entwurf einer „Legal Aid Bill" sowie Reformen im Justizapparat), die mittelfristig eine effiziente und jedem zugängliche Rechtsverfolgung ermöglichen sollen.
Die zivile Kontrolle der Sicherheitskräfte ist gewährleistet. Die interne Kontrolle der Sicherheitskräfte ist mit der Ernennung des neuen Polizeipräsidenten Trevor McMillan im Jahre 1993 und der Einrichtung bzw. verbesserten Ausstattung der beiden Kontrollinstitutionen „Police Public Complaints Authority" und „Internal Affairs Division" verbessert worden. Ferner konnte vorläufig die Schließung des seit 27 Jahren sehr effizient arbeitenden „Jamaica Human Rights Council" durch Finanzzusagen der niederländischen Regierung vermieden werden.
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sind keinen Bedrohungen ausgesetzt.
Die jamaikanische Regierung hat wiederholt ihre Absicht bekundet, den Vollzug der Todesstrafe (erstmals seit 1988) wieder aufzunehmen. Bisher wurde die Vollstreckung in einigen Fällen nur durch Intervention des Privy Council in London in letzter Minute verhindert. Aufgrund hiesiger EU-Demarche unter deutscher Präsidentschaft im Jahre 1994 hat Jamaika bislang das Fakultativ-Protokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht gekündigt und mehrfach öffentlich erklärt, daß es keine Vollstreckung von Exekutionen geben werde, solange die dem VN-Menschenrechtsausschuß vorliegenden Fälle von diesem noch nicht behandelt worden sind.
Dominikanische Republik
Laut Verfassung ist die Dominikanische Republik ein demokratischer Rechtsstaat mit garantierter Gewaltenteilung. Die Justiz ist allerdings nur nominell unabhängig.
Wenn auch die Beachtung der Menschenrechte insgesamt für ein Land der Dritten Welt zufriedenstellend sein mag, so gibt es doch in der Dominikanischen Republik gerade bei Polizei und Justiz erhebliche Mißstände. Dominikaner und auch Ausländer können nicht erwarten, ein rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten.
Bei der Strafverfolgung geht die Polizei häufig mit unangemessener Härte vor. Gefangene werden häufig über Monate ohne Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens festgehalten. Die Untersuchungshaftzeiten sind oft sehr lang. Finanziell bessergestellte Häftlinge können sich in vielen Fällen durch Bestechung freikaufen. Die Bedingungen in den Gefängnissen sind bisweilen inhuman, die Behandlung durch das Aufsichtspersonal oft grob und gewalttätig.
Die polizeilichen Sicherheitskräfte unterstehen effektiver ziviler Kontrolle.
Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen dürften durch das ungeklärte Schicksal eines verschwundenen Journalisten eingeschüchtert sein.
In der Dominikanischen Republik ist die Todesstrafe abgeschafft.