Lage der Menschenrechte in Mittelamerika und der Karibik
der Abgeordneten Heide Mattischeck, Gabriele Fograscher, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Dr. Marliese Dobberthien, Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Ingomar Hauchler, Christa Lörcher, Markus Meckel, Volker Neumann (Bramsche), Karin Rehbock-Zureich, Bernd Reuter, Reinhold Robbe, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Mathias Schubert, Dr. R. Werner Schuster, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Uta Titze-Stecher, Adelheid Tröscher, Hans Wallow, Matthias Weisheit, Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit der Überwindung der autoritären Regime in Lateinamerika und dem Beginn der Friedensprozesse in Nicaragua, El Salvador und Guatemala war seit Beginn der 90er Jahre die Hoffnung auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in den mittelamerikanischen Ländern verbunden. Zwar sind heute die Regierungen mit Ausnahme Kubas demokratisch legitimie rt und rechtsstaatliche Strukturen ausgebaut worden. Dennoch ist die Zahl von Menschenrechtsverletzungen in einigen Ländern immer noch besorgniserregend hoch. Auch die Gefahr innerstaatlicher Konflikte ist nicht gebannt, wie die Entwicklungen in Haiti und Chiapas/ Mexiko gezeigt haben.
Die Gesellschaften sehen sich schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen ausgesetzt. Das Anwachsen von Armut, organisierter Kriminalität und Drogenproblemen bringen Gewalt und Menschenrechtsverletzungen mit sich. Weitere Problembereiche in einigen Ländern sind die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Vergangenheit, die Umgestaltung der Sicherheitskräfte und die faktische Straflosigkeit von Menschenrechtsverbrechen („Impunidad").
Die Bundesregierung hat in ihrem Lateinamerika-Konzept (Drucksache 13/1479) die Themen „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit" sowie „Menschenrechte" als mögliche Schwerpunkte einer engeren Zusammenarbeit aufgeführt.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit/Lage der bürgerlich-politischen Rechte in den einzelnen Ländern
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation in Mexiko, Guatemala; El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica, Belize, Panama, Kuba, Haiti, Jamaika sowie in der Dominikanischen Republik, jeweils insbesondere im Hinblick auf die folgenden Gesichtspunkte?
- Welche Hauptdefizite bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig im Hinblick auf die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Verwirklichung der bürgerlich-politischen Rechte?
- Welchen Urhebern sind Menschenrechtsverletzungen ggf. zuzuschreiben, und welche Gewaltfaktoren lassen sich in einzelnen Ländern ausmachen?
- Welcher Kontrolle sind die Sicherheitskräfte in den jeweiligen Ländern faktisch unterworfen?
- Sind Menschenrechtsaktivisten/-aktivistinnen besonderen Bedrohungen ausgesetzt, und wenn ja, welchen?
- In welchen Ländern besteht noch die Todesstrafe, und in welchem Ausmaß wird sie verhängt?
Sozio-ökonomische Situation/Lage der wirtschaftlich-sozialen Rechte in den einzelnen Ländern
2. Wie hat sich unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte die sozio-ökonomische Lage in den einzelnen o. g. Ländern seit Beginn der 90er Jahre entwickelt?
- Wie haben sich die Schuldensituation und die Strukturanpassungsprogramme von IWF (Internationaler Währungsfonds) und Weltbank in den einzelnen Ländern auf die Grundbedürfnisbefriedigung und die soziale Sicherheit ausgewirkt?
- In welchen Ländern und in welchem Ausmaß sind Kinder gezwungen, auf der Straße zu leben?
- Welche Hauptdefizite lassen sich im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen ausmachen?
- Welche Fortschritte weisen die Bemühungen um Landreformen auf, die in einigen Ländern unternommen werden (z. B. El Salvador), und welche Hindernisse bestehen?
Indigene Bevölkerung
3. Welche spezifischen Probleme stellen sich in einzelnen Ländern für die indigenen Bevölkerungsanteile (insbesondere Guatemala und Mexiko)?
4. Besteht für die indigenen Bevölkerungsanteile ein besonderer rechtlich verankerter Minderheitenschutz, und umfaßt dieser Status ggf. auch kulturelle (z. B. Sprache) und soziale (z. B. gemeinschaftlicher Landbesitz) Elemente?
Konflikte und Friedensprozesse
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zwischen der Regierung Mexikos und der Zapatistischen Nationalen Befreiungsarmee (EZLN) über die Rechte der indigenen Bevölkerung in Chiapas?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Friedensgespräche zwischen der Regierung Guatemalas und der Nationalen Revolutionären Einheit Guatemalas (URNG)?
7. Fördert die Bundesregierung diese Verhandlungen im biund/oder multilateralen Rahmen?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Erfüllung der Friedensverträge in El Salvador, und welche Hindernisse bestehen derzeit noch? In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen?
Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit und der Gegenwart
9. Wie wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung die öffentliche Diskussion über eine nationale Aussöhnung nach bewaffneten Konflikten bzw. die Auseinandersetzung mit den Menschenrechtsverbrechen der Militärs in der Vergangenheit in El Salvador, Guatemala, Honduras und Haiti geführt?
10. Unterliegen in einzelnen Ländern Menschenrechtsverbrechen der Militärs in der Vergangenheit gesonderten Amnestie - Regelungen, bzw. ist die in Honduras geführte Diskussion über die Anwendbarkeit von Amnestie-Gesetzen exemplarisch?
11. In welchen Ländern besteht das Problem der faktischen Straflosigkeit („Impunidad" ) für gegenwärtige Menschenrechtsverbrechen, insbesondere der Sicherheitskräfte?
12. Welche von Regierung oder Parlament eingesetzten Institutionen zur Aufklärung und Verfolgung von Menschen rechtsverletzungen der Vergangenheit und der Gegenwart gibt es in einzelnen Ländern?
Aktivitäten der Vereinten Nationen im Menschenrechtsbereich
13. Welchen Umfang und welche Aufgabenbereiche hatten bzw. haben die VN-Missionen in El Salvador (ONUSAL), Guatemala (MINUGUA) und Haiti (MICIVIH)? Wie ist/war die finanzielle und personelle Ausstattung dieser Missionen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen, und in welcher Weise werden/wurden sie von der Bundesregierung unterstützt?
14. Welche Initiativen sind von den Vereinten Nationen (z. B. dem Hochkommissar für Menschenrechte) zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kuba ergriffen worden, und wie bewertet die Bundesregierung ggf. die Ergebnisse dieser Bemühungen?
15. Kann die Bundesregierung angeben, ob Anfragen aus Ländern der Region auf Unterstützung durch das Genfer Menschenrechtszentrum (Technische Hilfe, Beratende Dienste) vorliegen, und kann ihnen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in ausreichendem Maße entsprochen werden?
Menschenrechte in der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten der Region
16. Fördert die Bundesregierung in der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den einzelnen Ländern Projekte, die der Stärkung des Menschen- und Minderheitenrechtsschutzes unmittelbar zugute kommen (z. B. in den Bereichen Rechts- und Verwaltungsreformen, Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen, Projekten zugunsten indigener Bevölkerungsteile, Projekten zugunsten von Straßenkin - dern), und welcher Art sind diese Projekte?
Fragen16
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation in Mexiko, Guatemala; El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica, Belize, Panama, Kuba, Haiti, Jamaika sowie in der Dominikanischen Republik, jeweils insbesondere im Hinblick auf die folgenden Gesichtspunkte?
a) Welche Hauptdefizite bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig im Hinblick auf die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Verwirklichung der bürgerlich-politischen Rechte?
b) Welchen Urhebern sind Menschenrechtsverletzungen ggf. zuzuschreiben, und welche Gewaltfaktoren lassen sich in einzelnen Ländern ausmachen?
c) Welcher Kontrolle sind die Sicherheitskräfte in den jeweiligen Ländern faktisch unterworfen?
d) Sind Menschenrechtsaktivisten/-aktivistinnen besonderen Bedrohungen ausgesetzt, und wenn ja, welchen?
e) In welchen Ländern besteht noch die Todesstrafe, und in welchem Ausmaß wird sie verhängt?
Wie hat sich unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte die sozio-ökonomische Lage in den einzelnen o. g. Ländern seit Beginn der 90er Jahre entwickelt?
a) Wie haben sich die Schuldensituation und die Strukturanpassungsprogramme von IWF (Internationaler Währungsfonds) und Weltbank in den einzelnen Ländern auf die Grundbedürfnisbefriedigung und die soziale Sicherheit ausgewirkt?
b) In welchen Ländern und in welchem Ausmaß sind Kinder gezwungen, auf der Straße zu leben?
c) Welche Hauptdefizite lassen sich im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen ausmachen?
d) Welche Fortschritte weisen die Bemühungen um Landreformen auf, die in einigen Ländern unternommen werden (z. B. El Salvador), und welche Hindernisse bestehen?
Welche spezifischen Probleme stellen sich in einzelnen Ländern für die indigenen Bevölkerungsanteile (insbesondere Guatemala und Mexiko)?
Besteht für die indigenen Bevölkerungsanteile ein besonderer rechtlich verankerter Minderheitenschutz, und umfaßt dieser Status ggf. auch kulturelle (z. B. Sprache) und soziale (z. B. gemeinschaftlicher Landbesitz) Elemente?
Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zwischen der Regierung Mexikos und der Zapatistischen Nationalen Befreiungsarmee (EZLN) über die Rechte der indigenen Bevölkerung in Chiapas?
Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Friedensgespräche zwischen der Regierung Guatemalas und der Nationalen Revolutionären Einheit Guatemalas (URNG)?
Fördert die Bundesregierung diese Verhandlungen im biund/oder multilateralen Rahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Erfüllung der Friedensverträge in El Salvador, und welche Hindernisse bestehen derzeit noch? In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen?
Wie wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung die öffentliche Diskussion über eine nationale Aussöhnung nach bewaffneten Konflikten bzw. die Auseinandersetzung mit den Menschenrechtsverbrechen der Militärs in der Vergangenheit in El Salvador, Guatemala, Honduras und Haiti geführt?
Unterliegen in einzelnen Ländern Menschenrechtsverbrechen der Militärs in der Vergangenheit gesonderten Amnestie - Regelungen, bzw. ist die in Honduras geführte Diskussion über die Anwendbarkeit von Amnestie-Gesetzen exemplarisch?
In welchen Ländern besteht das Problem der faktischen Straflosigkeit („Impunidad" ) für gegenwärtige Menschenrechtsverbrechen, insbesondere der Sicherheitskräfte?
Welche von Regierung oder Parlament eingesetzten Institutionen zur Aufklärung und Verfolgung von Menschen rechtsverletzungen der Vergangenheit und der Gegenwart gibt es in einzelnen Ländern?
Welchen Umfang und welche Aufgabenbereiche hatten bzw. haben die VN-Missionen in El Salvador (ONUSAL), Guatemala (MINUGUA) und Haiti (MICIVIH)? Wie ist/war die finanzielle und personelle Ausstattung dieser Missionen? Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen, und in welcher Weise werden/wurden sie von der Bundesregierung unterstützt?
Welche Initiativen sind von den Vereinten Nationen (z. B. dem Hochkommissar für Menschenrechte) zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kuba ergriffen worden, und wie bewertet die Bundesregierung ggf. die Ergebnisse dieser Bemühungen?
Kann die Bundesregierung angeben, ob Anfragen aus Ländern der Region auf Unterstützung durch das Genfer Menschenrechtszentrum (Technische Hilfe, Beratende Dienste) vorliegen, und kann ihnen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in ausreichendem Maße entsprochen werden?
Fördert die Bundesregierung in der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den einzelnen Ländern Projekte, die der Stärkung des Menschen- und Minderheitenrechtsschutzes unmittelbar zugute kommen (z. B. in den Bereichen Rechts- und Verwaltungsreformen, Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen, Projekten zugunsten indigener Bevölkerungsteile, Projekten zugunsten von Straßenkin - dern), und welcher Art sind diese Projekte?