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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Steuerliche Behandlung von Alterseinkünften (G-SIG: 13011723)

Entwicklung der Steuerbelastung von Renten und Pensionen eines alleinstehenden und eines verheirateten Renten- bzw. Pensionsempfängers mit Bezügen ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr, Höhe der in der Vergangenheit geleisteten Rentenversicherungsbeiträge eines alleinstehenden bzw. verheirateten, kinderlosen Arbeitnehmers (alle Angaben für die Jahre 1980, 1985, 1990, 1995, und 1996), steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei Angestellten und Beamten mit durchschnittlichem Einkommen, Konsequenzen und gesetzgeberische Maßnahmen aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Alterseinkünften von 1980 und 1992

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.10.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/495717. 6. 96

Steuerliche Behandlung von Alterseinkünften

der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, Ludwig Eich, Dieter Grasedieck, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Frank Hofmann (Volkach), Lothar Ibrügger, Wolfgang Ilte, Walter Kolbow, Nicolette Kressl, Volker Kröning, Dr. Uwe Küster, Detlev von Larcher, Klaus Lohmann (Witten), Otto Reschke, Bernd Scheelen, Horst Schild, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Wieland Sorge, Jörg-Otto Spiller, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Lydia Westrich, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bereits 1980 hat das Bundesverfassungsgericht die ungleiche steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen beanstandet und den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte in Angriff zu nehmen. Die Bundesregierung ist diesem Auftrag bisher nicht gefolgt. Eine Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Gesetzgebers hat das Bundesverfassungsgericht 1992 mit der Begründung zurückgewiesen, die dem Gesetzgeber für die Angleichung der Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Renten und Pensionen zur Verfügung stehende Zeit sei noch nicht abgelaufen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geforderten Steuerfreistellung des Existenzminimums sind die Unterschiede zwischen der Besteuerung von Renten und Pensionen ab 1996 noch größer geworden. Die Bundesregierung hat diese Unterschiede im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als nicht vertretbar bezeichnet (Drucksache 13/901, S. 137).

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I. Entwicklung der Steuerbelastung von Renten und Pensionen

Fragen16

1

Wie hoch war die steuerfrei bleibende Rente eines alleinstehenden und eines verheirateten Rentenempfängers, der Renten ab dem 65. Lebensjahr bezogen hat, im Vergleich zur steuerfrei bleibenden Pension eines alleinstehenden und eines verheirateten Pensionsempfängers, der Pensionen ab dem 65. Lebensjahr bezogen hat, in den Jahren 1980, 1985, 1990 sowie 1995, und wie entwickeln sich die jeweiligen Beträge für das Jahr 1996?

2

Wie hoch war die steuerfrei bleibende Rente eines alleinstehenden und eines verheirateten Rentenempfängers, der Renten ab dem 60. Lebensjahr bezogen hat, im Vergleich zur steuerfrei bleibenden Pension eines alleinstehenden und eines verheirateten Pensionsempfängers, der Pensionen ab dem 60. Lebensjahr bezogen hat, in den Jahren 1980, 1985, 1990 sowie 1995, und wie entwickeln sich die jeweiligen Beträge für das Jahr 1996?

3

Welche steuerrechtlichen Einzelregelungen tragen in welcher Höhe (Einkommensteuerrecht 1996) zu den höchstmöglichen Beträgen bei, bis zu denen eine Rente und eine Pension nicht mit Einkommensteuer belastet ist (getrennt nach ledigen und verheirateten Renten- bzw. Pensionsempfängern, die ab dem 65. Lebensjahr Alterseinkünfte beziehen)?

4

Bis zu welcher Höhe bleiben bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer (Steuerklasse I/0) und einem verheirateten Arbeitnehmer (Steuerklasse III/0) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in den Jahren 1980, 1985, 1990 sowie 1995 steuerfrei, und welche Beträge ergeben sich für das Jahr 1996?

5

In welcher Höhe wurde bzw. wird eine durchschnittlich hohe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Rentenbezug ab dem 65. Lebensjahr in den Jahren 1980, 1985, 1990, 1995 und 1996 mit Einkommensteuer belastet (absolut und in Prozent der Rente), und zwar getrennt für alleinstehende Rentner und verheiratete Rentner (nur ein Ehegatte bezieht Rente)?

6

In welcher Höhe wurde bzw. wird eine durchschnittlich hohe Pension bei Pensionsbezug ab dem 65. Lebensjahr in den Jahren 1980, 1985, 1990, 1995 und 1996 mit Einkommensteuer belastet (absolut und in Prozent der Pension), und zwar getrennt für alleinstehende und verheiratete Pensionsempfänger (nur ein Ehegatte bezieht Pension)?

7

Welche steuersystematischen Grundsätze und Prinzipien sind nach Ansicht der Bundesregierung für die Besteuerung der Renten maßgebend?

8

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Sachzusammenhang zwischen der Besteuerung der Renten mit dem Ertragsanteil und der nur eingeschränkten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Rentenversicherung?

9

In welcher Höhe hat nach den Berechnungen bzw. Schätzungen der Bundesregierung ein alleinstehender bzw. ein verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, der 1996 65 Jahre alt wird und ab diesem Zeitpunkt eine durchschnittlich hohe Rente bezieht, in der Vergangenheit Beiträge zur Rentenversicherung aus seinem zu versteuernden Einkommen leisten müssen?

10

In welchem Umfang können bei einem Angestellten und bei einem Beamten mit durchschnittlichem Einkommen Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden (jeweils getrennt nach Steuerklasse I/0 und Steuerklasse III/0)?

1

Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Tatsache, daß seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besteuerung von Alterseinkünften aus dem Jahre 1980 mehr als 15 Jahre vergangen sind, die vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz vertretene Auffassung „daß innerhalb einer dera rtigen Zeitspanne jede auch noch so schwierige Materie durch den Gesetzgeber geregelt werden kann und muß, wenn es ihm aufgetragen wurde" (Beschluß vom 24. Juli 1995, AZ 5K 1047/95)?

2

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen wurden von der Bundesregierung seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1980 zur steuerlichen Behandlung von Renten und Pensionären auf den Gebieten des Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrechts eingeleitet, durch die die Bundesregierung zwischenzeitlich (im Jahre 1992) zu der Auffassung gelangte, daß es bei der Besteuerung der Alterseinkünfte „einer umfassenden Neuregelung nicht mehr bedarf" (Bundestagsdrucksache 12/2028, S. 18)?

3

Welche Konsequenzen hat die im Rentenreformgesetz 1992 eingeführte Anpassung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an die Netto- statt an die Bruttolohnentwicklung für die einkommensteuerliche Behandlung der Renten?

4

Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die im Zusammenhang mit der Neuregelung der Steuerfreistellung des Existenzminimums größer gewordenen Unterschiede zwischen der Besteuerung von Renten und Pensionen im Hinblick auf die Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 1980 und 1992 nicht vertretbar sind (Drucksache 13/901, S. 137)?

5

Falls ja, wann wird die Bundesregierung Vorschläge für eine dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte machen?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es in dem von ihr vorzulegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften zu einer steuerlichen Mehrbelastung von Rentnern kommt?

Bonn, den 13. Juni 1996

Joachim Poß Ingrid Matthäus-Maier Ludwig Eich Dieter Grasedieck Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Frank Hofmann (Volkach) Lothar Ibrügger Wolfgang Ilte Walter Kolbow Nicolette Kressl Volker Kröning Dr. Uwe Küster Detlev von Larcher Klaus Lohmann (Witten) Otto Reschke Bernd Scheelen Horst Schild Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Wieland Sorge Jörg-Otto Spiller Dr. Peter Struck Uta Titze-Stecher Lydia Westrich Rudolf Scharping und Fraktion

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