Vertriebenenverbände und die Gemeinnützigkeit (II)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der PDS „Die Vertriebenenverbände und die Gemeinnützigkeit" hat die Bundesregierung bestätigt, daß das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 26. Oktober 1995 darauf hingewiesen hat, daß diejenigen Vertriebenenverbände gegen die Gemeinnützigkeit verstoßen, die in ihren Satzungen den
- „Anspruch der Volksgruppen und der einzelnen Landsleute auf Rückerstattung des geraubten Vermögens und die sich daraus ergebenden Entschädigungsansprüche" vertreten sowie die
- „Wiedervereinigung mit den Vertreibungsgebieten" oder die „Eingliederung der Vertreibungsgebiete" (Drucksache 13/4820) fordern.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt zu diesen programmatischen Erklärungen der Vertriebenenverbände in ihren Satzungen fest, daß „solche Bestrebungen im Widerspruch zu den völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit ihren östlichen Nachbarstaaten und zum Grundgesetz stehen" (ebenda).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Was beabsichtigt die Bundesregierung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes zu unternehmen, wenn dieser mit seiner Satzung im Widerspruch zu völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz steht?
Welche Satzungen welcher Vertriebenenverbände stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zu völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß Vertriebenenverbände mit ihrer Satzung im Widerspruch zu bestehenden völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz stehen?
Sieht die Bundesregierung einen Anlaß, etwas mit Blick auf die Gemeinnützigkeit des Bundes der Vertriebenen (BdV) zu unternehmen, oder sieht sie die vorgenannten Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit beim BdV als erfüllt an?
Wieso bekommt der BdV eine institutionelle Förderung aus Bundesmitteln, wenn es zutreffen sollte, daß der BdV nach Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zu bestehenden völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz steht?
Bekommen Vertriebenenverbände, die nach Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zu bestehenden völkerrechtlich verbindlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder dem Grundgesetz stehen, Mittel nach dem § 96 des Bundesvertriebenengesetzes?
Wenn ja, warum?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bereits geleistete finanzielle Zuwendungen an solche Verbände zurückzufordern, die im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen und/oder dem Grundgesetz stehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Gelder von Vertriebenenverbänden, die gegen bestehende völkerrechtlich verbindliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder das Grundgesetz verstoßen, zurückzufordern?
Hat das Bundesministerium des Innern trotz parlamentarischer Kritik an der Vergabepraxis solchen Verbänden, die gegen bestehende völkerrechtlich verbindliche Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit seinen östlichen Nachbarstaaten und/oder das Grundgesetz verstoßen, Gelder zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung ihre dahingehende Vergabepraxis zu überprüfen und ggf. zu ändern?
Hat die Bundesregierung personelle Konsequenzen aus der Vergabepraxis von Geldern an Vertriebenenverbände gezogen?
Wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Bundesrechnungshof die Vergabe der Gelder an die Vertriebenenverbände prüft, bzw. hat die Bundesregierung oder haben andere Stellen eine entsprechende Prüfung eingeleitet?
Hat ein Vergabeüberwachungsausschuß gemäß § 57 c des Haushaltsgrundsätzegesetzes die Vergabe der entsprechenden Zuwendungen überprüft, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man dabei gekommen?