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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen anläßlich der kurdischen Newroz-Feiern 1996 (G-SIG: 13011763)

Anzahl der eingesetzten Beamten, Kontrollstellen, Datenspeicherung, Zusammenarbeit mit Polizeibehörden westlicher Nachbarländer und mit türkischen Sicherheitsbehörden, Kosten der Polizeieinsätze

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.07.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/514819. 06. 96

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen anläßlich der kurdischen Newroz-Feiern 1996

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Am diesjährigen kurdischen Neujahrsfest („Newroz") sollte in Dortmund am 16. März 1996 „Für eine politische Lösung in Kurdistan" demonstriert werden. Diese Demonstration wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15. März 1996 verboten. Bundesweit wurden einem Bericht des Bundesministeriums des Innern vom 21. Mai 1996 (im folgenden: BMI-Bericht) zufolge 34 Newroz-Versammlungen untersagt.

Zur Durchsetzung des Demonstrationsverbotes wurde Dortmund in eine regelrechte Polizeifestung verwandelt. Nordrhein-Westfalen (NRW) setzte am 16. März insgesamt 8 650 Beamtinnen und Beamte seiner Landespolizei ein. Es wurden 710 Personen festgenommen. 1 856 Personen nahm die Polizei in Gewahrsam. 7 567 Platzverweise wurden erteilt.

Laut BMI-Bericht hatte der BGS im sog. „Binnengrenzraum" am 16. März 1996 700 BGS-Beamtinnen und -Beamte zur Durchsetzung des Dortmunder Versammlungsverbotes eingesetzt. Zusätzlich unterstützte der BGS das Land NRW mit 540 Polzeivollzugsbeamtinnen und -beamten.

„Absprachegemäß" fand am 20. März im Bundeskriminalamt eine vom BMI berufene Sondersitzung der Bund/Länder-„Kommission Staatsschutz" statt. An ihr haben sich Vertreter der Landeskriminalämter, der Bundesanwaltschaft, des Bundesamtes sowie der Landesämter für den Verfassungsschutz beteiligt. Es wurden Empfehlungen zur Bewältigung der aktuellen Situation abgegeben. Darüber hinaus haben die Länder „Nachrichten Sammel- und Informationsstellen (NASISTE)" eingerichtet (BMI-Bericht, S. 5).

In NRW, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Thüringen hinde rte die Polizei zahlreiche Reisebusse an der Ab- und Weiterfahrt nach Dortmund. An den Grenzübergängen Aachen-Lichtenbusch, Emmerich-Elten, Mesenich und an der Europabrücke in Kehl wurden insgesamt 51 Busse festgehalten.

Einem Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums vom 18. April 1996 zufolge wurden bundesweit 450 Busanmie-tungen bekannt. Die Busunternehmer wurden von den örtlichen Polizeidienststellen über die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Dortmund informiert. Sie kündigten daraufhin weitgehend die vertraglichen Vereinbarungen auf (NRW-Bericht, S. 9).

In Paris hielt die französische Polizei 17 Busse fest. Anderen Bussen wurde an der französisch-luxemburgischen Grenze die Weiterfahrt verweigert.

Insgesamt hat der BGS am 16. März 1996 über 3 000 Personen an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen.

Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt" vom 7. Mai 1996 forderten belgische Polizeibeamte die auf belgisches Hoheitsgebiet nacheilenden BGS-Beamtinnen und -Beamten nachdrücklich dazu auf, sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zurückzuziehen.

Auf dem Treffen der EU-Innenminister am 19. März 1996 dankte die deutsche Delegation den Vertretern der Beneluxstaaten sowie Frankreichs für deren Unterstützung und bat um Fortsetzung dieser erfolgreichen Zusammenarbeit. Die Bundesregierung strebt an, daß künftig „anlaßbezogen ein unmittelbarer Informationsaustausch zwischen den zentralen Lagezentren der Polizeien der EU-Mitgliedstaaten" gewährleistet würde.

Derweil hatte sich der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Peter Hartmann, mit seinem türkischen Amtskollegen und früheren Botschafter der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland, Onur Öymen, am 21. März in Ankara getroffen. Bei diesem Treffen sei es vor allem um die jüngsten Kurdenunruhen in der Bundesrepublik, die Verschärfungen des deutschen Ausländerrechts und die von der Türkei geforderte Auslieferung der Verantwortlichen gegangen (AFP, 21. März 1996). Bereits im Vorfeld der Newroz-Feiern hatte die Bundesregierung „Vorkehrungen gegenüber der türkischen Seite" vereinbart (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 25. März 1996 auf die Schriftliche Frage Nr. 30 in Drucksache 13/4252).

In Ankara teilte das Staatssicherheitsgericht mit, für aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobene Straftäter seien künftig die 17 türkischen Staatssicherheitsgerichte zuständig. Auch für die türkischen Verfahren sei die Teilnahme an verbotenen Demonstrationen Ausgangspunkt. Die Anklage werde auf Mitgliedschaft in einer illegalen Terrororganisation lauten. Nach türkischen Gesetzen droht Abgeschobenen wegen dieses Delikts 10 bis 15 Jahre Haft (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 20. März 1996).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Beamtinnen und Beamte hat der Bundesgrenzschutz an den Tagen des kurdischen Neujahrsfestes zusätzlich — an welchen Grenzabschnitten, — zur Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben eingesetzt bzw. — welchen Länderpolizeien (außer NRW) zur Verfügung gestellt?

2

Wie viele Angehörige der GSG 9 waren an welchen Orten am 16. März 1996 eingesetzt (bitte aufschlüsseln)?

3

a) Wie viele Kontrollstellen wurden bundesweit auf Autobahnen (u. a. in NRW, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Thüringen) eingerichtet?

b) Wie viele Kontrollstellen wurden bundesweit auf Bahnhöfen eingerichtet?

c) Wurden Kontrollstellen an anderen Örtlichkeiten eingerichtet? Wenn ja, an welchen?

4

a) Wie viele Reisebusse wurden an diesen polizeilichen Absperrungen kontrolliert?

b) Wie viele PKW wurden an diesen polizeilichen Absperrungen kontrolliert?

c) Wie viele Personen wurden an diesen polizeilichen Absperrungen kontrolliert?

d) Welche Daten wurden bei diesen Kontrollen auf welcher Rechtsgrundlage erhoben?

e) Wie viele waren hiervon personenbezogene Daten?

f) Welche und wie viele Daten über „allgemeine Umstände" der polizeilichen Kontrolle (i. S. von § 111 i.V. m. § 163 e StPO) wurden hierbei erhoben?

5

a) Wurden bei Landes- und/oder Bundesbehörden hinsichtlich des kurdischen Neujahrsfestes 1996 Arbeits- oder Sonderdateien eingerichtet?

b) Wenn ja, wie heißen diese Datei(en), und bei welcher Behörde wurde(n) sie eingerichtet?

c) Wenn nein, wurde zur Datenspeicherung auf bereits bestehende Kurden-Proteste-spezifische Datei(en) zurückgegriffen? Wenn ja, wie heißen diese Datei(en), und bei welcher Behörde wurde(n) sie eingerichtet?

6

Hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr unterstellten Sicherheitsbehörden im Vorfeld des kurdischen Neujahrsfestes Kontakt zum Bundesverband der Busunternehmer aufgenommen?

Wenn ja, wann wurde zu welchem Zweck ein entsprechender Kontakt hergestellt, und welches Ergebnis hatte dieser?

7

a) Zu wie vielen Busunternehmen wurde zur Verhinderung der Anreise kurdischer Demonstrantinnen und Demonstranten nach Dortmund Kontakt aufgenommen?

b) Wie viele Busunternehmen nahmen anschließend von ihren vertraglichen Verpflichtungen Abstand? Wie viele folgten den polizeilichen Empfehlungen nicht?

8

Wurden auch ausländische Transportunternehmer von deutschen Behörden über das Verbot der Dortmunder Demonstration informiert?

Wenn ja, wie viele, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Ergebnis (bitte aufschlüsseln)?

9

Was ist unter der Ankündigung der Bundesregierung vom 27. März zu verstehen, alle ordnungs- und gewerberechtlichen Maßnahmen gegen Busunternehmen (bis hin zum Entzug der Beförderungskonzession) bei „Beförderung gewalttätiger Demonstrationen" auszuschöpfen?

10

a) Wann wurde die Sondersitzung der Bund/Länder-„Kommission Staatsschutz" am 20. März im Bundeskriminalamt verabredet?

b) Wie oft hat sich die Bund/Länder-„Kommission Staatsschutz" (oder vergleichbare Gruppen) in welcher Zusammensetzung zur polizeilichen und geheimdienstlichen Vorbereitung der kurdischen Neujahrsfeiern (wann und wo sowie unter Beteiligung welcher Länder- und Bundesbehördenvertreter) getroffen?

c) Wie oft hat sich die Bund/Länder- „Kommission Staatsschutz" (oder vergleichbare Gruppen) in welcher Zusammensetzung zur Nachbereitung der kurdischen Neujahrsfeiern (wann und wo sowie unter Beteiligung welcher Länder- und Bundesbehördenvertreter) getroffen?

d) Welchen Inhalt hatten die Länderberichte vom 20. März, und wie wurden diese Erkenntnisse zu einem „Bundeslagebild" zusammengefaßt?

e) Welche „Empfehlungen zur Bewältigung der aktuellen Situation" wurden auf der Sondersitzung der Bund/Länder-„Kommission Staatsschutz" ausgesprochen?

11

a) Warum wurde parallel zum 1. März 1996 lediglich der deutsche Verbindungsbeamte bei der französischen Grenzpolizei in Paris, nicht aber auch die in Brüssel und Den Haag schriftlich über „mögliche Aktionen türkischer Volkszugehöriger in Deutschland anläßlich des bevorstehenden NEWROZ-Festes" unterrichtet (vgl. BMI-Bericht, S. 6)?

b) Warum wurde der niederländische Verbindungsbeamte erst am 13. März - also drei Tage vor der Dortmunder Polizei - darum gebeten, „Erkenntnisse zu Aufrufen in den Niederlanden und zur Anzahl anreisender Teilnehmer zu übermitteln" (ebd.)?

12

a) Auf wessen Initiative und auf welche Rechtsgrundlage hin wurden in Paris die o. g. 17 Busse festgehalten?

b) Welche personenbezogenen Daten von wie vielen Personen . wurden hierbei auf welcher Rechtsgrundlage erhoben und in welchen - ggf. auch den bundesdeutschen Polizeibehörden zugänglichen - Datensystemen gespeichert?

c) Warum wurden nur diese und nicht auch andere Busse in Frankreich am Reisebeginn gehindert?

13

a) Auf wessen Veranlassung hin wurden wie viele Reisebusse welcher Nationalität auf welcher Rechtsgrundlage in welchen Grenzfahndungssystemen zur Fahndung ausgeschrieben?

b) Wann wurden diese Fahndungsdaten wieder gelöscht?

c) War diese Datenlöschung vollständig, oder wurden einzelne Daten weiterhin gespeichert? Wenn ja, welche Daten werden in welchen Dateien auf welcher Rechtsgrundlage zu welchem Zweck wie lange gespeichert?

14

a) Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte am 16. März 1996 in Aachen die Nacheile deutscher Grenzpolizistinnen bzw. -polizisten auf belgisches Hoheitsgebiet?

b) Gab es Differenzen zwischen deutschen und belgischen Behörden hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zurückweisens von deutschen BGS-Beamtinnen und -Beamten durch belgische Polizisten? Wenn ja, welche?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren gegen Kurdinnen und Kurden eingeleitet haben, die - als sie sich auf der belgischen Seite der Grenzübergangsstelle Aachen-Lichtenbusch aufhielten - Widerstand gegen Maßnahmen ihnen auf das belgische Hoheitsgebiet nacheilenden BGS-Beamtinnen und -Beamte leisteten? Wenn ja, wie viele?

15

a) Durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung erreichen, daß künftig „anlaßbezogen ein unmittelbarer Informationsaustausch zwischen den zentralen Lagezentren der Polizeien der EU-Mitgliedstaaten" (BMI-Bericht, S. 10) gewährleistet wird?

b) Wann wurde in welcher Zusammensetzung über diese Fragen mit welchem Ergebnis gesprochen?

c) Gab es auf den bisherigen Treffen hierüber unterschiedliche Ansichten? Wenn ja, welche, und von wem wurden sie geäußert?

d) Soll über diese Fragen auch mit allen anderen EU- bzw. Schengener-Mitgliedstaaten verhandelt werden? aa) Wenn ja, wann werden die anderen EU- bzw. Schengener-Mitgliedstaaten in diese Verhandlungen mit einbezogen? bb) Wenn nein, warum nicht?

16

a) Wie oft haben sich welche Vertreter von Bundes- und/oder Landesbehörden mit Vertretern der türkischen Regierung bzw. der türkischen Sicherheitsbehörden zur polizeilichen und geheimdienstlichen Vorbereitung der kurdischen Neujahrsfeiern (wann und wo) getroffen?

b) Wie oft haben sich welche Vertreter von Bundes- und/oder Landesbehörden mit Vertretern der türkischen Regierung bzw. der türkischen Sicherheitsbehörden zur polizeilichen und geheimdienstlichen Nachbereitung der kurdischen Neujahrsfeiern (wann und wo) getroffen?

c) Was wurde der türkischen Regierung bzw. den Sicherheitsbehörden hierbei hinsichtlich der „Verschärfungen des deutschen Ausländerrechts und der von der Türkei geforderten Auslieferung der Verantwortlichen" vermittelt und vereinbart?

d) Welche „Vorkehrungen gegenüber der türkischen Seite" wurden vor den Newroz-Feiern vereinbart bzw. veranlaßt?

e) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß künftig 17 türkische Staatssicherheitsgerichte für Kurdinnen und Kurden zuständig sind, die wegen mit Demonstrationen zusammenhängenden Delikten verurteilt und nachfolgend aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden sind? aa) Stellt dies nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine veränderte Praxis der türkischen Justizbehörden dar? bb) Wurde die Bundesregierung hierüber vorab in Kenntnis gesetzt? cc) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Kurdinnen und Kurden wegen „Mitgliedschaft in einer illegalen Terrororganisation" angeklagt werden können, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Demonstrationsdelikten verurteilt und nachfolgend abgeschoben worden sind? dd) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß derartigen Personen nach türkischen Gesetzen wegen dieses Delikts 10 bis 15 Jahre Haft drohen? ee) Inwiefern kollidiert dieses Vorgehen der türkischen Behörden mit dem deutsch-türkischen Abschiebe-vertrag vom 10. März 1995? ff) Inwiefern gedenkt die Bundesregierung auf dieses Vorgehen der türkischen Behörden zu reagieren?

f) Welche zusätzlichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden in den Gesprächen der deutschen Behördenvertreter mit ihren türkischen Kollegen ausgehandelt?

17

In welchem anderen westeuropäischen Land gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung Verbotsverfügungen gegen kurdische Organisationen, die mit dem deutschen sog. „PKK Verbot" vergleichbar wären?

18

In welchem anderen westeuropäischen Land wurden kurdische Neujahrsfeierlichkeiten nach Erkenntnissen der Bundesregierung untersagt?

19

In welchem anderen westeuropäischen Land gab es nach Erkenntnissen der Bundesregierung anläßlich des diesjährigen kurdischen Neujahrsfestes gewalttätige Ausschreitungen?

20

Welche Kosten haben die Polizeieinsätze anläßlich des kurdischen Neujahrsfestes bzw. zur Durchsetzung der bundesweit (mindestens) 34 Verbote von Newroz-Versammlungen verursacht?

Bonn, den 12. Juni 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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