Einführung rationeller Planungstechniken im Energiebereich
der Abgeordneten Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung rationeller Planungsverfahren auf dem Gebiet der Strom- und Gasversorgung verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Energieeffizienz zu erhöhen. Einer erhöhten Nachfrage nach Strom soll demnach nicht mehr durch eine erhöhte Energieerzeugung, sondern durch Energieeinsparmaßnahmen und effizientere Energienutzung begegnet werden.
Durch Maßnahmen der rationellen Planungstechniken kann nach Angaben der Europäischen Kommission der Stromverbrauch der Europäischen Union um 10 bis 20 % reduziert werden, das entspricht 4 bis 8 % der Primärenergieproduktion bzw. 20 bis 40 Mrd. DM geringeren Kosten für vermiedene Einfuhren fossiler Energieträger bzw. jährlichen Reduktionen der CO2-Emissionen um 100 Millionen Tonnen. Es wird mit Investitionen in den Energiesparsektor von 150 bis 300 Mrd. DM gerechnet.
Die Europäische Kommission betrachtet die Richtlinie als Ergänzung zum Energiebinnenmarkt, indem ein offener Markt für Energieeffizienz geschaffen wird. Die Richtlinie ist eingebettet in die Bemühungen der Europäischen Union, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 einzufrieren und die Effizienz bei Energieerzeugung und -verbrauch zu erhöhen (SAVE-Programm der EU).
Mit der Richtlinie sollen Energieversorgungsunternehmen dazu bewogen werden, in Maßnahmen zur Angebots- und Nachfragereduktion zu investieren. Erfahrungen in Australien, Kanada und den USA haben gezeigt, daß die Energieversorgungsunternehmen die richtigen Akteure für SSM (Supply Side Management) und DSM (Demand Side Management) sind.
Da die Struktur der Energiewirtschaften in den Mitgliedstaaten stark variiert, soll diesen weitestgehende Freiheit hinsichtlich der Art der Umsetzung in nationales Recht gelassen werden.
Freiwillige Maßnahmen schlägt die Europäische Kommission nicht vor, da rationelle Planungstechniken nur dann angewendet werden, wenn die Verpflichtung gleichberechtigt für alle Energieversorgungsunternehmen gilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hält die Bundesregierung Maßnahmen der rationellen Planungstechnik (integrierte Ressourcenplanung, Least-Cost-Planning) für sinnvoll, um zu einer effizienteren und umweltverträglicheren Energieversorgung zu kommen?
Falls ja, in welchem Rahmen sollen entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch entsprechende Maßnahmen nutzbaren Energieeinsparpotentiale ein? Um wieviel Prozent können dadurch die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 sinken?
Hält die Bundesregierung für die Durchführung entsprechender Maßnahmen die Beibehaltung weitgehend geschlossener Versorgungsgebiete für notwendig?
Bis zu welchem Prozentsatz können die Energieeinsparpotentiale durch entsprechende Maßnahmen genutzt werden, wenn
a) geschlossene Versorgungsgebiete beibehalten werden,
b) geschlosene Versorgungsgebiete aufgehoben werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg entsprechender Maßnahmen bei Einführung der vom Bundesministerium für Wirtschaft geplanten Energierechtsnovelle und des Elektrizitätsbinnenmarktes der Europäischen Union?
Welche Gründe haben die Bundesregierung zur Ablehnung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Einführung rationeller Planungsverfahren auf dem Gebiet der Strom- und Gasversorgung bewogen, obwohl sie sich mit der Unterzeichnung der Agenda 21, durch Zustimmung zum EU-Programm SAVE und durch Formulierung eines nationalen und EU-weiten Klimaschutzziels zum Ziel der effizienten Ressourcenverwendung bekannt hat? In welchen Punkten hält sie den Richtlinienvorschlag für verbesserungswürdig? Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung einer solchen Richtlinie zustimmen?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung als Alternative zu einer solchen Richtlinie vor, um das europäische und das deutsche Klimaschutzziel noch zu erreichen?
Hält die Bundesregierung die Richtlinie zur Einführung rationeller Planungsverfahren dafür geeignet, Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten von Vorreiter-Energieversorgungsunternehmen zu vermeiden, die den Strom aufgrund von Maßnahmen der rationellen Planungstechniken zu höheren Preisen anbieten als Energieversorgungsunternehmen, die keine entsprechenden Maßnahmen durchführen?
Wie wird sich der europäische Binnenmarkt für Elektrizität auf den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in der EU und in Deutschland auswirken? Welchen Effekt würde eine zusätzlich zum Elektrizitätsbinnenmarkt eingeführte Richtlinie zur Einführung rationeller Planungsverfahren haben?