Girokonto für jedermann
der Abgeordneten Hans Martin Bury, Lilo Blunck, Ernst Schwanhold, Joachim Poß, Anke Fuchs (Köln), Ingrid Matthäus-Maier, Ingrid Becker-Inglau, Hans Berger, Hans-Werner Bertl, Edelgard Bulmahn, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Dieter Grasedieck, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Frank Hofmann (Volkach), Lothar Ibrügger, Wolfgang Ilte, Barbara Imhof, Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Sabine Kaspereit, Marianne Klappert, Nicolette Kressl, Volker Kröning, Detlev von Larcher, Dieter Maaß (Herne), Heide Mattischek, Herbert Meißner, Siegmar Mosdorf, Christian Müller (Zittau), Adolf Ostertag, Dr. Eckhart Pick, Hermann Rappe (Hildesheim), Bernd Scheelen, Siegfried Scheffler, Horst Schild, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Dr. Dietrich Sperling, Jörg-Otto Spiller, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Wolfgang Weiermann, Lydia Westrich, Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Girokonto ist aus dem heutigen Leben in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zählt inzwischen zu den elementaren Bestandteilen der Grundversorgung. Wer vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen ist, sieht sich tagtäglich neben finanziellen auch mit sozialen Nachteilen konfrontiert und wird schnell gesellschaftlich stigmatisiert. Gerade Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Menschen mit geringem Einkommen und verschuldeten Personen wird jedoch der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr von Kreditinstituten erschwert oder gar verweigert. Dabei führt gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen die Verweigerung eines Girokontos schnell in einen regelrechten Teufelskreis. Denn die fehlende Bankverbindung erschwert die Suche nach einem Arbeitsplatz ebenso wie die nach der neuen Wohnung, und verhindert damit in der Praxis gerade die Lösung der Probleme, die zur Kontoverweigerung oder -kündigung geführt haben.
Der Deutsche Bundestag hat im Mai 1995 über gesetzliche Schritte zur Regelung einer ungehinderten Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr debattiert. Ende Juni 1995 hat der Zentrale Kreditausschuß (ZKA), in dem die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft vertreten sind, eine Empfehlung verabschiedet, in der alle deutschen Kreditinstitute zur Führung eines Girokontos für jedermann aufgefordert wurden, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte oder einer negativen SCHUFA-Eintragung. Mit dieser Empfehlung wollten die Verbände der vom Deutschen Bundestag debattierten gesetzlichen Regelung zuvorkommen. Die ZKA-Empfehlung hat im Gegensatz zu einer gesetzlichen Regelung keine rechtsverbindliche Bedeutung. Es besteht daher trotz der ZKA-Empfehlung weiterhin kein verbindlicher Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf ein Girokonto; eine gesicherte Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit einem Girokonto ist somit keineswegs sichergestellt.
Die Berichte über die Umsetzung der ZKA-Empfehlung sind widersprüchlich. Bekannt gewordene aktuelle Fälle von Kontoverweigerungen lassen jedoch befürchten, daß die ZKA-Empfehlung bislang noch nicht flächendeckend zu einer substantiellen Verbesserung der Situation der Betroffenen beigetragen hat.
Immer noch sind bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Sozialhilfeempfänger, sozial schwache Menschen oder Personen mit negativer SCHUFA-Auskunft in besonderem Maße von Kontoverweigerungen oder -kündigungen betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr heute in der Bundesrepublik Deutschland?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium der Finanzen, Dr. Kurt Faltlhauser, der in der Bundestagsdebatte vom 11. Mai 1995 erklärt hatte: „Der bargeldlose Zahlungsverkehr gehört zum täglichen Brot aller. Es ist gewissermaßen ein Stück Existenzminimum, ein Girokonto zu haben. "?
Wie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der bestehenden Girokonten zwischen 1970 und heute im jeweiligen Jahresdurchschnitt
a) in absoluten Zahlen und
b) in Relation zur Zahl der Haushalte entwickelt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derjenigen, die in Deutschland heute über kein Girokonto verfügen, und auf welche Grundlagen stützt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derjenigen, denen in Deutschland von Kreditinstituten die Eröffnung eines Girokontos verweigert wird, und wie hat sich diese Zahl seit Verabschiedung der ZKA-Empfehlung verändert?
Auf welche Grundlagen stützt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Welche Gründe sind nach Einschätzung der Bundesregierung heute in Deutschland für Kontoverweigerungen oder Kontokündigungen durch Kreditinstitute ausschlaggebend, und gibt es Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße von Kontoverweigerungen bzw. -kündigungen betroffen sind?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der 1996 veröffentlichten Untersuchung „Zur Überschuldung von Arbeitslosen" der Landesarbeitsämter von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wonach ein fehlendes Girokonto negative Auswirkungen auf die Erfolgschancen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle hat?
Welche Kosten entstehen der öffentlichen Hand durch die Auszahlung der Sozialhilfe an Empfangsberechtigte in bar bzw. per Postanweisung, und welche finanziellen Belastungen entstehen den Sozialhilfeempfängern dadurch, daß sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Strom oder Wasserrechnungen nicht bargeldlos begleichen können?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Juni letzten Jahres vom Zentralen Kreditausschuß vorgelegte Empfehlung „Girokonto für jedermann", und wie beurteilt sie die darin enthaltenen Unzumutbarkeitskriterien?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der ZKA-Empfehlung „Girokonto für jedermann"?
Haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung die vom ZKA in ihrer Empfehlung angesprochenen Kreditinstitute heute „flächendeckend die Empfehlung zu eigen" gemacht, wie es der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Dr. Kurt Faltlhauser, in seinem Schreiben an den Zentralen Kreditausschuß vom 28. Juli 1995 als Maßstab für den Erfolg der ZKA-Initiative beschrieb, und auf welche Informationen stützt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung alle im ZKA vertretenen Bankenverbände in gleichem Maße an der Umsetzung der ZKA-Empfehlung beteiligt, oder lassen sich Unterschiede in der Akzeptanz der Empfehlung bei den Mitgliedsinstituten der verschiedenen Bankenverbände festmachen?
Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Wettbewerbsnachteile der Banken bzw. Bankengruppen, die sich an die Empfehlung des ZKA halten?
Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dauerhaft sicherzustellen, daß für alle Bevölkerungsgruppen ein ungehinderter Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr besteht?
Mit welchen Instrumenten sollen Verstöße gegen die ZKA-Empfehlung unterbunden werden?
Reichen die bestehenden Regelungen aus, um die Einhaltung der Empfehlung durch alle Kreditinstitute sicherzustellen?