Hanfanbau in Deutschland 1996
der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach der am 16. April 1996 in Kraft getretenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist der kontrollierte Anbau von Nutzhanf in Deutschland wieder zugelassen. Insgesamt 14 von der EU zertifizierte und rauschmittelarme Sorten sind für den Hanfanbau erlaubt. Der Anbau muß in jedem Jahr bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Frankfurt/Main bis spätestens 15. Juni angezeigt werden. Ebenfalls bis zum 15. Juni eines jeden Jahres kann die Hanfbeihilfe beantragt werden. Der Anbau von Nutzhanf ist nur Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erlaubt, deren Betriebsfläche die in § 1 Abs. 2 ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten.
Finanzmittel zur Forschungsförderung in der Entwicklung neuer bzw. der Umstellung vorhandener Technologien auf Hanfrohstoffe wurden von der Bundesregierung bisher nicht bereitgestellt. Im Dezember 1995 hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe eine Hanf-Marktpotentialstudie unter Leitung von Prof. Dr. Hanf/ Universität Kiel vergeben, deren Ergebnisse in Kürze vorliegen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Landwirte haben den Anbau von Nutzhanf für das Anbaujahr 1996 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum heutigen Zeitpunkt angezeigt, und wie groß ist danach die landwirtschaftliche Nutzfläche, auf der 1996 Hanf angebaut wird?
Wie hoch ist der Anteil an der insgesamt angezeigten Anbaufläche, differenziert nach a) Prämie beim Anbau auf stillgelegten Flächen, b) Hanfbeihilfe, c) weder Hanfbeihilfe noch Stillegungsprämie?
a) Wie viele Anträge wurden für den Anbau von nicht rauschmittelarmem Hanf an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) gestellt?
b) Wie viele davon wurden bewilligt, und wie groß ist die Anbaufläche?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zulassung weiterer EU-zertifizierter Hanfsorten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten vor?
b) Für welche sonstigen Hanfsorten liegen Anträge zur Zertifizierung vor?
c) Inwiefern wird sich die Bundesregierung für eine Zulassung von tetrahydrocannabinol(THC)-armen Hanfsorten aus Drittländern (Polen, Ungarn, u. a.) einsetzen, die für den Anbau in Deutschland geeignet sind, aber noch nicht von der EU zertifiziert wurden?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Marktengpässe bei Hanfsaatgut?
b) Wie gedenkt sie in diesem Zusammenhang die Saatgutvermehrung in Deutschland zugelassener Hanfsorten zu regeln?
Aus welchen Gründen wurde bisher keine Förderung von ausgesuchten Hanf-Forschungsprojekten trotz zahlreicher Anträge an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe bewilligt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Fachleute, daß die für den Flachsbereich entwickelten Technologien mit relativ geringem Finanz- und Entwicklungsaufwand an Hanfrohstoffe angepaßt werden können und so eine günstigere Amortisation der Forschungs- und Entwicklungskosten zu erreichen wäre?
a) Mit welcher Aufgabenstellung und Zielsetzung wurde die Hanf-Marktpotentialstudie vergeben, und welche Schlußfolgerungen sollen daraus gezogen werden?
b) Werden hierbei die Fehler und Defizite der Flachsforschung und -förderung der vergangenen zehn Jahre untersucht und ausgewertet?
c) Warum wurden bei der Vergabe der Studie überwiegend Universitätsinstitute beauftragt, während freie Institute und Institutionen, die sich bereits seit Jahren mit der Nutzung der Hanfpflanze beschäftigen, unberücksichtigt blieben?
d) Wann wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe bzw. die Auftragnehmer die Ergebnisse der Hanf-Marktpotentialstudie vorstellen, und in welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht?
a) In welchem Umfang werden 1996 Kontrollen des THC-Gehaltes von Nutzhanf durchgeführt?
b) Wie hoch ist der personelle Aufwand zur Durchführung dieser Kontrollen?
c) Wie groß ist die Anzahl der Proben, und wie groß ist die jeweilige Probemenge, die je Flächeneinheit entnommen wird?
d) Nach welchem Verfahren werden die THC-Analysen durchgeführt, und wie hoch sind die gesamten Kosten der Kontrolle, Probenahme und Analyse für das Jahr 1996?
e) Aus welchen Finanzmitteln/Haushaltsmitteln werden diese Kosten abgedeckt?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von gentechnisch veränderten THC-armen bzw. -freien Hanfsorten vor, die eine einfache optische Unterscheidung zu THC-reichen Sorten ermöglichen sollen?
Inwieweit und unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung die vielfältigen privatwirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich der Hanfverarbeitung und -produktentwicklung zukünftig fördern und unterstützen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit der Anzeigepflicht, der Beihilfegewährung und der Kontrolle des Nutzhanfanbaus 1996 für die künftige administrative Handhabung?
a) Welchen Umfang des Hanfanbaus erwartet die Bundesregierung für 1997?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluß des Saatgutpreises auf den zu erwartenden Anbauumfang 1997?
a) Welche Mengen an Hanffasern und Hanffertigprodukten werden derzeit nach Deutschland importiert?
b) Welche Anteile haben dabei die einzelnen Produktgruppen und die jeweiligen Erzeugerländer?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit inländischer Hanfrohstoffe und -fertigprodukte gegenüber Importware?
b) Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Konkurrenzfähigkeit inländischer Hanfrohstoffe und -fertigprodukte zu verbessern?
a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um moderne und umweltschonende Faseraufschluß- und -verarbeitungsanlagen in Deutschland zu fördern?
b) Wie hoch schätzt sie die mittelfristig erforderlichen Kapazitäten in diesem Bereich?