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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch private Firmen (G-SIG: 13011839)

Kosten, Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien, Datenbeschaffung über abgelehnte Asylbewerber

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/534316. 07. 96

Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber durch private Firmen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Laut Medienberichten (vgl. Tageszeitung „junge Welt", 9. und 10. Juli 1996) hat der Bremer Senat die Möglichkeit erwogen, Privatfirmen mit der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zu betrauen. Den Berichten zufolge sollte ein abgelehnter Asylbewerber unbekannter Nationalität in den Transitbereich des Flughafens von Abidjan/Côte d'Ivoire ausgeflogen werden und dort verbleiben, bis die Bremer Firma P. bzw. deren ortsansässiges Partnerunternehmen einen Aufenthaltstitel in einem westafrikanischen Land erwirkt hat. Laut Süddeutscher Zeitung vom 16. Juli 1996 verzichtet die Ausländerbehörde der Stadt Bremen vorerst darauf, den Asylbewerber abzuschieben, um einen Beschluß des zuständigen Verwaltungsgerichts abzuwarten. Dieses verlangt von der Ausländerbehörde zu klären, wie P. über ihr Partnerunternehmen in Afrika die Nationalität von Flüchtlingen ermittelt und wie der Betroffene in Afrika Rechtsschutz erhalten kann. Das Amtsgericht Bremen hat die Abschiebehaft des Asylbewerbers jetzt bis zum 2. August 1996 verlängert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Haben der Bundesminister des Innern und seine Länderkollegen bezüglich der Beteiligung privater Firmen an Abschiebungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern ungeklärter Herkunft Absprachen getroffen, und wenn ja, welche?

a) Haben der Bundesminister des Innern und die Grenzschutzdirektion in Koblenz bezüglich der Beteiligung privater Firmen an Abschiebungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern ungeklärter Herkunft Absprachen getroffen, und wenn ja, welche?

b) Was kosten durch private Firmen organisierte Abschiebungen im Vergleich zu staatlich organisierten Abschiebungen?

c) Wer trägt die Kosten?

2

Trifft es zu, daß der Senator des Inneren der Hansestadt Bremen beim Bundesminister des Innern angefragt hat, ob und wenn ja, welche Erfahrungen mit dem Einsatz von privaten Dienstleistern zur Feststellung der Identität von Abschiebehäftlingen bestehen?

Wenn ja, was hat der Bundesminister des Innern geantwortet?

3

Wurde die Firma P. nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorher zur Feststellung der Identität von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ungeklärter Herkunft herangezogen (bitte Fälle einzeln benennen)?

a) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Praktiken dieser Firma sowie ihrer in diesen Fällen eingesetzten Partnerfirmen?

b) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Firma P. bzw. ihre Partnerfirmen im Ausland nach rechtsstaatlichen Prinzipien handeln?

4

Setzen die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung neben der Firma P. weitere private Firmen im Rahmen von Abschiebeverfahren ein?

a) Wenn ja, in wie vielen Fällen sind welche Firmen von welchen Bundesländern mit der Vorbereitung und Organisation von Abschiebungen betraut worden?

b) Welche Erfahrungen mit privaten Firmen in Abschiebeverfahren sind der Bundesregierung bekannt?

c) Nach welchen Kriterien werden private Firmen für die Durchführung von Abschiebeverfahren ausgesucht?

d) Welche Arbeitsteilung besteht zwischen dem Bundesgrenzschutz und den privaten Firmen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis, abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber mit zunächst unklarem Ziel auszuweisen, insbesondere im Hinblick auf § 50 Abs. 2 AuslG?

a) Wie kann ein abgelehnter Asylbewerber nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Ausweisung in ein nicht genau bestimmtes Zielland Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

b) Wie kann ein abgelehnter Asylbewerber, der bereits in ein vorher nicht näher benanntes Land ausgeflogen wurde, vom Ausland aus Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

6

Wie kann eine private Firma wie P. oder örtliche Partnerfirmen die zur Identifizierung eines abgelehnten Asylbewerbers notwendigen Daten im Ausland beschaffen?

a) Wie lange muß ein abgelehnter Asylbewerber im Transitbereich eines ausländischen Flughafens ausharren, bis die private Firma die für die endgültige Abschiebung notwendigen Informationen eingeholt hat?

b) Wie sind die abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerber untergebracht?

c) Wer bewacht sie?

d) Werden sie von Beamtinnen oder Beamten des Bundesgrenzschutzes begleitet?

Bonn, den 16. Juli 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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