Der Verfassungsschutzbericht 1995 und die Zeitung „Junge Freiheit"
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Verfassungsschutzbericht 1995 des Bundes wird erstmals die „neurechte" Zeitung „Junge Freiheit" erwähnt. In dem Abschnitt „Annex: Intellektualisierung des Rechtsextremismus (,Neue Rechte')" heißt es bezüglich einer „bedenkliche(n) Erosion der Abgrenzung zwischen Demokraten und Extremisten": „Sie läßt sich auch in Zeitschriften feststellen, so etwa in der Zeitung ,Junge Freiheit' (Berlin), die rechtsextremistischen Autoren ein Forum gab, indem entsprechende Beiträge und Interviews abgedruckt wurden."
In einer Fußnote wird weiter festgestellt: „Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen erbrachte die Auswertung tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen" (Verfassungsschutzbericht 1995, Bundesministerium des Innern, Bonn 1996, S. 164/165).
In den Erläuterungen zu dem Bericht heißt es dann weiter, nach dem eine antidemokratische Passage des ehemaligen NPD-Aktivisten Thor von Waldstein aus dem Jahr 1992 zitiert wird: „Der quantitative Anteil derart eindeutiger rechtsextremistischer Äußerungen und Autoren ging in den Folgejahren zurück" (ebenda S. 187). Diese Äußerung des Bundesministeriums des Innern (BMI) ist offenbar bewußt geschönt. Denn Tatsache ist, daß das Zeitungsprojekt „Junge Freiheit" 1986 von Rechtsextremisten aufgezogen und daß die Redaktion von namhaften Rechtsextremisten besetzt worden ist. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Berlin belegte 1994, daß mindestens acht Redaktionsmitglieder in rechtsextremen Organisationen waren und/oder sind (vgl. LfV Berlin, Durchblicke, 1. Jg., 1994, Die Intellektualisierung der „Neuen Rechten" - Die „Junge Freiheit", S. 16). Weiter ist belegt, daß in diesem Zeitraum weitere 18 Redaktionsmitarbeiter Mitglieder in rechtsextremen Organisationen waren und/oder sind (vgl. Drucksache 13/1119).
Vielmehr war es das Konzept dieser rechtsextrem ausgerichteten Zeitung, in das konservative Spektrum hineinzuarbeiten. Die „Junge Freiheit" war dabei sehr erfolgreich. Konservative Politiker und Publizisten, wie Stefan Heitmann und der jetzige Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner waren der Zeitung dabei behilflich (vgl. Drucksache 13/1119). Sie verhalfen der „Jungen Freiheit" dazu, sich im konservativen und nationalliberalen Spektrum beachtliche Resonanz zu erwerben, sie sorgten maßgeblich dafür, daß es zu einer „bedenklichen Erosion der Abgrenzung" kommen konnte.
Über die Propagierung der ideologischen Vorstellungen der „Neue Rechte" heißt es dann im Bericht, daß sie von „Leserkreisen von Zeitschriften" in einigen Städten im „universitären Bereich" (ebenda S. 164) betrieben wird. Daß hier wohl vorwiegend die „Junge Freiheit"-Leserkreise gemeint worden sind, wird verschwiegen.
Die Erwähnung der „Junge Freiheit" im Verfassungsschutzbericht 1995 durch das BMI und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist - trotz aller Relativierungen - eine beträchtliche Weiterentwicklung. Bisher hatte sich die Bundesregierung schwer damit getan, die „Junge Freiheit" einzuordnen:
- 1990 war die 1986 gegründete Zeitung der Bundesregierung bzw. dem BfV so gut wie noch gar nicht bekannt (vgl. Drucksache 11/8513).
- 1991 bot die Zeitung laut Bundesregierung „keine ausreichenden Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne der §§ 3, 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Eine systematische Auswertung der Zeitschrift durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kam deshalb bislang aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht" (Drucksache 12/1053).
- 1994 - bei der Vorstellung des Bundesverfassungsschutzberichtes wurde im BMI nicht nur die Frage aufgeworfen, ob die „Republikaner" „rechtsradikal" oder „rechtsextrem" seien, vielmehr wurde sogar - wegen der besonderen Gefährlichkeit der Partei - das Verbot erwogen; in diesem Zusammenhang sprach der damalige Präsident des BfV, Eckart Werthebach, davon, daß er in der Zeitschrift „Junge Freiheit" einen „Wegbereiter" für die „Republikaner" sehe (FAZ, 15. April 1994). Eckart Werthebach stützte damals seine Einschätzung darauf, daß ein Teil des Redaktionskollegiums aus der Partei der „Republikaner" stamme. Zu diesem Zeitpunkt wertete das BfV die „Junge Freiheit" mittlerweile „regelmäßig im Hinblick auf rechtsextremistische Bestrebungen" aus; zu einer „Gesamtbewertung" der Ausrichtung dieser Zeitung war das BfV bzw. die Bundesregierung nicht in der Lage oder nicht willens (Drucksache 12/7763).
- 1995 wird die „Junge Freiheit" in den Bundesverfassungsschutzbericht für das Jahr 1994 nicht aufgenommen. Im April 1995 behauptete die Bundesregierung, daß es „zwischenzeitlich" keine „grundsätzlichen Veränderungen" bei der Einstufung der „Jungen Freiheit" gegeben habe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit April 1995 gewinnen können, die dazu führten, die „Junge Freiheit" in den Verfassungsschutzbericht 1995 aufzunehmen?
Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Anteil der rechtsextremen Autoren, die in der „Junge Freiheit" durch „entsprechende Beiträge und Interviews" zu Wort kommen?
Auf welche gesicherten Tatsachen stützt die Bundesregierung die Erkenntnis, daß der „quantitative Anteil" rechtsextremer Autoren, die in der ;,Junge Freiheit" publizieren, seit 1992 rückläufig ist?
a) Seit wann wird die „Junge Freiheit" durch das BfV systematisch ausgewertet?
b) Wieso wurde die „Junge Freiheit" nicht schon im Verfassungsschutzbericht 1992 des Bundes erwähnt?
Welche nicht namentlich benannten „Leserkreise von Zeitschriften" im „universitären Bereich" meint die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Propagierung der ideologischen Vorstellungen der „Neue Rechte" (vgl. Verfassungsschutzbericht 1995, S. 164)?
Wieso spricht die Bundesregierung nur von rechtsextremen Autoren, die in der „Junge Freiheit" ein „Forum" fanden, und ist es nicht vielmehr so, daß eine beträchtliche Anzahl von Redaktionsmitgliedern in rechtsextremen Organisationen waren und/oder noch sind?
a) Wie groß ist der derzeitige Anteil von Redaktionsmitgliedern und Mitarbeitern der „Junge Freiheit", die Mitglieder in rechtsextremen Organisationen waren und/oder sind?
b) Wie hat sich der Anteil dieser rechtsextremen Redaktionsmitglieder und Mitarbeiter der „Junge Freiheit" im Laufe der Jahre entwickelt?
c) Ist die Bundesregierung heute bereit, die Angaben des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahre 1994 zu bestätigen, daß mindestens acht Redaktionsmitglieder in rechtsextremen Organisationen waren und/oder sind (vgl. Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, Durchblicke, 1. Jg., 1994, Die Intellektualisierung der „Neuen Rechten" — Die „Junge Freiheit" , S. 16)?
d) Ist die Bundesregierung heute bereit zu bestätigen, daß zu diesem Zeitpunkt 18 weitere Mitarbeiter der „Junge Freiheit" in rechtsextremen Organisationen waren und/oder sind (vgl. Drucksache 13/1119)?
e) Wieso hat die Bundesregierung auf die Tatsache, daß nach Angaben des LfV Berlin Rechtsextremisten in der Redaktion der „Junge Freiheit" entscheidende Positionen besetzen, 1995 bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Gruppe der PDS „Die ,Junge Freiheit' und die Schwierigkeiten der Bundesregierung und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, diese Zeitung politisch einzuordnen", eine Antwort mit der Feststellung verweigert, daß sie zu Berichten einer Landesbehörde nicht Stellung nimmt?
f) Wieso wird im Verfassungsschutzbericht 1995 des Bundes darauf hingewiesen, daß das LfV Nordrhein-Westfalen bei seiner Auswertung der „Junge Freiheit" „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremer Bestrebungen" gefunden habe (Verfassungsschutzbericht, a. a. O., S. 165)?
Hat die Bundesregierung mittlerweile auch tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremer Bestrebungen finden können, und wenn ja, worin sieht sie diese begründet?
Welche Positionen nimmt die „Junge Freiheit" nach Kenntnis der Bundesregierung zur „Konservativen Revolution" ein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
a) antidemokratische,
b) ausländerfeindliche,
c) antisemitische,
d) geschichtsrevisionistische,
e) militaristische Positionen der „Junge Freiheit"?
Werden in der „Junge Freiheit" nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenzen der Nachbarstaaten, vor allem Osteuropas, anerkannt oder werden Ansprüche auf Staatsgebiete Polens, Rußlands, Tschechiens usw. aufrechterhalten?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß die „Junge Freiheit"
a) das Gleichheitsgrundrecht,
b) die Freiheitsgrundrechte,
c) das Grundrecht auf Asyl ablehnt?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß die „Junge Freiheit" gegen Minderheiten agitiert?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Agitationsthemen „Umerziehung" und „Vergangenheitsbewältigung" in der „Junge Freiheit"?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung sowie politischen Ziele und Praxis der „Junge Freiheit"-Leserinnenkreise und -Leserkreise?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bun- desregierung über die Zusammenarbeit und Unterstützung der „Republikaner" durch die „Junge Freiheit"?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Unterstützung von weiteren rechtsextremen Organisationen, Verlagen, Zeitungen durch die „Junge Freiheit"?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der „Junge Freiheit" veranstalteten „Sommer-Universitäten"?