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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Vernehmungen des V-Mannes Klaus Steinmetz (G-SIG: 13011857)

Vernehmende Behörden, Zeugenschutzprogramm für K. Steinmetz, Kosten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/541406. 08. 96

Die Vernehmungen des V-Mannes Klaus Steinmetz

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Zeitschrift „FOCUS" (30/96) berichtete auf Seite 12 darüber, daß der „abgeschaltete" V-Mann, Klaus Steinmetz, „bis in den April" 1996 vom Bundeskriminalamt vernommen worden sei.

„FOCUS" erwähnt auch, daß Klaus Steinmetz auf Geheiß des Verfassungsschutzes die „Sozialhilfe gestrichen" worden wäre: „Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das rheinland-pfälzische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) übernehmen für den mit ihrer Hilfe untergetauchten Mitarbeiter keine Kosten mehr."

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Such, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Bundesregierung allerdings geantwortet, daß „im Zusammenwirken mit den beteiligten Verfassungsschutzbehörden, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes, dem Beschuldigten und seinem Verteidiger die Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, Klaus Steinmetz im März 1996 staatsanwaltschaftlich und richterlich zu vernehmen." (Drucksache 13/4812, S. 9).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat das Bundeskriminalamt (BKA) Klaus Steinmetz nach dem 18. März 1996 vernommen?

a) Wann hat das BKA, wie oft und wie lange Klaus Steinmetz zu welchen Fragen vernommen?

b) In welcher Eigenschaft (als Zeuge oder als Beschuldigter) hat das BKA Klaus Steinmetz vernommen?

2

Ist Klaus Steinmetz seit April 1996 gerichtlich, staatsanwaltschaftlich oder polizeilich vernommen worden?

Wenn ja, wann und wo (in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland)?

3

Waren - das Bundesamt für Verfassungsschutz und - die Bundesanwaltschaft (BAW) über die Vernehmungen des Klaus Steinmetz durch das BKA in der Zeit nach dem 18. März 1996 informiert?

4

Hatte die Zusicherung des „freien Geleits" für Klaus Steinmetz auch nach dem 18. März 1996 Gültigkeit (vgl. Drucksache 13/4812, S. 2)?

Wenn ja, durch wen wurde wann die Gewährung des „freien Geleits" um welchen Zeitraum verlängert?

5

Ist auch nach den Vernehmungen des Klaus Steinmetz durch das BKA in der Zeit nach dem 18. März 1996 von einem dringenden Tatverdacht sowie dem Fortwirken des Haftgrundes der Flucht auszugehen?

6

Haben - die BAW oder - das BKA in den Vernehmungen des Klaus Steinmetz, diesen nach seiner neuen Identität bzw. nach seinem neuen Aufenthaltsort befragt?

a) Wenn ja, wie hat Klaus Steinmetz diese Frage beantwortet, oder hat er die Aussage hierzu (auf welcher Rechtsgrundlage) verweigert?

b) Sofern Klaus Steinmetz hiernach nicht gefragt worden ist, warum wurde er dazu nicht befragt?

7

Worin besteht die angeblich „besondere Gefährdungssituation" des Klaus Steinmetz konkret (Drucksache 13/4812, S. 6), wenn er - entsprechend des gegen ihn gerichteten nationalen Haftbefehls - festgenommen und in einer bundesdeutschen Haftanstalt inhaftiert würde?

8

Wird die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht ad absurdum geführt, wenn sie aufgrund von „Zeugenschutzmaßnahmen" davon absehen müssen, den gegen Klaus Steinmetz gerichteten Haftbefehl zu vollstrecken?

Wenn nein, warum nicht?

9

Wurden die bei den Vernehmungen des Klaus Steinmetz durch das BKA in der Zeit nach dem 18. März 1996 entstandenen Protokolle - der BAW, - dem OLG-Frankfurt bzw. - der Verteidigung von Birgit Hogefeld zur Verfügung gestellt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Werden den Verfahrensbeteiligten des Strafverfahrens gegen Birgit Hogefeld diese Vernehmungsprotokolle nunmehr zur Verfügung gestellt?

10

In dem Zeugenschutzprogramm welcher Behörde befand sich Klaus Steinmetz während seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit nach dem 18. März „bis in den April" 1996?

Sofern Zeugenschutzmaßnahmen zugunsten von Klaus Steinmetz durch das BKA auch nach dem 18. März 1996 durchgeführt worden sind, warum hat die Bundesregierung dann eine entsprechende Frage des Abgeordneten Manfred Such so beantwortet, das BKA habe Klaus Steinmetz Schutzmaßnahmen in diesem Jahr lediglich „vom 11. März 1996 bis 18. März 1996 (,freies Geleit')" gewährt (Drucksache 13/4812, S. 2)?

11

Welchen Inhalts genau ist die Vereinbarung zwischen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), dem BKA, dem BfV und dem LfO Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1993 (vgl. Drucksache 13/4812, S. 2)?

a) Wurde damals bereits über - die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Klaus Steinmetz (am 28. Januar 1994), - das Verleihen einer neuen Identität durch das BfV (am 28. Januar 1994), - das Außerlandesbringen des Klaus Steinmetz, - die Übertragung des Zeugenschutzprogrammes für Klaus Steinmetz an einen Geheimdienst desjenigen Landes, in dem dieser verbleiben sollte, entschieden?

b) Wenn ja, wie lauten die damaligen - u. a. auch vom BKA mitgefaßten bzw. mitgetragenen - Beschlüsse?

12

Welche Kosten entstanden seit dem 17. Juni 1993 durch die Schutzmaßnahmen des Beschuldigten Klaus Steinmetz?

a) Welche Kosten sind vom 11. bis 13. März 1996 bzw. „bis in den April" durch welche Zeugenschutzmaßnahmen zugunsten von Klaus Steinmetz entstanden?

b) Sofern diese Kosten im Ausland (z. B. ausländischen Polizeibehörden oder Nachrichtendiensten) entstehen, welche deutsche Behörde kommt hierfür auf?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Klaus Steinmetz zu irgendeinem Zeitpunkt, während er in einem Zeugenschutzprogramm des BKA bzw. des BfV geführt wurde, Sozialhilfe bezogen hat?

Wenn ja, wann, in welcher Höhe, und durch welches Sozialamt wurden diese Zuwendungen angewiesen?

14

Kosten in welcher Höhe und zu welchem Zweck hat das BfV seit dem Juni 1993 für Klaus Steinmetz übernommen?

Sofern die Darstellung im „FOCUS" zutreffend ist, welche Kosten zugunsten von Klaus Steinmetz wird das BfV zukünftig „nicht mehr" übernehmen?

Bonn, den 23. Juli 1996

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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