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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Berechnungsgrundlagen für die Verkleinerung der Lärmschutzzone im Bereich des militärischen Flughafens Lechfeld (G-SIG: 13011858)

Zählmodus für die Zahl der Flugbewegungen, statistische Erfassung der einzelnen Lärmereignisse, fristgerechtes Überprüfungsverfahren für die Einteilung der Lärmschutzzone für Lechfeld

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.08.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/541509. 08. 96

Berechnungsgrundlagen für die Verkleinerung der Lärmschutzzone im Bereich des militärischen Flughafens Lechfeld

der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits in unserer Kleinen Anfrage vom 4. März 1996 (Drucksache 13/4015) haben wir nach den Gründen für die drastische Verkleinerung der Lärmschutzzonen im Umgriff des militärischen Flughafens Lagerlechfeld gefragt. Die Antwort der Bundesregierung vom 25. März 1996 (Drucksache 13/4204) wirft verschiedene Nachfragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Umfassen die in der Antwort zu der Frage 2 der o. g. Kleinen Anfrage angegebenen Zahlen lediglich die Flugbewegungen des am Standort stationierten Jagdbombergeschwaders 32, oder sind darin auch Flugbewegungen anderer Maschinen enthalten?

2

Wurde von 1992 auf 1993 oder zu einem anderen Zeitpunkt der Zählmodus für die Zahl der Flugbewegungen geändert? Falls ja, in welcher Hinsicht?

3

Werden bei den aktuell durchgeführten Zählungen von Flugbewegungen am Standort Lechfeld auch folgende Maschinen berücksichtigt, die nach konkreten Beobachtungen von Anwohnern immer wieder am Standort starten und landen: A 10, A 6, E-3 A, Alpha-Jets, Maschinen vom Standort Fürstenfeldbruck, Phantoms, externe Tornados (zu erkennen an anderen Staffelwappen)?

4

Wurden und werden Formationsstarts (gleichzeitiger Start von zwei Maschinen) als eine oder als zwei Flugbewegungen gezählt?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß aus Sicht der vom Fluglärm Betroffenen zu den Flugbewegungen, die zu zählen sind, insbesondere auch folgende Lärmereignisse mitgezählt werden müssen: sämtliche Starts und Landeanflüge, Platzrunden (eine Flugbewegung pro Platzrunde), An- und Abtinge platzfremder Maschinen, Scheinangriffe, Hochgeschwindigkeitsüberflüge und alle anderen fliegerischen Aktivitäten?

6

Falls diese Flugbewegungen teilweise nicht statistisch erfaßt werden, weshalb nicht?

7

Sind Flugbewegungen auch aus der Sicht der Bundesregierung gleichzusetzen mit Lärmereignissen?

8

Welche Monate sind mit den in der Antwort zu Frage 5 der o. g. Kleinen Anfrage angegebenen verkehrsreichsten Monaten gemeint, und auf der Grundlage welcher Erkenntnisse wurde 1992 eine Prognose über die Entwicklung des Flugverkehrsaufkommens in den nächsten zehn Jahren erstellt?

9

War insbesondere damals schon bekannt, daß Krisenreaktionskräfte nach Lechfeld verlegt werden würden?

10

Wie sieht die konkrete Berechnung aus, die zur Verkleinerung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Lechfeld geführt hat?

11

Welche Maßzahl ist als „kritische Grenze" für die Verkleinerung anzusehen, und durch welchen Berechnungsmodus kommt eine quantitative Entscheidungsgrundlage für derartige Berechnungen zustande, wenn keine Messungen durchgeführt werden?

12

Wird im Falle des Standortes Lechfeld eine Überprüfung, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm für die Einteilung von Lärmschutzzonen nach fünf Jahren vorgesehen ist, fristgerecht im März 1997 durchgeführt werden?

13

In welcher Form werden im Laufe dieses Überprüfungsverfahrens die betroffenen Anlieger sowie die betroffenen Kommunen beteiligt?

14

Besteht die Absicht, den militärischen Flughafen Lechfeld zu einer NATO-Drehscheibe zu entwickeln?

Bonn, den 6. August 1996

Albert Schmidt (Hitzhofen) Helmut Wilhelm (Amberg) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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