Raumordnungspolitische Prüfung der beabsichtigten Zentralisation der Auslandsbriefverteilung
der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Region Ostbayern (Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz) zählt zu den strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik Deutschland mit hoher Arbeitslosigkeit.
Das Raumordnungsgesetz sieht für den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland die Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur als eines der zentralen Leitbilder vor.
Insbesondere sind dabei in den Räumen, in denen die Lebensbedingungen insgesamt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt wesentlich abfallen („strukturschwache Räume"), die Entwicklungsvoraussetzungen durch sozialverträgliche Wirtschaftsstrukturen sowie ein vielfältiges Angebot von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu verbessern bzw. zu entwickeln.
Der am 27. August 1996 vom Bundeskabinett verabschiedete Referentenentwurf des Baugesetzbuches und der Neuregelung des Rechts der Raumordnung sieht in Artikel 2 § 4 Abs. 3 ausdrücklich die Bindung von juristischen Personen des Privatrechts bei überwiegender Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - also auch Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG - an diese Leitziele vor.
Dennoch beabsichtigt die Deutsche Post AG nach vorliegenden Informationen, die Auslandsbriefverteilung der aus Oberösterreich ankommenden und für das Bundesgebiet bestimmten Briefsendungen in Regensburg aufzulösen und deren Aufgaben nach Frankfurt und München zu verlagern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist es richtig, daß die Auslandsbriefverteilung der aus Oberösterreich kommenden Briefe mit Zielorten im Bundesgebiet in Regensburg aufgelöst werden soll und deren Aufgaben nach Frankturt und München verlagert werden sollen?
Wurden hierbei raumordnungspolitische Gesichtspunkte einer vorrangigen Verlagerung von Arbeitsplätzen in strukturschwache Gebiete wie Ostbayern anstelle einer Konzentration in Ballungsräumen geprüft?
Wurde bei der Entscheidung außerdem berücksichtigt, ob es verkehrspolitisch sinnvoll ist, aus Oberösterreich ankommende Post nicht grenznah zu bearbeiten, sondern erst durch die halbe Bundesrepublik Deutschland zu transportieren?
Wenn ja, warum kamen diese Gesichtspunkte nicht zum Tragen?
Wie viele Arbeitsplätze sind gegebenenfalls betroffen?
Wurde insbesondere unter Raumordnungsgesichtspunkten berücksichtigt, daß der Raum Regensburg bereits in den letzten beiden Jahren durch Wegverlagerung von Arbeitsplätzen der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG massiv in seiner Arbeitsplatzstruktur beeinträchtigt worden ist?