Einnahmen aus Nebentätigkeiten der medizinischen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Chefärztinnen und Chefärzte
der Abgeordneten Monika Knoche, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein Großteil medizinischer Universitätsprofessorinnen und -professoren sowie Chefärztinnen und Chefärzte haben neben ihrem regulären Gehalt Nebeneinnahmen, die teilweise exorbitant sind und sich auf Millionenbeträge belaufen. In der aktuellen Debatte und Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen und die durch die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung vorgesehenen Leistungsausgrenzungen aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Wegfall des Zuschusses beim Zahnersatz für nach dem 31. Dezember 1978 geborenen Versicherten, Wegfall des Zuschusses zur Brillenfassung) sind diese kaum verständlich. Zumindest ein Teil der Nebeneinkünfte müßte den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele medizinische Universitätsprofessorinnen und -professoren sowie Chefärztinnen und Chefärzte von öffentlichrechtlichen Krankenhäusern sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern beschäftigt? Wie viele davon sind Männer, wie viele Frauen? Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt dieser Personengruppe einschließlich Zulagen, Urlaubsgeld u. ä. in den einzelnen Bundesländern? Wie hat sich dieses seit 1990 entwickelt? Welchen prozentualen Anteil haben diese Gehälter an den Personalausgaben der Krankenhäuser?
Welche Art von Nebentätigkeiten üben medizinische Universitätsprofessorinnen und -professoren nach Erkenntnissen der Bundesregierung aus, und wie viele Stunden werden im Monat durchschnittlich für diese Tätigkeiten aufgebracht? Welche Art von Nebentätigkeiten üben Chefärztinnen und Chefärzte von öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern aus, und wie viele Stunden werden im Monat durchschnittlich für diese Tätigkeiten aufgebracht? Wie verteilen sich die Nebentätigkeiten jeweils auf die einzelnen Fachdisziplinen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Höhe die Einnahmen aus den Gesamtnebentätigkeiten der Universitätsprofessorinnen und -professoren in den einzelnen Bundesländern haben; wie sich die Anzahl der Professorinnen und Professoren auf die Einkommensklassen – bis 100 000 DM, – bis 500 000 DM, – bis 1 000 000 DM, – bis 2 500 000 DM, – bis 5 000 000 DM, – bis 10 000 000 DM, – über 10 000 000 DM in den einzelnen Bundesländern verteilt; wie sich die Einnahmen aus Nebentätigkeiten auf die einzelnen Fachdisziplinen verteilen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Höhe die Einnahmen aus den Gesamtnebentätigkeiten der Chefärztinnen und Chefärzte der öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern in den einzelnen Bundesländern haben; wie sich die Anzahl der Chefärztinnen und Chefärzte auf die Einkommensklassen – bis 100 000 DM, – bis 500 000 DM, – bis 1 000 000 DM, – bis 2 500 000 DM, – bis 5 000 000 DM, – bis 10 000 000 DM, – über 10 000 000 DM in den einzelnen Bundesländern verteilt; wie sich diese auf die einzelnen Fachdisziplinen verteilen?
Wie haben sich die Brutto-Nebeneinnahmen der medizinischen Universitätsprofessorinnen und -professoren sowie der Chefärztinnen und Chefärzte seit 1990 nach Erkenntnissen der Bundesregierung entwickelt?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Abgaben bezogen auf die Einkommenshöhe in den jeweiligen Bundesländern? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern die von der öffentlichen Hand getätigten Investitionen für medizinische Geräte in den Abgaben berücksichtigt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Kassenarten die Nebeneinnahmen von Universitätsprofessorinnen und -professoren sowie Chefärztinnen und Chefärzten kommen? Wie verteilen sich die Nebeneinnahmen auf die gesetzliche Krankenversicherung und auf die private Krankenversicherung?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, aus den Erkenntnissen über die Nebeneinkünfte von medizinischen Universitätsprofessorinnen und -professoren sowie Chefärztinnen und Chefärzten politische Konsequenzen zu ziehen und dies in Gesetzesvorlagen im Rahmen der Gesundheitspolitik zu berücksichtigen?