Abschiebung von Asylbewerbern trotz Folter
der Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung die in der Sendung „Abschiebung trotz Folter" (NDR/Panorama vom 22. August 1996) getroffene Feststellung bekannt, daß mehr als die Hälfte der vom Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin als Folterüberlebende bewerteten Patienten vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weder als Asylberechtigte anerkannt wurden noch in diesen Fällen Folter als Abschiebehindernis gesehen wurde, und reagiert sie hierauf?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung insbesondere vor dem Hintergrund, daß der Artikel 16 a des Grundgesetzes expressis verbis den politisch Verfolgten Asyl zuerkennt und Folter die extremste Form von Verfolgung ist?
Ist der Bundesregierung die Auffassung von Experten (z. B. Mitarbeitern von Behandlungszentren für Folteropfer) bekannt, wonach Folteropfer häufig nicht in der Lage sind, über ihre Qualen zu sprechen bzw. sie schlüssig zu beschreiben, da sie oftmals auch psychisch zerstört worden sind, und wie steht sie zu dieser Auffassung?
Wie werden die Entscheiderinnen und Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unter diesem Gesichtspunkt psychologisch geschult, erfahren alle Entscheiderinnen und Entscheider ggf. eine solche Schulung, und wenn nein, warum nicht?
Welche psychosozialen Zentren für Flüchtlinge bzw. für Folteropfer wurden in den vergangenen Jahren mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt unterstützt, und welche Zentren sollen 1997 unterstützt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß psychosoziale Zentren für Flüchtlinge bzw. Folteropfer dringend erforderlich sind, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für 1997 geplante Streichung aller Zuschüsse für derartige psychosoziale Zentren in mehreren Bundesländern?