Deutsch-mexikanische Beziehungen und Menschenrechte in Mexiko
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Dr. Willibald Jacob, Steffen Tippach und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben in jüngster Zeit Anstrengungen unternommen, die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mexiko zu intensivieren. Im November 1995 weilte eine Delegation des Deutschen Bundestages in diesem Land. Ende April 1996 war der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, Gast in Mexiko. Mitte September stattete Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl dem Land einen Besuch ab. Seit mehreren Monaten ist ein Freihandelsabkommen im Gespräch, das zwischen der Europäischen Union und Mexiko abgeschlossen werden soll.
Als Anfang 1994 der von dem „Zapatistischen Heer der Nationalen Befreiung" (EZLN) angeführte Aufstand im südlichen Bundesstaat Chiapas begann und die mexikanische Armee in die Aufstandsgebiete vorrückte, haben sich das Europaparlament und die Bundesregierung dafür ausgesprochen, eine friedliche Lösung des Konflikts zu suchen und dabei die kulturellen und sozialen Rechte der indigenen Völker, die in dieser Region leben, zu respektieren.
Seitdem existiert zwar offiziell ein Waffenstillstand zwischen der mexikanischen Armee und der EZLN, auch fanden Gespräche zwischen beiden Seiten statt, deren offizielles Ziel eine friedliche Lösung des Konfliktes ist. Während der Verhandlungen ist jedoch die mexikanische Armee immer weiter in die von der EZLN kontrollierten oder stark beeinflußten Gebiete vorgerückt und hat im Indigena-Gebiet Stützpunkte und Kasernen errichtet oder solche ausgebaut. Insgesamt sollen mehr als 30 000 Mann der mexikanischen Armee in diesen Gebieten stationiert sein. Hinzu kommt eine große Zahl von Mitgliedern der Spezialeinheiten.
Am 2. September 1996 hat die EZLN die Gespräche mit der Regierung suspendiert. Sie hat dabei Staatschef Ernesto Zedillo beschuldigt, eine Politik zu betreiben, die von „Rassismus und Intoleranz" geprägt sei; die Regierung verstoße gegen bereits bestehende Teilabkommen über „Rechte und Kultur der Ureinwohner". Die EZLN forderte als Vorbedingung für die Wiederaufnahme der Gespräche, die Regierung müsse das Klima der Verfolgung und der Einschüchterung der indianischen Landbevölkerung durch Armee und Polizei beenden und die von den Großgrundbesitzern gebildeten „Weißen Garden" in Chiapas auflösen.
Wird zusätzlich der mit dem Revolutionären Volksheer (EPR) neu entstandene Aufstandsherd in drei Bundesstaaten berücksichtigt, dann drohen die militärischen Konflikte in diesem Land erneut zu eskalieren.
Der Hintergrund für diese zugespitzte politische Entwicklung ist zum einen in der Tatsache zu suchen, daß sich in Mexiko die soziale und wirtschaftliche Krise - und mit ihr Armut und Elend - verschärften und u. a. seit Anfang 1994 - mit Eintritt Mexikos in die Nordamerikanische Freihandelszone NAFTA - knapp eine Million Arbeitsplätze zerstört und die Realeinkommen um gut 30 Prozent reduziert wurden. Der „Rheinische Merkur" bilanzierte diese Situation wie folgt: „Der Neoliberalismus in Mexiko kann als ,à la carte' bezeichnet werden ... Nur wenige reiche Familien, knapp 24, laut Schätzung unterschiedlicher Informationsquellen, können wirklich einen Nutzen davon haben... Der restliche Teil der Bevölkerung zeigt deutliche Armutssymptome" (13. September 1996) .
Auf der anderen Seite kommt es zu einer kontinuierlichen Militarisierung der Gesellschaft, die mit erheblichen Verletzungen der Menschenrechte verbunden ist. Claudio Grossmann, der Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation der Organisation Amerikanischer Staaten (CIDH) sprach von einer „wachsenden Beteiligung der Militärs in allen politischen Bereichen, welche die CIDH beunruhigt" . Aufgezählt wird, daß an der Spitze der Sondereinheit „Judiciales" - auf Bundesebene ebenso wie auf Ebene des Bundesstaates Mexico D. F. - „offizielle Vertreter des Heeres" stünden, daß dasselbe der Fall wäre beim Sekretariat für öffentliche Sicherheit der Bundeshauptstadt und bei einer weiteren Sondereinheit. Insgesamt beliefe sich die Stärke der „Sondereinheiten" auf 83 000 Mann, alle unter dem ungewöhnlichen Kommando von Militärs stehend (nach:,,proceso" 28. Juli 1996).
Ein ähnliches Bild zeichne sich für das ganze Land ab: „In 19 von 32 Bundesstaaten stehen an der Spitze der Polizeieinheiten ehemalige und aktive Militärs." In dem selben Blatt wird die Menschenrechtsorganisation Human Right Watch Washington mit der Warnung zitiert, daß diese Militarisierung gravierende Folgen für die Menschenrechtslage haben werde: „Die Militärs kennen bereits ihres Berufs wegen andere Aufgaben und Ziele wie die Politik. Militärs sind dazu da, zu kämpfen und mit Waffen zu verteidigen. Sie kennen einen Feind, und ihr Ziel ist es, diesen Feind zu zerstören. Doch genau dies ist nicht das Ziel der Politik."
Wiederholt mußte in den letzten Jahrzehnten festgestellt werden, daß die Menschenrechte in Mexiko verletzt werden. So verübte 1968 auf dem „Platz der drei Kulturen" , im Stadtteil Tlatelolco, das mexikanische Militär ein Massaker an friedlich demonstrierenden Studentinnen, Studenten und Jugendlichen. Heute noch wird in Mexiko bei dem Stichwort „Tlatelolco" gemeinhin die Erinnerung an das Massaker hervorgerufen, bei dem mehr als 500 Menschen getötet wurden. Seit diesem Ereignis kam es zu einer fast kontinuierlichen Verschlechterung der Menschenrechtssituation. Heute zählen mehrere hundert Menschen zu den „Verschwundenen" . Die PRD-Abgeordnete Rosario Ibarra, deren eigener Sohn „verschwunden" ist und vermutlich von „Sicherheitskräften" getötet wurde, hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten dutzende solcher Fälle ans Licht der Öffentlichkeit gebracht und gilt als „Mutter der Verschwundenen" .
Amnesty International vermeldete für das Jahr 1995, daß die „Verstöße gegen die Menschenrechte" in Mexiko im Jahr 1995 zugenommen haben. Amnesty International warf den mexikanischen Behörden „Morde, willkürliche Erschießungen, Folter, Inhaftierung ohne Rechtsgrundlage, die Erpressung von Geständnissen und Verschwindenlassen von Menschen" vor. In dem Bericht der Organisation werden den Streitkräften schwere Verfehlungen bei ihrer Offensive gegen die EZLN in Chiapas im Februar 1995 angelastet, darunter Angriffe auf Oppositionspolitiker, Menschenrechtler sowie Ungerechtigkeiten gegen die indigene Bevölkerung und illegale Einwanderer. Amnesty International listete allein für den Bundesstaat Guerrero 40 Fälle von „Tötungen ohne Rechtsgrundlage" durch Polizei und Militär auf (AP-Meldung vom 16. November 1995).
Die Bundesregierung hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 13/5366) selbst von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko gesprochen und als „Urheber vor allem die Sicherheitskräfte, insbesondere die Justizpolizei" genannt. Sie stellte darüber hinaus fest: „Den Sicherheitskräften werden nach wie vor willkürliche Verhaftungen, körperliche Mißhandlungen und Folter zur Erzwingung von Geständnissen vorgeworfen sowie willkürliche Erschießungen bei Polizeieinsätzen.”
In den vergangenen Monaten sind wenige Bemühungen der Bundesregierung bekannt geworden, auf diese sich verschärfende Situation in Mexiko hinzuweisen, die Einhaltung der Menschenrechte einzuklagen und auf eine friedliche Lösung der Auseinandersetzungen insbesondere in den Gebieten mit einem großen Anteil von Indigena (Ureinwohnern) zu drängen. Vielmehr hat der Bundesminister des Auswärtigen in seiner am 29. April 1996 in Mexiko gehaltenen Rede „Deutschland - Mexiko, Europa - Lateinamerika: Partnerschaft mit Zukunft" u. a. ausgeführt: „Vom Rio Grande bis nach Feuerland ist diese Region zu einer Zone des Friedens geworden. Lateinamerika weist unter allen Weltregionen die geringsten Rüstungsausgaben auf. Es ist heute praktisch kernwaffenfreie Zone. Mexiko hat dabei - der ,Tlatelolco' sagt es - eine Vorreiterrolle gespielt" (Zitat nach dem Redemanuskript). Ein kritisches Wort zur Menschenrechtssituation in Mexiko ist in diesem Redemanuskript nicht zu finden. Vor dem Besuch von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl wurde lediglich festgestellt, der Bundeskanzler werde sich bei seinem Besuch u. a. in Mexiko „in den politischen Gesprächen dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für den Handelsaustausch und für die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik, im Umweltschutz und im-Bereich der kulturellen Beziehungen weiter zu verbessern" (Pressemitteilung der Bundesregierung vom 9. September 1996). Nach dem Besuch war einem Bericht der Korrespondentin Rita Neubauer folgendes zu entnehmen, „das Thema Gewalt und der Auf standsbewegungen, die seit zwei Jahren Mexikos politische Stabilität erschüttern, wischte Kohl nonchalant vom Tisch. Man würde ja nicht zu Investitionen aufrufen, so diktierte er Journalisten ins Notizbuch, wenn man kein Vertrauen in Mexiko hätte" (u. a. „Kölner Stadtanzeiger" vom 23. September 1996).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
In welcher Form und wann hat die Bundesregierung seit Beginn der militärischen Auseinandersetzung im Bundesstaat Chiapas öffentlich zu der Menschenrechtssituation in Mexiko im allgemeinen und zu den Rechten der indigenen Völker in dem Land im besonderen Stellung genommen (bitte Kurzwiedergabe der Aussage mit Quelle und Datum)?
In welcher Form hat die Bundesregierung öffentlich Stellung genommen zu den Menschenrechtsverletzungen, die es im Zusammenhang mit dem Bruch des Waffenstillstands durch die Regierungsseite und mit der Offensive der mexikanischen Armee im Frühjahr 1995 gab (bitte Kurzwiedergabe der Aussage und Quelle mit Datum nennen)?
In welcher Form hat sich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, anläßlich seines Besuchs in Mexiko zu diesem Thema geäußert (bitte Quelle nennen und Kurzwiedergabe der Aussage)?
In welcher Form hat sich Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl anläßlich seines Besuchs in Mexiko zu diesem Thema geäußert (bitte Quelle nennen und Kurzwiedergabe der Aussage)?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die zitierte Äußerung des Bundesministers des Auswärtigen in Mexiko, ganz Lateinamerika sei eine ,,Zone des Friedens", der Feststellung der Bundesregierung, wonach es in Mexiko erhebliche Menschenrechtsverletzungen, Folter und Erschießungen durch die Sicherheitskräfte gibt, widerspricht?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß der Verweis des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, in seiner Rede in Mexiko am 29. April 1996 auf „Tladelolco" im Zusammenhang mit der eingegangenen Verpflichtung der lateinamerikanischen Staaten auf Atomwaffenfreiheit verstanden werden konnte, zumal in Mexiko bei diesem Stichwort die Association an das Massaker des Jahres 1968 erweckt wird?
Verfügt die Bundesregierung, die in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, Klaus Barthel und der Fraktion der SPD (Drucksache 13/5173) erklärte, sie sei bestrebt, „den engen Kontakt zu den Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen ... weiter auszubauen" (Drucksache 13/5367), über solche Kontakte in Mexiko und insbesondere im Bundesstaat Chiapas, und wenn ja, in welcher Form und mit welcher Organisation, Gruppe bzw. Personen?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung von der EZLN bzw. von dem neu gebildeten politischen Arm des „Zapatistischen Heeres der Nationalen Befreiung", der FZLN?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung von dem „Revolutionären Volksheer" EPR und den von diesem zu verantwortenden militärischen Aktionen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das „Internationale Treffen gegen Neoliberalismus und für eine menschliche Gesellschaft", das die FZLN/EZLN Ende Juli 1996 im Indigena-Gebiet in Chiapas durchführten und an dem rd. 100 in der Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen als Gäste teilnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vermittlungsbemühungen, die von der Nationalen Vermittlungskommission (CONAI) unter Vorsitz von Bischof Samuel Ruiz unternommen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Suspendierung der genannten Vermittlungsbemühungen vom 2. September 1996?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung von Bischof Samuel Ruiz, einen „nationalen Friedensdialog" durchzuführen, an dem beide Guerilla-Organisationen (EZLN und EPR) und das mexikanische Militär beteiligt werden sollten, und seine Auffassung, der Dialog dürfe sich nicht auf das Konfliktgebiet in Chiapas beschränken?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion der mexikanischen Regierung auf diesen Vorschlag von Bischof Samuel Ruiz, wonach dieser mit einem solchen Vorschlag „seine Kompetenzen" überschreite?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich aktuell 16 sogenannte mutmaßliche Zapatisten („presuntos zapatistas") in Untersuchungshaft bzw. in Strafhaft befinden, obgleich die mexikanische Regierung zugestimmt hat, daß während der Zeit des Dialogs keine Verhaftung von Zapatisten stattfinden würde, und obgleich die „Suspendierung" dieses Dialogs juristisch nicht seiner Aufhebung gleichkommt?
Gibt es eine offizielle Einladung der Bundesregierung, die gegenüber einer mexikanischen Persönlichkeit, die sich in besonderem Maß um eine friedliche Lösung in Chiapas bemühte, ausgesprochen wurde, und wenn ja, wem gilt diese?
Hat die Bundesregierung auf andere Weise Signale gesetzt, die den zunächst eingeleiteten Prozeß einer friedlichen Lösung der Konflikte in den mexikanischen Indigena-Gebieten unterstützen könnten, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung respektive das Auswärtige Amt darauf hingewirkt, daß die Delegation des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages, die im November 1995 u. a. Mexiko besuchte, nicht, wie von Teilnehmern der Delegation vorgeschlagen, einen demonstrativen Besuch im Bundesstaat Chiapas abstattete?
Wird die Bundesregierung zukünftigen Delegationen des Deutschen Bundestages empfehlen, einen Besuch in Chiapas, z. B. bei Bischof Samuel Ruiz, vorzunehmen, um damit der mexikanischen Regierung das deutsche Engagement für eine friedliche Lösung und für die Einhaltung der Menschenrechte zu signalisieren?
Wird die Bundesregierung, die sich zusammen mit dem Deutschen Bundestag vehement für die demokratischen und kulturellen Rechte des tibetanischen Volkes ausgesprochen hat, vergleichbare öffentliche Worte finden und vergleichbare Aktivitäten entwickeln, um die Respektierung der Rechte der indigenen Völker in Mexiko einzuklagen?
Wurde die Entscheidung der mexikanischen Regierung für eine Teilnahme Mexikos an der Expo 2000 in Hannover durch finanzielle Hilfen von deutscher Seite begünstigt?
Wenn ja, in welcher Art und Weise wurde diese finanzielle Hilfe gewährt?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem geplanten Freihandelsabkommen Mexiko-EU und der Menschenrechtsfrage, und wenn ja, welchen?
Ist der Bundesregierung eine im November 1995 gegenüber der Delegation des Deutschen Bundestages von einem Staatssekretär der mexikanischen Regierung angeführte Studie bekannt, wonach im Fall des Zustandekommens des Freihandelsabkommens EU-Mexiko die mexikanische Seite für 3 Mrd. US-Dollar mehr Waren in der EU, die EU für 5 Mrd. US-Dollar mehr Waren in Mexiko werde absetzen können?
Wenn ja, welchen Charakter hat diese Studie (ist sie öffentlich zugänglich)?
Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung sich Kenntnis von der genannten Studie, die auch in der mexikanischen Presse unter Berufung auf einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zitiert wird („La Jornada" vom 31. Juli 1996 und „La Jornada" vom 5. August 1996), zu verschaffen?
Hält die Bundesregierung ein Handelsabkommen, bei welchem im Vorfeld deutlich ist, daß eines der vertragsschließenden Länder dabei ein Handelsbilanzdefizit einfahren wird, für dieses Land für attraktiv, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Hat die Bundesregierung jemals ein Handelsabkommen abgeschlossen, bei dem bereits im Vorfeld absehbar war, daß die Bundesrepublik Deutschland aufgrund dieses Abkommens ein Handelsbilanzdefizit einfahren würde?
Trifft der Korrespondentenbericht von Rita Neubauer (Kölner Stadtanzeiger vom 23. September 1996) zu, wonach sich Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in Mexiko unter dem Gelächter von deutschen und mexikanischen Unternehmern „humorig" über „die deutsche Freizeitgesellschaft" geäußert hat?