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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umweltschadstoffe in natürlichen Mineralwässern (G-SIG: 13010453)

Belastung von Mineralwasser durch Pestizide, Schwermetalle und Mikroorganismen, Aufbereitung mit Ozon und Aktivkohlefiltern, EG-Mineralwasserrichtlinie

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

23.06.1995

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 13/125302. 05. 95

Umweltschadstoffe in natürlichen Mineralwässern

der Abgeordneten Susanne Kastner, Klaus Lennartz, Michael Müller (Düsseldorf), Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Wolfgang Behrend, Friedheim Julius Beucher, Lilo Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Barbara Hendricks, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Georg Pfannenstein, Otto Schily, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Ilse Schumann, Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Reinhard Weis (Stendal), Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Wolfgang Wodarg

Vorbemerkung

Parallel zur EG-Trinkwasserrichtlinie soll auch die EG-Richtlinie über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern novelliert werden.

Im Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Mineralwasserrichtlinie werden lediglich einheitliche Anforderungen für mikrobiologische und organoleptische Stoffe (zum Beispiel Geruch, Geschmack) festgesetzt. Grenzwerte für Parameter, die für Trinkwasser selbstverständlich sind, wie Nitrat, Pflanzenschutzmittel oder Arsen und andere Schwermetalle, werden nicht benannt. Ständige Kontrollen, die für Trinkwasser vorgeschrieben sind, sind für Mineralwasser nicht geregelt. Eine Aufbereitung des Mineralwassers soll in Zukunft auch mit Ozon zulässig sein.

Bei einer Anhörung über die EG-Mineralwasserrichtlinie wurde auch über die Behandlung mit Aktivkohlefiltern gesprochen, obwohl dies nicht mit der „ursprünglichen Reinheit" des „natürlichen Mineralwassers" zu vereinbaren ist. Bei der Zulassung von Brunnen werden in den Ländern auch unterschiedliche Grenzwerte für Nitrat zugrunde gelegt, obwohl beim natürlichen Mineralwasser eigentlich keine Belastung zu erwarten wäre.

Es fragt sich, ob und wieweit sich natürliches Mineralwasser noch deutlich von gewöhlichem Trinkwasser unterscheidet, weil es aufgrund der unterirdischen Herkunft vor jedem Verunreinigungsrisiko geschützt ist, wie es die EG-Richtlinie definiert. Wenn bei belasteten Trinkwasserbrunnen die Verteilung von Mineralwasser vorgeschrieben wird, ohne daß die Belastung des Mineralwassers mit Nitrat oder Pestiziden untersucht werden muß, ist dies schwer verständlich.

Da die Mineralwasserrichtlinie auf Artikel 100 a basieren soll, besteht die Gefahr, daß zukünftig nationale Sonderregelungen zum Gesundheitsschutz ausgeschlossen werden und belastete Mineralwässer importiert werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belastung von Mineralwasserbrunnen mit Schadstoffen, z. B. Nitrat, Pflanzenschutzmitteln, Arsen und anderen Schwermetallen in Deutschland?

2

In welchen Fällen wurde bisher der Handel mit Mineralwasser beschränkt oder untersagt wegen einer Gesundheitsgefährdung?

3

Welche mikrobiologischen Belastungen sind bei abgefülltem Mineralwasser zulässig?

4

Seit wann und warum wurde die Angabe eines Haltbarkeitsdatums für Mineralwasser vorgeschrieben?

5

Welche Behandlungsmethoden sind in Deutschland für Mineralwasser erlaubt, und welche werden angewendet?

6

Warum soll in Zukunft die Ozonbehandlung zusätzlich erlaubt werden, und wie müßte dies eindeutig geregelt werden?

7

Warum und wo wird Mineralwasser in Deutschland mit ozonhaltiger Luft und Aktivkohlefilter aufbereitet?

8

Warum wurden bisher keine Grenzwerte für bestimmte Umweltschadstoffe im Mineralwasser festgelegt, und wird sich die Bundesregierung bei der Novellierung der EG-Richtlinie dafür einsetzen?

9

Wie sieht die Bundesregierung die Tatsache, daß in den einzelnen Bundesländern die Zulassung von Mineralwasserbrunnen aufgrund unterschiedlicher Grenzwerte u. a. für Nitrat vorgenommen wird, obwohl die Tatsache, daß Nitrat festgestellt wird, eine Zulassung eigentlich ausschließt?

10

Wie oft müssen Mineralwässer auf gesundheitsgefährdende Umweltschadstoffe untersucht werden, und sollten Werte, Meßverfahren und Untersuchungshäufigkeit denen für Trinkwasser entsprechen?

11

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer umfassenden Kennzeichnung einer Behandlung der Mineralwässer, insbesondere, ob sie z. B. mit Ozon oder Aktivkohlefilter behandelt wurden?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über angeblich hohe Benzolbelastungen in Mineralwässern, die in Plastikflaschen in Tankstellen verkauft werden?

13

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, daß Mineralwasser, das als Ersatz für belastetes Trinkwasser verteilt wird, wenigstens den Anforderungen für Trinkwasser entsprechen sollte?

14

Wie kann bei Zugrundelegung des Artikels 100 a für die EG-Mineralwasserrichtlinie künftig eine Beibehaltung hoher Anforderungen oder deren Verbesserungen in der deutschen Mineralwasser-Verordnung gewährleistet werden, und wie können Importe belasteter Mineralwässer aus anderen Ländern verhindert werden?

Bonn, den 2. Mai 1995

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