Inverkehrbringen von gentechnisch veränderter Soja
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Marion Caspers-Merk, Ernst Bahr, Doris Barnett, Wolfgang Behrendt, Rudolf Bindig, Christel Deichmann, Peter Dreßen, Freimut Duve, Gernot Erler, Annette Faße, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Norbert Gansel, Monika Heubaum, Reinhold Hiller (Lübeck), Stephan Hilsberg, Ingrid Holzhüter, Gabriele Iwersen, Ilse Janz, Susanne Kastner, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Detlev von Larcher, Christa Lörcher, Dr. Christine Lucyga, Winfried Mante, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Manfred Opel, Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Dr. Eckhart Pick, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, Reinhold Robbe, Dr. Hansjörg Schäfer, Heinz Schmitt (Berg), Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lydia Westrich, Dr. Wolfgang Wodarg, Hanna Wolf (München)
Vorbemerkung
Im April 1996 erteilte die EU-Kommission die Vertriebsgenehmigung für gentechnisch veränderte Soja-Bohnen der Firma Monsanto. Die gentechnische Veränderung der Soja bewirkt eine Toleranz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat. Die Genehmigung erfolgte gemäß des Verfahrens nach Artikel 21 der Richtlinie 90/220/EWG. Während verschiedene Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie Dänemark, Niederlande, Österreich, Schweden und Finnland Kritik an der Entscheidung der EU-Kommission übten, da die Genehmigung keine Verpflichtung miteinschloß, auf die gentechnische Veränderung hinzuweisen, erhob die Bundesrepublik Deutschland keine Einwände. Das in der Bundesrepublik Deutschland für die Stellungnahme nach Artikel 21 der Richtlinie 90/220/EWG zuständige Robert-Koch-Institut, eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit, hielt eine Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Soja als „gentechnisch modifiziert" für überflüssig.
Gemäß des Antrages der Firma Monsanto und des Zulassungsbescheides der EU-Kommission dürfen die Bohnen nicht in Europa angebaut werden, sondern lediglich zu Nahrungs- und Futtermittel weiterverarbeitet werden. Der Zeitpunkt der Genehmigung zur Vermarktung der gentechnisch veränderten Soja war nicht zufällig, da die Soja-Aussaat im Frühjahr in den USA bevorstand und man dort Planungssicherheit hinsichtlich des Europageschäfts wünschte.
Nachdem die Ernte der gentechnisch veränderten Soja nun eingeholt ist und wie zu erwarten nach Europa exportiert wird, regt sich Widerstand gegen den Import dieser Soja-Bohnen. Ein Vorteil aufgrund des Anbaus gentechnisch veränderter Soja-Bohnen für Gesundheit und Umwelt ist nicht erkennbar; im Gegenteil ist die großflächige Anwendung von Totalherbiziden nachteilig für den Grundwasser-, Boden-, Natur- und Artenschutz. Mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind nicht auszuschließen.
Die Verunsicherung weiter Kreise der Bevölkerung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß gentechnisch veränderte Soja nicht zu unterscheiden ist von nicht gentechnisch veränderter Soja und gemeinsam zu Nahrungs- und Futtermitteln weiterverarbeitet wird. Dies ist möglich, da keine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Soja vorhanden ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen31
Stimmt die Bundesregierung zu, daß nach Richtlinie 90/220/EWG nur solche Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn dieses keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zur Folge hat?
a) Stimmt die Bundesregierung zu, daß nach Richtlinie 90/220/EWG Artikel 11 Abs. 1 der Anmelder für das Inverkehrbringen in der Regel Informationen gemäß Anhang III der Richtlinie beizubringen hat und dieser Anhang in Nummer B.5 einen geeigneten Vorschlag für die Etikettierung, der auf die gentechnische Veränderung gemäß Nummer A.1 hinweist miteinschließt?
b) Stimmt die Bundesregierung zu, daß unter bestimmten Bedingungen, wie sie in Artikel 11 Abs. 1 letzter Satz aufgelistet sind, auf Antrag des Anmelders auf eine Etikettierung verzichtet werden kann?
c) Stimmt die Bundesregierung zu, daß der Verzicht auf eine Etikettierung nicht zwingend erfolgen muß, auch wenn die Bedingungen gemäß Artikel 11 Abs. 1 letzter Satz nach Ansicht der EU-Kommission erfüllt sind?
Wie verträgt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit der Etikettierung gemäß Richtlinie 90/220/EWG - auch wenn von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, die Voraussetzung für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 4 Abs. 1 ist, ausgegangen wird - mit ihrer mehrfach wiederholten Auffassung, eine Kennzeichnung könne nur gefordert werden, wenn dies zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geboten sei?
a) Hält die Bundesregierung ihre im Zusammenhang mit der Diskussion um die Novel-Food-Verordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten) öffentlich bekundete Auffassung, sie trete für eine Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten ein, aufrecht?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es widersprüchlich ist, grundsätzlich für eine solche Kennzeichnungspflicht einzutreten, aber im Falle von Lebensmitteln, die Verarbeitungsprodukte aus gentechnisch veränderter Soja enthalten, eine Kennzeichnungspflicht abzulehnen?
Wie verträgt sich die mehrfach von der Bundesregierung geäußerte Auffassung, gentechnisch veränderte Nahrung sei zu kennzeichnen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen mit der Befürwortung des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Soja, die nicht als solche gekennzeichnet ist?
a) Von welchen Erwägungen ließ sich die Bundesregierung leiten, als sie dem Antrag auf Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Soja zustimmte?
b) Welche Mitgliedstaaten haben aus welchen Gründen Bedenken gegen das Inverkehrbringen dieser Soja geltend gemacht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Bedenken?
Aus welchem Grunde schließt die Bundesregierung mit Sicherheit aus, daß gentechnisch hergestelltes Soja auch langfristig zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit (beispielsweise bei Allergikern) führen wird vor dem Hintergrund, daß die durchgeführten Verfütterungstests an Tieren der Firma Monsanto nur über maximal zehn Wochen liefen?
Welche Untersuchungen und Forschungsergebnisse jenseits der von Monsanto durchgeführten Tests liegen der Bundesregierung vor, die ausschließen, daß gentechnisch veränderte Soja gesundheitliche Risiken, beispielsweise allergene Potentiale, in sich bergen?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob es Verfahren auf DNA-Ebene gibt, um gentechnisch veränderte Soja als Bestandteil von Lebensmitteln zu identifizieren?
b) Gibt es Verfahren, die es ermöglichen, das durch gentechnische Veränderung in Soja exprimierte Protein in Lebensmitteln nachzuweisen?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele verschiedene Nahrungsmittel und Produkte für den menschlichen Bedarf Soja enthalten?
Liegen ihr Erkenntnisse vor, welcher Anteil beispielsweise der in der Bundesrepublik Deutschland vertriebenen Backwaren, Fleischwaren, Margarinen und Speiseöle unter Verwendung von Soja hergestellt werden?
b) Hält die Bundesregierung die Substitution natürlicher Soja durch gentechnisch veränderte Soja bei jedem dieser Produkte für gesundheitlich unbedenklich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aufgrund der Vielzahl der Produkte, in die Soja Eingang findet, nicht nachzuvollziehen ist, wo gentechnisch verändertes Soja verwendet wurde?
Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellten Umfrage, demzufolge nur 5 % (7 %) der bundesdeutschen Bevölkerung West (Ost) auf die Frage, ob sie bereit wären, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu kaufen, mit „ja" antworteten vor dem Hintergrund, daß es im Falle der gentechnisch veränderten Soja, die 1. vermischt mit herkömmlicher Soja weiterverarbeitet wird, 2. nicht gekennzeichnet ist, weiten Teilen der Bevölkerung faktisch unmöglich ist, gemäß ihrer eigenen Vorstellungen die Auswahl ihrer Lebensmittel vorzunehmen?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß herbizidresistente Pflanzen einen unbedenklicheren Umgang mit Herbiziden nach sich ziehen können, da eingesetzte Pflanzengifte der Nutzpflanze nicht mehr schaden können?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine vermehrte Ausbringung von Herbiziden unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit nicht wünschenswert ist?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der überwiegende Anteil des Sojaschrots als Tierfutter verwendet wird und es aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht erkennbar ist, ob in der Landwirtschaft verwendetes Tierfutter gentechnisch veränderte Bestandteile enthält?
b) Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß gentechnisch verändertes zur Tierfütterung verwendetes Sojaschrot keine Auswirkungen auf die Nahrungskette hat?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Chancen in der Landwirtschaft, möglichst naturbelassene Lebensmittel herzustellen, durch gentechnisch veränderten Sojaschrot erheblich reduziert werden?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung hieraus ziehen?
Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß es keine europaweite Kennzeichnung gentechnisch veränderter Soja gibt und in Ermangelung einer Novel-Food-Verordnung auch Produkte, die aus diesem Soja hergestellt wurden, nicht gekennzeichnet werden, eine Kennzeichnung auf nationaler Ebene befürworten?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung im Falle einer verabschiedeten Novel-Food-Verordnung, die keine Kennzeichnung bei Lebensmitteln, die aus transgenen Pflanzen hergestellt werden, bei denen eine Veränderung der agronomischen Merkmale vorgenommen wurde, eine Kennzeichnung auf nationaler Ebene befürworten?
Wenn nein, warum nicht?
Falls die Bundesregierung eine nationale Kennzeichnung erwägt, was würde diese Kennzeichnung umfassen?
Würde es sich nur um eine Positiv-Kennzeichnung im Sinne von „Gentechnik-frei" handeln?
a) Wie steht die Bundesregierung zu den Selbstverpflichtungserklärungen einiger Lebensmittelhersteller, auf gentechnisch veränderte Soja zu verzichten?
b) Wie steht die Bundesregierung zu den Selbstverpflichtungserklärungen einiger großer Handelsketten, in ihr Angebot keine Waren, die gentechnisch veränderte Soja enthalten können, aufzunehmen vor dem Hintergrund, daß Soja in einer Vielzahl von Produkten Eingang findet und es nicht nachvollziehbar ist, wo gentechnisch verändertes Soja verwendet wurde?
c) Wird die Bundesregierung diese sich selbst verpflichtenden Lebensmittelhersteller und Handelsketten unterstützen?
Wenn ja, in welcher Weise und wenn nein, warum nicht?