Auswirkungen des Sparerfreibetrags gemäß § 20 Abs. 4 Einkommensteuergesetz
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
1993 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Zinsabschlagsteuer eingeführt. Zeitgleich erhöhte die Bundesregierung den Sparerfreibetrag von 600 DM für Alleinstehende bzw. 1 200 DM für zusammenveranlagte Ehegatten auf 6 000 DM bzw. 12 000 DM.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
In welcher Höhe wurden nach Schätzung der Bundesregierung Einkünfte aus Kapitalvermögen vor und nach der Einführung der Zinsabschlagsteuer nicht gemeldet?
Für welche Kapitalerträge kann der Sparerfreibetrag in Anspruch genommen werden?
Wie viele Steuerpflichtige haben in den Jahren 1993, 1994 und 1995 den Sparerfreibetrag in welcher Höhe in Anspruch genommen?
Hat der Sparerfreibetrag und seine Erhöhung in den Jahren 1993, 1994 und 1995 zu steuerlichen Mindereinnahmen geführt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
In welcher Höhe sind diese Einnahmeausfälle auf die Verdopplung des Sparerfreibetrags im Rahmen der Zusammenveranlagung von Ehegatten zurückzuführen?
Hat die Einführung der Zinsabschlagsteuer in den Jahren 1993, 1994 und 1995 zu steuerlichen Mehreinnahmen geführt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Weichen die aus der Zinsabschlagsteuer erzielten von den ursprünglich geschätzten Einnahmen ab?
Wenn ja, in welcher Höhe, und wodurch sind nach Ansicht der Bundesregierung diese Abweichungen begründet?
Wie viele Haushalte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Bruttogeldvermögen von weniger als 10 000 DM, 20 000 DM und 30 000 DM?
Wie hoch ist ihr Anteil an der Gesamtzahl der Haushalte (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen)?
Wie ist nach Schätzung der Bundesregierung das Geldvermögen zwischen den Ehepartnern in den einzelnen Vermögensgruppen der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstatistik bzw. anderer statistischer Erhebungen verteilt?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Durchschnittsrendite des ertragbringend angelegten Geldvermögens?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei niedrigeren Geldvermögen die Rendite des angelegten Geldvermögens in der Regel unterhalb der Durchschnittsrendite liegt?
In welcher Höhe vermindert sich durch die vollständige Inanspruchnahme des Sparerfreibetrags die zu zahlende Einkommensteuer bei einem zu versteuernden Einkommen von 50 000 DM, 100 000 DM, 150 000 DM, 250 000 DM bzw. 500 000 DM (Angaben bitte sowohl für alleinstehende Steuerpflichtige als auch für zusammenveranlagte Ehepaare in absoluten und relativen Zahlen)?
Wie hoch ist vergleichsweise der jeweilige Durchschnittsteuersatz, wenn unterstellt wird, daß das zu versteuernde Einkommen einerseits ausschließlich aus Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und andererseits ausschließlich aus Einkünften aus Kapitalvermögen bei vollständiger Inanspruchnahme des Sparerfreibetrags (6 000 DM/ 12 000 DM) besteht?
Hält die Bundesregierung den Sparerfreibetrag mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung für vereinbar?
Bei welcher Einkommenshöhe würde die Ersetzung der Zinsabschlagsteuer durch eine Abgeltungsteuer zu einer steuerlichen Entlastung bzw. Mehrbelastung führen?
Inwieweit besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit, durch die Erhöhung der Zinsabschlagsteuer auf eine Deklarierung aller Kapitaleinkünfte hinzuwirken?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Erfassung und Besteuerung von Zinseinkünften zu verbessern?
In welchen Staaten der Europäischen Union existiert eine der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare steuerliche Behandlung von Kapitaleinkünften?
In welchen Staaten der Europäischen Union werden derzeit Kontrollmitteilungen zur Erfassung von Kapitaleinkünften von den Banken abgefordert?
In welchen Staaten der Europäischen Union wird derzeit eine der Zinsabschlagsteuer vergleichbare Steuer erhoben, und in welcher Höhe?
In welchen Staaten der Europäischen Union wird derzeit eine Abgeltungsteuer für Kapitalerträge erhoben?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Union zur Harmonisierung der Besteuerung von Kapitalerträgen unternommen?