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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rechtsunsicherheit wegen fehlender Bioabfall- und Kompostverordnung sowie fehlender Zulassung von Sekundärrohstoffdüngern in der Düngemittelverordnung (G-SIG: 13012225)

Rechtsunsicherheit durch Fehlen einer Bioabfall- und Kompostverordnung, Verkehrsfähigkeit von Sekundärrohstoffdünger, Anwendung der Klärschlammverordnung, Einrichtung eines Haftungsfonds für Schadstoffeinträge in den Boden

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.02.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/675715. 01.97

Rechtsunsicherheit wegen fehlender Bioabfall- und Kompostverordnung sowie fehlender Zulassung von Sekundärrohstoffdüngern in der Düngemittelverordnung

der Abgeordneten Christel Deichmann, Heidemarie Wright, Brigitte Adler, Ernst Bahr, Wolfgang Behrendt, Tilo Braune, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Petra Ernstberger, Annette Faße, Iris Gleicke, Uwe Göllner, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hiller (Lübeck), Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Barbara Imhof, Ilse Janz, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Dr. Hans Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Werner Labsch, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock Zureich, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Antje-Marie Steen, Margitta Terborg, Dr. Gerald Thalheim, Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg, Uta Zapf

Vorbemerkung

Sekundärrohstoffe, wie Bioabfallkompost und Klärschlamm, stellen wichtige Nährstoffressourcen für die Landwirtschaft dar. Sie enthalten Pflanzennährstoffe, welche zum Teil nur begrenzt zur Verfügung stehen, wie z. B. Phosphat. Diese sollten landwirtschaftlich verwertet und nicht der Müllverbrennung oder Deponierung zugeführt werden.

Die fortlaufende Minimierung der Schadstoffbelastung in Klärschlamm, Bioabfall/Kompost und anderen Sekundärrohstoffdüngern auf die unvermeidliche Grundbelastung ist unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung als organische Düngemittel in der Landwirtschaft. Es darf langfristig nicht zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen.

Seit dem 7. Oktober 1996 gilt mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) die düngemittelrechtliche Zulassungsvoraussetzung gemäß § 2 des Düngemittelgesetzes grundsätzlich auch für die Verwertung von Sekundärrohstoffen. Die entsprechenden ergänzenden gesetzlichen Regelungen (fehlende Bioabfall-/Kompostverordnung sowie fehlende Zulassung von Sekundärrohstoffdüngern in der Düngemittelverordnung) liegen immer noch nicht vor, sind aber für die volle Wirksamkeit des oben genannten Gesetzes unbedingt erforderlich.

Da deshalb noch keine Schadstoffgrenzwerte für Bioabfall/ Komposte festgelegt wurden, kann keine Zulassung als Sekundärrohstoffdünger in der Düngemittelverordnung erfolgen. Dieses Versäumnis der dafür zuständigen Bundesministerien (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) führt zu einem Entsorgungsnotstand der Kommunen, da die mögliche landwirtschaftliche Verwertung verhindert wird.

Solange diese Rechtsunsicherheiten nicht beseitigt werden, wird das Image von Sekundärrohstoffen sowohl in der Landwirtschaft als auch bei den Verbrauchern immer mehr sinken. Den bereits jetzt eingetretenen Akzeptanzverlust hat die Bundesregierung zu vertreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Sekundärrohstoffdünger (z. B. Klärschlamm und Kompost) nach § 1 Nr. 2 a des Düngemittelgesetzes seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes am 7. Oktober 1996 nur noch gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der durch Rechtsverordnung zugelassen ist?

2

Ist es richtig, daß eine Zulassung von Klärschlämmen und Kompost als Düngemitteltyp in der Düngemittelverordnung bisher nicht erfolgt ist?

3

Warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis heute keinen Entwurf einer Bioabfall- und Kompostverordnung vorgelegt, obwohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits im Dezember 1993 die Erarbeitung einer Kompostverordnung angekündigt hat und durch das Fehlen der Kompostverordnung die Voraussetzungen für die Zulassung von Sekundärrohstoffdüngern in der Düngemittelverordnung nicht vorhanden sind? Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Bioabfall- und Kompostverordnung den Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorlegen?

4

Welche rechtlichen Konsequenzen können einem Landwirt aufgrund der fehlenden Zulassung von Sekundärrohstoffen als Düngemittel drohen, wenn er dennoch Klärschlamm und/ oder Kompost auf seine landwirtschaftlichen Flächen ausbringt?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß seit dem 7. Oktober 1996 das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Klärschlamm und Kompost zur Düngung ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 des Düngemittelgesetzes darstellt, welcher als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30 000 DM geahndet werden kann?

6

In welcher Weise wird sich die Bundesregierung angesichts der oben genannten Rechtsunsicherheit für eine Übergangsregelung einsetzen?

7

Wieweit hält die Bundesregierung eine entsprechende Übergangsregelung noch für wirkungsvoll, auch unter den Gesichtspunkten des bereits eingetretenen Handlungsdefizits?

8

Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einem Schreiben an die Umweltministerien der Länder in diesem Zusammenhang eine Duldung und Nichtverfolgung von Verstößen gegen § 2 Abs. 1 des Düngemittelgesetzes befürwortet?

9

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch das Fehlen einer Bioabfall- und Kompostverordnung die illegale Beimischung von Sonderabfällen im Kompost nicht hinreichend geahndet werden kann?

10

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergreifen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Ansicht, daß der Boden vor inakzeptablen Schadstoffeinträgen dann besser geschützt wird, wenn diese an die für eine ordnungsgemäße Düngung erforderlichen Nährstofffrachten geknüpft werden?

12

Hält die Bundesregierung das in der Klärschlammverordnung vorgegebene Nachweis- und Lieferscheinverfahren für ausreichend? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, inwieweit wird sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der genannten Regelung einsetzen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag im Rahmen der Bioabfall- und Kompostverordnung ein in Abhängigkeit von der Produktqualität der Sekundärrohstoffe abgestuftes Nachweisverfahren einzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung dieses Verfahren auf Bioabfall und Kompost zu übertragen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Qualitätskriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost für alle Anwendungsbereiche von Kompost in Landwirtschaft/Gartenbau und Forstwirtschaft? Hält die Bundesregierung die Qualitätskriterien der Bundesgütegemeinschaft auch im Sinne eines Minimierungsgebots für Schadstoffeinträge in Böden für ausreichend?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung analog zu dem geplanten Klärschlamm-Haftungsfonds, die Restrisiken bei der Ausbringung von Bioabfall und Kompost durch einen gesonderten Haftungsfonds abzudecken? Wenn ja, ist davon auszugehen, daß die Verordnung und die Einrichtung eines Haftungsfonds zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten? Wenn nein, welche anderen Vorsorgemaßnahmen wird die Bundesregierung zur Abdeckung der Restrisiken treffen?

Bonn, den 15. Januar 1997

Christel Deichmann Heidemarie Wright Brigitte Adler Ernst Bahr Wolfgang Behrendt Tilo Braune Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen Petra Ernstberger Annette Faße Iris Gleicke Uwe Göllner Günter Graf (Friesoythe) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Christel Hanewinckel Dr. Liesel Hartenstein Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Jelena Hoffmann (Chemnitz) Barbara Imhof Ilse Janz Ernst Kastning Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Werner Labsch Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Kurt Palis Georg Pfannenstein Karin Rehbock-Zureich Horst Schmidbauer (Nürnberg) Richard Schuhmann (Delitzsch) Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Antje-Marie Steen Margitta Terborg Dr. Gerald Thalheim Matthias Weisheit Lydia Westrich Berthold Wittich Dr. Wolfgang Wodarg Uta Zapf

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