Unternehmer-Delegationsreise nach El Salvador vom 10. bis 12. November 1996
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Steffen Tippach, Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gibt es in El Salvador 200 Betriebe mit mehr als 60 000 Beschäftigten, die in sog. „Freien Produktionszonen" (Weltmarktfabriken oder Maquilas genannt) arbeiten. Hauptmerkmal dieser „Freien Produktionszonen" ist die Ausbeutung billigster Arbeitskraft für die weltmarktorientierte Fertigung. Die „Freien Produktionszonen" sind nicht nur geographisch, sondern auch durch besondere Privilegien wie Zoll-, Steuer- und Währungsvergünstigungen für den Unternehmer von den übrigen Wirtschaftszonen getrennt.
In den „Freien Produktionszonen" El Salvadors, wie auch in den anderen mittelamerikanischen Ländern, wird überwiegend für die Bekleidungsindustrie gearbeitet. „Von der Standortpolitik neoliberaler Wirtschaftskonzepte angelockt, haben die Textilgiganten die Heerscharen billiger Arbeitskräfte in der Region unter sich aufgeteilt. Japan investiert in Mexico und Costa Rica, Taiwan in Honduras und Nicaragua, Südkorea in Guatemala und El Salvador. ,Die Länder in der Region haben wenig davon', meint Eduardo Melendez, Wirtschaftsprofessor an der Nationaluniversität in San Salvador. ,Sie schaffen zwar Arbeitsplätze, aber nur zu den Bedingungen der Maquila-Industrie. Dies ist das neue ökonomische Modell'." (aus: „Totschicke" Kleidung - Zu welchem Preis?, Herausgegeben von der Christlichen Initiative Romero, Münster 1996) .
Die Arbeitsbedingungen der Maquila-Industrie und eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen sind in den letzten Jahren bekanntgeworden. So starben in El Salvador drei Frauen, weil ihnen der Arztbesuch verweigert wurde oder sie keinen Arzt aufsuchen konnten, weil das Maquila-Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge selbst eingesteckt hat. Frauen, die sich gewerkschaftlich organisieren, werden entlassen. Streikende Frauen werden von Sicherheitskräften zusammengeschlagen. Ihr Monatsgehalt beträgt zwischen 100 und 180 DM und entspricht nicht den national festgelegten Mindestlöhnen. Die Unternehmen haben sich jeweils einen eigenen Verhaltenskodex für die Arbeiterinnen gegeben, der an frühkapitalistische Verhältnisse erinnert. Bekannt sind folgende Beispiele: Zuspätkommen wird mit Abzug eines Tageslohnes bestraft. Werden Frauen bei einer Unterhaltung „erwischt", müssen sie sich mit dem Gesicht zur Wand stellen; und ihnen wird ebenfalls ein Tageslohn abgezogen. Unbezahlte Überstunden sind an der Tagesordnung. Für den Toilettengang bedarf es der Erlaubnis, und die wird nur zweimal am Tag erteilt.
Die salvadorianische Tageszeitung „La Prensa Gráfica" kündigte am 28. September 1996 an, daß im November 1996 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft eine Gruppe deutscher Unternehmer nach El Salvador reisen wird. Nach Angaben dieser Tageszeitung waren auch Besichtigungen der Handelsdelegation von einigen „Freien Produktionszonen" beabsichtigt. Die Firmen Ferrostahl AG Essen (Eisenprodukte), GEMTEX Textilmaschinen, BITEXMA (Fertigungsmaschinen für Textilien), Alimex (Fleischverarbeitende Maschinen), Suncat Interagro (Nahrungsmittel), Geschwister Schroeder (holzverarbeitende Maschinen) sollten Mitglieder der Delegation sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Trifft es zu, daß unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft eine Delegationsreise deutscher Unternehmer nach El Salvador durchgeführt wurde?
Wenn ja, welche Vorbereitungen wurden getroffen, und wer nahm daran teil?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Unternehmen über die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in den Maquilas unterrichtet?
Wenn ja, in welcher Form?
Fördert die Bundesregierung Investitionen deutscher Unternehmer in den „Freien Produktionszonen"?
Wenn ja, in welcher Form?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsch-Salvadorianische Handelskammer Investitionen deutscher Unternehmer in den „Freien Produktionszonen" fördert?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Investitionen deutscher Unternehmen in den „Freien Produktionszonen" einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leisten?
Wenn ja, worin werden positive Aspekte gesehen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer Investitionen in den „Freien Produktionszonen" in El Salvador?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß El Salvador vom Auslaufen des Textilprotektionismus (Multifaserabkommen) profitieren wird?
Wurden von der Bundesregierung Mittel zur Ausstattung des Arbeitsministeriums in El Salvador bereitgestellt?
Wenn ja:
a) Wie wurden die Mittel verwendet?
b) Wurde seitens der Bundesregierung darauf hingewirkt, daß eine bessere Kontrolle der Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze in den Maquilas durchgeführt werden kann?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bereits Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen zu in den „Freien Produktionszonen" tätigen Unternehmen bestehen?
Wenn ja, welche deutschen Unternehmen haben solche Geschäftsbeziehungen mit welchen Maquila-Unternehmen?
Werden vom Projekt „Regierungsberatung Wirtschaftsministerium", das für 1997 mit 3 Mio. DM im Haushaltsentwurf, Einzelplan 23, veranschlagt ist, Aspekte der „Freien Produktionszonen" berührt?