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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Namibia (G-SIG: 13012311)

Forderung des namibischen Präsidenten Sam Nujoma nach "Ausrottung" der Homosexualität, gesetzliche Bestimmungen und Rechtspraxis, Auswirkungen auf die Anerkennungspraxis in Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/704219. 02.97

Menschenrechte von Lesben und Schwulen in Namibia

der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach einer Zeitungsmeldung der namibischen Zeitschrift „The Namibian" vom 30. Januar 1997 und einer Presseerklärung des Journalistenverbandes von Namibia (JAN) vom 3. Februar 1997, hat der namibische Präsident Sam Nujoma auf einer Frauenkonferenz der regierenden Partei SWAPO, am 6. Dezember 1996 die „Ausrottung" der Homosexualität in der namibischen Gesellschaft gefordert. In einer Presseerklärung durch den Sprecher der SWAPO, die im Parlament Namibias eine Zwei-Drittel-Mehrheit hat, wurden diese Aussagen sogar noch verschärft (Frankfurter Rundschau vom 8. Februar 1997).

Der JAN distanzierte sich in einer Presseerklärung vom 3. Februar 1997 von diesen Äußerungen und rief die Regierung Namibias und die SWAPO auf, die Meinungsfreiheit zu achten und nicht zu mißbrauchen, um Gewalt gegen Gruppen oder Individuen anzustoßen.

Die schwedische Außenministerin betonte in einer Antwort auf die Frage einer Abgeordneten des schwedischen Reichstages: „Es ist wichtig, daß Regierungen und prominente Politiker keine Erklärungen abgeben, die zu einer Verschlechterung der Situation von Schwulen und Lesben führen. Dies trifft für Namibia, wie auch für andere Länder zu" (1996/97: Nr. 194).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie reagiert die Bundesregierung auf die zitierten Äußerungen?

2

Sind der Bundesregierung gesetzliche Bestimmungen in Namibia bekannt, nach denen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung sanktioniert werden?

2

Ist der Bundesregierung gegebenenfalls die entsprechende Rechtspraxis bekannt?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Gesetzesinitiativen in Namibia, die beabsichtigen, die rechtliche Situation von Lesben und Schwulen zu verändern?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über staatliche Repression gegen Lesben und Schwule in Namibia?

Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung auf diese?

4

Inwiefern sind die betreffenden Äußerungen nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, die Lebenssituation von Lesben und Schwulen in Namibia zu verschlechtern?

5

Haben die zitierten Äußerungen Auswirkungen auf die Anerkennungspraxis in Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland?

5

Wenn nein, warum nicht?

5

Wenn ja, welche?

6

Hat bzw. wird die Bundesregierung der Regierung Namibias ihre Besorgnis und ihren Protest zu den genannten Äußerungen deutlich machen?

6

Wenn ja, in welcher Form?

6

Wenn nein, warum nicht?

7

Spielt in der Formulierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU die Wahrung der Menschenrechte von Lesben und Schwulen eine Rolle?

7

Wenn ja, welche?

7

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 19. Februar 1997

Christina Schenk Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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