Tax-Free-Verkäufe im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr
der Abgeordneten Hans Michelbach, Dr. Rolf Olderog, Heinz-Günter Bargfrede, Franz Peter Basten, Klaus Brähmig, Monika Brudlewsky, Werner Dörflinger, Hans-Joachim Fuchtel, Ernst Hinsken, Siegfried Hornung, Michael Jung (Limburg), Manfred Koslowski, Peter Werner Kuhn, Friedrich Merz, Dr. Gerd Müller, Dr. Gerhard Päselt, Dr. Peter Ramsauer, Peter Harald Rauen, Dr. Bertold Reinartz, Ulrich Schmalz, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann, Jürgen Koppelin, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr finden auf Flug- und in Seehäfen, in Flugzeugen und auf Schiffen „Duty-Free"-Verkäufe statt, bei denen es sich jedoch in Wahrheit um „Tax-Free"-Verkäufe handelt. In den steuerrechtlichen EU-Richtlinien für den europäischen Binnenmarkt wurde den Mitgliedstaaten für eine Übergangsfrist freigestellt, der „Duty-Free"-Branche die Fortsetzung der von den besonderen Steuern sowie von der Mehrwertsteuer befreiten Verkäufe an Reisende zwischen EU-Staaten bis zum 30. Juni 1999 zu ermöglichen. Davon hat die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch gemacht. Es gibt Initiativen, den „Duty-Free"-Handel auch über den 30. Juni 1999 hinaus beizubehalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wo gibt es in der Bundesrepublik Deutschland „Duty-Free"-Handel, und für welche Warengruppen gelten welche Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen?
In welchem Rahmen bewegen sich die Preisermäßigungen gegenüber dem in vollem Umfang Steuern zahlenden Einzelhandel?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen?
Welche Umsätze werden in Deutschland insgesamt durch den „Duty-Free"-Handel (nur mit steuerermäßigten und steuerbefreiten Artikeln) gemacht?
Wie hoch sind beim Gesamtumsatz des „Duty-Free"-Handels die Anteile in den einzelnen Bereichen „Flughäfen", „Flugzeuge" sowie „Fähr- und Ausflugsschiffe"?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe der Steuerausfälle aufgrund der „Duty-Free"-Verkäufe bzw. über weitere damit verbundene Kosten machen?
Welche Mindereinnahmen und Mehrausgaben entständen der öffentlichen Hand im umgekehrten Falle bei Wegfall des innergemeinschaftlichen „Duty-Free"-Handels durch Mindereinnahmen von Steuern und Sozialbeiträgen sowie durch die Finanzierung eventueller Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe?
Wie viele Arbeitsplätze hängen in der Bundesrepublik Deutschland direkt vom „Duty-Free"-Handel ab?
In welchem Maße gibt es darüber hinaus durch den „Duty-Free"-Handel induzierte positive Umsatz- und Beschäftigungseffekte für den Einzelhandel, im Gastgewerbe, bei Schiffsausrüstern, auf Werften, bei Busbetrieben und in anderen Bereichen?
Welche Auswirkungen hat der „Duty-Free"-Handel auf die Arbeitsplätze im in vollem Umfang Steuern zahlenden Einzelhandel?
In welchem Umfang finden im „Duty-Free"-Handel zusätzlich Käufe statt, und in welchem Umfang handelt es sich lediglich um eine Umlenkung privater Kaufkraft von Einzelhandelsgeschäften auf den „Duty-Free"-Handel?
Bei welchen Warengruppen finden überwiegend zusätzliche Käufe statt, bei welchen handelt es sich überwiegend um Umlenkung?
Inwieweit werden durch die Einnahmen aus dem „Duty-Free"-Handel Ausflugsfahrten, Fährdienste und Flugverbindungen und die zu zahlenden Tarife subventioniert?
Würde ein Wegfall dieser Einnahmen bei einigen dieser Dienste zu einer Erhöhung der Tarife, insbesondere bei Fähren, bei Flügen sowie bei Start- und Landegebühren auf Flughäfen, führen, oder würde es sogar zur Einstellung bestimmter Fährdienste und Flüge kommen?
In welchem Rahmen würden sich diese Tariferhöhungen bewegen?
Würde ein Auslaufen der „Duty-Free"-Regelung im Bereich des Personen- und Frachtverkehrs zu einer Verkehrsverlagerung vom Wasser auf die Straße führen?
Würde das Auslaufen der „Duty-Free"-Regelung zu einer zusätzlichen Ausflaggung deutscher Schiffe führen?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, ob es im „Duty-Free"-Handel zu Einkäufen kommt, die über den Rahmen der zulässigen steuerbefreiten Höchstmengen hinausgehen?
Welche wichtigen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland haben sich für bzw. gegen eine Verlängerung der „Duty-Free"-Regelung ausgesprochen?