Luftqualität in Innenräumen
der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren, Michael Müller (Düsseldorf), Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Hans-Werner Bertl, Ursula Burchardt, Hans Martin Bury, Dr. Marliese Dobberthien, Achim Großmann, Dr. Liesel Hartenstein, Dieter Heistermann, Dr. Barbara Hendricks, Eike Hovermann, Dr. Uwe Jens, Hans-Peter Kemper, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Karin Rehbock-Zureich, Dieter Schanz, Dieter Schloten, Ulla Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Meschede), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Reinhard Schultz (Everswinkel), Volkmar Schultz (Köln), Dr. Dietrich Sperling, Dr. Bodo Teichmann, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Konstanze Wegner, Hildegard Wester, Dieter Wiefelspütz und Dr. Christoph Zöpel
Vorbemerkung
In der „Konzeption der Bundesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen" aus dem Jahre 1992 werden zahlreiche Maßnahmevorschläge gemacht, die u. a. auch die Schaffung einheitlicher Kriterien für Raumluft-Messungen zum Ziel haben.
So heißt es in der Konzeption: „Hinsichtlich der Analytik fehlen bei vielen Stoffen standardisierte Verfahren, die zum routinemäßigen Einsatz in Innenräumen geeignet sind, sowie Vorschriften zur Qualitätssicherung. Hinsichtlich der Meßverfahren hält die Bundesregierung das Instrument von bundeseinheitlich zu erarbeitenden Empfehlungen für am besten geeignet, um den Bedürfnissen nach Beurteilung der Raumluftqualität nachzukommen. "
Aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der Maßnahmevorschläge vom 28. Februar 1996 ist zu entnehmen, daß inzwischen zahlreiche Forschungsprojekte, insbesondere zur Ermittlung von Emissionsquellen und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, durchgeführt werden. Aus dem Zwischenbericht geht jedoch nicht hervor, wie sich der Stand der Umsetzung hinsichtlich der von der Bundesregierung geforderten standardisierten Meßverfahren bzw. der Forderung nach der Festlegung von Grenzwerten für bestimmte Innenraumluft-Verunreinigungen darstellt.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verunsicherung sowohl der Verbraucher als auch der Handwerksbetriebe, die mit der Verarbeitung potentiell oder vermeintlich gesundheitsgefährdender Baustoffe und Bauhilfsstoffe beschäftigt sind, erscheint die Gewinnung seriöser und wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse über die Quellen und das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft dringend geboten. Dies kann u. E. nur durch einheitliche Festlegung von Grenzwerten und Meßmethoden geschehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Gibt es inzwischen einheitliche Meßverfahren für die Ermittlung von Schadstoffbelastungen in der Innenraumluft (bezogen auf Raumkonditionen, Ort der Messung, Meßinstrumente und -konditionen) oder eine Festlegung bzw. Empfehlung für Konzentrationswerte?
Für wie viele toxische bzw. umweltrelevante Stoffe gibt es bislang Grenzwerte bzw. Richtwerte? Welche Stoffe sind das, und wie hoch sind diese Werte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Schaller u. a. (vgl. Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 31/32, August 1993, Seite 2128), daß für die meisten toxischen und umweltrelevanten Stoffe bisher weder Grenzwerte oder Richtwerte noch vorläufige Bewertungsmaßstäbe erarbeitet worden sind, und wie geht sie mit diesem Nichtwissen um?
Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung schadstoffbedingte Erkrankungen diagnostiziert werden, wenn es viele Substanzen mit unbekannten Wirkungen gibt? Mit welcher Berechtigung können vor diesem Hintergrund z. B. Patienten, die unter dem Multiple-Chemical-Sensitivity(MCS)-Syndrom leiden, psychiatrisiert werden?
An welchen Maßstäben orientieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Auftrag verschiedener Krankenkassen tätigen sog. „Umweltmobile" bei ihren Schadstoffmessungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Festlegung von Grenzwerten für die Raumluft (TA Raumluft), und wenn nein, warum nicht?