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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Einfuhrverbot von Singvögeln in Deutschland (G-SIG: 13012442)

EU-Verordnung zur Beseitigung des Einfuhrverbots für Singvögel, Gefährdung heimischer Singvögel, Gefährdung von Umweltstandards

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

14.05.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/750421. 04. 97

Einfuhrverbot von Singvögeln in Deutschland

der Abgeordneten Hanns-Peter Hartmann, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprach den Intentionen, die der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1958 ursprünglich zugrunde lagen. Jetzt soll ein weiterer Schritt in diese Richtung gegangen werden, indem Einfuhrbeschränkungen für Singvögel aufgehoben werden.

Pressemeldungen von Ende 1996 zufolge soll im Juli 1997 eine EU-Verordnung in Kraft treten, die die Beseitigung von Einfuhrhindernissen hinsichtlich des Handels mit Singvögeln gebietet. Deutschland wäre ab diesem Zeitpunkt gezwungen, das derzeit noch bestehende Einfuhrverbot diesbezüglich aufzuheben. Nach unseren Informationen gibt es gegen den Erlaß der EU-Verordnung Widerstand sowohl im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als auch im Bundesamt für Naturschutz.

Soweit unser Kenntnisstand den Tatsachen entspricht, dürfen sämtliche im Anhang II/2 der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten unter den Nummern 47 bis 49 und 61 bis 67 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 103/14-15) aufgeführten Singvögel in Deutschland nicht gejagt werden. Eine Aufhebung des Einfuhrverbotes von Singvögeln nach Deutschland würde somit den Geltungsbereich der Vogelschutzrichtlinie nicht unmittelbar tangieren. Allerdings wäre der Bestand an Singvögeln in anderen Mitgliedstaaten der EU wie in Italien, in Frankreich, in Belgien, in Spanien und in Griechenland weiterhin gefährdet. Ein Wegfall der Handelsbeschränkungen in Deutschland würde diese Gefährdung mittelbar erhöhen, da der Zugang zum deutschen Markt die Möglichkeit eröffnet, mehr Singvögel zu jagen um sie hier abzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die EU-Verordnung zur Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen sich lediglich auf den Handel mit Singvögeln beschränkt?

2

Wenn nein, welche weiteren Tier- und Pflanzenarten werden von ihr betroffen?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die EU-Verordnung ab Juli 1997 bereits in Kraft tritt?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für den Bestand an Singvögeln in Deutschland vom Erlaß der EG-Verordnung keine unmittelbare Gefahr ausgeht?

5

Wenn die Bundesregierung keine unmittelbare Gefährdung für die in Deutschland heimischen Singvögel durch die EG-Verordnung sieht, welche Gefahren erblickt sie trotzdem diesbezüglich?

6

Wäre die Bundesregierung bereit, zur Aufrechterhaltung des Einfuhrverbots von Singvögeln sich für eine Sonderregelung für Deutschland, die gestützt ist auf Artikel 36 EG-Vertrag, einzusetzen (etwa analog einer opting-out-Klausel)?

7

Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Aufrechterhaltung des Einfuhrverbots von Singvögeln auch in Zukunft zu gewährleisten?

8

Welche Schwierigkeiten gäbe es ihrer Meinung nach bei der Durchsetzung einer solchen Sonderregelung?

9

Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der weitere Wegfall von Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, gestützt auf Artikel 30 EG-Vertrag und die demgegenüber restriktive Handhabung des Artikels 36 EG-Vertrag in Zukunft mittelbar dazu führen können, daß u. a. bereits erreichte Umweltstandards rückgängig gemacht werden und letztlich dazu beitragen wird, die Natur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft weiter zu zerstören?

10

Sind der Bundesregierung Beispiele bekannt, bei denen der Artikel 36 EG-Vertrag für die Erhaltung bestehender Umweltstandards in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Anwendung kam?

11

Welche anderen Ursachen erblickt die Bundesregierung für das schrittweise Durchbrechen von schon realisierten Umweltstandards?

Bonn, den 17. April 1997

Dr. Gregor Gysi und die Gruppe

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