Osterweiterung der NATO und Abrüstung
der Abgeordneten Gernot Erler, Uta Zapf, Volker Kröning, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Brigitte Schulte (Hameln), Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner (Ingolstadt), Freimut Duve, Katrin Fuchs (Verl), Dieter Heistermann, Gerd Höfer, Walter Kolbow, Markus Meckel, Volker Neumann (Bramsche), Gerhard Neumann (Gotha), Manfred Opel, Kurt Palis, Dr. Hansjörg Schäfer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Gert Weisskirchen, Verena Wohlleben, Dr. Christoph Zöpel, Peter Zumkley, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auf dem bevorstehenden NATO-Gipfel in Madrid will die westliche Allianz darüber entscheiden, welchen mittel- und osteuropäischen Staaten das Angebot zur Mitgliedschaft in der NATO gemacht werden soll. Es ist das erklärte und von der SPD unterstützte Ziel des Bündnisses, mit der Aufnahme neuer Mitglieder einen Beitrag zu mehr Sicherheit und Stabilität in Europa zu leisten. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt unter anderem davon ab, ob parallel mit der Regierung der Russischen Föderation und der Ukraine eine Übereinkunft über die die NATO-Osterweiterung begleitenden Maßnahmen erzielt werden kann. Genauso wichtig aber ist die Vereinbarung intensiverer kooperativer Beziehungen mit den Staaten, die der NATO zwar beitreten wollen, die bei der ersten Runde der NATO-Osterweiterung aber nicht berücksichtigt werden.
Der Erweiterungsprozeß findet in einem politischen Umfeld statt, das vom Abbau früherer Konfrontation und von der Reduzierung von Truppenstärken, militärischen Ausrüstungen und Rüstungsausgaben in Europa gekennzeichnet ist. Deshalb ist eine Politik des Bündnisses zu fordern, die diese positiven Entwicklungen nicht in Frage stellt, sondern durch neue abrüstungspolitische Initiativen fördert.
Die bisherige öffentliche Diskussion zur Osterweiterung der NATO hat sich vor allem auf die Frage der Konsensbildung mit der russischen Regierung konzentriert. Mögliche Implikationen der vorgesehenen Erweiterung für die Abrüstungspolitik haben demgegenüber eine untergeordnete Rolle gespielt. Anders als in den Vereinigten Staaten, in denen eine Debatte über die Kosten der Osterweiterung des Bündnisses bereits seit Frühjahr 1996 anhand von unterschiedlichen Modellrechnungen geführt wird, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zu dieser Frage bisher weder konkrete Datenunterlagen noch eine öffentliche Diskussion.
Während die Regierung der Vereinigten Staaten davon ausgeht, daß die Hauptlast der Erweiterungskosten von den europäischen Alliierten getragen werden wird, ist nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus politischen Gründen eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der NATO-Osterweiterung abzulehnen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung nach den Konsequenzen der NATO-Osterweiterung für die atomare Strategie des Bündnisses, für die Perspektiven der konventionellen Abrüstung in Europa und für die Rüstungs- und Verteidigungsausgaben der Bündnismitglieder sowie für die Aufteilung der finanziellen Last, falls durch die Erweiterung zusätzliche Kosten entstehen.
Osterweiterung, atomare Strategie und atomare Abrüstung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den bisherigen Widerstand in der russischen Staatsduma gegen die Ratifizierung des START-II-Vertrages zu überwinden und über START II hinausreichende nukleare Abrüstungsschritte vorzubereiten?
Mit welchen Auswirkungen für das Ziel eines weltweit wirksamen Nonproliferationsregimes muß man nach Einschätzung der Bundesregierung für den Fall rechnen, daß die russische Staatsduma auf Dauer die Ratifizierung des START-II-Vertrages versagt?
Inwieweit hält die Bundesregierung russische Erwägungen für sachlich berechtigt, die mit der NATO-Osterweiterung eine Änderung der nuklearen Strategie Rußlands für notwendig erklären? Hält die Bundesregierung eine Reaktion der NATO auf derartige Erwägungen für erforderlich?
Hätte nach Auffassung der Bundesregierung der stärkere Rückgriff der russischen Militärdoktrin auf eine nukleare First-Use-Strategie, wie sie kürzlich der Sekretär des russischen Sicherheitsrates Ivan Rybkin als Reaktion auf die NATO-Osterweiterung ins Spiel gebracht hat, Auswirkungen auf die westliche Nuklearstrategie?
Verändern nach Auffassung der Bundesregierung die Osterweiterung der NATO und die damit verbundene Verlagerung der Grenzen des Bündnisses nach Osten die Rolle der auf deutschem Boden stationierten Atomwaffen des Bündnisses? Ist die Bundesrepublik durch die Osterweiterung neuen nuklearen Risiken ausgesetzt?
Führt nach Meinung der Bundesregierung die Tatsache, daß innerhalb der NATO die einen Mitglieder auf die Stationierung von Atomwaffen und Streitkräften von Verbündeten auf ihrem Territorium verzichten, andere aber nicht, dazu, daß Mitglieder „erster" und „zweiter" Klasse entstehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholt vorgetragenen Bedenken der aussichtsreichen neuen Mitgliedsländer, daß ein Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen und von alliierten Streitkräften auf ihrem Territorium diese Länder in die Rolle zweitklassiger Mitglieder bringen könnte?
Osterweiterung und konventionelle Abrüstung
Welche Rolle hat nach Auffassung der Bundesregierung die Fortentwicklung des KSE-Vertrages für die vorgesehene Osterweiterung des westlichen Bündnisses?
Inwieweit ist der Vorschlag der NATO zur Weiterentwicklung des KSE-Vertrages, der unter dem Titel „Basic Elements for Adaptation of the CFE Treaty" am 20. Februar 1997 in Wien vorgelegt wurde und auf den der Bericht des amerikanischen Präsidenten an den Kongreß vom 24. Februar 1997 ausdrücklich hinweist, als Versuch zu werten, den KSE-Vertrag so umzugestalten, daß die vorgesehene NATO-Osterweiterung letztlich zu einer Festigung des Vertrages von 1990 im Geiste des KSZE-Prozesses führen wird?
Wie ist der KSE-Vorschlag des Bündnisses vom 20. Februar 1997 in bezug auf die Verringerung der Summe der nationalen Obergrenzen bei den 16 Mitgliedstaaten zu verstehen: Handelt es sich dabei um ein Angebot einseitiger Rüstungsreduzierung, soll dieses Angebot so weit gehen, daß trotz der Aufnahme neuer Mitglieder in die Allianz die bisherige Streitkräftebilanz erhalten bleibt, und auf welche Größenordnungen bezieht sich das Angebot zur Verringerung der aggregierten nationalen Obergrenzen?
Plant das Bündnis bei diesem Vorschlag, die neuen nationalen Obergrenzen so zu reduzieren, daß bei den 16 Mitgliedstaaten oder einzelnen von ihnen auch tatsächliche Ist-Bestände verringert werden müßten, oder handelt es sich nur um eine Verkleinerung der „Headrooms"?
Beziehen sich die Angebote zur Verringerung der nationalen Obergrenzen ausschließlich auf die bodengebundenen Waffen oder ist vorgesehen, im Laufe der Verhandlungen in Wien auch die Truppenstärken im Sinne von KSE-Ia einzubeziehen?
Welchen Interessen entspricht und welchen Vorteil für wen bringt der Punkt 4 des NATO-Vorschlages, der die Depotauflösung behandelt, für die Fortentwicklung des KSE-Vertrages vom 20. Februar 1997?
Was ist der Begründungshintergrund für den Punkt 7 c) des KSE-Vorschlags der NATO, der eine Ausnahmeregelung bei den territorialen Obergrenzen für zeitlich begrenzte Stationierungen vorsieht? In welchen Fällen hat sich bisher ein Bedarf für solche zusätzlichen Stationierungen ergeben, und für welche künftigen Situationen ist diese Ausnahmeregelung vorgesehen?
Wie ist die Behauptung des Bundesministers der Verteidigung zu verstehen, mit dem NATO-Vorschlag zur Anpassung des KSE-Vertrages sei die Frage nach der permanenten Stationierung von NATO-Streitkräften auf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten de facto beantwortet (Bericht des Bundesministers der Verteidigung vor dem Verteidigungsausschuß am 12. März 1997), während der Punkt 8 des Vorschlags lediglich die tatsächlichen gegenwärtigen nationalen Höchststärken bei den drei Boden-Hauptwaffensystemen mit den territorialen Obergrenzen gleichsetzt und bis zum Jahr 2001 festschreibt?
Welche Absicht ist mit den Formulierungen unter dem Kapitel „Spezifische Stabilisierungs-Maßnahmen" des NATO-Vorschlags verbunden? Schließen sie die Möglichkeit ein, daß die Visegrad-Staaten oder die benachbarten GUS-Staaten in der Zeit bis zum Jahr 2001 die Zahl ihrer derzeitigen Boden-Hauptwaffensysteme absenken und durch die Stationierung fremder Streitkräfte mit entsprechenden Waffensystemen ersetzen?
Teilt die Bundesregierung die Forderungen des amerikanischen Regierungsberichts zur NATO-Osterweiterung vom 24. Februar 1997, wonach zur Erfüllung der Schutzgarantien für die neuen Allianzmitglieder die rasch verlegbaren regionalen Verstärkungskapazitäten der europäischen NATO-Mitglieder ausgebaut und eine entsprechende militärische Aufnahme-Infrastruktur in den neuen Beitrittsstaaten errichtet werden müssen? Wie viele und welche schnell verlegbaren Kräfte sieht die Bundesregierung ggf. als ausreichend an vor dem Hintergrund, daß der US-Bericht Verstärkungskapazitäten von vier Divisionen und sechs Geschwadern mit Kampfflugzeugen für erforderlich hält?
Wie will die Bundesregierung ein Konzept zur Erfüllung der Schutzgarantien für die neuen NATO-Mitglieder, das sich auf die Bereithaltung von schnell verlegbaren Luft- und Landstreitkräften und auf die Erstellung einer entsprechenden Aufnahme-Infrastruktur stützt, mit den Grundprinzipien des KSE-Prozesses vereinbaren, die u. a. auf die Verhinderung rascher Streitkräftekonzentrationen abzielen?
Würde die Bundesregierung die Bereithaltung von entsprechenden militärischen Aufnahmekapazitäten z. B. auf weißrussischem Territorium in der Nähe der Grenze zu Polen für unbedenklich halten? Wie kann verhindert werden, daß ein evtl. wechselseitiger Ausbau von Fähigkeiten zu raschen Streitkräftekonzentrationen in Grenznähe Sicherheit und Stabilität in Europa gefährden?
Die Kosten der Osterweiterung der NATO und ihre Aufteilung
In welcher Weise sind die Bundesregierung und die Regierungen der anderen europäischen NATO-Mitglieder in die Vorbereitung des „Report to the Congress On the Enlargement of NATO: Rationale, Benefits, Costs and Implications", den die amerikanische Regierung am 24. Februar 1997 dem Kongreß zugeleitet hat, einbezogen worden?
Hält die Bundesregierung die Kostenrechnung dieses Berichtes, der einen Kostenrahmen von 27 bis 35 Mrd. US-$, verteilt auf zehn Jahre, auf die neuen Mitgliedstaaten und die bisherigen Mitgliedstaaten der NATO annimmt, für rea listisch, und über welche eigenen Kostenberechnungen verfügt die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung angesichts der in Kürze bevorstehenden Entscheidung des Madrider NATO-Gipfels innerhalb oder außerhalb der Regierung wirkenden geeigneten Institutionen den Auftrag erteilt, Kostenrechnungen zur NATO-Osterweiterung vorzunehmen, wie dies Regierung und Kongreß der USA getan haben (Congressional Budget Office, RAND-Corporation, Heritage-Foundation u. a.), und wenn dies nicht der Fall ist, warum hat die Bundesregierung dies bisher unterlassen?
Welche Kostenüberlegungen zur NATO-Osterweiterung hat die NATO selbst bisher angestellt, und welche Unterlagen liegen dazu vor?
Hat die Bundesregierung der amerikanischen Auffassung zur Kostenaufteilung zugestimmt, wie sie in dem Regierungsbericht vom 24. Februar 1997 zum Ausdruck kommt, daß die Vereinigten Staaten 15 %, die Neumitglieder 35 % und die europäischen NATO-Mitglieder 50 % der Erweiterungskosten zu übernehmen hätten, oder welche Kostenaufteilung hält die Bundesregierung ggf. für angemessen?
Teilt die Bundesregierung die in dem amerikanischen Regierungsbericht gemachte Feststellung, daß die europäischen Alliierten zum Schutz der Neumitglieder vor allem ihre regionalen Verstärkungskräfte („regional reinforcement capabilities") ausbauen und dafür die Kosten selber tragen müßten?
Teilt die Bundesregierung die amerikanische Auffassung, die bereits in der Kostenstudie des Congressional Budget Office vom März 1996 deutlich zum Ausdruck kommt, daß sich die Forderung nach einem Ausbau regionaler Verstärkungskräfte in erster Linie an Deutschland richtet und daß dies dazu führen müßte, der Bundesrepublik Deutschland die Hauptlast bei dem von den europäischen Alliierten zu leistenden Kostenanteil für die Erweiterung zu übertragen, oder hält die Bundesregierung solche Erwägungen für nicht relevant?
Welche anderen eigenen Vorstellungen hat die Bundesregierung ggf. zur Frage der Plazierung von ausgebauten regionalen Verstärkungskräften und zur Kostenverteilung für diese Maßnahme entwickelt?
Hat die Bundesregierung bisher zur Aufteilung der Erweiterungskosten mit den Regierungen der Vereinigten Staaten, der anderen NATO-Mitglieder und den Regierungen der potentiellen neuen Bündnismitglieder Gespräche oder Verhandlungen geführt? Falls die Bundesregierung solche Gespräche oder Verhandlungen geführt hat, welche Vorstellungen über die Erweiterungskosten hat die Bundesregierung dabei vertreten?
Stimmt die Bundesregierung der Forderung des oben genannten Berichts vom 24. Februar 1997 zu, daß jedes neue NATO-Mitglied in Zukunft wenigstens über eine Staffel moderner westlicher Kampfflugzeuge sowie eine Ausrüstung mit Boden-Luft-Verteidigungsmitteln (z. B. Patriot) verfügen muß, und wie verträgt sich diese Zustimmung ggf. mit den bisherigen Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, der die Notwendigkeit der Ausrüstung der osteuropäischen Neumitglieder der Allianz mit moderner westlicher Kampftechnik stets verneint hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Februar 1997 vorgelegte polnische Studie aus dem Umkreis der Euro-Atlantic-Association unter dem Titel „Estimated Cost of NATO Enlargement: A Contribution to the Debate", und welche anderen Kostenberechnungen aus dem Kreis der aussichtsreichen Mitgliedschaftsbewerber sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Argumentation für überzeugend, daß die polnischen Streitkräfte sowieso - und ohne Osterweiterung erst recht - umfangreiche Modernisierungsinvestitionen brauchen? Teilt die Bundesregierung die Bedrohungswahrnehmungen, die derartigen Modernisierungsplänen zugrunde liegen?
Wie lautet nach Auffassung der Bundesregierung die genaue methodische Definition bei der Unterscheidung zwischen echten Erweiterungskosten einerseits und ohnehin anfallenden Kosten zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der beteiligten Staaten andererseits?
Welche Unterscheidung macht die Bundesregierung zwischen den Kosten für Investitionen, die mit der Erfüllung der Aufträge einer „Neuen NATO" zusammenhängen, einerseits und den echten Kosten der Osterweiterung andererseits, und wie beziffern sich die entsprechenden Anteile in DM-Werten für die Jahre bis 2009?