Mögliche radioaktive Gefährdungen durch Einfuhren von Milch und Milchprodukten aus der Republik Belarus
der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch die atomare Katastrophe von Tschernobyl am 26. April 1986 wurden erhebliche Mengen Radioaktivität freigesetzt. Da Radionuklide teilweise sehr langlebig sind - die Halbwertszeit für Caesium 137 beträgt beispielsweise 30 Jahre, für Strontium 90 28 Jahre und für Plutonium 240 beträgt sie 24 000 Jahre - und sich im Körper von Mensch und Tier anreichern, gibt es auf lange Zeit eine akute Gefährdung sowie schädliche und zerstörerische Auswirkungen. Besonders betroffen ist die Republik Belarus, denn 70 % des radioaktiven Fallouts ging über diesem Land nieder.
Trotzdem werden aus der Republik Belarus Milch und Milchprodukte in die EU und in die Bundesrepublik Deutschland importiert. Einige der belorussischen Lieferbetriebe liegen in kontaminierten bzw. stark kontaminierten Gebieten. Diese Tatsache hat zu Verunsicherungen unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Sie befürchten Auswirkungen auf ihre Gesundheit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
a) Wie hat sich der Handel mit Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis zwischen der EU und der Republik Belarus seit Frühjahr 1986 mengenmäßig und monetär für die einzelnen Produkte entwickelt - aufgeschlüsselt nach Jahren?
b) Wie hoch waren dabei jeweils die Importe und Exporte der Bundesrepublik Deutschand - aufgeschlüsseit nach Jahren?
Welche Kontrollen für Milch und Milchprodukte aus der Republik Belarus werden an den Grenzen zur EU vorgenommen, und wieviel Prozent der Lieferungen wurden seit Frühjahr 1986 kontrolliert - aufgeschlüsselt nach Jahren?
a) Wurden seit 1986 die Einfuhren von Milch und Milchprodukten aus der Republik Belarus auf Radioaktivität hin untersucht, und sind diese Kontrollen lückenlos?
b) Wieviel Prozent der Einfuhren wurden seit Frühjahr 1986 auf Radioaktivität hin untersucht - aufgeschlüsselt nach Jahren?
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und durch welche Behörden werden die Grenzkontrollen durchgeführt?
a) Wie hoch sind die Grenzwerte (zulässigen Höchstmengen) für Radioaktivität bei der Einfuhr von Milch und Milchprodukten aus Drittstaaten?
b) Wie oft wurde von den Grenzkontrollen eine Überschreitung der Höchstmengen für Radioaktivität bei Milch und Milchprodukten aus der Republik Belarus seit Fühjahr 1986 festgestellt - aufgeschlüsselt nach Jahren?
c) Wie oft wurden von den Grenzkontrollen jeweils 0-100/ 101-200/201-300/301-370 Becquerel pro Kilogramm festgestellt - aufgeschlüsselt nach Jahren seit 1986?
d) Was geschah bzw. geschieht mit Milch und Milchprodukten, bei denen eine Überschreitung festgestellt wurde? Gibt es ein Sicherheitskonzept, nach dem diese Produkte entsorgt werden?
e) Auf welcher rechtlichen Grundlage treffen die kontrollierenden Behörden ihre Entscheidungen über den Umgang mit den radioaktiv belasteten Milchprodukten, und welche Ermessensspielräume haben sie dabei?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es seit Frühjahr 1986 zu Einfuhren radioaktiv verseuchter Milch oder Milchprodukte gekommen ist?
a) Welche Voraussetzungen müssen Betriebe bzw. Molkereien in der Republik Belarus erfüllen, damit sie von der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU eine Zulassung zur Lieferung von Milch und Milchprodukten bekommen?
b) Wer ist für die Anerkennung der Betriebe zuständig, und wie und durch wen werden sie kontrolliert?
c) Findet dabei auch eine Prüfung möglicher radioaktiver Belastungen statt, und durch wen wird diese Prüfung vorgenommen?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Betriebe, die in der Bekanntmachung der von der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Betriebe für die Einfuhr von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis in der Republik Belarus vom 12. Juni 1996 aufgeführt sind, wie u. a. Kljozk, Rogatschjow, Kopyl, Wetka, Luninetz, Oktjabreskij, Mogiliow, Kalinkowistchy, Kobrin, Iwatzewitschi, Pinsk, Gomel, Choiniki, Wolochin, Soligorsk, Krugloe und Tschaussy (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 131 S. 8062), in stark kontaminierten Gebieten liegen?
b) Wurden seit 1986 Milch und Milchprodukte von diesen Betrieben auf mögliche radioaktive Belastungen hin untersucht?
Zu welchen Ergebnissen haben die Betriebskontrollen seit Frühjahr 1986, insbesondere von Betrieben aus kontaminierten Gebieten, geführt - aufgeschlüsselt nach Jahren?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdung der bundesdeutschen Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Import möglicherweise radioaktiv belasteter Milch und Milchprodukte ein?
b) Kann die Bundesregierung eine Gefährdung der bundesdeutschen Verbraucherinnen und Verbraucher durch möglicherweise radioaktiv belastete Milch und Milchprodukte ausschließen?
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es für die Bevölkerung der Republik Belarus eine Gefährdung durch radioaktiv belastete Milch und Milchprodukte gibt?