Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, hat am 23. Januar 2008 im Plenum während der Fragestunde versucht, anhand einer Modellrechnung zu verdeutlichen, dass das Alterseinkommen der Rentnerinnen und Rentner über dem heutigen Grundsicherungsniveau liegt. Das Beispiel ging von einer Person aus, die im Jahre 2007 in Altersrente geht, 45 Jahre lang 850 Euro monatlich brutto verdient hat und 45 Jahre lang sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als auch in die geförderte Riester-Rente einzahlte. Ferner ging der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes davon aus, dass die Riester-Rente mit 4 Prozent verzinst wurde und die Verwaltungskosten 10 Prozent betrugen.
Berücksichtigt man, dass der derzeitige Garantiezins lediglich 2,25 Prozent beträgt, erscheint die Annahme der Bundesregierung einer kontinuierlichen Verzinsung des Riesterkapitals von 4 Prozent über einen Zeitraum von 45 Jahren als wenig realistisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Auf welchen weiteren Grundannahmen beruht der vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes genannte Modellfall, insbesondere was die Angaben bzgl. der Auszahlungsdauer und der Verzinsung während der Auszahlungsphase sowie die Berücksichtigung der Verwaltungskosten bzw. Provisionen (gezillmerter Vertrag) angeht?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dieser von PStS Franz Thönnes aufgestellte Modellfall weder theoretisch noch praktisch existieren kann, da eine Person im Jahre 2007 also maximal erst 5 Jahre lang in die Riesterrente eingezahlt haben kann?
Würde die Bundesregierung dementieren, dass die aus den Angaben des Statistischen Bundesamts für 2006 entnommene durchschnittliche Höhe der Leistung der Grundsicherung im Alter von 627 Euro im Jahr 2007 aufgrund der gestiegenen Heizkosten höher lag?
Wenn nein, welche Faktoren sollten die durchschnittlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter gemindert haben?
Wie hoch läge auf der Ausgangsbasis des Jahres 2007 nach den Modellen der Bundesregierung bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Altersrente aus gesetzlicher Rente und der im Jahr 2002 eingeführten Riester-Rente im Jahre 2020 nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, wenn
a) eine Person 45 Jahre lang 850 Euro (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) verdient hätte,
b) eine Person 45 Jahre lang 1 450 Euro (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) verdient hätte,
c) eine Person 38 Jahre lang 1 600 Euro (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) verdient hätte,
d) eine Person 45 Jahre lang ALG II (Rentenbeiträge nach Gesetzeslage am 31. Dezember 2007) bezogen hätte,
e) eine Person Jahrgang 1954, die im Jahr 2020 nach 40 Beitragsjahren bei einem Bruttoverdienst (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) von 850, 1 450, 1 600 Euro sowie 2 Jahren ALG I Bezug und 2 Jahren ALG II Bezug mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente für langjährig Versicherte beantragen muss?
Wie hoch läge auf der Ausgangsbasis des Jahres 2007 nach den Modellen der Bundesregierung bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Altersrente aus gesetzlicher Rente und der im Jahr 2002 eingeführten Riester-Rente im Jahre 2020 nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter der Annahme des derzeitigen Garantiezinses von 2,25 Prozentpunkten, wenn
a) eine Person 45 Jahre lang 850 Euro (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) verdient hätte,
b) eine Person 45 Jahre lang 1 450 Euro (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) verdient hätte,
c) eine Person 38 Jahre lang 1 600 Euro (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) verdient hätte,
d) eine Person 45 Jahre lang ALG II (Rentenbeiträge nach Gesetzeslage am 31. Dezember 2007) bezogen hätte,
e) eine Person Jahrgang 1954, die im Jahr 2020 nach 40 Beitragsjahren bei einem Bruttoverdienst (bezogen auf den Durchschnittsverdienst 2007) von 850, 1 450, 1 600 Euro sowie 2 Jahren ALG I Bezug und 2 Jahren ALG II Bezug mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente für langjährig Versicherte beantragen muss?