Umweltschutz im Rahmen der Neuen Konzeption zur technischen Harmonisierung und Normung in Europa
der Abgeordneten Klaus Lennartz, Michael Müller (Düsseldorf), Doris Barnett, Klaus Barthel, Ingrid Becker-Inglau, Friedheim Julius Beucher, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Michael Bürsch, Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Peter Enders, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Günter Gloser, Achim Großmann, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Dieter Heistermann, Rolf Hempelmann, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Brunhilde Irber, Dr. Uwe Jens, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Dr. Elke Leonhard, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Ursula Mogg, Jutta Müller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Otto Reschke, Günter Rixe, Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Walter Schöler, Dietmar Schütz (Oldenburg), Volkmar Schultz (Köln), Ilse Schumann, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Hildegard Wester, Lydia Westrich, Helmut Wieczorek (Duisburg), Dr. Wolfgang Wodarg
Vorbemerkung
Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind eine Harmonisierung des Umweltrechts der Mitgliedstaaten auf hohem Niveau und harmonisierte, umweltgerechte Produktanforderungen und Normen eine wichtige Voraussetzung für fairen Wettbewerb und eine nachhaltig zukunftsfähige und umweltverträgliche Entwicklung.
Nach der sog. „Neuen Konzeption" beschränkt sich der europäische Gesetzgeber seit 1985 auf die Festlegung allgemeiner Güte-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen an Produkten in den Richtlinien und verweist zu deren Konkretisierung auf technische Normen, die von den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC nach Vorlagen der nationalen Normungsorganisationen, wie dem DIN, in eigener Verantwortung erarbeitet werden.
Den unbestreitbaren Vorteilen dieses Harmonisierungsansatzes, wie Beschleunigungseffekte bei der Vollendung des Binnnenmarktes und bei der Anpassung der Produktanforderung an die technische Entwicklung sowie die Entlastung des Gemeinschaftsgesetzgebers von technischen Detailregelungen, stehen gravierende Nachteile gegenüber. So führt dieses Verfahren zu einer schwer kontrollierbaren Verlagerung staatlicher Regelsetzung in den privaten Bereich. Die Erstellung technischer Normen durch die von der Wirtschaft getragenen Normungsorganisationen setzt eine Abwägung zwischen den Belangen des Gesundheits- und Umweltschutzes und den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit voraus, so daß letztlich die Normungsgremien über das der Allgemeinheit zumutbare Risiko beim Umgang mit Produkten entscheiden. Zum Vorwurf mangelnder demokratischer Legitimation der europäischen Normung kommt hinzu, daß die harmonisierten Normen keiner systematischen Kontrolle der EG-Organe unterliegen.
Kritisch zu sehen ist auch, daß die Beachtung öffentlicher Belange, wie der des Umweltschutzes, verfahrensmäßig nicht hinreichend sichergestellt ist. Mangelnde Transparenz des europäischen Normungsverfahrens und unzureichende Zugangs- und Einflußmöglichkeiten der Öffentlichkeit werden in dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) analysiert.
Die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus in den EG-Richtlinien und Verordnungen und in der produktbezogenen Normung, wie es im Vertrag von Maastricht verankert ist, ist wegen fehlender Regelungen für die Harmonisierung und Normung gefährdet. Eine Reform des europäischen Normungsverfahrens ist dringend erforderlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Wie beurteilt die Bundesregierung die sog. „Neue Konzeption" zur technischen Harmonisierung, nach der in den EG-Richtlinien nur allgemeine Güte-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen festgelegt werden und zu deren Konkretisierung auf Normen der von der Wirtschaft getragenen europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC verwiesen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verlagerung staatlicher Regelsetzung in den privaten Bereich im Rahmen der „Neuen Konzeption" unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Legitimation, der Möglichkeit der Kontrolle durch den Gesetzgeber, der Transparenz und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die tatsächliche Berücksichtigung der Umweltschutzanforderungen im Rahmen der nach der neuen Konzeption angestrebten technischen Harmonisierung und Normung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Analyse der praktischen Anwendung der neuen Konzeption in bezug auf die Probleme bei der Verfolgung und Sicherung der Umweltschutzziele im Rahmen der europäischen Normung durch das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in Drucksache 13/6450?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft ein hohes Umweltschutzniveau in den EG-Richtlinien und Verordnungen und in der produktbezogenen Normung sicherzustellen, wie es im Vertrag von Maastricht verankert ist?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die nationalen und europäischen Umweltschutzziele in den EG-Richtlinien und Verordnungen und in den nationalen und europäischen Normen besser als bisher durchzusetzen?
Wie steht die Bundesregierung zu den Empfehlungen des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag, wie sie im Bericht des TAB vom September 1996 vorgelegt wurden?
Wie könnten die Umweltinteressen besser und ausreichend in den zur Vorbereitung von Richtlinien- und Verordnungsentwürfen eingesetzten beratenden Ausschüssen der EU-Kommission vertreten werden, insbesondere durch sachkundige Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. des Umweltbundesamts?
Wie beurteilt die Bundesregierung die empfohlene Einrichtung eines „Beratenden Ausschusses für Normung" auf europäischer Ebene, der die Kommission bei der Vergabe von Normungsmandaten im Rahmen von binnenmarktbezogenen Harmonisierungsrichtlinien berät und umweltschutzbezogene Vorgaben für die Normungsgremien in sog. Grundlagendokumenten präzisiert, und wird sie sich dafür einsetzen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, in den Fällen, in denen es nicht gelingt, ein hohes Umweltschutzniveau in Richtlinien oder europäischen Normen durchzusetzen, Regelungen in einem nationalen Alleingang unter Berufung auf die Schutzverstärkungsklausel des Artikels 100 a Abs. 4 durchzusetzen?
Wie will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über Rechtsetzungsvorhaben der Kommission und Referentenentwürfe informieren, um eventuell Einfluß nehmen zu können, bzw. diese Entwürfe frühzeitig bei der Gesetzgebungsarbeit berücksichtigen zu können?
Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung, sich auf EU-Ebene für eine EG-Verordnung zur umweltgerechten Produktgestaltung einzusetzen, in der allgemeine Kriterien einer ökologischen Produktgestaltung festgelegt werden?
Wie steht die Bundesregierung zu der Empfehlung, sich im Rat für die Erarbeitung und Verabschiedung einer EG-Verordnung oder -Richtlinie einzusetzen, in der ein reformiertes Normungsverfahren geregelt wird, das u. a. bestimmte Anforderungen an Transparenz, Beteiligung interessierter Kreise und der Öffentlichkeit sowie demokratische Kontrollen und Überprüfung auf Umweltverträglichkeit garantiert?
Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, weiteren Harmonisierungsrichtlinien, wie der Rahmenwasserrichtlinie, erst zuzustimmen, wenn das Normungsverfahren entsprechend geändert worden ist?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, zur Stärkung der demokratischen Beteiligung von Umwelt- und Verbraucherverbänden und Gewerkschaften an der nationalen und europäischen Normung eine Kommission für Umweltschutz und Normung außerhalb der Normungsinstitutionen DIN und CEN wie im Arbeitsschutzbereich einzurichten?
Wir beurteilt die Bundesregierung die bisher beschlossenen Harmonisierungsrichtlinien und die europäischen Normen, wie z. B. die DIN-EU-14001 zum Umweltmanagement, in bezug auf das vertraglich angestrebte hohe Umweltschutzniveau?