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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kostenkalkulation bei kardiologischen Sonderentgelten und Fallpauschalen (G-SIG: 13012662)

Belastung der Krankenkassen durch Fehlkalkulationen bei ärztlichen Fallpauschalen, Gutachten zu Herzkatheteruntersuchungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

23.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/814501.07. 97

Kostenkalkulation bei kardiologischen Sonderentgelten und Fallpauschalen

der Abgeordneten Rudolf Dreßler, Klaus Kirschner, Petra Ernstberger, Eike Hovermann, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Brigitte Lange, Waltraud Lehn, Dr. Martin Pfaff, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Wolfgang Weiermann, Dr. Wolfgang Wodarg, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

1993 wurde in Deutschland ein neues pauschaliertes Entgeltsystem für die Behandlung in Krankenhäusern eingeführt. Für gut abgrenzbare und/oder kostenintensive medizinische Behandlungs- und Untersuchungsverfahren werden seitdem Fallpauschalen und Sonderentgelte vereinbart.

Für den Bereich der kardiologischen Sonderentgelte und Fallpauschalen wird zunehmend Kritik an der Kalkulation dieser Entgelte laut. Die gesetzlichen Krankenkassen gehen davon aus, daß sie aufgrund von Fehlkalkulationen pro Jahr knapp 1 Mrd. DM zu viel zahlen.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Seit wann ist der Bundesregierung das von den gesetzlichen Krankenkassen beim Medizinischen Dienst in Auftrag gegebene Gutachten zu Herzkatheteruntersuchungen bekannt, und wie bewertet sie dieses Gutachten?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Ergebnisse des Gutachtens strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nahelegen, und wenn ja, welche Konsequenzen beabsichtigt sie daraus zu ziehen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf der Krankenkassen, daß z. B. für eine Linksherzkatheter-Untersuchung statt 1740 DM nur knapp 580 DM und z. B. bei einer Erweiterung der Herzkranzgefäße mit einem Ballonkatheter statt 6 650 DM nur rd. 2 950 DM angemessen sind?

4

Auf welcher Berechnungsgrundlage werden die Fallpauschalen und Sonderentgelte kalkuliert, und sind diese Berechnungsgrundlagen so transparent, daß sie z. B. von den Krankenkassen nachgeprüft werden können?

5

Werden zur Findung von Fallpauschalen und Sonderentgelten detaillierte Berechnungen vorgenommen, oder werden Mittelwerte nach Klinikangaben erstellt?

6

Besteht die Möglichkeit, daß in der invasiven und interventionellen Kardiologie Sonderentgelte mehrfach abgerechnet werden können?

7

Wird bei der Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten berücksichtigt, daß es in einer Marktwirtschaft eine Differenz zwischen Markt- und Listenpreisen geben kann, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei der Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten nur der tatsächliche Marktpreis und nicht der höhere Listenpreis einfließt?

8

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten, das der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkassen zu Herzkatheteruntersuchungen vorgelegt hat?

9

Wird die Bundesregierung in Zukunft bei der Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten für mehr Transparenz sorgen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung in der Zukunft, die Solidargemeinschaft der Krankenkassen durch Vertragsverhandlungen unter Einbeziehung der Krankenkassen bei der Preisfindung für Fallpauschalen und Sonderentgelte vor möglichen ökonomischen Schäden zu schützen?

Bonn, den 1. Juli 1997

Rudolf Dreßler Klaus Kirschner Petra Ernstberger Eike Hovermann Dr. Hans-Hinrich Knaape Brigitte Lange Waltraud Lehn Dr. Martin Pfaff Gudrun Schaich-Walch Horst Schmidbauer (Nürnberg) Regina Schmidt-Zadel Antje-Marie Steen Dr. Peter Struck Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelica Schwall-Düren Wolfgang Weiermann Dr. Wolfgang Wodarg Rudolf Scharping und Fraktion

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