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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen der EG-Öko-Audit-Verordnung auf betrieblichen Umweltschutz, Kostensenkung und Deregulierungsmöglichkeiten (G-SIG: 13012762)

Beurteilung der Umweltmanagement-Norm zum Öko-Audit DIN EN ISO 14001, Erleichterungen für auditierte Unternehmen, Haftungsrisiken, Ergebnisse und Empfehlungen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen, Anwendung des Öko-Audits durch obere Bundesbehörden und Ministerien

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

24.09.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/849009. 09. 97

Auswirkungen der EG-Öko-Audit-Verordnung auf betrieblichen Umweltschutz, Kostensenkung und Deregulierungsmöglichkeiten

der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Michael Müller (Düsseldorf), Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Dr. Michael Bürsch, Edelgard Bulmahn, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Petra Ernstberger, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Gloser, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Liesel Hartenstein, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Frank Hofmann (Volkach), Brunhilde Irber, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Detlev von Larcher, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Leyla Onur, Kurt Palis, Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Marlene Rupprecht, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Gisela Schröter, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Uta Titze-Stecher, Reinhard Weis (Stendal), Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München)

Vorbemerkung

An das freiwillig von gewerblichen Unternehmen anzuwendende EG-Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, wie es in der sog. Öko-Audit-Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 geregelt ist, wurden große Erwartungen und Hoffnungen geknüpft. Durch die Einrichtung eines Umweltmanagements, die Durchführung einer Umweltbetriebsprüfung und die Aufstellung von Umweltplänen sollte es zu Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes und zu Kostensenkungen im Betrieb kommen.

Da die Umweltgutachter das Öko-Audit eines Unternehmens lediglich eine Plausibilitätsprüfung anhand einer Betriebsbesichtigung und einiger Stichproben unterziehen und eine Haftung für eventuelle Rechtsfolgen ablehnen, ist der Erfolg des Öko-Audits stark von der praktischen Erfahrung und der Glaubwürdigkeit der Unternehmen abhängig.

Im Rahmen der Diskussion über Deregulierungsmaßnahmen wurde frühzeitig auf die Möglichkeiten verwiesen, Unternehmen, die sich erfolgreich am Umwelt-Audit beteiligen, von Mitteilungs- und Berichtspflichten zu entlasten. Von seiten der Wirtschaftsverbände und der Bayerischen Staatsregierung wird sogar die Befreiung vom Genehmigungsverfahren gefordert bzw. erwogen. Zur Zeit werden in Bayern und Schleswig-Holstein Unternehmen Erleichterungen bei der Überwachung genehmigungspflichtiger Anlagen in Aussicht gestellt, wenn sie freiwillig eine Umweltbetriebsprülung durchführen und begutachten lassen und nachweisbar ein Umweltmanagement-System in ihrem Betrieb einführen.

Die Europäische Kommission hat inzwischen die internationale und europäische Umweltmanagement-Norm DIN EN ISO 14001 als in einigen Punkten gleichwertig mit der EG-Öko-Audit-Verordnung anerkannt. Da die international akzeptierte Norm einfacher zu erfüllen ist als die EG-Verordnung, aber kaum belastbare und leistungsbezogene Ergebnisse insbesondere bei der Prüfung der Rechtskonformität der Unternehmen und hinsichtlich der Reduzierung der Umweltauswirkungen nach dem Stand der Technik zur Folge hat, droht hier ein Verlust an Glaubwürdigkeit und Akzeptanz in bezug auf Verbesserungen im Umweltschutz.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Erweiterungsverordnung nach dem Umwelt-Audit-Gesetz sieht die Ausdehnung des Umwelt-Audit auf einige nicht gewerbliche Dienstleistungsbereiche vor. Diese grundsätzlich begrüßenswerte Absicht wirft jedoch Fragen nach den Teilnahmekriterien und nach der Definition der Standorte auf.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung, ob sich Unternehmen am EG-Öko-Audit erfolgreich beteiligt haben, um sie evtl. von Mitteilungs- und Berichtspflichten entlasten zu können?

2

Inwieweit ist es zu Verbesserungen im betrieblichen Umweltschutz und Kostensenkungen in Unternehmen mit zertifiziertem Öko-Audit gekommen?

3

Wie glaubwürdig und aussagefähig sind die bekanntgewordenen Umwelt-Audit-Erklärungen der Unternehmen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Anerkennung von Teilen der Umweltmanagement-Norm DIN EN ISO 14001 unter dem Gesichtspunkt, daß in dieser Norm eine rechtsverbindliche Regelung der Umweltbetriebsprüfung nicht vorhanden ist und auch in dem zugehörigen Leitfaden zum Audit die Umweltbetriebsprüfung nicht rechtsverbindlich geregelt wird?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß sich Unternehmen nur noch nach DIN EN ISO 14001 prüfen lassen, um kostengünstiger und einfacher ein Testat für umweltfreundliche Betriebe zu erlangen?

6

Wie würde die Bundesregierung Unternehmen in bezug auf die Entlastung von Berichtspflichten beurteilen, die sich nicht am System der Öko-Audit-Verordnung beteiligen, sondern sich nur der ISO-Norm entsprechend prüfen lassen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen von Bayern und Schleswig-Holstein in bezug auf Erleichterungen für Unternehmen, die sich am Öko-Audit beteiligen, und welche Konsequenzen will sie für bundeseinheitliche Regelungen daraus ziehen?

8

Wie beurteilt sie die geforderten Erleichterungen bei oder den Verzicht auf Genehmigungsverfahren, obwohl das Öko-Audit nur für bestehende Anlagen durchgeführt werden kann?

9

Wie beurteilt sie die geforderten Erleichterungen oder den Verzicht auf Überwachung und Kontrollen, wenn die Prüfung der Gutachter vor allem eine Plausibilitätsprüfung der Angaben des Unternehmens ist, und welche Rechtsfolgen hat das Audit in bezug auf das Haftungsrisiko des Unternehmens und des Umweltgutachters, der jede Haftung von sich weist?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß durch das Öko-Audit die gesetzlich geregelten Umweltschutzbeauftragten für den Immissionsschutz, den Gewässerschutz und den Abfallbereich und die damit verbundenen betrieblichen Umweltmanagementsysteme entwertet und das Niveau des betrieblichen Umweltschutzes insgesamt abgesenkt wird?

Wie beurteilt sie diese Gefahr insbesondere für die Fälle, in denen statt der EG-Öko-Audit-Verordnung die DIN EN ISO 14001 angewendet wird?

11

Welche Empfehlungen hat der „BMU/BDI-Gesprächskreis" zu ordnungsrechtlichen Deregulierungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Öko-Audits inzwischen erarbeitet, und warum sind an diesem Gesprächskreis die Gewerkschaften und Umweltverbände nicht beteiligt?

12

Welche Ergebnisse hat die Prüfung der Bund/Länder-Arbeitskreise LAI („Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz"), LAWA („Länderarbeitsgemeinschaft Wasser"), und LAGA („Länderarbeitsgemeinschaft Abfall"), im Hinblick auf Maßnahmen zur Deregulierung und zu Verwaltungsvereinbarungen erbracht?

13

Wie ist der Stand der Beratungen zur Revision der Öko-Audit-Verordnung, und wie soll die nationale Erweiterung der Anwendung des Öko-Audits auf nichtgewerbliche und Dienstleistungsunternehmen im einzelnen aussehen?

14

Welche konkreten Überlegungen bestehen zur freiwilligen Anwendung der Öko-Audit-Verordnung durch obere Bundesbehörden und Ministerien, um zu Kostenminderungen und zu Verbesserungen im betrieblichen Umweltschutz vorbildhaft beizutragen?

Bonn, den 9. September 1997

Dietmar Schütz (Oldenburg) Michael Müller (Düsseldorf) Klaus Barthel Wolfgang Behrendt Dr. Michael Bürsch Edelgard Bulmahn Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Petra Ernstberger Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Günter Gloser Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dr. Liesel Hartenstein Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Frank Hofmann (Volkach) Brunhilde Irber Susanne Kastner Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Detlev von Larcher Klaus Lennartz Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Gerhard Neumann (Gotha) Leyla Onur Kurt Palis Dr. Martin Pfaff Georg Pfannenstein Marlene Rupprecht Horst Schmidbauer (Nürnberg) Gisela Schröter Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Erika Simm Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wieland Sorge Antje-Marie Steen Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Franz Thönnes Uta Titze-Stecher Reinhard Weis (Stendal) Verena Wohlleben Hanna Wolf (München)

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