Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/3710
07. 02.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Poß, Dr. Ulrich Böhme (Unna),
Ludwig Eich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 13/2399 —
Entwicklung des Aufkommens bei der Vermögensteuer
und bei der Erbschaftsteuer
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen
vom 22. Juni 1996 zur geltenden Einheitswertbesteuerung erfordern
eine gründliche Prüfung der bisherigen Regelungen. In diesem
Zusammenhang ist es notwendig, auch Ergebnisse der Steuerstatistik in
die Überlegungen einzubeziehen.
Vorbemerkung
Die Datenlage im Bereich der Statistiken über
einheitswertabhängige Steuern ist zur Zeit lückenhaft. Betroffen ist
insbesondere auch die Erbschaftsteuer, für die lediglich zum
kassenmäßigen Aufkommen Angaben mit entsprechend
eingeschränkter Aussagefähigkeit, aber seit 1978 keinerlei aktuelle
Statistiken über die Veranlagungen vorliegen.
Bei der Novellierung des Gesetzes über Steuerstatistiken im Jahr
1995 wurde zur Schließung der eklatanten Datenlücken u. a.
auch die Erhebung von Daten für eine Erbschaftsteuerstatistik
wieder eingeführt, so daß sich die Informationsbasis für die
Steuerpolitik in diesem Bereich künftig verbessern wird.
A. Vermögensteuer
1. Welche rechtlichen Änderungen (einschließlich
Jahressteuergesetz 1996) mit Auswirkungen auf das Aufkommen aus der
Vermögensteuer haben seit 1983 stattgefunden, und wie hoch waren
diese finanziellen Auswirkungen im einzelnen nach damaliger und
nach heutiger Rechnung (jeweils Entstehungsjahr)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
6. Februar 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Diese Frage wird zusammen mit der entsprechenden Frage 1 aus
dem Abschnitt B „Erbschaftsteuer" wie folgt beantwortet:
Die rechtlichen Änderungen mit Auswirkungen auf das
Aufkommen aus der Vermögensteuer oder aus der Erbschaft-/
Schenkungsteuer seit 1983 sind mit Angabe von geschätzten
Steuermehr- (+) oder Steuermindereinnahmen (-) im jeweiligen
Entstehungsjahr in Tabelle 1 des Anhangs zusammengestellt. Für
eine Bezifferung der finanziellen Auswirkungen im
Entstehungsjahr nach heutiger Rechnung fehlen die
Kalkulationsgrundlagen.
Die Tabelle enthält neben rechtlichen Änderungen des
Vermögensteuer- und des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes
auch solche des Bewertungsgesetzes, soweit diese zu finanziellen
Auswirkungen bei der Besteuerung von Vermögen und/oder von
Erbschaften/Schenkungen führen.
2. Wie hoch war das Aufkommen aus der Vermögensteuer in den
einzelnen Jahren seit 1983 insgesamt und in den einzelnen
Ländern, und wie hoch waren die Anteile der einzelnen Länder in
v. H.?
Die gewünschten Angaben sind in Tabelle 2 zusammengestellt.
3. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 der Anteil der
Vermögensteuer am gesamten Steueraufkommen und am
gesamten Steueraufkommen der Länder?
Die gewünschten Angaben können der Tabelle 4 entnommen
werden.
4. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Zahl der
Vermögensteuerpflichtigen - getrennt nach Privathaushalten und
Unternehmen - insgesamt und in den einzelnen Ländern, und wie
hoch waren die Anteile der einzelnen Länder in v. H.?
Die Zahl der Vermögensteuerpflichtigen wird im Rahmen der
Vermögensteuerstatistik jeweils im Rahmen der
Hauptveranlagungen - zuletzt zu den Zeitpunkten 1. Januar 1983, 1. Januar
1986 und 1. Januar 1989 - erfaßt. Die Ergebnisse können der
beiliegenden Tabelle 5 entnommen werden. Wegen ihrer
geringen Bedeutung wurde auf die Einbeziehung der beschränkt
steuerpflichtigen Personen verzichtet.
Eine gesonderte Darstellung der Vermögensteuerpflichtigen
nach Privathaushalten und Unternehmen ist nicht möglich. Die
Gliederung nach natürlichen und nichtnatürlichen Personen in
Tabelle 5 gibt hierfür nur grobe Hinweise.
Bei natürlichen Personen (Einzelveranlagte bzw.
Veranlagungsgemeinschaften) kann sich das Gesamtvermögen aus vier
Vermögensarten (land- und forstwirtschaftliches Vermögen,
Grundvermögen, Betriebsvermögen und sonstiges Vermögen)
zusammensetzen, so daß in den Ergebnissen für die Privathaushalte
auch unternehmerische Vermögen aus gewerblicher oder
freiberuflicher Tätigkeit enthalten sind. Bei nichtnatürlichen Personen
besteht das Gesamtvermögen in der Regel ausschließlich aus
Betriebsvermögen. Ausnahmen sind nichtrechtsfähige Vereine,
Anstalten, Stiftungen i. S. des § 97 Abs. 2 BewG, die wie
natürliche Personen behandelt werden.
5. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 das Aufkommen
aus der Vermögensteuer insgesamt und in den einzelnen Ländern
je Einwohner und je Vermögensteuerpflichtigen?
Statistische Angaben zur Zahl der Vermögensteuerpflichtigen,
auf die hier Bezug zu nehmen ist, liegen aus den
Hauptveranlagungen zuletzt für 1983, 1986 und 1989 vor. Die
durchschnittlichen Aufkommenswerte je Einwohner und je
Vermögensteuerpflichtigen sind für diese Jahre der Tabelle 6 zu entnehmen.
Es ist darauf hinzuweisen, daß den Basiswerten unterschiedliche
Abgrenzungen zugrunde liegen. So handelt es sich bei der
Einwohnerzahl nur um natürliche Personen, während das
Aufkommen sowohl aus Zahlungen natürlicher Personen als auch
aus Zahlungen nichtnatürlicher Personen stammt.
Des weiteren ist zu beachten, daß sich die Zahl der
Steuerpflichtigen auf das Ergebnis aus den jeweiligen
Hauptveranlagungen zum Stichtag 1. Januar bezieht, während das
Aufkommen alle im Kalenderjahr in die Kassen der
Gebietskörperschaften eingegangenen Steuerzahlungen enthält - gleichgültig,
für welches Jahr sie geleistet werden, ober wann die
Steuerschuld entstanden ist. Es sind darin auch Vorauszahlungen, die
auf früheren Hauptveranlagungen beruhen, Nachzahlungen
infolge höherer Hauptveranlagungsergebnisse, ggf. auch
Steuererstattungen bei verminderten Veranlagungsergebnissen,
Abschlußzahlungen, Säumniszuschläge usw. enthalten.
6. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Gesamtzahl
und das Gesamtvermögen der Privathaushalte und der
Unternehmen?
Im Rahmen der Vermögensteuerstatistik liegen dazu keine
Angaben vor. Auch aus den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen oder anderen Statistiken stehen für das
Gesamtvermögen keine entsprechenden Ergebnisse zur Verfügung.
Die Deutsche Bundesbank hat zuletzt im „Monatsbericht
Oktober 1993". einen Beitrag „Zur Vermögenssituation der p rivaten
Haushalte in Deutschland" veröffentlicht, wonach sich das
Vermögen der westdeutschen Privathaushalte - für die neuen
Länder liegen entsprechende Angaben nicht vor - nach Abzug von
Krediten für Konsum- und. Wohnungsbauzwecke von 3 879 Mrd.
DM im Jahr 1980 auf 8 277 Mrd. DM bis 1992 erhöht hat. Je
Privathaushalt ergibt sich hieraus in den alten Bundesländern ein
Anstieg des durchschnittlichen Vermögens von gut 150 000 DM
im Jahr 1980 auf rd. 300 000 DM in 1992.
7. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Zahl der
Vermögensteuerpflichtigen - getrennt nach Privathaushalten und
Unternehmen - mit einem Gesamtvermögen von
unter 100 000 DM,
100 000 bis 500 000 DM,
500 000 bis 1 Mio. DM,
1 Mio. bis 5 Mio. DM,
5 Mio. bis 10 Mio. DM,
10 Mio. bis 50 Mio. DM,
50 Mio. bis 100 Mio. DM,
100 Mio. bis 200 Mio. DM,
über 200 Mio. DM?
Die Frage läßt sich wiederum lediglich für die
Hauptveranlagungen 1983, 1986 und 1989 und in der Differenzierung nach
natürlichen und nichtnatürlichen Personen beantworten. Die
Ergebnisse sind der Tabelle 7 zu entnehmen. Auf die Erläuterungen zu
Frage 4 bezüglich der Schwierigkeiten, die
Vermögensteuerpflichtigen nach Privathaushalten und Unternehmen zu trennen,
wird verwiesen.
8. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Zahl der
Vermögensteuerpflichtigen - getrennt nach Privathaushalten und
Unternehmen - mit einem zu versteuernden Vermögen von
unter 100 000 DM,
100 000 bis 500 000 DM,
500 000 bis 1 Mio. DM,
1 Mio. bis 5 Mio. DM,
5 Mio. bis 10 Mio. DM,
10 Mio. bis 50 Mio. DM,
50 Mio. bis 100 Mio. DM,
100 Mio. bis 200 Mio. DM,
über 200 Mio. DM?
9. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Zahl der
Vermögensteuerpflichtigen - getrennt nach Privathaushalten und
Unternehmen - mit einer Jahressteuerschuld bei der Vermögensteuer
von
unter 10 000 DM,
10 000 bis 50 000 DM,
50 000 bis 100 000 DM,
100 000 bis 250 000 DM,
250 000 bis 500 000 DM,
500 000 bis 1 Mio. DM,
1 Mio. bis 5 Mio. DM,
5 Mio. bis 10 Mio. DM,
10 Mio. bis 50 Mio. DM,
50 Mio. bis 100 Mio. DM,
100 Mio. bis 200 Mio. DM,
über 200 Mio. DM?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ergebnisse für die Zahl der Vermögensteuerpflichtigen liegen in
der Untergliederung nach der Höhe des „zu versteuernden
Vermögens" bzw. nach der Höhe der „Jahressteuerschuld" nicht vor.
Hierfür müßte das gesamte in den statistischen Ämtern
aufbewahrte Einzelmaterial nach den genannten Merkmalen neu
aufbereitet werden. Dies wäre für 1989 zwar grundsätzlich noch
möglich, aber mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden
und in angemessener Frist nicht durchführbar.
10. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 das Aufkommen
aus der Vermögensteuer - getrennt nach Privathaushalten und
Unternehmen - bei einer Höhe des zu versteuernden Vermögens
von
unter 100 000 DM,
100 000 bis 500 000 DM,
500 000 bis 1 Mio. DM,
1 Mio. bis 5 Mio. DM,
5 Mio. bis 10 Mio. DM,
10 Mio. bis 50 Mio. DM,
50 Mio. bis 100 Mio. DM,
100 Mio. bis 200 Mio. DM,
über 200 Mio. DM?
Es liegen keine Angaben für die gewünschten
Untergliederungen des Aufkommens aus der Vermögensteuer vor.
11. Wie hoch waren in den einzelnen Jahren seit 1983 die Anteile der
Privathaushalte und der Unternehmen am Gesamtaufkommen aus
der Vermögensteuer jeweils in Mio. DM und in v. H.?
Gleiche Antwort wie zu Frage 10.
12. Wie wird sich nach den Daten der letzten Steuerschätzung das
Aufkommen aus der Vermögensteuer in den einzelnen Jahren bis
1999 entwickeln, und welche Annahmen insbesondere bezüglich
der Zahl der Vermögensteuerpflichtigen liegen dieser Entwicklung
zugrunde?
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" hat das Aufkommen aus
der Vermögensteuer im Mai 1995 wie folgt geschätzt (in Mio. DM) :
Jahr alte Länder neue Länder
1995 7 700 —
1996 8 300 350
1997 8 500 400
1998 8 700 450
1999 9 000 550
Im Oktober 1995 kam der Arbeitskreis zu folgendem Ergebnis:
Jahr alte Länder neue Länder
1995
1996
7 900
8 500
—
—
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde die Aussetzung der
Vermögensteuer in den neuen Ländern bis einschließlich 1998
verlängert.
Mangels statistischer Basisdaten lassen sich keine Hypothesen
über den Zusammenhang von Bemessungsgrundlagen und
Kassenaufkommen bilden. Daher gehen Annahmen über die Zahl
der - Vermögensteuerpflichtigen nicht in die Schätzung des
Aufkommens ein.
B. Erbschaftsteuer
1. Welche rechtlichen Änderungen (einschließlich Jahressteuergesetz
1996) mit Auswirkungen auf das Aufkommen aus der
Erbschaftsteuer haben seit 1983 stattgefunden, und wie hoch waren
diese finanziellen Auswirkungen im einzelnen nach damaliger und
nach heutiger Rechnung (jeweils Entstehungsjahr)?
Diese Frage wurde zusammen mit der entsprechenden Frage 1
im Abschnitt A „Vermögensteuer" beantwortet.
2. Wie hoch war das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer in den
einzelnen Jahren seit 1983 insgesamt und in den einzelnen Ländern,
und wie hoch waren die Anteile der einzelnen Länder in v. H.?
Die gewünschten Angaben sind in Tabelle 3 zusammengestellt.
3. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 der Anteil der
Erbschaftsteuer am gesamten Steueraufkommen und am gesamten
Steueraufkommen der Länder?
Die gewünschten Angaben können der Tabelle 4 entnommen
werden.
4. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 der Gesamtwert des
vererbten Vermögens und des zu versteuernden Erwerbs?
5. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Zahl der
Erbschaftsteuerpflichtigen insgesamt und in den einzelnen Ländern,
und wie hoch waren die Anteile der einzelnen Länder in v. H.?
6. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 die Zahl der Erb
-
schaftsteuerpflichtigen je nach Höhe des zu versteuernden Erwerbs
und je nach Steuerklasse entsprechend § 19 ErbStG?
7. Wie hoch war in den einzelnen Jahren seit 1983 das Aufkommen aus
der Erbschaftsteuer je nach Höhe des zu versteuernden Erwerbs
und je nach Steuerklasse entsprechend § 19 ErbStG?
Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet:
Zur Erbschaftsteuer gibt es keine aktuelle Statistik der
Veranlagungen, nachdem die zuletzt 1967 bis 1978 durchgeführten
Erhebungen durch Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
nach 1978 eingestellt worden waren. Deshalb liegen zu den
Fragen 4 bis 7 keine Angaben aus der Statistik vor.
Durch das 1995 novellierte Steuerstatistikgesetz ist zur
Schließung der eklatanten Datenlücken eine Erbschaftsteuerstatistik
wieder eingeführt worden. Diese Statistik soll allerdings erstmals
für 1997 durchgeführt werden, soweit im Bereich der
Finanzverwaltung die Voraussetzungen für eine EDV-gestützte
Abwicklung vorliegen.
8. Wie wird sich nach den Daten der letzten Steuerschätzung das
Aufkommen aus der Erbschaftsteuer in den einzelnen Jahren bis 1999
entwickeln, und welche Annahmen insbesondere bezüglich des
jährlich vererbten Vermögens und des zu versteuernden Erwerbs
liegen dieser Entwicklung zugrunde?
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" hat das Aufkommen aus
der Erbschaftsteuer im Mai 1995 wie folgt geschätzt (in Mio. DM):
Jahr alte Länder neue Länder
1995 3 550 55
1996 3 700 65
1997 3 850 75
1998 4 000 85
1999 4 200 95
Im Oktober 1995 kam der Arbeitskreis zu folgenden Ergebnissen
(1996 einschließlich JStG 1996):
Jahr alte Länder neue Länder
1995
1996
3 525
3 500
50
55
Wie bei der Vermögensteuer lassen sich auch bei der
Erbschaftsteuer mangels statistischer Basisdaten keine Hypothesen über
den Zusammenhang zwischen Bemessungsgrundlage und
Kassenaufkommen bilden. Daher muß auch die Schätzung ohne
diesbezügliche Annahmen erfolgen.
Tabelle 1
Rechtliche Änderungen (einschließlich Jahressteuergesetz 1996) mit Auswirkungen
auf das Aufkommen aus der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer seit 1983
Rechtsänderung Steuermehr- (+)/bzw.
Steuermindereinnahmen (-) im
- Entstehungsjahr
(in Mio. DM)
Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wi rt -
schaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen .
(Steuerentlastungsgesetz 1984) vom 22. 12. 1983:
— verringerter Ansatz des Betriebsvermögens bis 125 000
DM mit 0, darüber mit 75 v. H. (§ 117 a BewG) VSt -1 160
— Senkung des Vermögensteuersatzes für Körperschaften
von 0,7 auf 0,6 v. H. (§ 10 VStG) VSt - 300
— Senkung der Schachtelgrenze von 25 auf 10 v. H. (§ 102
BewG) VSt - 100
Steuerreformgesetz 1990 vom 25. 7. 1988
— Einschränkung der Steuerfreiheit der gemeinnützigen
Wohnungs- und Siedlungsunternehmen auf
Genossenschaften mit begrenztem Tätigkeitsbereich; Aufhebung
der Steuerfreiheit der Unternehmen, die als Organe der
staatlichen Wohnungspolitik anerkannt sind (u. a. § 3
VStG) VSt + 15
— Behandlung des Fremdkapitals, das zu mehr als 10 v. H.
beteiligte Gesellschafter gegen Gewinnbeteiligung zur
Verfügung stellen, als verdecktes Nennkapital -
Gesellschafter-Fremdfinanzierung - (u. a. § 103 Abs. 1 BewG) VSt + 30
— Aufhebung der Vermögensteuerfreiheit für das der
öffentlichen Wasserversorgung dienende
Betriebsvermögen (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 BewG) VSt + 10
— Verzinsung von Steuernachforderungen und -
erstattungen (§ 233 a AO) VSt + 75
— Aufhebung der steuerlichen Anerkennung von
Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten VSt + 15
Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und
zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 vom 22. 12.
1989
— Behandlung von Jubiläumsrückstellungen im
Bewertungsrecht entsprechend Neuregelung bei der
Einkommensteuer (§§ 103 a, 109 Abs. 4 BewG) VSt - 7
— Übernahme der Lifo-Methode in das Bewertungsrecht
(§ 11 Abs. 2, § 109 Abs. 4 BewG) VSt - 28
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und
Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher
Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13. 12.
1990
Rechtsänderung Steuermehr- (+)/bzw.
Steuermindereinnahmen (-) im
Entstehungsjahr
(in Mio. DM)
— Vermögensteuerfreistellung von Kunstgegenständen, die
der Allgemeinheit durch zur Verfügung stellen zu
Ausstellungszwecken zugänglich gemacht werden (§ 101
Nr. 5, § 110 Abs. 1 Nr. 12 BewG) VSt - 10
— Erbschaftsteuerbefreiung von Erben und
Vermächtnisnehmern für Zuwendungen des Erworbenen an eine
gemeinnützige Stiftung, die wissenschaftlichen oder kulturellen
Zwecken dient, innerhalb eines Jahres (§ 29 ErbStG) ErbSt - 5
Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von
Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung
steuerrechtlicher und anderer Vorschriften
(Steueränderungsgesetz 1991) vom 24. 6. 1991
— Nichterhebung der Vermögensteuer im Beitrittsgebiet für
die VZ 1991 und 1992 (§ 136 Nr. 3 und 4 BewG, § 24 c
VStG) 1 ) VSt -
Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen für Investitionen und
Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992) vom 25. 2. 1992
— Übernahme der Steuerbilanzwerte in die VSt - 945
Vermögensaufstellung (§ 109 BewG) ErbSt - 75
— Erweiterung der Vergünstigung für inländisches
Betriebsvermögen bei der Vermögensteuer durch Erhöhung
des Freibetrags für Betriebsvermögen um 375 000 DM
auf 500 000 DM (§ 117 a Abs. 1 BewG) VSt - 265
— Verlängerung der Aussetzung der Vermögensteuer im
Beitrittsgebiet für 1993 und 1994 (§ 136 BewG und § 24 c
VStG) 1) VSt -
Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung
(Zinsabschlaggesetz) vom 9. 11. 1992
— Übernahme der Steuerbilanzwerte auch bei den
Mineralgewinnungsrechten u. a. VSt - 30
— Vereinheitlichung des Altersfreibetrags bei der
Vermögensteuer auf 50 000 DM bei gleichzeitigem Wegfall der
Gesamtvermögensgrenzen von 150 000 DM bzw. 300 000
DM (§ 6 Abs. 3 VStG) VSt - 55
Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen
Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der
Einheit Deutschlands, ... (Gesetz zur Umsetzung des
Föderalen Konsolidierungsprogramms — FKPG) vom 23. 6. 1993
— Aufhebung der Schonfrist bei Entrichtung der
Steuerschuld für Scheck- und Barzahler VSt + 5
(§ 240 Abs. 3 AO) ErbSt + 5
1) Fußnote siehe Tabellenende.
Rechtsänderung Steuermehr- (+)/bzw.
Steuermindereinnahmen (-) im
Entstehungsjahr
(in Mio. DM)
— Anhebung der Wertfortschreibungsgrenzen bei der
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (§ 22 Abs. 1 Nr. 2
BewG) VSt - 25
— Anhebung des allgemeinen Freibetrags für unbeschränkt
steuerpflichtige Personen einer
Veranlagungsgemeinschaft von 70 000 DM um 50 000 DM auf 120 000 DM ab
1. 1. 1995 (§ 6 Abs. 1 und 2 VStG) VSt - 680
— Anhebung des Vermögensteuersatzes für
Grundvermögen und sonstiges Vermögen mit Ausnahme der
Beteiligungswerte um 0,5 v. H.-Punkte auf 1 v. H. ab 1. 1. 1995
(§ 10 Nr. 1 VStG) VSt + 1 680
— Vereinheitlichung der Neuveranlagungstatbestände (§ 16
Abs. 1 VStG) VSt - 25
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen
zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im
europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz) vom
13. 9. 1993
— Verlängerung der Aussetzung der Vermögensteuer im
Beitrittsgebiet für 1995 (§ 24 c VStG) 1) VSt -
— Einführung eines Freibetrags für Betriebsvermögen von
500 000 DM pro Betrieb bei der Erbschaftsteuer für
Erwerbe nach dem 31. 12. 1993 (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1
ErbStG) ErbSt - 250
Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur
Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und
Steuerbereinigungsgesetz) vom 21. 12. 1993
— Wegfall des Abschlags bei der Ermittlung der
Einheitswerte des Grundbesitzes in Berlin (West) (§ 122 Abs. 3
bis 5 BewG) VSt + 5
— Nichtanerkennung der rückwirkenden Vereinbarung
einer Zugewinngemeinschaft bei der Erbschaftsteuer (§ 5
Abs. 1 ErbStG) ErbSt + 25
— Verhinderung des „Einlagenmodells" bei der
Schenkungsteuer (§ 12 Abs. 1 a ErbStG) ErbSt + 50
Jahressteuergesetz 1996 vom 11. 10. 1995
— Einführung eines Bewertungsabschlags in Höhe von
25 v. H. für das den Freibetrag von 500 000 DM
übersteigende Betriebsvermögen (§ 13 Abs. 2 a ErbStG) ErbSt - 150
— Einbeziehung der Anteile an Kapitalgesellschaften in
den Freibetrag und den Bewertungsabschlag für
Betriebsvermögen bei der Beteiligung an der
Kapitalgesellschaft von mindestens 25 v. H. (§ 13 Abs. 2 a ErbStG) ErbSt - 240
1) Fußnote siehe Tabellenende.
Rechtsänderung Steuermehr- (+)/bzw.
Steuermindereinnahmen (-) im
Entstehungsjahr
(in Mio. DM)
— Verlängerung der Aussetzung der Vermögensteuer in
den neuen Ländern bis einschließlich 1998 1) VSt -
— Verzicht auf eine Neuveranlagung zur Vermögensteuer
bei Änderung der anrechenbaren ausländischen Steuer
und der Ermäßigung der Vermögensteuer für
ausländisches Betriebsvermögen (§ 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 4
VStG) -
— Erhöhung der Erbfallkostenpauschale von 10 000 DM auf
20 000 DM (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) ErbSt - 25
— Freistellung sog. unbenannter (ehebedingter)
Zuwendungen von hälftigen Beteiligungen an
Vermögensgegenständen von der Schenkungsteuer ErbSt -
1) Es entstehen keine echten Steuermindereinnahmen; es handelt sich um einen Verzicht auf rechnerische
Steuermehreinnahmen, die wegen der im Aufbau befindlichen Finanzverwaltung nur schwer zu erzielen wären.
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Tabelle 2
Aufkommen an Vermögensteuer in den Jahren 1983 bis 1994 (in Mio. DM)
1983
Aufkommen
Vermögen
-
steuer v. H. 1 )
1984
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1985
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1986
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1987
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1988
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
Baden-Württemberg 875,6 17,5 779,7 17,4 723,7 16,9 768,3 17,5 902,6 16,6 954,2 17,2
Bayern 823,7 16,5 840,9 18,7 763,4 17,8 815,6 18,6 1058,1 19,5 990,3 17,8
Hessen 564,4 11,3 485,2 10,8 499,3 11,6 486,0 11,1 635,9 11,7 658,6 11,9
Niedersachsen 400,5 8,0 377,3 8,4 348,5 8,1 408,2 9,3 458,9 8,5 470,1 8,5
Nordrhein-Westfalen 1397,2 28,0 1223,9 27,2 1208,6 28,2 1163,0 26,5 1470,2 27,1 1509,7 27,2
Rheinland-Pfalz 224,5 4,5 172,0 3,8 172,5 4,0 174,1 4,0 210,2 3,9 229,5 4,1
Saarland 49,8 1,0 42,4 0,9 41,3 1,0 38,6 0,9 44,3 0,8 47,5 0,9
Schleswig-Holstein 123,8 2,5 110,2 2,5 105,4 2,5 103,1 2,3 120,2 2,2 139,0 2,5
Bremen 65,2 1,3 52,1 1,2 47,9 1,1 53,8 1,2 67,0 1,2 58,9 1,1
Hamburg 324,0 6,5 268,0 6,0 232,5 5,4 239,2 5,4 272,6 5,0 304,6 5,5
Berlin-West 143,5 2,9 140,5 3,1 143,6 3,3 146,2 3,3 181,8 3,4 191,8 3,5
Bundesrepublik
Deutschland*) 4.992,3 100,0 4 492,3 100,0 4 286,8 100,0 4 396,0 100,0 5 421,9 100,0 5 554,3 100,0
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noch Tabelle 2
1989
Aufkommen
Vermögen
-
steuer v. H. 1 )
1990
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1991
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1992
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1993
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
1994
Aufkommen
Vermögen
steuer v. H. 1 )
Baden-Württemberg 1 021,7 17,7 1 123,9 17,7 1 225,0 18,2 1 206,8 17,9 1 113,3 16,4 1 158,5 17,5
Bayern 1042,8 18,1 1132,5 17,9 1174,8 17,5 1262,5 18,7 1175,4 17,3 1249,4 18,9
Hessen 659,9 11,4 711,6 11,2 739,6 11,0 785,4 11,6 889,1 13,1 752,7 11,4
Niedersachsen 494,3 8,6 541,4 8,5 572,2 8,5 577,4 8,6 652,8 9,6 545,0 8,2
Nordrhein-Westfalen 1528,9 26,5 1747,9 27,6 1827,5 27,2 1752,9 26,0 1771,5 26,1 1751,2 26,4
Rheinland-Pfalz 289,9 5,0 257,2 4,1 281,5 4,2 293,2 4,3 328,5 4,8 276,7 4,2
Saarland 41,5 0,7 54,3 0,9 64,5 1,0 81,3 1,2 55,8 0,8 61,1 0,9
Schleswig-Holstein 143,3 2,5 148,9 2,4 186,9 2,8 175,6 2,6 208,4 3,1 197,8 3,0
Bremen 65,3 1,1 74,1 1,2 76,8 1,1 74,9 1,1 78,9 1,2 73,0 1,1
Hamburg 285,1 4,9 328,9 5,2 334,7 5,0 328,6 4,9 300,5 4,4 324,2 4,9
Berlin-West 201,9 3,5 212,2 3,4 228,6 3,4 226,0 .3,3 210,9 3,1 237,3 3,6
alte Bundesländer 5 774,7 100,0 6 333,1 100,0 6 712,1 99,7 6 764,7 100,2 6 785,3 100,0 6 626,8 100,0
Brandenburg 0,7 0,0 - 0,7 - 0,0 - 0,1 - 0,0 - 0,0 - 0,0
Mecklenburg-Vorp. 0,6 0,0 - 0,5 - 0,0 - 0,1 - 0,0 0,0 0,0
Sachsen 5,4 0,1 - 5,1 - 0,1 - 0,4 - 0,0 0,0 0,0
Sachsen-Anhalt 1,1 0,0 -1,0 - 0,0 - 0,1 - 0,0 - 0,0 - 0,0
Thüringen 0,1 0,0 - 0,4 - 0,0 - 0,3 - 0,0 - 0,0 - 0,0
Berlin-Ost 9,1 0,1 - 6,9 - 0,1 - 0,8 - 0,0 0,2 0,0
neue Bundesländer 17,0 0,3 - 14,6 - 0,2 -1,7 - 0,0 0,2 0,0
Bundesrepublik
Deutschland") 6 729,1 100,0 6 750,0 100,0 6 783,7 100,0 6 627,0 100,0
*) Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990.
**) Gebietsstand nach dem 3. Oktober 1990. In den neuen Ländern ist die Vermögensteuer bis 1998 ausgesetzt. Ab 1991 treten hierfür geringfügige kassenwirksame Buchungen auf.
1) Anteil der Vermögensteuer der einzelnen Länder an der Vermögensteuer insgesamt.
D
rucksache 13/ 3710
D
e
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e
r B
u
n
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esta
g
—
13
. W
a
h
lp
erio
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e
Tabelle 3
Aufkommen an Erbschaftsteuer in den Jahren 1983 bis 1994 (in Mio. DM)
1983
Aufkommen
Erbschaft
-
steuer v. H. 1 )
1984
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1985
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1986
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1987
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1988
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
Baden-Württemberg 187,9 13,1 288,7 18,4 254,2 16,8 273,6 14,5 330,8 14,8 340,0 14,2
Bayern 332,3 23,2 296,5 18,9 295,8 . 19,6 336,9 17,8 410,0 18,3 497,5 20,7
Hessen 172,7 12,1 194,6 12,4 111,2 7,4 122,2 6,5 142,1 6,4 232,2 9,7
Niedersachsen 113,5 7,9 116,7 7,4 133,2 8,8 120,0 6,3 146,3 6,5 164,5 6,8
Nordrhein-Westfalen 332,0 23,2 351,8 22,4 406,5 26,9 484,7 25,7 734,9 32,8 611,4 25,5
Rheinland-Pfalz 53,6 3,7 60,8 3,9 57,4 3,8 68,5 3,6 69,4 3,1 103,0 4,3
Saarland 14,3 1,0 10,7 0,7 17,2 1,1 13,3 0,7 14,1 0,6 13,4 0,6
Schleswig-Holstein 36,0 2,5 40,8 2,6 41,1 2,7 47,0 2,5 38,0 1,7 65,3 2,7
Bremen 19,5 1,4 23,1 1,5 23,6 1,6 25,5 1,3 26,2 1,2 26,8 1,1
Hamburg 80,6 5,6 87,2 5,6 65,3 4,3 81,8 4,3 95,0 4,2 92,2 3,8
Berlin-West 90,4 6,3 97,4 6,2 106,5 7,0 316,1 16,7 230,7 10,3 255,9 10,7
Bundesrepublik
Deutschland') 1 432,9 100,0 1 568,3 100,0 1 511,9 100,0 1 889,5 100,0 2 237,5 100,0 2 402,3 100,0
D
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—
13
. W
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h
l p
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d
e
D
r ucksach
e
13/3 710
noch Tabelle 3
1989
Aufkommen
Erbschaft
-
steuer v. H. 1 )
1990
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1991
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1992
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1993
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
1994
Aufkommen
Erbschaft
steuer v. H. 1 )
Baden-Württemberg 287,5 13,8 523,9 17,3 479,0 18,2 415,4 13,7 503,2 16,5 597,1 17,2
Bayern 440,2 21,1 481,7 15,9 467,0 17,7 499,1 16,5 566,6 18,6 764,6 22,0
Hessen 172,2 8,3 269,7 8,9 220,9 8,4 362,5 12,0 333,3 10,9 233,9 6,7
Niedersachsen 165,6 8,0 214,6 7,1 155,2 5,9 197,8 6,5 222,7 7,3 252,7 7,3
Nordrhein-Westfalen 571,4 27,4 1051,4 34,8 699,1 26,5 991,5 32,7 822,1 27,0 993,5 28,6
Rheinland-Pfalz 87,8 4,2 86,0 2,8 1 r71,0 6,5 135,8 4,5 130,3 4,3 139,6 4,0
Saarland 12,4 0,6 28,3 0,9 17,6 0,7 14,9 0,5 18,0 0,6 19,0 0,5
Schleswig-Holstein 67,4 3,2 72,8 2,4 92,1 3,5 83,4 2,8 78,9 2,6 72,4 2,1
Bremen 21,7 1,0 30,2 1,0 36,9 1,4 35,7 1,2 45,3 1,5 40,5 1,2
Hamburg 118,5 5,7 135,3 4,5 142,2 5,4 127,0 4,2 139,7 4,6 117,1 3,4
Berlin-West 137,7 6,6 127,9 4,2 149,3 5,7 155,4 5,1 149,6 4,9 204,3 5,9
alte Bundesländer 2 082,4 100,0 3 021,8 100,0 2 630,4 99,8 3 018,6 99,6 3 009,7 98,9 3 434,5 98,7
Brandenburg 1,0 0,0 2,2 0,1 4,8 0,2 7,6 0,2
Mecklenburg-Vorp. 0,2 0,0 1,1 0,0 3,0 0,1 4,0 0,1
Sachsen 1,5 0,1 2,8 0,1 14,7 0,5 18,3 0,5
Sachsen-Anhalt 0,9 0,0 1,1 0,0 3,9 0,1 4,8 0,1
Thüringen 1,1 0,0 1,2 0,0 3,3 0,1 3,2 0,1
Berlin-Ost 0,6 0,0 2,6 0,1 4,9 0,2 6,8 0,2
neue Bundesländer 5,3 0,2 11,0 0,4 34,5 1,1 44,6 1,3
Bundesrepublik
Deutschland") 2 635,7 100,0 3 029,5 100,0 3 044,2 100,0 3 479,1 100,0
*) Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990.
**) Gebietsstand nach dem 3. Oktober 1990.
1) Anteil der Erbschaftsteuer der einzelnen Länder an der Erbschaftsteuer insgesamt.
Tabelle 4
Anteil der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer
am gesamten Steueraufkommen und am gesamten Steueraufkommen der Länder l )
Jahre
(1)
Gesamtes
Steuerauf
-
kommen
(Mrd. DM)
(2)
Gesamtes
Steuerauf
kommen
der Länder
(Mrd. DM)
(3)
insgesamt
(Mrd. DM)
(4)
Vermögensteuer
in v. H. von
Sp. (2)
(5)
in v. H. von
Sp. (3)
(6)
insgesamt
(Mrd. DM)
(7 )
Erbschaftsteuer
in v. H. von
Sp. (2)
(8)
in v. H. von
Sp. (3)
(9)
1983 396,6 138,6 5,0 1,3 3,6 1,4 0,4 1,0
1984 414,7 145,5 4,5 1,1 3,1 1,6 0,4 1,1
1985 437,2 154,2 4,3 1,0 2,8 1,5 0,3 1,0
1986 452,4 161,8 4,4 1,0 2,7 1,9 0,4 1,2
1987 468,7 168,3 5,4 1,2 3,2 2,2 0,5 1,3
1988 488,1 175,4 5,6 1,1 3,2 2,4 0,5 1,4
1989 535,5 191,9 5,8 1,1 3,0 2,1 0,4 1,1
1990 567,0 194,3 6,3 1,1 3,3 3,0 0,5 1,6
1991 661,9 227,9 6,7 1,0 3,0 2,6 0,4 1,2
1992 731,7 251,3 6,8 0,9 2,7 3,0 0,4 1,2
1993 749,1 260,4 6,8 0,9 2,6 3,0 0,4 1,2
1994 786,2 269,2 6,6 0,8 2,5 3,5 0,4 1,3
1) Bis 1989: Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990; ab 1990: Gebietsstand nach dem 3. Oktober 1990.
Tabelle 5
Anzahl der unbeschränkt Vermögensteuerpflichtigen
Hauptveranlagung 1983 Hauptveranlagung 1986 Hauptveranlagung 1989
Gliederung Vermögensteuerpflichtige Vermögensteuerpflichtige Vermögensteuerpflichtige
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
natürliche Personen
Baden-Württemberg 118 353 17,7 132 820 18,3 184 672 19,3
Bayern 127 648 19,1 130 820 18,0 186 665 19,6
Hessen 59 907 9,0 63 886 8,8 81 746 8,6
Niedersachsen 69 255 10,4 72 383 10,0 93 532 9,8
Nordrhein-Westfalen 171 112 25,6 193 122 26,6 235 492 24,7
Rheinland-Pfalz 30 921 4,6 33 838 4,7 48 189 5,0
Saarland 5 889 0,9 5 765 0,8 7 284 0,8
Schleswig-Holstein 22 391 3,4 25 388 3,5 36 404 3,8
Bremen 7 375 1,1 8 149 1,1 9 852 1,0
Hamburg 23 948 3,6 27 447 3,8 31 926 3,3
Berlin (West) 30 460 4,6 33 392 4,6 38 742 4,1
Bundesrepublik Deutschland s ) 667 259 100,0 727 010 100,0 954 504 100,0
nichtnatürliche Personen
Baden-Württemberg 29 911 16,3 12 139 17,7 16 041 18,6
Bayern 31 725 17,3 12 011 17,5 15 375 17,9
Hessen 18 893 10,3 7 259 10,6 8 904 10,3
Niedersachsen 16 742 9,1 6 227 9,1 7 700 8,9
Nordrhein-Westfalen 49 352 26,8 17 829 25,9 22 691 26,4
Rheinland-Pfalz 9 608 5,2 3 523 5,1 3 387 3,9
Saarland 3 555 1,9 1 108 1,6 1 529 1,8
Schleswig-Holstein 5 802 3,2 2 005 2,9 2 538 2,9
Bremen 2 377 1,3 779 1,1 992 1,2
Hamburg 8 873 4,8 3 024 4,4 3 521 4,1
Berlin (West) 6 975 3,8 2 857 4,2 3 367 3,9
Bundesrepublik Deutschland s ) 183 813 100,0 68 761 100,0 86 045 100,0
1) Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990.
Tabelle 6
Vermögensteueraufkommen je Einwohner
und je Vermögensteuerpflichtigen
1983, 198.6 und 1989 nach Bundesländern
Vermögensteueraufkommen in DM
Gliederung je Einwohner s ) je Vermögensteuerpfl. 2)
1983 1986 1989 1983 1986 1989
Baden-Württemberg 94 83 108 5 719 5 132 4 967
Bayern 75 74 94 5 029 5 549 5 050
Hessen 101 88 118 6 988 6 665 7 144
Niedersachsen 55 57 69 4 589 5 111 4 824
Nordrhein-Westfalen 82 70 91 6 207 5 400 5 823
Rheinland-Pfalz 62 48 79 5 438 4 562 5 540
Saarland 47 37 39 5 203 5 433 4 624
Schleswig-Holstein 47 39 56 4 311 3 693 3 623
Bremen 95 82 99 6 444 5 816 5 850
Hamburg 199 151 178 9 543 7 543 7 799
Berlin (West) 77 79 98 3 729 3 935 4 706
Bundesrepublik Deutschland 3 ) 81 72 94 5 724 5 386 5 442
1) Bezogen auf die Einwohnerzahl zum Jahresanfang.
2) Bezogen auf unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und nichtnatürliche Personen, jeweils zum
Hauptveranlagungszeitpunkt (1. Januar).
3) Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990.
Tabelle 7
Anzahl der unbeschränkt Vermögensteuerpflichtigen
nach der Höhe des Gesamtvermögens
Gesamtvermögen
von ...bis unter ... DM
Hauptveranlagung 1983
Vermögensteuerpflichtige
Anzahl %
Hauptveranlagung 1986
Vermögensteuerpflichtige
Anzahl %
Hauptveranlagung 1989
Vermögensteuerpflichtige
Anzahl %
natürliche Personen
unter 100 000 24 725 3,7 29 049 4,0 39 906 4,2
100 000 - 500 000 434 021 65,0 478 982 65,9 646 996 67,8
500 000 - 1 Mio. 126 625 19,0 129 904 17,9 161 592 16,9
1 Mio. - 5 Mio. 72 576 10,9 78 299 10,8 92 799 9,7
5 Mio. - 10 Mio. 5 719 0,9 6 364 0,9 7 689 0,8
10 Mio. - 50 Mio. 3 272 0,5 3 968 0,5 4 896 0,5
50 Mio. - 100 Mio. 234 0,0 303 0,0 405 0,0
100 Mio. - 200 Mio. 60 0,0 100 0,0 159 0,0
200 Mio. und mehr 27 0,0 41 0,0 62 0,0
Insgesamt 667 259 100,0 727 010 100,0 954 504 100,0
nichtnatürliche Personen
unter 100 000 113 092 61,5 20 328 29,6 26 388 30,7
100 000 - 500 000 43 145 23,5 23 891 34,7 30 875 35,9
500 000 - 1 Mio. 8 920 4,9 7 467 10,9 9 045 10,5
1 Mio. - 5 Mio. 11 849 6,4 10 729 15,6 12 409 14,4
5 Mio. - 10 Mio. 2 614 1,4 2 438 3,5 2 773 3,2
10 Mio. - 50 Mio. 3 064 1,7 2 845 4,1 3 335 3,9
50 Mio. -100 Mio. 566 0,3 503 0,7 605 0,7
100 Mio. - 200 Mio. 264 0,1 265 0,4 270 0,3
200 Mio. und mehr 299 0,2 295 0,4 345 0,4
Insgesamt 183 813 100,0 68 761 100,0 86 045 100,0]