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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ärztliche Begutachtung von Behinderten und Bewertung nach Grad der Behinderung (G-SIG: 13010988)

Ärztliche Begutachtung des Grads der Behinderung, restriktive Anerkennungspraxis der Versorgungsämter

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

09.11.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/269317. 10. 95

Ärztliche Begutachtung von Behinderten und Bewertung nach Grad der Behinderung

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Petra Bläss und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Immer häufiger stellen Schwerbehindertenvertretungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Beratungs- und Betreuungsaufgabe fest, daß insbesondere Behinderungen, die infolge vorherrschender Arbeitsbedingungen im Laufe des Erwerbslebens entstehen, mit zunehmend geringerem „Grad der Behinderung" (GdB) bewertet werden. Der Grundsatz des § 3 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG), nach dem die Bewertung einer Behinderung als wesentliches Kriterium die Auswirkung auf das allgemeine Erwerbsleben zu berücksichtigen hat, findet so gut wie keine Beachtung mehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Neufeststellungsanträge, mit denen die Verschlimmerung bereits bestehender Behinderungen und/oder zusätzliche Behinderungen geltend gemacht werden sollen, wurden in den Jahren seit 1989 pro Jahr gestellt, wie viele wurden abgelehnt und wie vielen wurde stattgegeben (bitte nach Ländern, Branchen, Geschlecht und Alter differenziert darstellen)?

2

Wie weit ist der Überarbeitungsstand der seit 1983 geltenden Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter, und welche neuen Aspekte und Tatsachbestände sollen dabei berücksichtigt werden?

3

Inwieweit findet bei der Überarbeitung der Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter die Forderung des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretung der IG Metall Beachtung, daß bei der Begutachtung „unter Einbeziehung arbeitsmedizinischer Erkenntnisse die Auswirkungen von Behinderungen auf Arbeit und Beruf unter Berücksichtigung der sich dramatisch verändernden Bedingungen des Arbeitsmarktes entsprechend dem Verweis in § 3 Abs. 3 SchwbG wieder angemessene Beachtung finden" soll?

4

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu der vom Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretung der IG Metall Ingolstadt festgestellten restriktiven Anerkennungspraxis eines GdB durch die Versorgungsämter, vor allem zu der Problematik, daß Behinderungen, die infolge vorherrschender Arbeitsbedingungen im Laufe des Erwerbslebens entstehen, mit zunehmend geringerem GdB bewertet werden?

Bonn, den 17. Oktober 1995

Eva Bulling-Schröter Petra Bläss Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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