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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Stoffliche Verwertung von Mischkunststoffen aus Sammlungen des Dualen Systems Deutschland (G-SIG: 13012946)

Probleme bei der Sortierung von Kunststoffabfällen, Gesundheitsgefahren durch Schimmelpilze, Abfallmenge und Verwertungsmöglichkeiten für die Mischkunststofffraktion, Ausfuhr von Kunststoffagglomeraten, Eigentums- und Produkthaftungsprobleme

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/936904. 12.97

Stoffliche Verwertung von Mischkunststoffen aus Sammlungen des Dualen Systems Deutschland

der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Michael Müller (Düsseldorf), Brigitte Adler, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Ulla Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Ludwig Eich, Gernot Erler, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Susanne Kastner, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Christa Lörcher, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Jörg Tauss, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Siegfried Vergin, Matthias Weisheit, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Wolfgang Wodarg

Vorbemerkung

Die Verpackungsverordnung sollte ursprünglich die Vermeidung von Verpackungsmaterialien vorantreiben und die Stoffkreisläufe weitgehend schließen. Im Laufe der Jahre haben sich bei den DSD-Sammlungen (DSD: Duales System Deutschland GmbH; Grüner Punkt) immer wieder Probleme mit den Kunststoffverpackungen ergeben, und dabei insbesondere mit den alltäglichen Verpakkungsmaterialien für Milchprodukte etc. Wurden diese Probleme erst scheinbar elegant über Exporte gelöst, spielt heute der Gang in den Hochofen die Hauptrolle. Es gibt in der Tat gute Gründe, diese Verpackungsmaterialien aus dem Stoffkreislauf zu schleusen. Es gibt Untersuchungen, daß zum einen giftige Stoffe über mangelhafte Sortiervorgänge in diese sogenannte Mischfraktion gelangen und zum anderen aufgrund von Lagerungen mikrobielle Verunreinigungen entstehen, deren Giftigkeit ebenfalls erwiesen ist. Während der erste Fall durch saubere Sortiervorgänge zu lösen ist, setzt die Vermeidung einer mikrobiellen Verunreinigung einen erheblichen Aufwand bei der Lagerung voraus.

Die Novellierung der Verpackungsverordnung sollte zum Anlaß genommen werden, diese neueren Erkenntnisse umzusetzen und einzugestehen, daß es ökologisch sinnvoll verwertbare und nicht verwertbare Verpackungsmaterialien gibt. Die Zuordnung nach ökologischen Kriterien sollte durch eine unabhängige Kommission erfolgen. Klare Kennzeichnungen erleichtern den Verbrauchern den Griff zu ökologisch verträglicheren Verpackungsmaterialien.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen23

1

Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Sortieranlagen Kunststoffe sortiert?

2

Welche Stofffraktionen befinden sich in der Mischkunststofffraktion?

3

Wie ist es möglich, daß in Mischkunststoffballen Farbeimer, Kanister für Öle, Frostschutzmittel, Filmentwickler, Bodenreinigungsmittel etc. enthalten sind?

4

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die stoffliche Verwertung der Mischkunststofffraktion?

5

Liegen der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse über mikrobielle Verunreinigungen der DSD-Mischkunstofffraktion vor, mit welchen Ergebnissen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Verunreinigung mit Bakterien wie Clostridien (Botulismus) und Schimmelpilzen der Gruppe Aspergillus?

Ist auszuschließen, daß Aflatoxine B und Ochratoxin A in Mischkunststoffen oder aufgearbeiteten Agglomeraten vorhanden sind, und hält die Bundesregierung aufgrund erster derartiger Befunde aus Untersuchungen des Umweltbundesamtes eine eingehende Prüfung für angezeigt?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das stoffliche Recycling von ungewaschener Ware nicht akzeptabel ist, und haben die Untersuchungen des Umweltbundesamtes diese Einschätzung bestätigt?

8

Wie viele Verwertungsfirmen für Mischkunststoffe gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Produktpalette wird hergestellt?

9

Hält die Bundesregierung den technischen und finanziellen Aufwand der Sammlung und Sortierung der Mischkunststofffraktion für gerechtfertigt, wenn keine umweltgerechte und gesundheitlich unbedenkliche Verwertung dieser Fraktion möglich ist?

10

Kann die Bundesregierung unsere Informationen bestätigen, daß gegenwärtig über 80 000 Tonnen an Agglomeraten und 30 000 Tonnen Mischkunststoffe in zugelassenen Zwischenlagern, Speditionen und Sortierbetrieben nicht mehr abfließen und daß die Mengen zunehmen?

11

Ist es zutreffend, daß hierdurch die Gesamtlagermenge die vereinbarten 16 % bzw. 100 000 Tonnen an Rohware übersteigt, und welche Konsequenzen sind hieraus zu ziehen?

12

Kennt die Bundesregierung ein Konzept der Deutschen Gesellschaft für Kunststoffrecycling (DKR), wie diese Mengen insbesondere an Agglomeraten verwertet werden sollen?

13

Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung zutreffend, daß nach Nordkorea und der Volksrepublik China gegenwärtig die Stahlindustrie Japans der wichtigste Geschäftspartner der DKR ist?

14

Ist es zutreffend, daß die DKR einen entsprechenden Genehmigungsantrag für den Export von Agglomeraten gestellt hat?

15

Sind die in diesem Zusammenhang angeblich nach Japan verkauften Recyclingpatente Agglomerierungsverfahren für die Verwertung in Hochöfen, und sind diese auch tatsächlich einspruchsfrei verfügbar?

16

Ist es zutreffend, daß die werkstofflichen Verwertungskapazitäten in Deutschland gegenwärtig unter 100 000 Mg/a liegen und daß die DKR eine weitere Steigerung der rohstofflichen Verwertung anstrebt?

17

Wie soll in diesem Zusammenhang die im Novellierungsentwurf der Verpackungsverordnung enthaltene Menge von 25 % (von der gesammelten Menge) für werkstoffliche Verwertung im Inland erreicht werden?

18

Kann die Bundesregierung angeben, welche Spezifikationen bzw. Anforderungen die DKR in ihren Verträgen an die sortierte Ware für die stoffliche Verwertung festgelegt hat, und hält sie selbige für ausreichend?

19

Ist es zutreffend, daß die DKR nicht bereit ist, Qualitätsgarantien für die zur Verwertung vorgesehene Ware abzugeben?

20

Wer sonst kann - sofern dies zutreffend sein sollte - Qualitätsgarantien für diese Ware abgeben?

21

Wie ist in diesem Zusammenhang die rechtliche Frage nach der Produkthaftung für die erzeugten Recyclingprodukte zu bewerten, wenn alle am Verwertungsprozeß Beteiligten versuchen, über entsprechende Vertragskonstruktionen die Qualitätsverantwortung auszuschließen?

22

Ist es zutreffend, daß die DKR es aus diesen Gründen auch ablehnt, Eigentümer der für die Verwertung bereitgestellten Waren zu sein?

23

Ist es zutreffend, daß auch die Sortierer es ablehnen, Eigentümer der sortierten Ware zu sein?

Bonn, den 4. Dezember 1997

Marion Caspers-Merk Michael Müller (Düsseldorf) Brigitte Adler Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig Ulla Burchardt Dr. Marliese Dobberthien Peter Dreßen Ludwig Eich Gernot Erler Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Susanne Kastner Nicolette Kressl Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Klaus Lennartz Christa Lörcher Christoph Matschie Ulrike Mehl Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Siegmar Mosdorf Jutta Müller (Völklingen) Doris Odendahl Georg Pfannenstein Karin Rehbock-Zureich Dietmar Schütz (Oldenburg) Richard Schuhmann (Delitzsch) Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Jörg Tauss Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Siegfried Vergin Matthias Weisheit Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wolfgang Wodarg

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