Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7365
03. 04.97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Ingrid Becker
-
Inglau, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Marliese Dobberthien,
Ludwig Eich, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Stephan
Hilsberg, Ingrid Holzhüter, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka,
Brigitte Lange, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Jutta Müller
(Völklingen), Georg Pfannenstein, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Dieter
Schloten, Walter Schöler, Gisela Schröter, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica
Schwall-Düren, Jörg-Otto Spiller, Antje-Marie Steen, Dr. Bodo Teichmann, Margitta
Terborg, Ute Vogt (Pforzheim), Hildegard Wester, Hanna Wolf (München)
— Drucksache 13/7131 —
Auswirkungen des Einsatzes von Laubsaugern auf die Umwelt
Das Umweltbundesamt, Landesanstalten für Ökologie und der Deutsche
Arbeitsring für Lärmbekämpfung warnen vor den ökologischen Folgen
von Laubsaugern und Turbinen, die mit Luftgeschwindigkeiten von über
200 km/h große Schäden an der Umwelt anrichten. Sie nehmen nicht nur
welke Blätter auf, sondern auch Insekten und kleine Tiere, sie
hinterlassen Schäden an der Biologie der Böden und machen großen Lärm. Der
Trend, mit Laubsaugern und Turbinen gegen herbstlichen Blätterfall
vorzugehen, nimmt zu, aber es gibt keine ausreichenden Regeln oder
Selbstverpflichtungen, die die Umwelt schützen und den Lärm
begrenzen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Trend, daß immer häufiger
großvolumige Laubsauger und Turbinen mit Luftgeschwindigkeiten
von über 200 km/h eingesetzt werden?
Mobile Luftblas- und Sauggeräte stellen eine neue Spa rte von
Garten- und Landschaftspflegegeräten dar. Die tragbaren Geräte
werden in zunehmendem Maß im Freizeitbereich zur
Laubbeseitigung im Garten, im gewerblichen Einsatz vorwiegend zur
Reinigung von Straßen, Plätzen und Sportstätten z. B. nach
Veranstaltungen eingesetzt. Besonders effektiv ist der Einsatz an
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 2. April 1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
schwer zugänglichen Stellen. Im Jahr 1995 wurden ca. 310 000
Geräte im Inland abgesetzt, wovon etwa 300 000 Stück für den
Hobbybereich mit einem Elektromotor ausgerüstet sind. Nach
Angaben der Industrieverbände ist der Geräteumsatz mittlerweile
rückläufig.
Vor allem im Freizeitbereich kann der einzelne Bürger durch
rücksichtsvolles Verhalten entscheidend dazu beitragen, daß die
Menschen in seiner Umgebung nicht durch unnötigen Lärm
gestört und daß Natur und Umwelt nicht geschädigt werden. Die
Bundesregierung ist bemüht, dera rtige Verhaltensweisen durch
Information und Aufklärung zu fördern. Darüber hinaus setzt die
Umweltschutzpolitik - abhängig von Umfang und Bedeutung der
Umweltbelastungen - vielfältige Instrumente ein, die im Bereich
des Lärmschutzes Vorteilsregelungen für lärmarme Maschinen,
die finanzielle Förderung der Entwicklung leiser Geräte und
international abgestimmte Regelungen zur Lärmminderung an
der Quelle umfassen.
2. Welche Phonstärken erreichen diese Sauger, welche Belästigungen
und Gefahren gehen davon aus?
Maschinen für den Profibereich besitzen zum Antrieb des
Gebläses einen Zwei-Takt-Verbrennungsmotor, solche für den
Hobbybereich einen Elektroantrieb. Der Schalleistungspegel von
Geräten mit Elektroantrieb liegt im Bereich zwischen 106 und
110 dB(A) bei einem Luftstrom von 710 bis 760 m 3 /h.
Herkömmliche leistungsfähige Luftblasgeräte mit Verbrennungsmotor
weisen einen Schalleistungspegel von 106 bis 115 dB(A) auf.
Hauptgeräuschquellen sind der Antriebsmotor und der Ventilator des
Luftblasgerätes.
Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Firma Solo
Kleinmotoren ein leistungsstarkes, lärm- und emissionsarmes
Blasgerät mit Verbrennungsmotorantrieb entwickelt. Der
Schallleistungspegel des Gerätes konnte auf einen Wert unter 100 dB(A)
reduziert werden, ohne daß die Handhabung durch die
Lärmminderungsmaßnahmen beeinträchtigt wird.
Die angegebenen Schalleistungspegel entsprechen bei einem
Abstand von 10 m einem Schalldruckpegel von rund 80 dB(A). Für
Betroffene in der Nachbarschaft können dera rtige
Geräuscheinwirkungen belästigend wirken, insb. wenn die Immissionen über
längere Zeiten, in lärmempfindlichen Bereichen und zu besonders
schützenswerten Zeiten auftreten. Inwieweit der Lärm für den
Gerätebetreiber gefährdend ist, hängt insb. von der Dauer des
Einsatzes ab. In der Regel sollte ein Gehörschutz getragen
werden.
3. Will die Bundesregierung angesichts von gemessenen
Schallleistungspegeln zwischen 106 und 110 db(A) Regelungen für
Lärmbegrenzungen treffen?
Die Frage wird wegen des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam mit den Fragen 6 und 7 beantwortet.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, daß dera rtige Laubsauger und
Turbinen rund 250 km/h erreichen und von einer Firma ein Gerät
angeboten wird, das maximal bis 290 km/h blasen kann?
Nach vorliegenden Erkenntnissen können Blasgeräte - in
Abhängigkeit von der Größe der Öffnung der Blasdüse -
Luftgeschwindigkeiten von mehr als 220 km/h erzeugen. Die
Luftgeschwindigkeiten von Sauggeräten sind wegen des Widerstandes des
Fangsacks deutlich niedriger.
5. Welche Folgen für Kleintiere, Bodenfauna und -flora sowie für die
gesamte Bodenökologie haben diese Hochleistungssauger und
Turbinen?
Kommen derartige Geräte auf unversiegelten Flächen zum
Einsatz, so sind folgende negative Effekte zu erwarten:
— Auf dem Boden und in der bodennahen Krautschicht lebende
Kleintiere (vor allem Insekten, Spinnen) werden aufgesaugt
und mit dem Sauggut gehäckselt und damit getötet. Samen
(u. a. winterliche Dauerstadien einjähriger Pflanzen) gehen
durch Absaugen verloren; eine Verarmung der Vegetation ist
die Folge.
— Mit der verbesserten Entfernung unerwünschten
Pflanzenmaterials von unversiegelten Flächen wird vermehrt Biomasse
dem natürlichen Stoffkreislauf, der biologischen und
chemischen Zersetzung vor O rt , entzogen. Dies stellt einen
Nährstoffverlust dar. Im abgestorbenen Pflanzenmaterial auf dem
Boden lebende Kleintiere (Würmer, Insekten, Spinnen,
Kleinsäuger) verlieren in nicht näher zu quantifizierendem Umfang
• Nahrung und Lebensstätte.
— Der Boden wird einer gegen Austrocknung und
Extremtemperaturen schützenden Schicht beraubt. Die in ihm
lebenden Tiere (Würmer, Milben, Insekten etc.) verlieren ihre
Nahrung. Bodenflora und -fauna verarmen, die von ihnen bewirkte
Neubildung von Humus und Nährstoffen aus dem toten
Pflanzenmaterial nimmt ab.
6. Wie steht die Bundesregierung zu den Empfehlungen des
Umweltbundesamtes bzw. verschiedener Landesanstalten für Ökologie, eine
Vorschrift zur Begrenzung bei Luftgeschwindigkeit und Lärm zu
erlassen?
7. Wie ist der Stand einer entsprechenden Regelung auf EU-Ebene?
Plant die Bundesregierung eine Initiative in der EU?
Die Fragen 3, 6 und 7 werden wegen des engen
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die generelle Einschränkung
der Benutzung von lauten Geräten oder Maschinen, etwa durch
die Festlegung von Geräuschgrenzwerten, die von allen
Neugeräten eingehalten werden müssen, ist nur im Rahmen von
Regelungen der Europäischen Gemeinschaft möglich. Von
deutscher Seite wurde die Frage von Geräuschgrenzwerten für
Laubsauger und Blasgeräte auf europäischer Ebene thematisiert. Nach
intensiven Beratungen in Expertengremien hat die Europäische
Kommission im vorliegenden Arbeitsentwurf für eine Richtlinie
über die Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen, die im
Freien betrieben werden, eine Kennzeichnung von Laubsaugern
und Blasgeräten mit dem Schalleistungspegel vorgesehen. Diese
Kennzeichnung soll insb. Kunden und Anwendern die Auswahl
leiserer Geräte ermöglichen und hiermit Anreize für die Indust rie
schaffen, lärmgeminderte Geräte auf den Markt zu bringen.
Zur Minderung der Lärmbelästigungen durch Laubsauger
können die Länder oder die Kommunen Betriebszeiteinschränkungen
für derartige laute Geräte festlegen. In Frage kommen insb.
Betriebsverbote an Sonn- und Feiertagen, zur Abend- und
Nachtzeit sowie Regelungen zum Schutz der Mittagsruhe und zum
Schutz besonders lärmempfindlicher Bereiche.
8. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, daß der
Gebrauch von Rasenmähern geregelt ist, nicht aber der Gebrauch
der lauteren und leistungsstarken Laubsauger und Turbinen?
Im Bereich der Gartengeräte existiert derzeit nur für Rasenmäher
eine EU-weite Vorschrift mit Geräuschgrenzwerten. Durch die
Achte Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Rasenmäherlärm-Verordnung - 8. BImSchV) ist
die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt
worden. Nationale Festlegungen bei Emissionsgrenzwerten
wären FU-rechtlich als mögliches Handelshemmnis unzulässig. Zur
Frage der Festlegung von nationalen Regelungen zu
Betriebszeiteinschränkungen für den Gebrauch lauter Geräte wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Stellen hat die Bundesregierung beauftragt, die Gefahren der
Laubsauger und Turbinen zu bewe rten und Regelungen
vorzuschlagen?
Wenn nein, gedenkt sie dies noch zu tun?
Die Bundesregierung greift für die Bewe rtung der hier
angesprochenen Fragen des Lärmschutzes und des Schutzes von
Fauna und Flora insb. auf den Sachverstand des
Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zurück. So berät das
Umweltbundesamt die Bundesregierung für die Verhandlungen
zur geplanten EU-Richtlinie über die Geräuschemissionen von im
Freien betriebenen Geräten.]