Auswirkungen des Truppenabbaus, der Truppenverlegungen und des Outsourcing bei den alliierten Streitkräften auf den Arbeitsmarkt der betroffenen Regionen
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Abbau von Arbeitsplätzen ortsansässiger Zivilbeschäftigter bei den alliierten Streitkräften hat dramatische Ausmaße angenommen. Nimmt man die Auswirkungen auf andere Bereiche hinzu, so muß man feststellen, daß seit 1990 mehrere hunderttausend Arbeitsplätze verschwunden sind. Die bisherigen Konversionsmaßnahmen konnten diesen Verlust nur zu einem geringen Teil auffangen. Die Auswirkungen auf die betroffenen Standorte und Regionen werden noch lange Zeit spürbar sein.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Politik, alles zu unternehmen, um den betroffenen Standorten und Regionen die erforderlichen Hilfen zur Bewältigung der arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Probleme zur Verfügung zu stellen.
Die Absicht der alliierten Streitkräfte, insbesondere der Amerikaner, die bisher vom eigenen Zivilpersonal erledigten Aufgaben fast komplett auf Privatfirmen zu übertragen, könnte zum Abbau weiterer tausender Arbeitsplätze führen. Eine weitere Verschärfung der Situation können im Rahmen der NATO-Osterweiterung Truppenreduzierungen und Standortverlegungen ins Ausland bringen.
In dieser Lage ist es besonders wichtig, daß die Bundesregierung die Interessen der deutschen Zivilbeschäftigten bei den Verhandlungen über die Neufassung des NATO-Truppenstatuts eindeutig vertritt. Auch die Belange ortsansässiger Firmen müssen deutlichere Beachtung finden.
In ihrer Antwort auf die Große Anfrage „Auswirkungen des Truppenabbaus bei den alliierten Streitkräften und des Verkaufs von nicht benötigten militärischen Liegenschaften auf die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt in den betroffenen Regionen" (Antwort: Drucksache 13/5455) führt die Bundesregierung an, daß 1997 eine Kürzung von ca. 2 380 Stellen bei den US-Streitkräften vorgesehen ist; außerdem die Neueinrichtung von ca. 800 Stellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Personalentwicklung und Outsourcing
Fragen26
Wie viele der nach der o. g. Antwort der Bundesregierung in Drucksache 13/5455 weggefallenen Stellen betreffen US-Staatsbürger, und wie viele betreffen ortsansässige Zivilbeschäftigte, und wie ist das Verhältnis US-Staatsbürger - ortsansässige Zivilbeschäftigte bei den in der o. g. Antwort angegebenen Neueinstellungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen der US-Streitkräfte, Aufgaben, die bisher von eigenem Personal durchgeführt wurden, in Zukunft durch private Firmen durchführen zu lassen?
Verfügt die Bundesregierung über Angaben, inwieweit bei der Aufgabenübertragung an private Firmen deutsche oder US-amerikanische Firmen den Auftrag erhalten?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in welchem Umfang durch die Aufgabenübertragung auf Privatfirmen bei den US-Streitkräften bereits Arbeitsplätze im Bereich der ortsansässigen Zivilbeschäftigten weggefallen sind und in den nächsten Jahren noch wegfallen werden?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem Mißverhältnis zwischen ortsansässigen Zivilbeschäftigten und ausländischen Beschäftigten entgegenzuwirken, und wie übt sie die Kontrolle im Rahmen des Artikels 1 Nr. 1. c Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut aus?
Inwieweit entspricht die Art und Weise der Ausschreibung freiwerdender Arbeitsplätze dem Artikel 1 Nr. 1. c Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und wie fordert die Bundesregierung die Einhaltung der Zusage der Entsendestaaten, Arbeitsplätze dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, ein?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um für den Erhalt der Arbeitsplätze der ortsansässigen Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften Sorge zu tragen, und welche Maßnahmen wird sie in Zukunft ergreifen?
Welche Einflußmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, sog. Inhouse-Lösungen in einem Kostenvergleichsverfahren (Market-Testing) die Chance zu geben, erforderliche Leistungen durch eigenes Personal kostengünstiger zu erbringen?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß Ausschreibungsmodalitäten so ausgerichtet sind, daß nur Firmen mit Armee-internen Informationen hierfür akzeptable Angebote abgeben können (also Firmen, in denen ehemalige hochrangige Armeeangehörige tätig sind)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, daß die Entsendestaaten in der Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte stationieren, ohne daß bei diesen Streitkräften ortsansässige Zivilbeschäftigte tätig sind?
Tourist Hire
Liegt der Bundesregierung genaueres Datenmaterial über Personen vor, die bei den US-Streitkräften unter dem Oberbegriff „Tourist Hire" tätig sind, und zwar aufgeschlüsselt nach US-Armee, US-Luftwaffe und nach den sog. Selbstzahlereinrichtungen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß US-Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland durch die Regierung der Vereinigten Staaten Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis erhalten, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um sicherzustellen, daß die arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für US-Staatsangehörige, die nicht ziviles Gefolge der Truppe oder Angehörige im Sinne von Artikel 1 Abs. 1 Buchstabe b und c NATO-Truppenstatut sind und auch nicht als technische Fachkräfte i. S. von Artikel 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut tätig werden, vor der Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt erfüllt werden?
NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß in Verhandlungen über die Neufassung des Artikels IX Abs. 4 des NATO -Truppenstatuts, der bestimmt, daß der örtliche Bedarf einer Truppe oder eines zivilen Gefolges an zivilen Arbeitskräften in gleicher Weise wie der vergleichbare Bedarf des Aufnahmestaates befriedigt wird, dieser im Hinblick auf die Beschäftigungsmöglichkeiten von US-Staatsbürgern und ortsansässigen Zivilbeschäftigten präzisiert wird?
Verfügt die Bundesregierung über päzises Datenmaterial zur Größenordnung der nach Artikel 73 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut beschäftigten technischen Fachkräfte?
In wie vielen Fällen und für welche Tätigkeitsbereiche haben sich die US-Streitkräfte in der Vergangenheit bei der Beschäftigung von technischen Fachkräften auf den Geheimhaltungsvorbehalt berufen?
Findet dieser Geheimhaltungsvorbehalt auch Anwendung bei US-Staatsbürgern, die bei Privatfirmen beschäftigt sind?
Welche Kontrollinstrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die mißbräuchliche Anwendung dieses Geheimhaltungsvorbehaltes festzustellen und zu unterbinden?
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit den NATO Streitkräften über die fünf noch ausgeschlossenen Mitbestimmungstatbestände für die Betriebsvertretungen der deutschen Zivilbeschäftigten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, und bis wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung damit zu rechnen, daß die volle Gleichstellung und uneingeschränkte Übernahme des deutschen Rechts erreicht sein wird?
Auswirkungen der NATO-Osterweiterung
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eventuelle geplante Truppenverlegungen der NATO von der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäische Staaten?
Welche Auswirkungen haben die Truppenverlegungen auf die Situation der Arbeitsplätze der ortsansässigen Zivilbeschäftigten bei den
- US-Streitkräften,
- französischen Streitkräften,
- britischen Streitkräften,
- belgischen Streitkräften?
Beachtung regionaler Aspekte
Inwieweit ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die US-Landstreitkräfte dazu übergehen, ihre zivilen Einrichtungen zu zentralisieren, bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die US-Streitkräfte und ihre zivilen Einrichtungen auch in strukturschwachen Gebieten präsent bleiben?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Planung von Standortschließungen durch die Stationierungsstreitkräfte und welche Schritte hat sie unternommen bzw. wird sie unternehmen, um in dieser Frage die Planung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes und der Stationierungsstreitkräfte zu koordinieren?