Zur Straffung der Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen
der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Joachim Poß, Wolf-Michael Catenhusen, Ludwig Eich, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Dr. Barbara Hendricks, Frank Hofmann (Volkach), Wolfgang Ilte, Ilse Janz, Hans-Peter Kemper, Nicolette Kressl, Dr. Uwe Küster, Detlev von Larcher, Dr. Christine Lucyga, Jutta Müller (Völklingen), Bernd Scheelen, Horst Schild, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren, Jörg-Otto Spiller, Dr. Peter Struck, Hans Georg Wagner, Lydia Westrich, Peter Zumkley, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Bemühungen, die Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen zu straffen, um effektivere Strukturen auch in diesem Bereich der Bundesverwaltung einzuführen und im Zuge veränderter Aufgaben neu zu organisieren, sind grundsätzlich zu begrüßen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden des Bundes und der Länder gemeinsam vielfältige Aufgaben wahrnehmen. Die einheitliche Finanzverwaltung von Bund und Ländern ist ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Dieser verfassungsrechtliche Rahmen wird durch das Finanzverwaltungsgesetz ausgefüllt. Veränderungen, die über eine Optimierung innerhalb der Bundesabteilungen hinaus die Struktur der in der Regel einheitlichen Verwaltung von Bund und Ländern in Gestalt der Oberfinanzdirektionen in Frage stellen, überschreiten den Rahmen der im übrigen unumstrittenen Organisationshoheit der jeweiligen Finanzminister des Bundes und der Länder und können nur auf der Grundlage eines im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Bundesgesetzes vorgenommen werden.
Bei der Neuordnung der Bundesfinanzabteilungen ist zu berücksichtigen, daß die Ziele des Föderalismusberichtes im Hinblick auf Standorte von Bundesbehörden in den neuen Bundesländern gerade auch auf die Oberfinanzdirektionen in Ostdeutschland anzuwenden sind, deren Aufbau noch nicht einmal abgeschlossen ist und deren nachgeordnete Ämter stärker noch als in den alten Bundesländern der fachlichen Betreuung durch die Mittelinstanz bedürfen.
Leider ist die Bundesregierung der Forderung nach einem offenen und konstruktiven Dialog mit den Ländern unter Einbeziehung der Oberfinanzpräsidenten und der Leiter der Bundesabteilungen sowie der Berufsverbände der Bediensteten über eine zukunftsfähige Konzeption des Bundes zur Straffung der Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen nicht nachgekommen. Auch scheint das Bundesministerium der Justiz nicht in die Überlegungen einbezogen worden zu sein, obwohl insbesondere der Zoll ganz wesentlich im Bereich der international organisierten Kriminalität Aufgaben wahrzunehmen hat.
Der Versuch der Bundesregierung, außerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens die für die Beziehungen von Bund und Ländern konstitutiven Strukturen einer einheitlichen Finanzverwaltung zu beseitigen, sowie ihre mangelnde Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit alternativen Lösungsmodellen, ist zu kritisieren. Darüber hinaus fehlt eine nachvollziehbare Darlegung der Bundesregierung, daß ihr Konzept zielführend ist und den o. a. Gesichtspunkten genügt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen20
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einheitlichkeit der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder der vom Finanzverwaltungsgesetz vorgesehene Regelfall ist? Verstößt die vom Bundesminister der Finanzen vorgeschlagene Straffung mit dem Ergebnis, daß einheitliche Finanzverwaltungen die Ausnahme werden, nicht gegen das Finanzverwaltungsgesetz? Überschreitet der Bundesminister der Finanzen mit seinem Versuch, im vorgeschlagenen Umfang die Finanzverwaltung zu straffen, nicht seine im übrigen unbestrittene Organisationshoheit? Wäre es nicht zwingend geboten, eine Neuordnung der einheitlichen Finanzverwaltung des Bundes und der Länder auf der Grundlage einer Neufassung des Finanzverwaltungsgesetzes durchzuführen? Unterläge ein solches Gesetz nach Meinung der Bundesregierung der Zustimmungspflicht des Bundesrates?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der regionalen Präsenz von Bundesabteilungen der Finanzverwaltung zu? Sind Entscheidungen der Mittelinstanz der Finanzverwaltung des Bundes, die enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen, Regional- und Kommunalpolitik sowie großer Ortskenntnis bedürfen, beliebig zentralisierbar? Ist im Hinblick auf die derzeit diskutierte Herstellung von Eindeutigkeit der Zuständigkeiten bei der Aufgabenwahrnehmung und deren Finanzierung ein Rückzug der Bundesabteilungen aus der Fläche politisch sinnvoll?
Entspricht die Reduzierung von Bundesabteilungen der Finanzverwaltung in den neuen Bundesländern oder deren Führung durch Oberfinanzpräsidenten mit Sitz in den alten Bundesländern den Zielen des Berichts der Föderalismuskommission? Ist der erst vor wenigen Jahren z. T. gegen den Widerstand der neuen Länder durchgesetzte Aufbau von Oberfinanzdirektionen mit Bundesabteilungen in Ostdeutschland abgeschlossen? Welche Personalstärken für die Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern waren geplant, welche sind derzeit erreicht (differenziert nach Abteilungen)?
Ist der Abzug von Zollabteilungen aus Oberfinanzdirektionen wie Rostock oder Chemnitz angesichts wachsender Aufgaben an den Ostgrenzen (kleine Grenzverkehre, neue Grenzübergänge, Vereinfachung von Abfertigungsverfahren in Abstimmung mit den Zollbehörden der anderen Seite) zu verantworten? Sind die Hauptzollämter in Ostdeutschland mit ihrem sehr jungen und ständig weiterzuqualifizierenden Personal ohne Unterstützung einer ortsnahen Zollabteilung in der Lage, die genannten Aufgaben wahrzunehmen, auch wenn sie auf sie delegiert würden? Werden die Zollabteilungen nicht auch noch über lange Zeit nach einem möglichen Beitritt z. B. Polens und Tschechiens zur EU angesichts differenzierter Regelungen für Personen- und Güterverkehre grenznahe Aufgaben wahrzunehmen haben? Würde nicht die Auflösung von Zollabteilungen in Ostdeutschland dazu führen, daß die operativen Instrumente zur schnellen, kontrollierten und differenzierten Öffnung z. B. der polnischen Grenze nicht mehr zur Verfügung stehen?
Ist die Annahme, daß die Vermögenszuordnungen in den neuen Ländern bis zum Jahr 2005 im wesentlichen abgeschlossen sind, realistisch? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ohne ortsnahe Vermögensabteilungen des Bundes mit den dort im wesentlichen angesiedelten Juristen des höheren Dienstes (in der Regel zwei Juristen: Amtsleiter und Stellvertreter), die i. d. R. über Zugänge zur Kommunal- und Landespolitik verfügen, eine erfolgreiche und zügige Verwertung von Liegenschaften des Bundes überhaupt noch sichergestellt? Wäre es nicht sinnvoll, die Vermögensabteilungen regional differenziert da zu straffen, wo Aufgaben tatsächlich wegfallen?
Ist es nicht sinnvoll, Zollabteilungen des Bundes grundsätzlich in räumlicher Nähe zu den Standorten vorzuhalten, wo auch auf lange Sicht eine Vielzahl von Zollentscheidungen zu treffen sind, also z. B. in Frankfurt, Hamburg, Bremen, Rostock?
Wie groß ist die Zahl der Stellen, die sich mit dem Modell des Bundesministers der Finanzen nach Abschluß der Übergangsphase einsparen lassen? Wie wird dieses Einsparpotential abgeleitet und begründet? Wie verteilen sich die verbleibenden Stellen auf die vorgesehenen acht Standorte (aufgegliedert gemäß Anlage 3 b in der BMF-Unterrichtung vom 12. Januar 1998, Drucksache 522 des Finanzausschusses)?
Welche Einsparungen ergeben sich durch die Zusammenlegungen im Infrastrukturbereich? Welche zusätzlichen Kosten entstehen infolge der Neuorganisation durch Neubauten, Umbauten u. a.? Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch Umzüge, Trennungsgeld u. ä.? In welchem Umfang fallen infolge der Zusammenlegungen zusätzliche Reisekosten an?
Hat der Bundesminister der Finanzen zur vorgesehenen „vorübergehenden Beibehaltung von Außenstellen an den bisherigen Standorten" konkrete Vorstellungen, und wie sehen diese ggf. hinsichtlich des vorgesehenen Zeitraums und der Abschmelzungsintensität für die einzelnen Außenstellen aus?
Welches Konzept verfolgt der Bundeminister der Finanzen, um dem einfachen und gehobenen Dienst wie angestrebt eine heimatnahe Verwendung zu ermöglichen? Welche konkreten Überlegungen gibt es für die einzelnen Standorte? Ist die Neuordnung der externen Finanzkontrolle nicht bereits soweit fortgeschritten, daß entgegen der Darlegung in der BMF-Unterrichtung eine Berücksichtigung von Standorten, bei denen Bundesabteilungen abgezogen werden, gar nicht mehr möglich ist?
Wird es nach der Zusammenlegung von Dienststellen an Weststandorten Beschäftigte geben, die nach dem Osttarif bezahlt werden und umgekehrt?
In welchem Umfang, für welche Aufgaben und bis zu welcher finanziellen Größenordnung im Einzelfall ist die Delegation von Aufgaben der Bundesabteilungen auf die Zoll- und Vermögensämter vorgesehen? Wieviel Personal der Bundesabteilungen wird auf die nachgeordneten Ämter (dauerhaft und befristet/kw) verlagert (differenzieren nach Standorten, Aufgaben und Besoldungsgruppen)?
In welchen Fällen sind aufgrund des 8/8/8-Modells des Bundesministers der Finanzen und ggf. der Delegation von bisherigen Aufgaben der Bundesabteilungen auf nachgeordnete Ämter Gesetzesänderungen oder Organleiheabkommen mit den Bundesländern die Folge, z. B. im Zusammenhang mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe, der Darlehensverwaltung, der Wohnbauförderung für die Bundesbediensteten oder im Zusammenhang mit der Beihilfeverwaltung? Welche der Folgeregelungen sind nur im Rahmen zustimmungspflichtiger Gesetze zu entscheiden?
Warum hat der Bundesminister der Finanzen nicht externen Sachverstand bei der Entwicklung eines Modells zur Neuorganisation der Finanzverwaltung eingeschaltet, wie es mit großem Erfolg z. B. der Bundesminister für Verkehr bei der Neuorganisation der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung oder der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Rationalisierung der Finanzverwaltung (im übrigen mit großem Erfolg auch für die dortigen Bundesabteilungen) vor einiger Zeit getan haben?
Ist in die Strukturveränderungen der für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständige Bundesminister des Innern einbezogen worden? Wenn ja, welche Bedenken werden vom Bundesminister des Innern geltend gemacht, und inwieweit wurden diese berücksichtigt?
Welche Unterschiede hinsichtlich der Personalbestandsentwicklung weist das Modell des Bundesministers der Finanzen im Vergleich zu dem Vorschlag der Oberfinanzpräsidenten (Bundesabteilungen) aus? Wie sind die Kosteneinsparungen beider Modelle unter Berücksichtigung der Personalkosten, der Dienstreisekosten, der Umzugsbeihilfen, der sachlichen Kosten unter Einbeziehung aller Kosten für Gebäude (bitte jeweils die Entwicklung in absoluten Zahlen und nach Standorten differenziert angeben; vgl. Anlage 3 b in der BMF-Unterrichtung vom 12. Januar 1998, Drucksache 522 des Finanzausschusses)?
Wäre eine Straffung der Bundesfinanzverwaltung nicht auch dadurch erreichbar, daß sich das Bundesministerium der Finanzen auf Richtlinien beschränkt und alle operativen Aufgaben auf die Oberfinanzdirektionen und die Bundesfachämter delegiert? Entspräche ein solcher Ansatz nicht eher den Zielen einer vernünftigen Verwaltungsreform, nämlich einer flachen Hierarchie, mehr Kundennähe und Verlagerung von Verantwortung dahin, wo die zu lösenden Probleme anstehen?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung nicht umgekehrt angesichts der sich langfristig abzeichnenden Aufgabenverschlankung bei der Bundesvermögensverwaltung und im Zollbereich aufgrund der Entwicklung in der EU für einen späteren Zeitpunkt von vornherein die Straffung hin zu einer Bundesoberbehörde sinnvoll, anstatt eine Verkettung fachlich kaum zu rechtfertigender Übergangsmodelle einzuleiten, die für Unruhe sorgen und die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung stark beeinträchtigen könnten?
Besteht ein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten überdimensionalen Stärkung der OFD-Standorte Köln und Koblenz und der Notwendigkeit der Unterbringung von Beamten des Bundesministeriums der Finanzen nach dessen Umzug nach Berlin? In welchem Umfang ist vorgesehen, Beamte des Bundesministeriums der Finanzen an die Oberfinanzdirektionen Köln und Koblenz zu versetzen?
Wie stellt sich die Neuorganisation von Bundeskassen dar, auch unter Berücksichtigung der im Haushaltsausschuß am 4. Februar 1998 als Kompensation gemachten Versprechen, Bundeskassen z. B. in Kiel, Saarbrücken und Bremen einzurichten, und welche personellen Folgen in Größenordnung und Struktur wird dies nach sich ziehen?